BundesBonus

Landkreis· Daten 2024

Dein Blick auf Landkreis Ansbach

Empfänger

1.140

Ø Anspruch

265 €

Landkreis Ansbach ist laut Wohngeldverordnung der Mietenstufe I zugeordnet (niedrigste Stufe). Diese Einstufung bestimmt die Höhe der anrechenbaren Miete und damit den Wohngeldanspruch. 2024 haben 1.140 Haushalte im Kreis Wohngeld bezogen mit Ø 265 €/Monat, 2023 waren es 1.190.

I

Mietstufe

Landkreis Ansbach

Was bedeutet das? Die Mietstufe legt die Höchstmiete fest, die beim Wohngeld berücksichtigt wird. Höhere Stufe = höhere anerkannte Miete = mehr Wohngeld. Stufen reichen von I (günstigste Regionen, etwa ländliches Mecklenburg-Vorpommern) bis VII (teuerste Regionen wie München). Diese Region liegt in einer der günstigeren Mietstufen.

Wohngeld für Landkreis Ansbach berechnen → Höchstbeträge aller Mietstufen (Tabelle) →

Quelle: WoGV-Anlage (gültig ab 1. Januar 2023).

Zuschuss Bund

Wohngeld in Landkreis Ansbach

Wohngeld ist ein staatlicher Mietzuschuss für Haushalte mit niedrigem Einkommen — er muss nicht zurückgezahlt werden. Ende 2024 bezogen rund 1,2 Millionen Haushalte Wohngeld, etwa 3 Prozent aller Hauptwohnsitzhaushalte. Mieter erhalten Mietzuschuss, selbstnutzende Eigentümer Lastenzuschuss. Die Höhe richtet sich nach Haushaltsgröße, Gesamteinkommen und tatsächlicher Miete und liegt im Bundesdurchschnitt bei rund 287 € pro Monat. Bürgergeld- und Grundsicherungs-Empfänger sind ausgeschlossen, weil dort die Wohnkosten bereits enthalten sind.

Zuständig
Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen
als Bewilligungsstelle

Auf einen Blick

Programm-Eckdaten in Kurzform
Förderart Zuschuss
Geltungsbereich Bundesweit
Fördergeber Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen
Zielgruppe Arbeitnehmer, Eigentümer, Familie, Privatperson, Rentner

Worum geht es?

Mit der Wohngeld-Plus-Reform vom 01.01.2023 wurden die Beträge fast verdoppelt und eine Klima- sowie Heizkostenkomponente eingeführt. Bezogen haben es Ende 2024 vor allem Rentner, Familien und Geringverdiener; die Bundes- und Länderausgaben summierten sich 2024 auf 4,7 Milliarden Euro.

Die Höhe hängt von drei Faktoren ab: Anzahl der Haushaltsmitglieder, monatliches Gesamteinkommen und tatsächliche Miete (bzw. Belastung bei Eigentum). Bis zu welcher Höhe die Miete dabei überhaupt berücksichtigt wird, legt die Mietstufe des Wohnorts fest — deshalb fällt Wohngeld für dieselbe Miete je nach Gemeinde unterschiedlich aus.

Schnell-Check

Passt Wohngeld zu dir?

4 Pflicht-Fragen · keine Weitergabe deiner Angaben, alles bleibt im Browser.

Voraussetzungen

Welche Bedingungen gelten?

4 Pflicht-Kriterien

Pflicht-Kriterien der Förderung
Kriterium
Brutto-Haushaltseinkommen pro Monat
Anzahl der Personen im Haushalt
Tatsächliche Miete (warm)
Kein Bezug von Bürgergeld oder Grundsicherung
Ablauf

Wie läuft ein Antrag typischerweise ab?

6 Schritte

  1. 01

    Zuständige Wohngeldstelle im Landkreis Ansbach finden

    Welche Stelle zuständig ist, steht oben auf dieser Seite — mit Anschrift und Telefonnummer. Der Antrag geht direkt an diese Stelle; gezahlt wird rückwirkend ab dem Monat der Antragstellung.

  2. 02

    Anspruch grob prüfen

    Mit dem offiziellen Wohngeldrechner des BMWSB kannst du in 5 Minuten checken, ob sich der Antrag lohnt. Die Ergebnisse sind unverbindlich, aber erfahrungsgemäß ±10 % genau.

    Offizieller Wohngeldrechner
  3. 03

    Unterlagen sammeln

    Mietvertrag, letzte 3 Gehaltsabrechnungen, Kontoauszüge über Nebeneinkünfte, Nachweis über Kranken-/Pflegeversicherung, Kopie des Personalausweises.

  4. 04

    Antrag bei der Wohngeldstelle

    Viele Städte bieten Online-Antrag. Alternative: persönliche Abgabe oder Post. Wichtig: Antrag wirkt ab dem Monat der Einreichung, nicht rückwirkend.

    Wohngeldstelle per PLZ finden
  5. 05

    Bescheid prüfen

    Der Bescheid enthält den Bewilligungszeitraum (meist 12 Monate), die monatliche Höhe und die Nachweispflichten. Bei Fehlern: 1 Monat Widerspruchsfrist nutzen.

  6. 06

    Auszahlung + jährliche Neuberechnung

    Wohngeld wird monatlich auf dein Konto ausgezahlt. Nach 12 Monaten neu beantragen — bei Einkommensänderung sofort melden, sonst Rückzahlung.

Wo stellst du den Antrag im Landkreis Ansbach?

Als lokale Anlaufstelle ist für Landkreis Ansbach Landkreis Ansbach hinterlegt (Bürgerservice). Ein Bürgerservice bündelt die Auskunft der Kommunalverwaltung und verweist von dort an die zuständige Fachabteilung weiter.

Verwaltungsrechtlich ist der Landkreis Ansbach ein Landkreis in Bayern. Die Einwohnerzahl liegt bei 187.633. Der amtliche Gemeindeschlüssel lautet 09571.

1.140 Empfänger verzeichnet die Statistik 2024 für den Landkreis Ansbach. Der durchschnittlich bewilligte Betrag lag bei 265 € im Monat — das bundesweite Mittel desselben Jahres liegt mit 287 € darüber. Auf 1.000 Einwohner gerechnet sind das rund 6,1 Empfänger. Das sind rund 8 Prozent unter dem Bundesmittel desselben Jahres. Über zwölf Monate gerechnet ergibt das rund 3.180 € im Jahr.

Bis zu welcher Miete rechnet das Wohngeld im Landkreis Ansbach?

Stufe I ist die unterste der sieben Mietstufen. Für den Landkreis Ansbach rechnet das Wohngeld damit mit den niedrigsten Höchstbeträgen, die Anlage 1 zum Wohngeldgesetz kennt. Was an Kaltmiete darüber liegt, bleibt in der Formel unberücksichtigt.

Höchstbeträge der berücksichtigungsfähigen Miete in Mietstufe I (Landkreis Ansbach) nach Haushaltsgröße
Haushaltsgröße Höchstbetrag Kaltmiete Abstand zu Mietstufe I
1 Person 361 € pro Monat Ausgangswert der Skala
2 Personen 437 € pro Monat Ausgangswert der Skala
3 Personen 521 € pro Monat Ausgangswert der Skala
4 Personen 608 € pro Monat Ausgangswert der Skala
5 Personen 694 € pro Monat Ausgangswert der Skala

Höchstbeträge nach Anlage 1 zum Wohngeldgesetz · Mietstufen-Zuordnung nach Anlage zur Wohngeldverordnung

Welche Mietstufe haben die Regionen im Umland?

Wohngeld-Mietstufen benachbarter Regionen im Vergleich zu Landkreis Ansbach
Region Mietstufe Höchstbetrag 2 Personen
Nürnberg V 680 € pro Monat
Augsburg V 680 € pro Monat
München VII 820 € pro Monat
Landkreis Augsburg II 493 € pro Monat
Landkreis Rosenheim IV 619 € pro Monat

Welche Mietstufe gilt für meine Gemeinde?

Im Kreisgebiet gilt nicht überall dieselbe Mietstufe: Sie reicht von I bis II. Die meisten Gemeinden liegen in Stufe I; abweichend eingestuft sind Feuchtwangen. Für einen Zwei-Personen-Haushalt bedeutet das einen Unterschied von rund 56 € im Monat bei der Miete, die überhaupt angerechnet werden darf. Maßgeblich ist immer die Gemeinde, in der die Wohnung liegt — nicht der Kreissitz.

Mietstufe und Höchstbetrag der berücksichtigungsfähigen Miete je Gemeinde in Landkreis Ansbach
GemeindeMietstufe Höchstbetrag 2 Personen
AdelshofenI437 € pro Monat
ArbergI437 € pro Monat
AurachI437 € pro Monat
BechhofenI437 € pro Monat
BruckbergI437 € pro Monat
Buch a.WaldI437 € pro Monat
BurgoberbachI437 € pro Monat
BurkI437 € pro Monat
ColmbergI437 € pro Monat
Dentlein a.ForstI437 € pro Monat
DiebachI437 € pro Monat
DietenhofenI437 € pro Monat
DinkelsbühlI437 € pro Monat
DombühlI437 € pro Monat
DürrwangenI437 € pro Monat
EhingenI437 € pro Monat
FeuchtwangenII493 € pro Monat
FlachslandenI437 € pro Monat
GebsattelI437 € pro Monat
GerolfingenI437 € pro Monat
GeslauI437 € pro Monat
HeilsbronnI437 € pro Monat
HerriedenI437 € pro Monat
InsingenI437 € pro Monat
LangfurthI437 € pro Monat
LehrbergI437 € pro Monat
LeutershausenI437 € pro Monat
LichtenauI437 € pro Monat
MerkendorfI437 € pro Monat
MitteleschenbachI437 € pro Monat
MönchsrothI437 € pro Monat
NeuendettelsauI437 € pro Monat
NeusitzI437 € pro Monat
OberdachstettenI437 € pro Monat
OhrenbachI437 € pro Monat
OrnbauI437 € pro Monat
PetersaurachI437 € pro Monat
RöckingenI437 € pro Monat
Rothenburg ob der TauberI437 € pro Monat
RüglandI437 € pro Monat
Sachsen b.AnsbachI437 € pro Monat
SchillingsfürstI437 € pro Monat
SchnelldorfI437 € pro Monat
SchopflochI437 € pro Monat
SteinsfeldI437 € pro Monat
Unterer WaldI437 € pro Monat
UnterschwaningenI437 € pro Monat
WassertrüdingenI437 € pro Monat
WeidenbachI437 € pro Monat
WeihenzellI437 € pro Monat
WeiltingenI437 € pro Monat
WettringenI437 € pro Monat
WiesethI437 € pro Monat
WilburgstettenI437 € pro Monat
WindelsbachI437 € pro Monat
WindsbachI437 € pro Monat
WittelshofenI437 € pro Monat
Wolframs-EschenbachI437 € pro Monat
WörnitzI437 € pro Monat

Grundlage ist die Anlage zur Wohngeldverordnung. Gemeinden, die dort nicht einzeln aufgeführt sind, übernehmen die Mietstufe des Kreises. Der Höchstbetrag gilt für einen Haushalt mit zwei Personen; bei anderer Haushaltsgröße verschiebt er sich.

Wer bekommt Wohngeld in Landkreis Ansbach?

Daten aus 2024

Empfänger

1.140

Ø pro Monat

265 €

Häufige Fragen

Wo stelle ich den Wohngeldantrag im Landkreis Ansbach?
Für Wohngeldanträge zuständig ist hier: Landratsamt Ansbach, Crailsheimstraße 1 in 91522 Ansbach. Erreichbar ist die Stelle unter +49 981 468-0. Schriftliche Anfragen gehen an [email protected].
Welche Mietstufe gilt für meine Gemeinde?
Im Kreisgebiet gilt nicht überall dieselbe Mietstufe: Sie reicht von I bis II. Die meisten Gemeinden liegen in Stufe I; abweichend eingestuft sind Feuchtwangen. Für einen Zwei-Personen-Haushalt bedeutet das einen Unterschied von rund 56 € im Monat bei der Miete, die überhaupt angerechnet werden darf. Maßgeblich ist immer die Gemeinde, in der die Wohnung liegt — nicht der Kreissitz.
Bis zu welcher Miete rechnet das Wohngeld im Landkreis Ansbach?
Stufe I ist die unterste der sieben Mietstufen. Für den Landkreis Ansbach rechnet das Wohngeld damit mit den niedrigsten Höchstbeträgen, die Anlage 1 zum Wohngeldgesetz kennt. Was an Kaltmiete darüber liegt, bleibt in der Formel unberücksichtigt. Für einen Haushalt mit zwei Personen liegt der Höchstbetrag bei 437 € im Monat.

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Wo findest du die Originalquellen?

Transparenz

Unsere Quellen

  1. [01]
    Wohngeld — Informationsseite BMWSB
    bmwsb.bund.dePrimärquelleBundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen
  2. [02]
    Wohngeldgesetz (WoGG) — konsolidierte Fassung
    gesetze-im-internet.deRechtsgrundlageBundesministerium der Justiz
  3. [03]
  4. [04]
    Wohngeld-Plus-Reform 2023 — Zusammenfassung
    bmwsb.bund.deFachartikelBMWSB
  5. [05]
    Mietstufen-Verordnung — Einstufung deiner Gemeinde
    gesetze-im-internet.deRechtsgrundlageBundesministerium der Justiz

Wie wir Quellen auswählen, gegeneinander abwägen und Angaben vor der Veröffentlichung gegen das Original prüfen, steht in unserer Methodik.

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