BundesBonus
Förderkredit · bis 25 Mio. € Bund

KfW-Förderkredit großer Mittelstand

Zinsgünstiger Kredit der KfW für größere mittelständische Unternehmen mit Gruppenumsatz bis 500 Mio. Euro. Finanziert Investitionen, Betriebsmittel, Warenlager sowie Übernahme- und Beteiligungsvorhaben. Bis zu 25 Mio. Euro pro Vorhaben, 100 Prozent Finanzierungsanteil.

Max. Kreditrahmen
25 Mio. €
pro Vorhaben (Großprojekt-Cap)
Zuständig
KfW Bankengruppe
als Bewilligungsstelle

Auf einen Blick

Programm-Eckdaten in Kurzform
Förderart Darlehen
Geltungsbereich Bundesweit
Fördergeber KfW Bankengruppe
Förderhöhe bis zu 25 Mio. €
Finanzierungsanteil bis 100 % der Kosten — rückzahlbar
Zielgruppe Unternehmen

Worum geht es?

Der KfW-Förderkredit großer Mittelstand (KfW 375/376) richtet sich an größere mittelständische Unternehmen, die nicht mehr unter die KMU-Definition der EU-Kommission fallen, deren Gruppenumsatz aber 500 Mio. Euro nicht überschreitet. Finanziert werden Gründungs-, Übernahme- und Beteiligungsvorhaben, Investitionen in Anlagen, Maschinen, Grundstücke, Gebäude, Software, sowie Betriebsmittel und Warenlager. Das Programm gibt es in zwei Varianten: ohne und mit Haftungsfreistellung von 50 Prozent für die Hausbank.

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Voraussetzungen

Welche Bedingungen gelten?

4 Pflicht-Kriterien

Größeres mittelständisches Unternehmen, Gruppenumsatz bis 500 Mio. Euro

Antrag vor Beginn des Vorhabens stellen

Vorhaben mit Ausschlussliste der KfW vereinbar

Mit Haftungsfreistellung: mind. 2 Geschäftsjahre Jahresabschlussunterlagen, mind. 2 Jahre am Markt

Ablauf

Wie läuft ein Antrag typischerweise ab?

2 Schritte

  1. 01

    Hausbank kontaktieren und Vorhaben prüfen lassen

    Wenden Sie sich vor Beginn des Vorhabens an ein Kreditinstitut Ihrer Wahl (Hausbank). Die Hausbank prüft die Finanzierbarkeit und leitet den Antrag an die KfW weiter.

  2. 02

    Antrag über Hausbank bei KfW einreichen

    Die Hausbank stellt den Antrag auf den vorgesehenen Formularen bei der KfW. Wichtig: Der Antrag muss vor Beginn des Vorhabens gestellt werden.

Häufige Fragen

Welche Unternehmen sind antragsberechtigt?
Antragsberechtigt sind größere mittelständische Unternehmen, die nicht mehr als KMU im Sinne der EU-Definition gelten und deren Gruppenumsatz 500 Mio. Euro nicht überschreitet. Voraussetzung ist Unternehmenssitz in Deutschland oder eine deutsche Tochtergesellschaft im Ausland mit mindestens 25 Prozent deutscher Beteiligung.
Was wird mit dem Förderkredit finanziert?
Finanziert werden Investitionen (Anlagen, Maschinen, Gebäude, Software), Betriebsmittel (Personal, Mieten, Marketing), Warenlager sowie Übernahme- und Beteiligungsvorhaben.
Was ist die Haftungsfreistellung von 50 Prozent?
In der Variante mit Haftungsfreistellung erhalten die Hausbanken eine Haftungsfreistellung von 50 Prozent. Voraussetzung ist, dass das antragstellende Unternehmen über Jahresabschlussunterlagen von mindestens 2 Geschäftsjahren verfügt und seit mindestens 2 Jahren am Markt aktiv ist.
Wie hoch sind Höchstbetrag und Finanzierungsanteil?
Der Höchstbetrag liegt bei 25 Mio. Euro pro Vorhaben für Investitionen, Übernahme und Beteiligung. Betriebsmittel und Warenlager sind in der Variante mit Haftungsfreistellung auf 7,5 Mio. Euro begrenzt. Der Finanzierungsanteil beträgt bis zu 100 Prozent der förderfähigen Kosten.

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Wo findest du die Originalquellen?

Transparenz

Unsere Quellen

  1. [01]
  2. [02]
    KfW-Programmüberblick 375/376
    kfw.dePrimärquelleKfW Bankengruppe
  3. [03]
    Merkblatt KfW 375 (ohne Risikoübernahme)
    kfw.dePrimärquelleKfW Bankengruppe
  4. [04]
    Merkblatt KfW 376 (mit Risikoübernahme)
    kfw.dePrimärquelleKfW Bankengruppe