BundesBonus
Förderkredit Land

Förderung stationärer Wohnplätze für Menschen mit Behinderung

Der Freistaat Bayern fördert den Neu- und Umbau von stationären Wohnplätzen für Menschen mit Behinderungen als Anteilsfinanzierung mit bis zu 70 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten. Gefördert werden Grundstücks-, Bau- und Baunebenkosten.

Zuständig
Freistaat Bayern
als Bewilligungsstelle

Auf einen Blick

Programm-Eckdaten in Kurzform
Förderart Darlehen
Geltungsbereich Landesweit
Fördergeber Freistaat Bayern
Förderhöhe
Finanzierungsanteil bis 70 % der Kosten — rückzahlbar
Zielgruppe Unternehmen

Worum geht es?

Der Staat fördert den Neu- und Umbau von stationären Wohnplätzen für Menschen mit Behinderung. Die Förderung ermöglicht es Menschen mit Behinderungen, soweit wie möglich eigenständig und selbständig leben zu können. Gefördert werden Grundstücks-, Bau- und Baunebenkosten gemäß den Berechnungsvorgaben.

Schnell-Check

Passt Förderung stationärer Wohnplätze für Menschen mit Behinderung zu dir?

3 Pflicht-Fragen · keine Weitergabe deiner Angaben, alles bleibt im Browser.

Voraussetzungen

Welche Bedingungen gelten?

3 Pflicht-Kriterien

Stationäre Wohnplätze für Menschen mit Behinderung

Gemeindeintegrierte individuelle Wohnformen

Nachweis eines langfristigen Bedarfs

Was bekommst du konkret?

Die Förderung wird als Anteilsfinanzierung/Kapitalbeteiligung im Rahmen einer Projektförderung gewährt. Die staatliche Einrichtung beträgt je nach Art der Einrichtung bis zu 70 Prozent der jeweils zuwendungsfähigen Kosten.

Ablauf

Wie läuft ein Antrag typischerweise ab?

3 Schritte

  1. 01

    Projekt zur Aufnahme ins Jahresförderprogramm anmelden

    Projekte sind in der Regel bis zum 15. März eines Jahres von der Bewilligungsstelle an die Staatsministerien für Familie, Arbeit und Soziales sowie für Wohnen, Bau und Verkehr anzumelden.

  2. 02

    Förderantrag stellen

    Nach Aufstellung des Jahresförderprogramms werden die Träger der eingeplanten Projekte zur Antragstellung aufgefordert. Die Fördermittel sind bei den Regierungen oder den Städten Augsburg und Nürnberg zu beantragen.

  3. 03

    Bewilligung und Auszahlung

    Darlehenszusage und Bewilligungsbescheid werden von der Bayerischen Landesbodenkreditanstalt zugesandt; die Auszahlung erfolgt nach Baufortschritt.

Häufige Fragen

Welche Kosten werden gefördert?
Gefördert werden Grundstücks-, Bau- und Baunebenkosten gemäß der Verordnung über wohnungswirtschaftliche Berechnungen nach dem Zweiten Wohnungsbaugesetz.
Wie hoch ist der maximale Fördersatz?
Die staatliche Einrichtung beträgt je nach Art der Einrichtung bis zu 70 Prozent der jeweils zuwendungsfähigen Kosten.
Welche Voraussetzungen gibt es?
Voraussetzung ist der Nachweis eines langfristigen Bedarfs an Wohnplätzen und eine fachliche Konzeption, die den Zielen der Inklusion Rechnung trägt. Vor Bewilligung darf mit dem Bauvorhaben nicht begonnen werden.

Mehr zu Förderung stationärer Wohnplätze für Menschen mit Behinderung und verwandten Programmen

Verwandte Förderungen, regionale Detail-Seiten mit echten Daten und passende Themen-Hubs.

Wo findest du die Originalquellen?

Transparenz

Unsere Quellen

  1. [01]
  2. [02]
    Verordnung über wohnungswirtschaftliche Berechnungen
    gesetze-bayern.deRechtsgrundlageFreistaat Bayern
Teilen
Merken