Lastmanagement bei mehreren Wallboxen — das WEG-Setup
Sobald mehrere Ladepunkte an einem Hausanschluss hängen, entscheidet nicht mehr die einzelne Wallbox, sondern die Summe. Die Verordnung sieht das genauso: Für die Zustimmungspflicht zählt die Summen-Bemessungsleistung je elektrischer Anlage, nicht das einzelne Gerät[01]. Lastmanagement ist das Werkzeug, mit dem diese Summe beherrschbar bleibt.
Auf einen Blick
| Aspekt | Wert / Hinweis |
|---|---|
| Maßgebliche Größe | Summen-Bemessungsleistung je elektrischer Anlage |
| Zustimmungsschwelle | über 12 kVA (§ 19 Abs. 2 NAV) |
| Statisches Lastmanagement | feste Aufteilung der verfügbaren Leistung |
| Dynamisches Lastmanagement | Aufteilung nach gemessenem Restbedarf |
| Netzseitige Steuerung | netzorientierte Steuerung nach § 14a EnWG[02] |
| Mitteilungspflicht | gilt für jeden Ladepunkt vor Inbetriebnahme[01] |
Lastmanagement löst zwei Probleme auf einmal. Es verhindert, dass gleichzeitig ladende Fahrzeuge die Anlage überlasten — und es hält die Summen-Bemessungsleistung dort, wo sie planbar bleibt. Das ist auch der Grund, warum es in Mehrparteienhäusern praktisch immer Teil des Konzepts ist.
Warum zählt die Summe und nicht die einzelne Wallbox?
Die Niederspannungsanschlussverordnung stellt für die Zustimmungspflicht ausdrücklich auf die Summen-Bemessungsleistung je elektrischer Anlage ab[01]. Zwei Ladepunkte, die einzeln unauffällig wären, können die 12-Kilovoltampere-Schwelle gemeinsam überschreiten — und lösen damit die Zustimmungspflicht aus. Für die Planung im Mehrparteienhaus heißt das: Nicht die Zahl der Wallboxen ist die Kenngröße, sondern die Leistung, die sie zusammen gleichzeitig ziehen können.
Was unterscheidet statisches von dynamischem Lastmanagement?
Statisches Lastmanagement teilt die verfügbare Leistung nach einem festen Schlüssel auf die Ladepunkte auf. Das ist robust und einfach zu planen, verschenkt aber Kapazität, sobald nur ein Fahrzeug lädt. Dynamisches Lastmanagement misst zusätzlich, wie viel Leistung der übrige Hausverbrauch gerade beansprucht, und gibt den Rest an die Ladepunkte weiter. Es holt mehr aus demselben Anschluss heraus, verlangt dafür aber eine Messstelle am Hausanschluss und eine Steuerung, die alle Ladepunkte erreicht.
| Merkmal | Statisch | Dynamisch |
|---|---|---|
| Bezugsgröße | fest zugeteilte Leistung je Ladepunkt | gemessener freier Rest am Hausanschluss |
| Zusätzliche Messtechnik | nein | ja, Messung am Hausanschluss |
| Ausnutzung des Anschlusses | konservativ | höher |
| Typischer Einsatz | wenige Ladepunkte, klare Verhältnisse | viele Ladepunkte, schwankender Hausverbrauch |
Wie greift die netzorientierte Steuerung hinein?
Neben der hausinternen Verteilung gibt es die netzseitige Ebene: § 14a EnWG regelt die netzorientierte Steuerung steuerbarer Verbrauchseinrichtungen durch den Netzbetreiber, unter anderem mittels der Vorgabe maximaler Entnahmeleistungen[02]. Beide Ebenen widersprechen sich nicht — die Steuerung des Netzbetreibers begrenzt im Bedarfsfall von außen, das Lastmanagement verteilt innerhalb dieser Grenze weiter. Für die Auswahl der Technik heißt das, dass die Anlage beides können muss.
Wie plant man ein Mehrparteienhaus richtig?
Der Fehler, der später am teuersten wird, ist die Planung Ladepunkt für Ladepunkt. Wer die erste Wallbox ohne Konzept setzt, baut die Grenze für alle folgenden ein. Sinnvoll ist der umgekehrte Weg: erst den Endausbau annehmen, dann die verfügbare Anschlussleistung dagegenstellen und erst danach die Technik wählen.
- Endausbau abschätzen: Wie viele Stellplätze sollen langfristig einen Ladepunkt bekommen?
- Verfügbare Anschlussleistung beim Netzbetreiber erfragen, bevor Geräte ausgewählt werden.
- Summen-Bemessungsleistung des geplanten Endausbaus bestimmen und gegen die 12-kVA-Schwelle halten[01].
- Lastmanagement-Form festlegen: feste Aufteilung oder Messung am Hausanschluss.
- Steuerbarkeit nach § 14a EnWG mit dem Netzbetreiber klären[02].
- Ladepunkte vor Inbetriebnahme mitteilen — die Pflicht gilt für jeden einzelnen[01].
Häufige Fragen
Ab wann brauche ich überhaupt ein Lastmanagement?
Reicht statisches Lastmanagement in einer WEG?
Ersetzt Lastmanagement die Anmeldung beim Netzbetreiber?
Was passiert, wenn der Netzbetreiber die Leistung begrenzt?
Unsere Quellen
- [01]§ 19 NAV — Betrieb von elektrischen Anlagen, Verbrauchsgeräten und Ladeeinrichtungengesetze-im-internet.deFachartikel
- [02]§ 14a EnWG — Netzorientierte Steuerung von steuerbaren Verbrauchseinrichtungengesetze-im-internet.deFachartikel
- [03]Bundesnetzagentur — Steuerbare Verbrauchseinrichtungenbundesnetzagentur.deFachartikel
Wie wir Quellen auswählen, gegeneinander abwägen und Angaben vor der Veröffentlichung gegen das Original prüfen, steht in unserer Methodik.
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