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FAQ · Multi-Wallbox

Lastmanagement bei mehreren Wallboxen — das WEG-Setup

Sobald mehrere Ladepunkte an einem Hausanschluss hängen, entscheidet nicht mehr die einzelne Wallbox, sondern die Summe. Die Verordnung sieht das genauso: Für die Zustimmungspflicht zählt die Summen-Bemessungsleistung je elektrischer Anlage, nicht das einzelne Gerät[01]. Lastmanagement ist das Werkzeug, mit dem diese Summe beherrschbar bleibt.

Auf einen Blick

Aspekt Wert / Hinweis
Maßgebliche Größe Summen-Bemessungsleistung je elektrischer Anlage
Zustimmungsschwelle über 12 kVA (§ 19 Abs. 2 NAV)
Statisches Lastmanagement feste Aufteilung der verfügbaren Leistung
Dynamisches Lastmanagement Aufteilung nach gemessenem Restbedarf
Netzseitige Steuerung netzorientierte Steuerung nach § 14a EnWG[02]
Mitteilungspflicht gilt für jeden Ladepunkt vor Inbetriebnahme[01]

Lastmanagement löst zwei Probleme auf einmal. Es verhindert, dass gleichzeitig ladende Fahrzeuge die Anlage überlasten — und es hält die Summen-Bemessungsleistung dort, wo sie planbar bleibt. Das ist auch der Grund, warum es in Mehrparteienhäusern praktisch immer Teil des Konzepts ist.

Warum zählt die Summe und nicht die einzelne Wallbox?

Die Niederspannungsanschlussverordnung stellt für die Zustimmungspflicht ausdrücklich auf die Summen-Bemessungsleistung je elektrischer Anlage ab[01]. Zwei Ladepunkte, die einzeln unauffällig wären, können die 12-Kilovoltampere-Schwelle gemeinsam überschreiten — und lösen damit die Zustimmungspflicht aus. Für die Planung im Mehrparteienhaus heißt das: Nicht die Zahl der Wallboxen ist die Kenngröße, sondern die Leistung, die sie zusammen gleichzeitig ziehen können.

Was unterscheidet statisches von dynamischem Lastmanagement?

Statisches Lastmanagement teilt die verfügbare Leistung nach einem festen Schlüssel auf die Ladepunkte auf. Das ist robust und einfach zu planen, verschenkt aber Kapazität, sobald nur ein Fahrzeug lädt. Dynamisches Lastmanagement misst zusätzlich, wie viel Leistung der übrige Hausverbrauch gerade beansprucht, und gibt den Rest an die Ladepunkte weiter. Es holt mehr aus demselben Anschluss heraus, verlangt dafür aber eine Messstelle am Hausanschluss und eine Steuerung, die alle Ladepunkte erreicht.

MerkmalStatischDynamisch
Bezugsgrößefest zugeteilte Leistung je Ladepunktgemessener freier Rest am Hausanschluss
Zusätzliche Messtechnikneinja, Messung am Hausanschluss
Ausnutzung des Anschlusseskonservativhöher
Typischer Einsatzwenige Ladepunkte, klare Verhältnisseviele Ladepunkte, schwankender Hausverbrauch
Die beiden Grundformen im Vergleich

Wie greift die netzorientierte Steuerung hinein?

Neben der hausinternen Verteilung gibt es die netzseitige Ebene: § 14a EnWG regelt die netzorientierte Steuerung steuerbarer Verbrauchseinrichtungen durch den Netzbetreiber, unter anderem mittels der Vorgabe maximaler Entnahmeleistungen[02]. Beide Ebenen widersprechen sich nicht — die Steuerung des Netzbetreibers begrenzt im Bedarfsfall von außen, das Lastmanagement verteilt innerhalb dieser Grenze weiter. Für die Auswahl der Technik heißt das, dass die Anlage beides können muss.

Wie plant man ein Mehrparteienhaus richtig?

Der Fehler, der später am teuersten wird, ist die Planung Ladepunkt für Ladepunkt. Wer die erste Wallbox ohne Konzept setzt, baut die Grenze für alle folgenden ein. Sinnvoll ist der umgekehrte Weg: erst den Endausbau annehmen, dann die verfügbare Anschlussleistung dagegenstellen und erst danach die Technik wählen.

  1. Endausbau abschätzen: Wie viele Stellplätze sollen langfristig einen Ladepunkt bekommen?
  2. Verfügbare Anschlussleistung beim Netzbetreiber erfragen, bevor Geräte ausgewählt werden.
  3. Summen-Bemessungsleistung des geplanten Endausbaus bestimmen und gegen die 12-kVA-Schwelle halten[01].
  4. Lastmanagement-Form festlegen: feste Aufteilung oder Messung am Hausanschluss.
  5. Steuerbarkeit nach § 14a EnWG mit dem Netzbetreiber klären[02].
  6. Ladepunkte vor Inbetriebnahme mitteilen — die Pflicht gilt für jeden einzelnen[01].

Häufige Fragen

Ab wann brauche ich überhaupt ein Lastmanagement?
Sobald mehrere Ladepunkte an einer elektrischen Anlage hängen und ihre gemeinsame Leistung die verfügbare Anschlussleistung überschreiten könnte. Die Verordnung stellt für die Zustimmungspflicht ohnehin auf die Summen-Bemessungsleistung je Anlage ab — dieselbe Größe ist auch technisch die richtige Planungsgrundlage.
Reicht statisches Lastmanagement in einer WEG?
Es kann reichen, wenn wenige Ladepunkte geplant sind und der übrige Hausverbrauch stabil ist. Sobald viele Stellplätze versorgt werden sollen, holt die dynamische Variante deutlich mehr aus demselben Anschluss, weil sie den gerade freien Rest verteilt statt fester Anteile.
Ersetzt Lastmanagement die Anmeldung beim Netzbetreiber?
Nein. Die Mitteilungspflicht nach § 19 Abs. 2 NAV gilt für jede Ladeeinrichtung vor ihrer Inbetriebnahme, unabhängig davon, wie die Leistung intern verteilt wird. Lastmanagement kann allerdings dafür sorgen, dass die Anlage unter der Zustimmungsschwelle bleibt.
Was passiert, wenn der Netzbetreiber die Leistung begrenzt?
§ 14a EnWG sieht die netzorientierte Steuerung durch den Netzbetreiber vor, unter anderem mittels der Vorgabe maximaler Entnahmeleistungen. Das Lastmanagement verteilt dann innerhalb dieser reduzierten Grenze weiter — die Ladepunkte laden langsamer, fallen aber nicht aus.
Transparenz

Unsere Quellen

  1. [01]
  2. [02]
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Wie wir Quellen auswählen, gegeneinander abwägen und Angaben vor der Veröffentlichung gegen das Original prüfen, steht in unserer Methodik.

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