Wallbox beim Netzbetreiber anmelden: Pflicht + Anleitung
Jede Wallbox ab 3,7 kW muss beim zuständigen Verteilnetzbetreiber angemeldet werden — bei 11 kW reicht eine einfache Online-Anmeldung, bei 22 kW braucht es eine ausdrückliche Genehmigung. Der Elektriker macht das in der Regel im Zuge der Installation. Mit der Anmeldung wählst du auch das § 14a EnWG-Modul (1, 2 oder 3) — Pflicht seit Januar 2024.
Wer ist mein Netzbetreiber?
Der Netzbetreiber ist NICHT dein Stromlieferant (z.B. Vattenfall) sondern der lokale Verteilnetzbetreiber. In Berlin: Stromnetz Berlin, in Hamburg: Stromnetz Hamburg, in Köln: Westnetz, in München: SWM Stromnetz, in Stuttgart: Netze BW. Auf jeder Stromrechnung steht der Netzbetreiber unter „Netznutzungsentgelte".
Was passiert bei Nicht-Anmeldung?
Bei einer Routine-Inspektion (z.B. Smart-Meter-Wechsel) fällt eine nicht angemeldete Wallbox auf. Folge: Aufforderung zur Nachmeldung mit Geldbuße (typisch 100–500 €). Bei vorsätzlich nicht-angemeldetem Betrieb mit Schaden im Verteilnetz haftet der Wallbox-Besitzer.
Unsere Quellen
- [01]§ 14a EnWG — Bundesnetzagenturbundesnetzagentur.deFachartikel
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