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Vergleich · Ladeleistung

11 kW oder 22 kW: welche Wallbox ist die richtige?

Die Entscheidung fällt selten am Preis, sondern an drei Fragen: Was kann das Auto an Wechselstrom aufnehmen, was gibt der Hausanschluss her — und ab wann verlangt der Netzbetreiber seine Zustimmung? Die Verordnung zieht die Grenze bei 12 Kilovoltampere Summen-Bemessungsleistung je elektrischer Anlage[01]; genau dazwischen liegen die beiden üblichen Leistungsklassen.

Auf einen Blick

Aspekt Wert / Hinweis
Mitteilung an den Netzbetreiber bei beiden Varianten Pflicht
Zustimmung erforderlich erst über 12 kVA je Anlage
11-kW-Wallbox bleibt unter der Zustimmungsschwelle
22-kW-Wallbox zustimmungspflichtig, Antwort binnen zwei Monaten
Begrenzender Faktor im Auto Ladeleistung des Onboard-Laders
Bei Ablehnung Drosselung auf 11 kW ist der übliche Ausweg

Die 22-kW-Wallbox nützt nur, wenn das Fahrzeug diese Leistung an Wechselstrom auch aufnehmen kann. Andernfalls lädt sie exakt so schnell wie das kleinere Modell — bei zusätzlicher Zustimmungspflicht und möglicherweise Kosten für den Netzanschluss.

Was ändert sich rechtlich zwischen 11 und 22 kW?

Die Mitteilungspflicht trifft beide: Ladeeinrichtungen für Elektrofahrzeuge sind dem Netzbetreiber vor ihrer Inbetriebnahme mitzuteilen, ohne Leistungsuntergrenze[01]. Unterschiedlich ist die zweite Stufe. Überschreitet die Summen-Bemessungsleistung je elektrischer Anlage 12 Kilovoltampere, bedarf die Inbetriebnahme zusätzlich der vorherigen Zustimmung des Netzbetreibers[01]. Eine 11-kW-Wallbox bleibt darunter, eine 22-kW-Wallbox liegt darüber — das ist der eigentliche Unterschied im Verfahren.

Frage11 kW22 kW
Mitteilung vor Inbetriebnahmejaja
Zustimmung des Netzbetreibersneinja
Antwortfrist des Netzbetreibersentfälltzwei Monate ab Eingang
Ablehnung möglichkein Zustimmungsvorbehaltnur begründet, mit Abhilfemaßnahmen
Anforderung an den Hausanschlussgeringerhöher, Prüfung im Einzelfall
Die beiden Leistungsklassen im Verfahrensvergleich[01]

Was bringt die höhere Leistung im Alltag?

Ausschlaggebend ist nicht die Wallbox, sondern der Onboard-Lader des Fahrzeugs: Er bestimmt, wie viel Wechselstromleistung überhaupt aufgenommen wird. Liegt seine Grenze unterhalb der Wallbox-Leistung, lädt das Auto trotz größerer Wallbox nicht schneller. Diese Angabe steht im Datenblatt des jeweiligen Fahrzeugs und unterscheidet sich zwischen Baureihen und Ausstattungen — sie ist deshalb vor dem Wallbox-Kauf beim eigenen Modell nachzusehen, nicht zu schätzen.

Welche Rolle spielt der Hausanschluss?

Reicht die Anschlussleistung nicht, kann eine Änderung des Netzanschlusses nötig werden — und die ist kostenpflichtig. Der Netzbetreiber darf die notwendigen Kosten für Änderungen verlangen, die durch eine Erweiterung der Kundenanlage veranlasst sind, und diese auch pauschal berechnen[02]. Für die Verstärkung der örtlichen Verteileranlagen kommt gegebenenfalls ein Baukostenzuschuss hinzu, der höchstens 50 vom Hundert dieser Kosten abdecken darf[03]. Konkrete Beträge nennt keine der beiden Vorschriften; sie kommen aus dem Angebot des Netzbetreibers.

Wie entscheidet man richtig?

Die Reihenfolge spart im Zweifel Geld: erst die Ladeleistung des eigenen Fahrzeugs klären, dann die Anschlusssituation, und erst danach das Gerät auswählen. Wer ohnehin nur eine begrenzte Wechselstromleistung aufnehmen kann, entscheidet die Frage damit von selbst.

  1. Onboard-Ladeleistung des eigenen Fahrzeugs im Datenblatt nachsehen.
  2. Verfügbare Anschlussleistung und geplante Summen-Bemessungsleistung gegenüberstellen.
  3. Über 12 kVA: Zustimmung des Netzbetreibers einplanen, er antwortet binnen zwei Monaten[01].
  4. Angebot des Netzbetreibers prüfen, falls eine Anschlussänderung nötig ist[02][03].
  5. Bei Ablehnung oder hohen Kosten die Drosselung auf 11 kW als Alternative rechnen.
  6. Gerät bestellen, installieren lassen und vor Inbetriebnahme die Mitteilung einreichen[01].

Häufige Fragen

Lädt ein Auto an einer 22-kW-Wallbox immer schneller?
Nein. Die aufgenommene Wechselstromleistung begrenzt der Onboard-Lader des Fahrzeugs. Liegt dessen Grenze unter der Wallbox-Leistung, ändert die größere Wallbox an der Ladezeit nichts — sie bringt nur die zusätzliche Zustimmungspflicht mit.
Warum ist die Grenze in Kilovoltampere angegeben und nicht in Kilowatt?
Die Verordnung stellt auf die Summen-Bemessungsleistung je elektrischer Anlage ab und verwendet dafür die Einheit Kilovoltampere. Praktisch trennt die 12-kVA-Schwelle die übliche 11-kW-Wallbox von der 22-kW-Variante.
Kann ich eine 22-kW-Wallbox kaufen und auf 11 kW drosseln?
Das ist der übliche Ausweg, wenn der Netzbetreiber nicht zustimmt oder eine Anschlussänderung zu teuer wäre. Maßgeblich ist die Summen-Bemessungsleistung der Anlage: Bleibt sie durch die dauerhafte Begrenzung unter der Schwelle, entfällt die Zustimmungspflicht.
Muss ich die 11-kW-Wallbox wirklich anmelden?
Ja. Die Mitteilungspflicht nach § 19 Abs. 2 NAV gilt für jede Ladeeinrichtung vor ihrer Inbetriebnahme und kennt keine Leistungsuntergrenze. Nur die zusätzliche Zustimmung entfällt unterhalb von 12 Kilovoltampere.
Transparenz

Unsere Quellen

  1. [01]
  2. [02]
  3. [03]
    § 11 NAV — Baukostenzuschüsse
    gesetze-im-internet.deFachartikel

Wie wir Quellen auswählen, gegeneinander abwägen und Angaben vor der Veröffentlichung gegen das Original prüfen, steht in unserer Methodik.

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