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Spar-Hebel · Mietrecht

§ 554 BGB: dein Anspruch auf eine Wallbox in der Mietwohnung.

Seit Dezember 2020 hast du als Mieter einen einklagbaren Anspruch auf Vermieter-Zustimmung zur Wallbox-Errichtung an deinem Stellplatz. Wir zeigen dir, was der Vermieter darf und was nicht — plus einen Musterbrief für die schriftliche Anfrage.

Stand: 29. April 2026 · § 554 BGB seit 1.12.2020 in Kraft.

Kernaussage

Was § 554 BGB für Mieter bedeutet

„Der Mieter kann verlangen, dass ihm der Vermieter bauliche Veränderungen der Mietsache erlaubt, die dem Gebrauch durch Menschen mit Behinderungen, dem Laden elektrisch betriebener Fahrzeuge oder dem Einbruchsschutz dienen."

„Der Anspruch besteht nicht, wenn die bauliche Veränderung dem Vermieter auch unter Würdigung der Interessen des Mieters nicht zugemutet werden kann."

— § 554 Abs. 1 BGB, in Kraft seit 1. Dezember 2020 (WoLEG)

So gehst du vor

Schritt für Schritt zur eigenen Wallbox

  1. 1
    Vorab-Klärung mit dem Elektriker. Lass dir ein Angebot mit konkreter Wallbox + Leitungsverlauf + Installationskosten machen. Foto vom Stellplatz + Sicherungskasten beilegen.
  2. 2
    Schriftliche Anfrage an den Vermieter. Per Einschreiben mit Rückschein. Beschreibe die geplante Wallbox (Modell, Leistung), den Installationsweg, dass die Lohnkosten von dir getragen werden, und nennst eine 4-Wochen-Frist für die Zustimmung. Musterbrief unten.
  3. 3
    Bei Schweigen: Erinnerung mit 2-Wochen-Frist. Wenn der Vermieter nicht reagiert: Einschreiben mit Hinweis auf § 554 BGB und Ankündigung der gerichtlichen Geltendmachung.
  4. 4
    Bei pauschaler Ablehnung: Mieterverein einschalten. Lokaler Mieterverein prüft die Versagungsgründe. Wenn diese nicht stichhaltig sind: Klage am Amtsgericht. Verfahren typisch 4-8 Monate, Kosten meist beim Vermieter (bei Klage-Gewinn).
  5. 5
    Bei Zustimmung: Installation + Anmeldung. Elektriker installiert, meldet beim Netzbetreiber an (§ 14a EnWG-konform). Du kümmerst dich um die laufenden Spar-Hebel: § 14a EnWG, THG-Quote, § 35a EStG.
Musterbrief

Schriftliche Anfrage an den Vermieter

[Dein Name + Adresse] [Vermieter-Name + Adresse] [Datum] Antrag auf Zustimmung zur Errichtung einer Wallbox am Stellplatz [Nr./Beschreibung] Sehr geehrte/r [Vermieter-Name], mit diesem Schreiben beantrage ich gemäß § 554 BGB Ihre Zustimmung zur Errichtung einer Wallbox an meinem Mietstellplatz. Konkret plane ich: - Wallbox-Modell: [z. B. Heidelberg Energy Control 11 kW] - Standort: Stellplatz [Nr./Beschreibung] - Anschluss: Direkt am Sicherungskasten der Wohnung [oder: Allgemein-Stromzähler mit separatem Sub-Zähler für meine Wallbox-Lade-Stromkosten] - Installation: Elektrofachbetrieb [Name + Anschrift], Anmeldung beim Netzbetreiber durch den Elektriker - Kosten: Vollständig von mir getragen (Wallbox, Installation, Anschluss-Leitung) - Rückbau bei Auszug: Vereinbarung gerne in Textform Eine Zustimmung erbitte ich bis zum [Datum 4 Wochen voraus]. Bei Rückfragen stehe ich gerne zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen [Dein Name]

Per Einschreiben mit Rückschein versenden. Kopie für deine Akten aufbewahren.

Wichtiges Leiturteil

LG München I, Az. 31 S 12015/21

Das Landgericht München I hat 2022 klargestellt: Der Vermieter darf keinen „Hauselektriker" vorschreiben. Der Mieter hat freie Wahl des Elektrofachbetriebs, solange dieser eingetragen und qualifiziert ist. Damit fällt einer der häufigsten Versagungs-Tricks weg ("ich erlaube nur, wenn unser Elektriker installiert").

Häufige Fragen

Habe ich als Mieter wirklich einen Rechtsanspruch auf eine Wallbox?
Ja — § 554 BGB ist seit Dezember 2020 in Kraft und gibt Mietern einen einklagbaren Anspruch auf Vermieter-Zustimmung zu baulichen Veränderungen für Lade-Infrastruktur (Wallbox). Vermieter darf nur aus wichtigem Grund ablehnen — und „wichtig" ist eng auszulegen. Pauschale „Brandgefahr" oder „Optik" reichen laut Rechtsprechung nicht.
Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen?
Du musst bereits Nutzungsrecht am Stellplatz haben (im Mietvertrag oder als Zusatzvereinbarung). Bewohner einer WEG-Wohnung müssen den Vermieter erst einen WEG-Beschluss einholen lassen (§ 20 Abs. 2 Nr. 5 WEG, einfache Mehrheit). Du musst die Maßnahme schriftlich anfragen und planen — nicht einfach loslegen.
Was kann der Vermieter ablehnen?
Nur "wichtige Gründe" — die eng auszulegen sind: tatsächliche bauliche Unmöglichkeit (z.B. denkmalgeschützte Fassade), nachgewiesene massive Beeinträchtigung der Vermietersache. NICHT zulässig: pauschale Brandgefahr-Behauptung, Vorgabe eines bestimmten Elektrikers ("Hauselektriker"), Ablehnung wegen Mieter-Bonität oder Mietdauer-Erwartung. Im Streitfall entscheidet das Gericht.
Wer trägt die Kosten?
Du als Mieter trägst die Wallbox-Anschaffung + Installation komplett. Der Vermieter muss "nur" die Maßnahme zulassen. Beim Auszug stehst du vor der Wahl: Wallbox abbauen (Rückbau auf eigene Kosten) oder dem Vermieter zur Übernahme anbieten (Restwert-Vergütung möglich). Manche Vermieter übernehmen die Wallbox als wertsteigernde Investition — pragmatisch verhandelbar.
Was passiert wenn der Vermieter sich querstellt?
Schritt 1: Schriftliche Erinnerung mit 2-Wochen-Frist (Einschreiben). Schritt 2: Mediator / Mieterverein einschalten — viele lokale Mietervereine helfen kostenlos. Schritt 3: Klage am Amtsgericht (Mietsachen). Verfahren dauern typisch 4-8 Monate, sind aber bei klarem Fall (kein nachvollziehbarer Versagungsgrund) zuverlässig zu gewinnen. Anwalts-Kosten typisch 800-1.500 € (übernimmt der Vermieter bei Verlust).
Transparenz

Unsere Quellen

  1. [01]
    § 554 BGB — Bauliche Veränderungen durch den Mieter
    gesetze-im-internet.deRechtsgrundlageBundesministerium der Justiz
  2. [02]
    § 20 WEG — Bauliche Veränderungen
    gesetze-im-internet.deRechtsgrundlageBundesministerium der Justiz
  3. [03]
    Deutscher Mieterbund — Wallbox am Mietstellplatz
    mieterbund.deFachartikelDeutscher Mieterbund e.V.

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