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Spar-Hebel · E-Mobilität

THG-Quote 2026: bis 380 € pro Jahr für jeden E-Auto-Halter.

Wer ein reines Elektroauto fährt, hat einen jährlichen Anspruch auf eine Auszahlung zwischen rund 290 und 340 €, Spitzenwerte erreichen knapp 380 €. Du beantragst sie über einen Vermarkter — kein Wallbox-Bonus, sondern eine Vergütung für die durch dein BEV eingesparten CO₂-Emissionen. Treiber 2026: die gesetzliche Quote stieg von 10,6 auf 12,1 Prozent.

So funktioniert's

In 4 Schritten zur Auszahlung

  1. 1
    Vermarkter wählen. Vergleichs-Empfehlung: ADAC (Mitglieder-Bonus, ~280 €), CHECK24 (Standard-Marktrate), Verivox (oft Spitzenpreise ~315 €), Geld-für-eAuto (alteingesessen, transparent), EnBW (Bundle mit Stromtarif).
  2. 2
    Foto vom Fahrzeugschein hochladen. Vermarkter prüft, ob es ein reines BEV ist. Plug-in-Hybride werden abgelehnt.
  3. 3
    Vermarkter beantragt beim UBA. Das Umweltbundesamt prüft + zertifiziert die Einsparung. Vermarkter verkauft das Zertifikat an einen Mineralölkonzern.
  4. 4
    Auszahlung 4–8 Wochen später. Direkt aufs Konto, abzüglich Vermarkter-Provision (5–25 %). Steuerfrei für Privat-Halter.
Wichtig zu wissen

Drei Stolpersteine

  • Pro Jahr nur ein Vermarkter: Bei doppelter Beauftragung wird das UBA-Zertifikat blockiert. Erst im neuen Kalenderjahr Wechsel möglich.
  • Plug-in-Hybride ausgeschlossen: Auch wenn du fast nur elektrisch fährst — Plug-in-Hybride bekommen keine THG-Quote. Nur reine BEVs (Antriebsart „Elektro" im Fahrzeugschein).
  • Marktpreis schwankt: Manche Vermarkter werben mit „bis 400 €" — der reale Auszahlungswert hängt vom aktuellen Marktpreis ab. Garantie-Preise sind oft 30–50 € niedriger als das beste Tagesangebot, dafür planbar.
Verwandtes Programm

Förderung beim E-Auto-Kauf

Die THG-Quote zahlt jährlich. Beim Kauf des E-Autos selbst gibt es seit Januar 2026 zusätzlich die BAFA-Kaufprämie — einmalig 3.000 bis 6.000 € für reine Elektroautos, einkommensgestaffelt nach zvE und Kinderzahl. Beide Programme sind kombinierbar.

Zur E-Auto-Kaufprämie 2026

Häufige Fragen

Was ist die THG-Quote für E-Auto-Halter?
Die Treibhausgas-Minderungsquote (THG-Quote) ist eine gesetzliche Verpflichtung für Mineralölkonzerne, ihre CO₂-Bilanz jährlich zu verbessern. Wer ein reines Elektroauto fährt, spart CO₂ — diese Einsparung kann als Zertifikat verkauft werden. Die Mineralölkonzerne kaufen die Zertifikate, um ihre Pflicht zu erfüllen. Privat-Halter monetarisieren ihre Einsparung über Vermarkter-Plattformen wie geld-fuer-eauto, ADAC, EnBW oder CHECK24.
Wie hoch ist die Auszahlung 2026?
Stand Mai 2026 typisch 290–340 € pro Jahr und Fahrzeug. Spitzenwerte bei einzelnen Vermarktern erreichen rund 380 €. Treiber für die höhere Auszahlung gegenüber 2025: die gesetzliche Quote ist von 10,6 auf 12,1 Prozent gestiegen, der Zertifikate-Markt liegt aktuell stabil zwischen 250 und 320 € pro Tonne CO₂. Wer zum richtigen Zeitpunkt beantragt (Marktpreis-Spitze), bekommt mehr. Vermarkter ziehen 5–25 % Provision ab vom verkauften Zertifikatswert.
Welche Fahrzeuge sind THG-quotenfähig?
Nur reine Batterie-Elektroautos (BEV) — Klasse M1 oder N1 mit Antriebsart "Elektro" im Fahrzeugschein. Plug-in-Hybride, Hybrid-Fahrzeuge und Brennstoffzellen-Fahrzeuge sind ausgeschlossen. Auch Roller, Quads und 2-Räder können THG-quotenfähig sein, aber mit deutlich niedrigerer Auszahlung (typisch 50–150 €/Jahr).
Muss ich die THG-Quote versteuern?
Privatpersonen müssen die THG-Quote NICHT als Einkommen versteuern (BMF-Rundschreiben 2023). Sie zählt als Erstattung von Mineralölsteuer-Anteilen, nicht als Einkommen. Anders bei Selbständigen / Gewerbetreibenden, die das Auto im Betriebsvermögen halten — hier muss die THG-Quote als Betriebseinnahme versteuert werden.
Wie wechsle ich den Vermarkter?
Pro Jahr darfst du jeweils nur einen Vermarkter beauftragen — bei mehrfacher Beauftragung wird das UBA-Zertifikat blockiert. Wechsel zwischen Vermarktern ist jährlich möglich, im Februar/März des Folgejahres. Manche Vermarkter bieten Garantiepreise an (Auszahlung fest, höher als Marktdurchschnitt), oft im Tausch gegen längere Bindung.
Transparenz

Unsere Quellen

  1. [01]
    UBA — Vollzug der 38. BImSchV (THG-Quote-Anerkennung Strom)
    umweltbundesamt.deRechtsgrundlageUmweltbundesamt
  2. [02]
    38. BImSchV — Verordnung zur Anrechnung von Strom auf die THG-Quote
    gesetze-im-internet.deRechtsgrundlageBundesministerium der Justiz
  3. [03]
    ADAC — THG-Quote für Elektroautos
    adac.deFachartikelADAC e.V.

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