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Antrag · BAFA-Portal

BAFA-Antrag Schritt für Schritt — so beantragst du die E-Auto-Förderung 2026

Der Antrag auf die E-Auto-Förderung läuft ausschließlich digital über die Förderzentrale Deutschland (foerderzentrale.gov.de) — das Portal ist seit Mai 2026 geöffnet, Anträge sind laut BAFA ab sofort möglich[01]. Identifikation erfolgt zwingend per BundID[02]. Hochzuladen sind nur zwei Einkommensteuerbescheide, bei Kindern ein Kindergeldnachweis und bei Plug-in-Hybriden über 60 g CO₂/km die CoC-Bescheinigung[01]. Die Antragsfrist: 12 Monate ab Zulassung des Fahrzeugs auf die antragstellende Person[03].

Auf einen Blick

Aspekt Wert / Hinweis
Antragsweg Förderzentrale Deutschland (foerderzentrale.gov.de)
Login BundID-Konto Pflicht (Vollmacht möglich)
Einkommensgrenze 80.000 € zvE, +5.000 € je Kind, max. 90.000 €
Antrag möglich seit Mai 2026 — Portal geöffnet
Antragsfrist 12 Monate ab Zulassung auf den Antragsteller
Halter-Pflicht Antragsteller = eingetragener Fahrzeughalter
Auszahlung einmalig aufs Konto, nach Vorlage aller Nachweise

Der BAFA-Antrag ist rein digital und braucht zwingend eine BundID — wer beides vorbereitet (Konto + PDF-Unterlagen), kann den Antrag im seit Mai 2026 geöffneten Portal in einer Sitzung abschicken. Die 12-Monate-Frist ab Zulassung auf den Antragsteller sorgt dafür, dass kein bereits zugelassenes Fahrzeug aus 2026 verloren geht; beantragt wird immer erst nach der Zulassung.

Wann kann ich den BAFA-Antrag stellen?

Das Portal ist seit Mai 2026 geöffnet — gefördert werden rückwirkend alle förderfähigen Fahrzeuge seit dem Programmstart 1. Januar 2026[04]. Beantragt wird erst nach der Zulassung — eine Antragstellung vor der Zulassung ist nicht möglich; die 12-Monate-Antragsfrist beginnt mit der Zulassung des Fahrzeugs auf die antragstellende Person[03][06]. Eine vorherige Förderzusage ist nicht erforderlich — du kaufst zuerst und beantragst danach; das Risiko, leer auszugehen, ist gering: 3 Mrd. € Gesamtbudget für 2026–2029, ausreichend für rund 800.000 Fahrzeuge[04]. Einen Rechtsanspruch gibt es allerdings nicht: Die Förderung steht laut Richtlinie unter dem Vorbehalt verfügbarer Haushaltsmittel, und das BAFA darf bei Ausschöpfung einen Förderstopp aussprechen[06]. Beim aktuellen Mittelabfluss ist das kurzfristig nicht zu erwarten — es bleibt aber der Grund, nach der Zulassung nicht zu trödeln. Wie stark der Topf tatsächlich nachgefragt wird, veröffentlicht das BAFA selbst in einer monatlichen Statistik (unter „Publikationen" auf der Antrag-stellen-Seite[03]): zum Stand 1. August 2026 waren 26.875 Anträge bewilligt und 117 Mio. € ausgezahlt[07] — nach zweieinhalb Monaten Antragsbetrieb also erst rund 4 % des Budgets.

Wer darf die E-Auto-Förderung überhaupt beantragen?

Bevor du Unterlagen sammelst, prüfe die vier Ausschlusskriterien — sie entscheiden über den Antrag, bevor irgendein Dokument hochgeladen wird. Erstens die Einkommensgrenze: Das zu versteuernde Haushaltsjahreseinkommen der antragstellenden Person darf 80.000 € nicht übersteigen, zuzüglich 5.000 € je förderrelevantem Kind, höchstens jedoch 90.000 €[03]. Zweitens die Anzahl: Die Förderung wird je antragstellender Person nur einmal gewährt, und pro Haushalt sind maximal zwei Anträge möglich[05][06]. Drittens das Privatvermögen: Fahrzeuge im Betriebsvermögen sind von der Förderung ausgenommen, und das Fahrzeug darf auch innerhalb der Mindesthaltedauer nicht in ein Betriebsvermögen eingelegt werden[06]. Viertens die wirtschaftlichen Verhältnisse: Wer sich in einem Insolvenzverfahren befindet oder eine Vermögensauskunft abgegeben hat, ist nach der Richtlinie ausgeschlossen[06]. Wer eines dieser Kriterien reißt, wird abgelehnt — unabhängig davon, wie sauber der Rest des Antrags ist.

Welche Unterlagen brauche ich für den Antrag?

Zwei aktuelle, aufeinanderfolgende Einkommensteuerbescheide aller zum Haushaltsjahreseinkommen beitragenden Personen — die geprüften Steuerjahre dürfen maximal drei Jahre vor der Antragstellung liegen. Bei gemeinsamer Veranlagung von Ehepaaren reicht ein gemeinsamer Bescheid; bei getrennter Veranlagung zwei einzelne. Wenn Kinder geltend gemacht werden, dazu ein Kindergeldnachweis (Kindergeldbescheinigung der Familienkasse, Kindergeldbescheid samt Erklärung zur Aktualität oder erweiterte Meldebescheinigung). Bei Plug-in-Hybriden mit mehr als 60 g CO₂/km zusätzlich die EU-Konformitätsbescheinigung (CoC) als Reichweitennachweis[01][06]. Fahrzeugbrief und Kaufvertrag musst du nicht hochladen: Das BAFA prüft die Zulassung über eine digitale Schnittstelle zum Zentralen Fahrzeugregister des Kraftfahrt-Bundesamtes[06]; im Antragsformular wird lediglich die FIN des Fahrzeugs abgefragt[01]. Käufer und Halter müssen auch nicht dieselbe Person sein[05]. Reiche beim Steuerbescheid nur die Seiten ein, auf denen die benötigten Angaben stehen — Adressat, Steuer-Identifikationsnummer, Datum beziehungsweise Steuerjahr und die Höhe des zu versteuernden Einkommens; alles andere darfst du schwärzen[01].

UnterlageWann nötigFormat
Einkommensteuerbescheide (die zwei aktuellsten, geprüftes Steuerjahr max. 3 Jahre alt)ImmerPDF, max. 5 MB je Datei
Kindergeldnachweis (Bescheinigung, Bescheid samt Aktualitäts-Erklärung oder erweiterte Meldebescheinigung)Nur bei förderrelevanten KindernPDF, max. 5 MB je Datei
EU-Konformitätsbescheinigung (CoC)Nur bei PHEV/REEV > 60 g CO₂/kmPDF, max. 5 MB je Datei
FIN des NeufahrzeugsImmerEingabe im Formular, kein Upload
Erforderliche Antragsunterlagen je nach Konstellation[01]

Wie läuft die Antragstellung im Portal konkret ab?

Der gesamte Antragsprozess findet in einer einzigen Online-Sitzung statt — vorausgesetzt, alle Unterlagen sind vorbereitet. Nach erfolgreichem BundID-Login ist das Ausfüllen plus Hochladen mit fertigen PDFs zügig erledigt. Der Bewilligungsbescheid folgt nach der Prüfung durch das BAFA; bearbeitet wird in der Reihenfolge des vollständigen Antragseingangs[06] — unvollständige Unterlagen kosten also nicht nur Zeit, sondern den Platz in der Schlange.

  1. BundID-Konto unter id.bund.de einrichten — zugelassen sind genau zwei Varianten: „Online-Ausweis" (Vertrauensniveau „hoch", per Personalausweis und AusweisApp) oder „ELSTER-Zertifikat" (Vertrauensniveau „substantiell"). Eine Basisregistrierung nur mit Benutzername und Passwort berechtigt NICHT zum Einreichen des Antrags[01][03].
  2. Alle PDF-Unterlagen vorbereiten: die zwei aktuellsten Einkommensteuerbescheide, bei Kindern den Kindergeldnachweis, bei PHEV über 60 g CO₂/km die CoC. Dazu die FIN des Fahrzeugs bereitlegen — sie wird im Formular eingetippt, nicht hochgeladen[01].
  3. Portal foerderzentrale.gov.de aufrufen, mit BundID einloggen und den Förderaufruf „E-Auto-Förderung des Bundesumweltministeriums" öffnen — das BAFA verlinkt ihn direkt von der Seite „Antrag stellen"[03].
  4. Persönliche Daten, zu versteuerndes Haushaltsjahreseinkommen, Fahrzeugdaten (Hersteller, Modell, FIN, Antriebsart, Erstzulassungsdatum) und IBAN eintragen. Bei einer Bevollmächtigung ist zwingend das Konto des Halters anzugeben[05].
  5. PDFs hochladen, Antrag absenden, Antragsbestätigung als PDF speichern.

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Wann wird der Zuschuss ausgezahlt?

Nach positivem Prüfergebnis erteilt das BAFA den Zuwendungsbescheid; ausgezahlt wird innerhalb weniger Wochen nach dem Bescheid auf das im Antrag angegebene Konto[03][06]. Bei Rückfragen vom BAFA verlängert sich die Bearbeitung entsprechend. Wichtig für danach: Das Fahrzeug muss mindestens 36 Monate auf die antragstellende Person in Deutschland zugelassen bleiben (Mindesthaltedauer)[05][06].

Welche Fehler verursachen Rückfragen oder Ablehnung?

Ein klassischer Fehler ist ein nicht passender Halter — der Antrag ist vom Halter des förderfähigen Fahrzeugs zu stellen, die antragstellende Person muss also als Halter eingetragen sein[03]. Zweitens: Bescheide, deren geprüftes Steuerjahr mehr als drei Jahre zurückliegt — auf das Ausstellungsdatum kommt es ausdrücklich nicht an[01]. Drittens: PHEV mit mehr als 60 g CO₂/km, bei dem die elektrische Reichweite innerorts (EAER-City laut CoC) unter 80 km liegt — dann entfällt die Förderfähigkeit[05]. Viertens: Wer das Fahrzeug vor Ablauf der 36-Monate-Mindesthaltedauer abmeldet oder umschreibt, muss das dem BAFA unverzüglich anzeigen — die Behörde entscheidet dann nach Ermessen über eine anteilige oder vollständige Rückforderung der Prämie[05][06].

Antrag-Checkliste vor dem Portal-Login

  • Zu versteuerndes Haushaltsjahreseinkommen unter 80.000 € (plus 5.000 € je förderrelevantem Kind, maximal 90.000 €) — sonst ist der Antrag chancenlos
  • BundID-Konto unter id.bund.de eingerichtet — „Online-Ausweis" (Vertrauensniveau „hoch") oder „ELSTER-Zertifikat" (Vertrauensniveau „substantiell"); Basisregistrierung mit Passwort reicht NICHT
  • Zwei aktuelle, aufeinanderfolgende Einkommensteuerbescheide aller beitragenden Personen als PDF (max. 5 MB je Datei, nur die relevanten Seiten)
  • Kindergeldnachweis (Bescheinigung der Familienkasse, Bescheid samt Aktualitäts-Erklärung oder erweiterte Meldebescheinigung), falls Kinder geltend gemacht werden
  • EU-Konformitätsbescheinigung (CoC) bei PHEV mit > 60 g CO₂/km
  • FIN des Fahrzeugs zur Hand — sie wird im Formular eingetippt, nicht hochgeladen
  • Kontoverbindung (IBAN) für die Auszahlung — bei Bevollmächtigung zwingend das Konto des Halters

Häufige Fragen

Wie bereite ich den BAFA-Antrag optimal vor?
Das Portal ist seit Mai 2026 geöffnet — du kannst direkt beantragen. Lege vorab alles bereit: BundID-Konto, die zwei aktuellsten Steuerbescheide als PDF, bei Kindern den Kindergeldnachweis, bei PHEV über 60 g CO₂/km die CoC und die FIN des Fahrzeugs. Mit vorbereiteten Unterlagen ist der Antrag in einer Sitzung erledigt.
Muss ich vor dem Fahrzeug-Kauf eine Förderzusage einholen?
Nein. Anders als bei der KfW 458 Heizungsförderung ist bei der E-Auto-Förderung keine vorherige Zusage nötig — du kaufst das Fahrzeug, lässt es auf dich zu und beantragst danach. Die 12-Monate-Frist ab Zulassung auf den Antragsteller deckt das ab.
Was passiert, wenn das BAFA Rückfragen hat?
Das BAFA fordert die fehlenden Angaben nach — typische Anlässe sind fehlende Seiten im Steuerbescheid oder ein nicht eindeutiger Kindergeldnachweis. Wichtig ist der Zeitpunkt: Bearbeitet wird in der Reihenfolge des vollständigen Eingangs. Eine Nachforderung kostet also nicht nur die Wartezeit, sondern den Platz in der Schlange.
Kann ich den Antrag von jemand anderem stellen lassen?
Ja. Der Halter kann eine andere Privatperson oder ein Autohaus zur Antragstellung bevollmächtigen — das BAFA stellt dafür ein eigenes Formular „Vollmacht zur Beantragung der E-Auto-Förderung" bereit, das im Antrag hochgeladen wird. Die bevollmächtigte Person meldet sich dann mit ihrem eigenen BundID-Konto am Portal an (bei Firmen: „Mein Unternehmenskonto"), nicht der Halter. Antragsteller und Zuwendungsempfänger bleibt aber der Halter: Als Kontoverbindung ist zwingend sein Konto anzugeben, dorthin wird auch ausgezahlt. Das ist der Weg für alle, die weder Online-Ausweis noch ELSTER-Zertifikat haben.
Transparenz

Unsere Quellen

  1. [01]
  2. [02]
    BundID-Konto einrichten
    id.bund.deFachartikel
  3. [03]
  4. [04]
  5. [05]
  6. [06]
  7. [07]
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