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Antrag · BAFA-Portal

BAFA-Antrag Schritt für Schritt — so beantragst du die E-Auto-Förderung 2026

Zuständig für die E-Auto-Förderung 2026 ist das BAFA, es entscheidet über die Anträge[04]. Der Antrag läuft ausschließlich digital über die Förderzentrale Deutschland (foerderzentrale.gov.de)[01] — Anträge sind dort seit dem 19. Mai 2026 möglich[04]. Identifikation erfolgt zwingend per BundID[01]. Hochzuladen sind zwei Einkommensteuerbescheide oder eine NV-Bescheinigung, bei Kindern ein Kindergeldnachweis und bei Plug-in-Hybriden über 60 g CO₂/km die CoC-Bescheinigung[01]. Die Antragsfrist: 12 Monate ab Zulassung des Fahrzeugs auf den Antragsteller[03].

Auf einen Blick

Aspekt Wert / Hinweis
Antragsweg Förderzentrale Deutschland (foerderzentrale.gov.de)
Login BundID-Konto Pflicht (Vollmacht möglich)
Einkommensgrenze 80.000 € zvE, +5.000 € je Kind, max. 90.000 €
Antrag möglich seit 19. Mai 2026 — Portal geöffnet
Antragsfrist 12 Monate ab Zulassung auf den Antragsteller
Halter-Pflicht Antragsteller = eingetragener Fahrzeughalter
Auszahlung einmalig aufs Konto, nach Vorlage aller Nachweise

Der BAFA-Antrag ist rein digital und braucht zwingend eine BundID — wer beides vorbereitet (Konto + PDF-Unterlagen), kann den Antrag im seit Mai 2026 geöffneten Portal in einer Sitzung abschicken. Die 12-Monate-Frist ab Zulassung auf den Antragsteller sorgt dafür, dass kein bereits zugelassenes Fahrzeug aus 2026 verloren geht; beantragt wird immer erst nach der Zulassung.

Wann kann ich den BAFA-Antrag stellen?

Das Portal ist seit dem 19. Mai 2026 geöffnet — gefördert werden rückwirkend alle förderfähigen Fahrzeuge seit dem Programmstart 1. Januar 2026[04]. Beantragt wird erst nach der Zulassung — eine Antragstellung vor der Zulassung ist nicht möglich; die 12-Monate-Antragsfrist beginnt mit der Zulassung des Fahrzeugs auf den Antragsteller[03][06]. Das Risiko, leer auszugehen, ist gering: 3 Mrd. € Gesamtbudget für 2026–2029, ausreichend für rund 800.000 Fahrzeuge[04]. Einen Rechtsanspruch gibt es allerdings nicht: Die Förderung steht laut Richtlinie unter dem Vorbehalt verfügbarer Haushaltsmittel, und das BAFA darf bei Ausschöpfung einen Förderstopp aussprechen[06]. Beim aktuellen Mittelabfluss ist das kurzfristig nicht zu erwarten — es bleibt aber der Grund, nach der Zulassung nicht zu trödeln. Wie stark der Topf tatsächlich nachgefragt wird, veröffentlicht das BAFA selbst in einer monatlichen Statistik (unter „Publikationen" auf der BAFA-Seite „Antrag vorbereiten & stellen"[01]): zum Stand 1. September 2026 waren 52.473 Anträge bewilligt (47.986 reine E-Autos, 4.487 Plug-in-Hybride) und 230 Mio. € ausgezahlt[07] — nach dreieinhalb Monaten Antragsbetrieb also knapp 8 % des Budgets.

Wer darf die E-Auto-Förderung überhaupt beantragen?

Bevor du Unterlagen sammelst, prüfe die vier Ausschlusskriterien — sie entscheiden über den Antrag, bevor irgendein Dokument hochgeladen wird. Erstens die Einkommensgrenze: Das zu versteuernde Haushaltsjahreseinkommen des Antragstellers darf 80.000 € nicht übersteigen, zuzüglich 5.000 € je förderrelevantem Kind, höchstens jedoch 90.000 €[03]. Zweitens die Anzahl: Die Förderung wird je Antragsteller nur einmal gewährt, und pro Haushalt sind maximal zwei Anträge möglich[03][06]. Drittens das Privatvermögen: Fahrzeuge im Betriebsvermögen sind von der Förderung ausgenommen, und das Fahrzeug darf auch innerhalb der Mindesthaltedauer nicht in ein Betriebsvermögen eingelegt werden[06]. Viertens die wirtschaftlichen Verhältnisse: Wer sich in einem Insolvenzverfahren befindet oder eine Vermögensauskunft abgegeben hat, ist nach der Richtlinie ausgeschlossen[06]. Wer eines dieser Kriterien reißt, wird abgelehnt — unabhängig davon, wie sauber der Rest des Antrags ist. Diese Seite führt durch den Antrag; alle Fördervoraussetzungen und Beträge der Richtlinie gebündelt zeigt der Förder-Steckbrief mit Voraussetzungen der BAFA-Richtlinie.

Welche Unterlagen brauche ich für den Antrag?

Zwei aktuelle, aufeinanderfolgende Einkommensteuerbescheide aller zum Haushaltsjahreseinkommen beitragenden Personen — die geprüften Steuerjahre dürfen maximal drei Jahre vor der Antragstellung liegen. Liegt das zu versteuernde Haushaltsjahreseinkommen unter dem Grundfreibetrag, genügt stattdessen eine beim Finanzamt beantragte Nichtveranlagungs-Bescheinigung (NV-Bescheinigung); sie muss bei der Antragstellung gültig sein[01]. Bei gemeinsamer Veranlagung von Ehepaaren reicht ein gemeinsamer Bescheid; bei getrennter Veranlagung zwei einzelne. Wenn Kinder geltend gemacht werden, dazu ein Kindergeldnachweis (Kindergeldbescheinigung der Familienkasse, Kindergeldbescheid samt Erklärung zur Aktualität oder erweiterte Meldebescheinigung). Bei Plug-in-Hybriden mit mehr als 60 g CO₂/km zusätzlich die EU-Konformitätsbescheinigung (CoC) als Reichweitennachweis[01][06]. Fahrzeugbrief und Kaufvertrag musst du nicht hochladen: Das BAFA prüft die Zulassung über eine digitale Schnittstelle zum Zentralen Fahrzeugregister des Kraftfahrt-Bundesamtes[06]; im Antragsformular wird lediglich die FIN des Fahrzeugs abgefragt[01]. Käufer und Halter müssen auch nicht dieselbe Person sein[03]. Reiche beim Steuerbescheid nur die Seiten ein, auf denen die benötigten Angaben stehen — Adressat, Steuer-Identifikationsnummer, Datum beziehungsweise Steuerjahr und die Höhe des zu versteuernden Einkommens; alles andere darfst du schwärzen[01].

UnterlageWann nötigFormat
Einkommensteuerbescheide (die zwei aktuellsten, geprüftes Steuerjahr max. 3 Jahre alt) oder gültige NV-BescheinigungImmerPDF, max. 5 MB je Datei
Kindergeldnachweis (Bescheinigung, Bescheid samt Aktualitäts-Erklärung oder erweiterte Meldebescheinigung)Nur bei förderrelevanten KindernPDF, max. 5 MB je Datei
EU-Konformitätsbescheinigung (CoC)Nur bei PHEV/REEV > 60 g CO₂/kmPDF, max. 5 MB je Datei
Eigenerklärung „Nichtvorliegen einer eheähnlichen Gemeinschaft"Nur wenn zwei unverheiratete Erwachsene mit gemeinsamem Hauptwohnsitz dauerhaft getrennt wirtschaftenBAFA-Formular (PDF)
FIN des NeufahrzeugsImmerEingabe im Formular, kein Upload
Erforderliche Antragsunterlagen je nach Konstellation[01]

Wie läuft die Antragstellung im Portal konkret ab?

Der gesamte Antragsprozess findet in einer einzigen Online-Sitzung statt — vorausgesetzt, alle Unterlagen sind vorbereitet. Nach erfolgreichem BundID-Login ist das Ausfüllen plus Hochladen mit fertigen PDFs zügig erledigt. Der Bewilligungsbescheid folgt nach der Prüfung durch das BAFA.

  1. BundID-Konto unter id.bund.de einrichten — zugelassen sind genau zwei Varianten: „Online-Ausweis" (Vertrauensniveau „hoch", per Personalausweis und AusweisApp) oder „ELSTER-Zertifikat" (Vertrauensniveau „substantiell"). Eine Basisregistrierung nur mit Benutzername und Passwort berechtigt NICHT zum Einreichen des Antrags[01][03].
  2. Alle PDF-Unterlagen vorbereiten: die zwei aktuellsten Einkommensteuerbescheide (oder die NV-Bescheinigung), bei Kindern den Kindergeldnachweis, bei PHEV über 60 g CO₂/km die CoC. Dazu die FIN des Fahrzeugs bereitlegen — sie wird im Formular eingetippt, nicht hochgeladen[01].
  3. Portal foerderzentrale.gov.de aufrufen, mit BundID einloggen und den Förderaufruf „E-Auto-Förderung des Bundesumweltministeriums" öffnen — das BAFA verlinkt ihn direkt von der Seite „Antrag vorbereiten & stellen"[01].
  4. Persönliche Daten, zu versteuerndes Haushaltsjahreseinkommen, die Fahrzeugdaten samt FIN und die IBAN eintragen. Bei einer Bevollmächtigung ist zwingend das Konto des Halters anzugeben[01].
  5. PDFs hochladen, Antrag absenden, Antragsbestätigung als PDF speichern.

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Wann wird der Zuschuss ausgezahlt?

Nach positivem Prüfergebnis erteilt das BAFA den Zuwendungsbescheid; ausgezahlt wird innerhalb weniger Wochen nach dem Bescheid auf das im Antrag angegebene Konto[03][06]. Bei Rückfragen vom BAFA verlängert sich die Bearbeitung entsprechend. Wichtig für danach: Das Fahrzeug muss mindestens 36 Monate auf den Antragsteller in Deutschland zugelassen bleiben (Mindesthaltedauer)[05][06].

Welche Fehler verursachen Rückfragen oder Ablehnung?

Ein klassischer Fehler ist ein nicht passender Halter — der Antrag ist vom Halter des förderfähigen Fahrzeugs zu stellen, der Antragsteller muss also als Halter eingetragen sein[03]. Zweitens: Bescheide, deren geprüftes Steuerjahr mehr als drei Jahre zurückliegt — auf das Ausstellungsdatum kommt es ausdrücklich nicht an[01]. Drittens: PHEV mit mehr als 60 g CO₂/km, bei dem die elektrische Reichweite innerorts (EAER-City laut CoC) unter 80 km liegt — dann entfällt die Förderfähigkeit[03][06]. Viertens: Wer das Fahrzeug vor Ablauf der 36-Monate-Mindesthaltedauer abmeldet oder umschreibt, muss das dem BAFA unverzüglich anzeigen — die Behörde entscheidet dann nach Ermessen über eine anteilige oder vollständige Rückforderung der Prämie[03][06].

Antrag-Checkliste vor dem Portal-Login

  • →Zu versteuerndes Haushaltsjahreseinkommen höchstens 80.000 € (plus 5.000 € je förderrelevantem Kind, maximal 90.000 €) — sonst ist der Antrag chancenlos
  • →BundID-Konto unter id.bund.de eingerichtet — „Online-Ausweis" (Vertrauensniveau „hoch") oder „ELSTER-Zertifikat" (Vertrauensniveau „substantiell"); Basisregistrierung mit Passwort reicht NICHT
  • →Zwei aktuelle, aufeinanderfolgende Einkommensteuerbescheide aller beitragenden Personen oder eine gültige NV-Bescheinigung als PDF (max. 5 MB je Datei, nur die relevanten Seiten)
  • →Kindergeldnachweis (Bescheinigung der Familienkasse, Bescheid samt Aktualitäts-Erklärung oder erweiterte Meldebescheinigung), falls Kinder geltend gemacht werden
  • →EU-Konformitätsbescheinigung (CoC) bei PHEV mit > 60 g CO₂/km
  • →FIN des Fahrzeugs zur Hand — sie wird im Formular eingetippt, nicht hochgeladen
  • →Kontoverbindung (IBAN) für die Auszahlung — bei Bevollmächtigung zwingend das Konto des Halters

Häufige Fragen

Wie bereite ich den BAFA-Antrag optimal vor?
Das Portal ist seit Mai 2026 geöffnet — du kannst direkt beantragen. Lege vorab alles bereit: BundID-Konto, die zwei aktuellsten Steuerbescheide (oder eine gültige NV-Bescheinigung) als PDF, bei Kindern den Kindergeldnachweis, bei PHEV über 60 g CO₂/km die CoC und die FIN des Fahrzeugs. Mit vorbereiteten Unterlagen ist der Antrag in einer Sitzung erledigt.
Muss ich vor dem Fahrzeug-Kauf eine Förderzusage einholen?
Nein. Bei der E-Auto-Förderung ist keine vorherige Zusage nötig — du kaufst oder least das Fahrzeug, lässt es auf dich zu und beantragst danach. Die 12-Monate-Frist ab Zulassung auf den Antragsteller deckt das ab.
Wie lange dauert die Bearbeitung des BAFA-Antrags?
Eine feste Bearbeitungsdauer nennen weder das BAFA noch die Förderrichtlinie. Festgelegt ist nur die Reihenfolge: Bearbeitet wird in der Reihenfolge des vollständigen Eingangs der Antragsunterlagen. Vollständigkeit zählt deshalb mehr als Tempo — ohne vollständige und korrekte Steuerbescheide (oder eine gültige NV-Bescheinigung) ist laut BAFA keine abschließende Bearbeitung möglich, und ohne korrekten Kindernachweis bleibt der Kinderbonus unberücksichtigt.
Kann ich den Antrag von jemand anderem stellen lassen?
Ja. Der Halter kann eine andere Privatperson oder ein Autohaus zur Antragstellung bevollmächtigen — das BAFA stellt dafür ein eigenes Formular „Vollmacht zur Beantragung der E-Auto-Förderung" bereit, das im Antrag hochgeladen wird. Die bevollmächtigte Person meldet sich dann mit ihrem eigenen BundID-Konto am Portal an (bei Firmen: „Mein Unternehmenskonto"), nicht der Halter. Antragsteller und Zuwendungsempfänger bleibt aber der Halter: Als Kontoverbindung ist zwingend sein Konto anzugeben, dorthin wird auch ausgezahlt. Das ist der Weg für alle, die weder Online-Ausweis noch ELSTER-Zertifikat haben.
Gibt es ein Antragsformular als PDF oder über ELSTER?
Nein, weder noch. Beantragt wird ausschließlich elektronisch über das Antragsformular in der Förderzentrale Deutschland; Anträge und Dokumente, die auf anderem Weg oder mit anderen Formularen eingehen, kann das BAFA nicht bearbeiten. ELSTER ist kein Antragsweg, sondern ein Anmeldemittel: Ein ELSTER-Zertifikat ist neben dem Online-Ausweis einer der zwei Zugänge, mit denen du dich über dein BundID-Konto anmeldest. Als PDF brauchst du nur die Nachweise und gegebenenfalls BAFA-Formulare wie die Vollmacht, die du im Portal hochlädst.
Ist die E-Auto-Prämie dasselbe wie die BAFA-E-Auto-Förderung?
Ja. Das Programm heißt offiziell „E-Auto-Förderung"; die Bundesregierung spricht in ihrer Kommunikation auch von der Prämie oder Kaufprämie für E-Autos, das Bundesumweltministerium ebenfalls von der Kaufprämie. Gemeint ist immer derselbe sozial gestaffelte BAFA-Zuschuss für Neuwagen, die ab dem 1. Januar 2026 erstmals zugelassen wurden. Nicht gemeint ist der frühere Umweltbonus, der bis Dezember 2023 lief — ein eigenes Programm mit anderen Regeln und anderem Antragsweg; die Unterschiede zeigt der Ratgeber Umweltbonus 2023 vs. BAFA-Prämie 2026.
Transparenz

Unsere Quellen

  1. [01]
  2. [02]
  3. [03]
  4. [04]
  5. [05]
  6. [06]
  7. [07]
  8. [08]

Wie wir Quellen auswählen, gegeneinander abwägen und Angaben vor der Veröffentlichung gegen das Original prüfen, steht in unserer Methodik.

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