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Antrag · BAFA-Portal

BAFA-Antrag Schritt für Schritt — so beantragst du die E-Auto-Förderung 2026

Der Antrag auf die E-Auto-Kaufprämie läuft ausschließlich digital über die <strong>Förderzentrale Deutschland</strong> (foerderzentrale.gov.de) — das Portal ist seit Mai 2026 geöffnet, Anträge sind laut BAFA ab sofort möglich[[1]]. Identifikation erfolgt zwingend per <strong>BundID</strong>[[2]], eingereicht werden Steuerbescheide, Fahrzeugbrief und Kaufvertrag. Die Antragsfrist beträgt 12 Monate ab Erstzulassung[[3]].

Auf einen Blick

Aspekt Wert / Hinweis
Antragsweg Förderzentrale Deutschland (foerderzentrale.gov.de)
Login BundID-Konto Pflicht
Antrag möglich seit Mai 2026 — Portal geöffnet
Antragsfrist 12 Monate ab Erstzulassung
Bearbeitungsdauer 4–8 Wochen nach vollständigem Nachweis-Eingang
Auszahlung einmalig direkt auf Konto, steuerfrei

Der BAFA-Antrag ist rein digital und braucht zwingend eine BundID — wer beides vorbereitet (Konto + PDF-Unterlagen), kann den Antrag im seit Mai 2026 geöffneten Portal in unter 30 Minuten abschicken. Die 12-Monate-Frist ab Erstzulassung sorgt dafür, dass kein Bestandsfahrzeug aus 2026 verloren geht; rückwirkende Anträge sind ausdrücklich vorgesehen.

Wann kann ich den BAFA-Antrag stellen?

Das Portal ist seit Mai 2026 geöffnet — der Antrag gilt rückwirkend für alle Fahrzeuge mit Erstzulassung ab 1. Januar 2026, die 12-Monate-Antragsfrist beginnt ab Erstzulassung des Fahrzeugs[03]. Eine vorherige Förderzusage ist nicht erforderlich — du kaufst zuerst und beantragst danach; das Risiko, leer auszugehen, ist gering: 3 Mrd. € Gesamtbudget für 2026–2029, ausreichend für rund 800.000 Fahrzeuge[04].

Welche Unterlagen brauche ich für den Antrag?

Die zwei aktuellsten Einkommensteuerbescheide aller zum Haushaltsjahreseinkommen beitragenden Personen — maximal drei Jahre alt. Bei gemeinsamer Veranlagung von Ehepaaren reicht ein gemeinsamer Bescheid; bei getrennter Veranlagung zwei einzelne. Wenn Kinder geltend gemacht werden, dazu ein Kindergeldnachweis (Kindergeldbescheid, Bestätigung der Familienkasse oder erweiterte Meldebescheinigung). Plus Fahrzeugbrief (Zulassungsbescheinigung Teil II) und Kaufvertrag oder Leasingvertrag. Bei Plug-in-Hybriden mit mehr als 60 g CO₂/km zusätzlich die EU-Konformitätsbescheinigung (CoC) als Reichweitennachweis[01].

UnterlageWann nötigFormat
Einkommensteuerbescheide (2 letzte Jahre, max 3 Jahre alt)ImmerPDF
KindergeldnachweisNur bei Kinderbonus-GeltendmachungPDF
Fahrzeugbrief (Zulassungsbescheinigung Teil II)ImmerPDF
Kaufvertrag oder LeasingvertragImmerPDF
EU-Konformitätsbescheinigung (CoC)Nur bei PHEV > 60 g CO₂/kmPDF
Erforderliche Antragsunterlagen je nach Konstellation[01]

Wie läuft die Antragstellung im Portal konkret ab?

Der gesamte Antragsprozess findet in einer einzigen Online-Sitzung statt — vorausgesetzt, alle Unterlagen sind vorbereitet. Nach erfolgreichem BundID-Login dauert das Ausfüllen plus Hochladen typisch 20–40 Minuten[01]. Die Antragsbestätigung kommt sofort per E-Mail; der Bewilligungsbescheid folgt typischerweise innerhalb von 4–8 Wochen.

  1. BundID-Konto unter id.bund.de einrichten — geht per Personalausweis-Online (nPA + AusweisApp) oder ELSTER-Zertifikat[02].
  2. Alle PDF-Unterlagen vorbereiten: Steuerbescheide, ggf. Kindergeldnachweis, Fahrzeugbrief, Kaufvertrag, ggf. CoC.
  3. Portal foerderzentrale.gov.de aufrufen, mit BundID einloggen, Förderprogramm „E-Auto-Kaufprämie 2026" wählen.
  4. Persönliche Daten, zu versteuerndes Haushaltsjahreseinkommen, Fahrzeugdaten (Hersteller, Modell, VIN, Antriebsart, Erstzulassungsdatum) und IBAN eintragen.
  5. PDFs hochladen, Antrag absenden, Antragsbestätigung als PDF speichern — der Bewilligungsbescheid kommt typisch in 4–8 Wochen per Portal-Nachricht und E-Mail.

Wann wird der Zuschuss ausgezahlt?

Nach Bewilligung erfolgt die Auszahlung direkt auf das im Antrag angegebene Konto — typischerweise innerhalb von 4–8 Wochen nach vollständigem Nachweis-Eingang[01]. Der Zuschuss ist steuerfrei und beitragsfrei. Bei Rückfragen vom BAFA verlängert sich die Bearbeitungsdauer entsprechend — typischer Grund: unvollständige Steuerbescheide oder fehlender Kindergeldnachweis.

Welche Fehler verursachen Rückfragen oder Ablehnung?

Der häufigste Fehler ist ein nicht passender Halter — der Antragsteller muss zwingend identisch mit dem im Fahrzeugbrief eingetragenen Halter sein. Zweitens: Steuerbescheide älter als drei Jahre werden nicht anerkannt. Drittens: PHEV mit mehr als 60 g CO₂/km, bei dem die CoC-Reichweite unter 80 km liegt — dann entfällt die Förderfähigkeit[05]. Viertens: ein Fahrzeug, das zwischen Antragstellung und Auszahlung abgemeldet oder umgeschrieben wird, verstößt gegen die 36-Monate-Haltepflicht und führt zur Rückforderung der Prämie.

Antrag-Checkliste vor dem Portal-Login

  • BundID-Konto unter id.bund.de eingerichtet (Personalausweis-Online oder ELSTER)
  • Zwei aktuellste Einkommensteuerbescheide aller beitragenden Personen als PDF
  • Kindergeldnachweis (Bescheid oder erweiterte Meldebescheinigung), falls Kinder geltend gemacht werden
  • Fahrzeugbrief (Zulassungsbescheinigung Teil II) als PDF
  • Kaufvertrag oder Leasingvertrag als PDF
  • EU-Konformitätsbescheinigung (CoC) bei PHEV mit > 60 g CO₂/km
  • Kontoverbindung (IBAN) für die Auszahlung

Häufige Fragen

Wie bereite ich den BAFA-Antrag optimal vor?
Das Portal ist seit Mai 2026 geöffnet — du kannst direkt beantragen. Lege vorab alle Unterlagen bereit (BundID-Konto, Steuerbescheide als PDF, Kindergeldnachweis, Fahrzeugbrief, Kaufvertrag), dann ist der Antrag in unter 30 Minuten erledigt.
Muss ich vor dem Fahrzeug-Kauf eine Förderzusage einholen?
Nein. Anders als bei der KfW 458 Heizungsförderung ist bei der E-Auto-Förderung keine vorherige Zusage nötig — du kaufst das Fahrzeug, lässt es zu und beantragst rückwirkend. Die 12-Monate-Frist ab Erstzulassung deckt das ab.
Was passiert, wenn das BAFA Rückfragen hat?
Du bekommst eine E-Mail über das Portal mit konkretem Nachforderungsbedarf — typisch sind fehlende Seiten im Steuerbescheid oder ein nicht eindeutiger Kindergeldnachweis. Frist zur Beantwortung meist 4 Wochen; nach Eingang verlängert sich die Bearbeitung um die Wartezeit.
Kann ich den Antrag durch einen Steuerberater oder Anwalt stellen lassen?
Die BundID-Identifikation ist personengebunden — der Antragsteller muss selbst einloggen. Steuerberater können beim Zusammenstellen der Unterlagen helfen, das Portal selbst bedient aber nur die antragstellende Person. Vollmacht-Verfahren ist im aktuellen Portal-Stand nicht vorgesehen.
Transparenz

Unsere Quellen

  1. [01]
  2. [02]
    BundID-Konto einrichten
    id.bund.deFachartikel
  3. [03]
  4. [04]
  5. [05]
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