§ 35a EStG: 20 % der Wallbox-Installation als Steuerermäßigung.
Die Lohnkosten der Wallbox-Installation kannst du direkt von der Einkommensteuer abziehen — bei typisch 800 € Lohnanteil sind das 160 € weniger Steuer. Maximal 1.200 € pro Jahr für alle Handwerkerrechnungen zusammen.
Stand: 29. April 2026 · § 35a EStG ist seit Jahren stabil.
Beispielrechnungen
Was bringt's bei typischen Wallbox-Installationen?
Einfach
Wallbox in Garage
- Installation gesamt
- 800 €
- davon Lohnkosten
- 500 €
- § 35a Erstattung
- 100 €
Standard
Wallbox + neuer FI
- Installation gesamt
- 1.500 €
- davon Lohnkosten
- 900 €
- § 35a Erstattung
- 180 €
Komplex
Wallbox + Hausanschluss-Ertüchtigung
- Installation gesamt
- 5.000 €
- davon Lohnkosten
- 3.500 €
- § 35a Erstattung
- 700 €
So holst du dir die Erstattung
Schritt für Schritt
- 1Bei Beauftragung Lohn-/Material-Trennung anfordern. Sage dem Elektriker bei Auftragserteilung, dass du § 35a-konforme Rechnung brauchst. Die meisten machen das ohnehin standardmäßig.
- 2Per Überweisung zahlen. Bar-Zahlung disqualifiziert dich von § 35a — auch wenn der Elektriker Bar haben will, lass dir Überweisung anbieten. Pflicht.
- 3Rechnung + Überweisungsbeleg aufbewahren. 4 Jahre Belege-Vorhaltepflicht. Bei Anforderung durchs Finanzamt nachweisen.
- 4In der Steuererklärung angeben. Anlage „haushaltsnahe Aufwendungen" (Anlage HH) — Zeile „Handwerkerleistungen". Lohnkosten eintragen, das Finanzamt rechnet 20 % automatisch.
Häufige Fragen
Was ist § 35a EStG?
§ 35a Einkommensteuergesetz erlaubt Privathaushalten, 20 % der Lohnkosten für haushaltsnahe Handwerkerleistungen direkt von der Einkommensteuer abzuziehen — maximal 1.200 € pro Kalenderjahr. Die Wallbox-Installation durch eine Elektrofachkraft fällt unter diese Regelung.
Welche Kosten sind absetzbar?
NUR die Lohnkosten — Materialkosten zählen NICHT. Der Handwerker muss in der Rechnung Lohn und Material getrennt ausweisen. Bei einer 1.000-€-Installation mit 700 € Lohn + 300 € Material sind 700 € × 20 % = 140 € absetzbar. Anfahrtskosten und Fahrzeugkosten zählen ebenfalls als Lohn-Anteil.
Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen?
Drei Voraussetzungen: (1) Wallbox-Installation in selbstgenutzter Wohnung oder Eigenheim — nicht in vermietetem Objekt (das wäre AfA-Sache). (2) Handwerker-Rechnung mit getrennter Lohn-/Material-Ausweisung. (3) Zahlung per Überweisung — Bar-Zahlung disqualifiziert. Alle drei Belege 4 Jahre aufbewahren (Belege-Vorhaltepflicht).
Lässt sich § 35a EStG mit anderen Förderungen kombinieren?
Nicht für dieselbe Investition: wenn du z.B. einen KfW-Zuschuss für die Wallbox bekommst (theoretisch — ist 2026 nicht aktiv), darfst du § 35a EStG NICHT zusätzlich nutzen. Mit § 14a EnWG (laufende Netzentgelt-Reduktion) und THG-Quote (E-Auto-Vergütung) ist die Kombination dagegen problemlos — beide sind keine Förderungen für die Investition.
Transparenz
Unsere Quellen
- [01]§ 35a EStG (Gesetzestext)gesetze-im-internet.deRechtsgrundlageBundesministerium der Justiz
- [02]BMF — Anwendungsschreiben § 35a EStG (haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse, Dienstleistungen, Handwerkerleistungen)bundesfinanzministerium.deRechtsgrundlageBundesministerium der Finanzen
Weitere Spar-Hebel: § 14a EnWG · THG-Quote · § 554 BGB Mietrecht. Zurück zur Wallbox-Hub-Seite.