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Spar-Hebel · Steuer

§ 35a EStG: 20 % der Wallbox-Installation als Steuerermäßigung.

Die Lohnkosten der Wallbox-Installation kannst du direkt von der Einkommensteuer abziehen — bei typisch 800 € Lohnanteil sind das 160 € weniger Steuer. Maximal 1.200 € pro Jahr für alle Handwerkerrechnungen zusammen.

§ 35a EStG ist seit Jahren stabil.

Beispielrechnungen

Was bringt's bei typischen Wallbox-Installationen?

Maßgeblich ist allein der Lohnanteil der Rechnung. Die drei folgenden Fälle zeigen, wie sich die Erstattung mit steigendem Installationsaufwand entwickelt — vom einfachen Garagen-Einbau bis zur Wallbox mit Hausanschluss-Ertüchtigung.

Beispielrechnungen zur Steuerermäßigung nach § 35a EStG bei Wallbox-Installationen
Fall Installation gesamt davon Lohnkosten § 35a Erstattung
EinfachWallbox in Garage 800 € 500 € 100 €
StandardWallbox + neuer FI 1.500 € 900 € 180 €
KomplexWallbox + Hausanschluss-Ertüchtigung 5.000 € 3.500 € 700 €
Grenzen des Paragrafen

Welche Kosten sind vom Abzug ausgeschlossen?

Material bleibt außen vor: die Wallbox selbst, Kabel, Sicherungen und der Zählerschrank zählen nicht zum begünstigten Lohnanteil. Deshalb muss die Rechnung beide Blöcke getrennt ausweisen — ohne diese Trennung erkennt das Finanzamt den gesamten Betrag nicht an.

Ebenfalls außen vor bleibt jede Installation in einem vermieteten Objekt. Dort läuft die Wallbox über die Absetzung für Abnutzung bei den Vermietungs-Einkünften, nicht über die Steuerermäßigung für haushaltsnahe Handwerkerleistungen.

So holst du dir die Erstattung

Wie holst du dir die Erstattung Schritt für Schritt?

  1. 1
    Bei Beauftragung Lohn-/Material-Trennung anfordern. Sage dem Elektriker bei Auftragserteilung, dass du § 35a-konforme Rechnung brauchst. Die meisten machen das ohnehin standardmäßig.
  2. 2
    Per Überweisung zahlen. Bar-Zahlung disqualifiziert dich von § 35a — auch wenn der Elektriker Bar haben will, lass dir Überweisung anbieten. Pflicht.
  3. 3
    Rechnung + Überweisungsbeleg aufbewahren. 4 Jahre Belege-Vorhaltepflicht. Bei Anforderung durchs Finanzamt nachweisen.
  4. 4
    In der Steuererklärung angeben. Anlage „haushaltsnahe Aufwendungen" (Anlage HH) — Zeile „Handwerkerleistungen". Lohnkosten eintragen, das Finanzamt rechnet 20 % automatisch.

Häufige Fragen

Was ist § 35a EStG?
§ 35a Einkommensteuergesetz erlaubt Privathaushalten, 20 % der Lohnkosten für haushaltsnahe Handwerkerleistungen direkt von der Einkommensteuer abzuziehen — maximal 1.200 € pro Kalenderjahr. Die Wallbox-Installation durch eine Elektrofachkraft fällt unter diese Regelung.
Welche Kosten sind absetzbar?
NUR die Lohnkosten — Materialkosten zählen NICHT. Der Handwerker muss in der Rechnung Lohn und Material getrennt ausweisen. Bei einer 1.000-€-Installation mit 700 € Lohn + 300 € Material sind 700 € × 20 % = 140 € absetzbar. Anfahrtskosten und Fahrzeugkosten zählen ebenfalls als Lohn-Anteil.
Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen?
Drei Voraussetzungen: (1) Wallbox-Installation in selbstgenutzter Wohnung oder Eigenheim — nicht in vermietetem Objekt (das wäre AfA-Sache). (2) Handwerker-Rechnung mit getrennter Lohn-/Material-Ausweisung. (3) Zahlung per Überweisung — Bar-Zahlung disqualifiziert. Alle drei Belege 4 Jahre aufbewahren (Belege-Vorhaltepflicht).
Lässt sich § 35a EStG mit anderen Förderungen kombinieren?
Nicht für dieselbe Investition: wenn du z.B. einen KfW-Zuschuss für die Wallbox bekommst (theoretisch — ist 2026 nicht aktiv), darfst du § 35a EStG NICHT zusätzlich nutzen. Mit § 14a EnWG (laufende Netzentgelt-Reduktion) und THG-Quote (E-Auto-Vergütung) ist die Kombination dagegen problemlos — beide sind keine Förderungen für die Investition.
Transparenz

Unsere Quellen

  1. [01]
    § 35a EStG (Gesetzestext)
    gesetze-im-internet.deRechtsgrundlageBundesministerium der Justiz
  2. [02]

Wie wir Quellen auswählen, gegeneinander abwägen und Angaben vor der Veröffentlichung gegen das Original prüfen, steht in unserer Methodik.

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