BundesBonus

Stadt· Daten 2024

Dein Blick auf Potsdam

Empfänger

2.770

Ø Anspruch

265 €

Potsdam ist laut Wohngeldverordnung der Mietenstufe IV zugeordnet (mittlere Stufe). Diese Einstufung bestimmt die Höhe der anrechenbaren Miete und damit den Wohngeldanspruch. 2024 haben 2.770 Haushalte in der Stadt Wohngeld bezogen mit Ø 265 €/Monat, 2023 waren es 2.065.

IV

Mietstufe

Potsdam

Was bedeutet das? Die Mietstufe legt die Höchstmiete fest, die beim Wohngeld berücksichtigt wird. Höhere Stufe = höhere anerkannte Miete = mehr Wohngeld. Stufen reichen von I (günstigste Regionen, etwa ländliches Mecklenburg-Vorpommern) bis VII (teuerste Regionen wie München). Diese Region liegt in einer mittleren Mietstufe.

Wohngeld für Potsdam berechnen → Höchstbeträge aller Mietstufen (Tabelle) →

Quelle: WoGV-Anlage (gültig ab 1. Januar 2023).

Zuschuss Bund

Wohngeld in Potsdam

Wohngeld ist ein staatlicher Mietzuschuss für Haushalte mit niedrigem Einkommen — er muss nicht zurückgezahlt werden. Ende 2024 bezogen rund 1,2 Millionen Haushalte Wohngeld, etwa 3 Prozent aller Hauptwohnsitzhaushalte. Mieter erhalten Mietzuschuss, selbstnutzende Eigentümer Lastenzuschuss. Die Höhe richtet sich nach Haushaltsgröße, Gesamteinkommen und tatsächlicher Miete und liegt im Bundesdurchschnitt bei rund 287 € pro Monat. Bürgergeld- und Grundsicherungs-Empfänger sind ausgeschlossen, weil dort die Wohnkosten bereits enthalten sind.

Bewilligungsquote
78 %
aktuelle Periode
Bearbeitung
6 Wo.
bis Auszahlung
Zuständig
Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen
als Bewilligungsstelle

Auf einen Blick

Programm-Eckdaten in Kurzform
Förderart Zuschuss
Geltungsbereich Bundesweit
Fördergeber Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen
Zielgruppe Privatperson, Familie, Rentner, Arbeitnehmer

Worum geht es?

Mit der Wohngeld-Plus-Reform vom 01.01.2023 wurden die Beträge fast verdoppelt und eine Klima- sowie Heizkostenkomponente eingeführt. Bezogen haben es Ende 2024 vor allem Rentner, Familien und Geringverdiener; die Bundes- und Länderausgaben summierten sich 2024 auf 4,7 Milliarden Euro.

Die Höhe hängt von drei Faktoren ab: Anzahl der Haushaltsmitglieder, monatliches Gesamteinkommen und tatsächliche Miete (bzw. Belastung bei Eigentum). Bis zu welcher Höhe die Miete dabei überhaupt berücksichtigt wird, legt die Mietstufe des Wohnorts fest — deshalb fällt Wohngeld für dieselbe Miete je nach Gemeinde unterschiedlich aus.

Schnell-Check

Passt Wohngeld zu dir?

4 Pflicht-Fragen · keine Weitergabe deiner Angaben, alles bleibt im Browser.

Gesamtes Brutto-Haushaltseinkommen. Werbungskosten, Kinderbetreuungskosten und Unterhaltszahlungen werden pauschal abgezogen.

Je mehr Haushaltsmitglieder, desto höher die Einkommensgrenze und der Wohngeldanspruch. Kinder, Ehepartner, eingetragene Partnerschaften zählen mit.

Tatsächliche Miete inkl. kalter Betriebskosten (ohne Heizung, ohne Warmwasser). Die Höchstbeträge sind nach Mietstufen gestaffelt (I–VII).

Empfänger von Bürgergeld, Grundsicherung oder Asylbewerberleistungen erhalten ihre Unterkunftskosten direkt — Wohngeld ist dort ausgeschlossen.

Voraussetzungen

Welche Bedingungen gelten?

4 Pflicht-Kriterien

Brutto-Haushaltseinkommen pro Monat

Gesamtes Brutto-Haushaltseinkommen. Werbungskosten, Kinderbetreuungskosten und Unterhaltszahlungen werden pauschal abgezogen.

Anzahl der Personen im Haushalt

Je mehr Haushaltsmitglieder, desto höher die Einkommensgrenze und der Wohngeldanspruch. Kinder, Ehepartner, eingetragene Partnerschaften zählen mit.

Tatsächliche Miete (warm)

Tatsächliche Miete inkl. kalter Betriebskosten (ohne Heizung, ohne Warmwasser). Die Höchstbeträge sind nach Mietstufen gestaffelt (I–VII).

Kein Bezug von Bürgergeld oder Grundsicherung

Empfänger von Bürgergeld, Grundsicherung oder Asylbewerberleistungen erhalten ihre Unterkunftskosten direkt — Wohngeld ist dort ausgeschlossen.

Ablauf

Wie läuft ein Antrag typischerweise ab?

6 Schritte · im Schnitt 6 Wochen bis Bewilligung

  1. 01

    Zuständige Wohngeldstelle in Potsdam finden

    Welche Stelle zuständig ist, steht oben auf dieser Seite — mit Anschrift und Telefonnummer. Der Antrag geht direkt an diese Stelle; gezahlt wird rückwirkend ab dem Monat der Antragstellung.

  2. 02

    Anspruch grob prüfen

    Mit dem offiziellen Wohngeldrechner des BMWSB kannst du in 5 Minuten checken, ob sich der Antrag lohnt. Die Ergebnisse sind unverbindlich, aber erfahrungsgemäß ±10 % genau.

    Offizieller Wohngeldrechner
  3. 03

    Unterlagen sammeln

    Mietvertrag, letzte 3 Gehaltsabrechnungen, Kontoauszüge über Nebeneinkünfte, Nachweis über Kranken-/Pflegeversicherung, Kopie des Personalausweises.

  4. 04

    Antrag bei der Wohngeldstelle

    Viele Städte bieten Online-Antrag. Alternative: persönliche Abgabe oder Post. Wichtig: Antrag wirkt ab dem Monat der Einreichung, nicht rückwirkend.

    Wohngeldstelle per PLZ finden
  5. 05

    Bescheid prüfen

    Der Bescheid enthält den Bewilligungszeitraum (meist 12 Monate), die monatliche Höhe und die Nachweispflichten. Bei Fehlern: 1 Monat Widerspruchsfrist nutzen.

  6. 06

    Auszahlung + jährliche Neuberechnung

    Wohngeld wird monatlich auf dein Konto ausgezahlt. Nach 12 Monaten neu beantragen — bei Einkommensänderung sofort melden, sonst Rückzahlung.

Wo stellst du den Antrag in Potsdam?

Als lokale Anlaufstelle ist für Potsdam Potsdam hinterlegt (Bürgerservice). Ein Bürgerservice bündelt die Auskunft der Kommunalverwaltung und verweist von dort an die zuständige Fachabteilung weiter.

Potsdam wird in Brandenburg als Stadt geführt. Die Einwohnerzahl liegt bei 187.119. Der amtliche Gemeindeschlüssel lautet 12054.

2.770 Empfänger verzeichnet die Statistik 2024 für Potsdam. Der durchschnittlich bewilligte Betrag lag bei 265 € im Monat — das bundesweite Mittel desselben Jahres liegt mit 287 € darüber. Auf 1.000 Einwohner gerechnet sind das rund 15 Empfänger.

Bis zu welcher Miete rechnet das Wohngeld in Potsdam?

Stufe IV ist die mittlere der sieben Mietstufen. Die anrechenbaren Höchstbeträge für Potsdam liegen damit zwischen den günstigsten und den teuersten Wohnungsmärkten, die das Wohngeldgesetz unterscheidet.

Höchstbeträge der berücksichtigungsfähigen Miete in Mietstufe IV (Potsdam) nach Haushaltsgröße
Haushaltsgröße Höchstbetrag Kaltmiete Abstand zu Mietstufe I
1 Person 511 € pro Monat + 150 €
2 Personen 619 € pro Monat + 182 €
3 Personen 737 € pro Monat + 216 €
4 Personen 858 € pro Monat + 250 €
5 Personen 982 € pro Monat + 288 €

Höchstbeträge nach Anlage 1 zum Wohngeldgesetz · Mietstufen-Zuordnung nach Anlage zur Wohngeldverordnung

Welche Mietstufe haben die Regionen im Umland?

Wohngeld-Mietstufen benachbarter Regionen im Vergleich zu Potsdam
Region Mietstufe Höchstbetrag 2 Personen
Landkreis Uckermark I 437 € pro Monat
Landkreis Oder-Spree III 551 € pro Monat
Landkreis Märkisch-Oderland I 437 € pro Monat
Landkreis Barnim II 493 € pro Monat
Landkreis Spree-Neiße I 437 € pro Monat

Wie ist Potsdam im regionalen Vergleich eingeordnet?

Die Stadt liegt mit Mietstufe IV im Mittelfeld: 14 Gemeinden im näheren Umland sind niedriger eingestuft, 3 höher. Für einen Zwei-Personen-Haushalt heißt das: 619 € im Monat sind hier als Miete anrechenbar. Was darüber liegt, bleibt beim Wohngeld unberücksichtigt — deshalb lohnt der Blick auf die Einstufung, wenn eine Wohnung knapp über der Grenze liegt.

Mietstufe und Höchstbetrag der berücksichtigungsfähigen Miete in Gemeinden im Umkreis von Potsdam
GemeindeMietstufe Höchstbetrag 2 Personen EinwohnerLuftlinie
NuthetalII493 € pro Monat 9.3765 km
Werder (Havel)IV619 € pro Monat 27.0659 km
MichendorfV680 € pro Monat 13.7089 km
StahnsdorfIV619 € pro Monat 16.08710 km
KleinmachnowV680 € pro Monat 19.27411 km
Seddiner SeeII493 € pro Monat 4.79412 km
SchwielowseeIV619 € pro Monat 10.72313 km
TeltowIV619 € pro Monat 27.68214 km
Dallgow-DöberitzV680 € pro Monat 10.88216 km
LudwigsfeldeIII551 € pro Monat 29.51417 km
GroßbeerenI437 € pro Monat 9.34417 km
Ketzin/HavelII493 € pro Monat 6.68418 km
BeelitzII493 € pro Monat 13.87919 km
WustermarkII493 € pro Monat 11.02419 km
FalkenseeIV619 € pro Monat 45.72019 km
Groß Kreutz (Havel)II493 € pro Monat 8.83820 km
BrieselangIV619 € pro Monat 13.18722 km
BorkwaldeII493 € pro Monat 2.19522 km
TrebbinI437 € pro Monat 9.70022 km
Kloster LehninIII551 € pro Monat 11.26123 km
BorkheideII493 € pro Monat 2.20123 km
Schönwalde-GlienII493 € pro Monat 10.52324 km
Blankenfelde-MahlowIV619 € pro Monat 29.12924 km
RoskowII493 € pro Monat 1.21625 km

Entfernungen sind gerundete Luftlinien zwischen den Ortsmittelpunkten, keine Fahrstrecken. Grundlage der Mietstufen ist die Anlage zur Wohngeldverordnung; maßgeblich ist immer die Gemeinde, in der die Wohnung liegt.

Wer bekommt Wohngeld in Potsdam?

Daten aus 2024

Empfänger

2.770

Ø pro Monat

265 €

Häufige Fragen

Muss ich Wohngeld zurückzahlen?
Nein. Wohngeld ist ein Zuschuss und kein Darlehen. Du zahlst es nicht zurück — auch nicht, wenn sich dein Einkommen später erhöht. Allerdings musst du Änderungen während der Bewilligungsphase melden.
Wie lange dauert die Bearbeitung?
Aktuell zwischen 4 und 12 Wochen, in Großstädten teilweise länger. Der Anspruch entsteht aber rückwirkend ab dem Monat der Antragstellung — du verlierst also nichts durch die Wartezeit.
Kann ich Wohngeld auch als Eigentümer bekommen?
Ja, als Lastenzuschuss. Voraussetzung: du bewohnst die Immobilie selbst und deine monatliche Belastung (Zins, Tilgung, Bewirtschaftung) liegt im förderfähigen Rahmen.
Wird Wohngeld auf andere Sozialleistungen angerechnet?
Wohngeld ist mit Bürgergeld und Grundsicherung nicht kombinierbar — du musst dich entscheiden. Mit Kindergeld, Elterngeld und Bafög ist es jedoch kombinierbar.

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Wo findest du die Originalquellen?

Transparenz

Unsere Quellen

  1. [01]
    Wohngeld — Informationsseite BMWSB
    bmwsb.bund.dePrimärquelleBundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen
  2. [02]
    Wohngeldgesetz (WoGG) — konsolidierte Fassung
    gesetze-im-internet.deRechtsgrundlageBundesministerium der Justiz
  3. [03]
  4. [04]
    Wohngeld-Plus-Reform 2023 — Zusammenfassung
    bmwsb.bund.deFachartikelBMWSB
  5. [05]
    Mietstufen-Verordnung — Einstufung deiner Gemeinde
    gesetze-im-internet.deRechtsgrundlageBundesministerium der Justiz

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