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Landkreis· Daten 2024

Dein Blick auf Landkreis Märkisch-Oderland

Empfänger

3.150

Ø Anspruch

223 €

Landkreis Märkisch-Oderland ist laut Wohngeldverordnung der Mietenstufe I zugeordnet (niedrigste Stufe). Diese Einstufung bestimmt die Höhe der anrechenbaren Miete und damit den Wohngeldanspruch. 2024 haben 3.150 Haushalte im Kreis Wohngeld bezogen mit Ø 223 €/Monat, 2023 waren es 3.065.

I

Mietstufe

Landkreis Märkisch-Oderland

Was bedeutet das? Die Mietstufe legt die Höchstmiete fest, die beim Wohngeld berücksichtigt wird. Höhere Stufe = höhere anerkannte Miete = mehr Wohngeld. Stufen reichen von I (günstigste Regionen, etwa ländliches Mecklenburg-Vorpommern) bis VII (teuerste Regionen wie München). Diese Region liegt in einer der günstigeren Mietstufen.

Wohngeld für Landkreis Märkisch-Oderland berechnen → Höchstbeträge aller Mietstufen (Tabelle) →

Quelle: WoGV-Anlage (gültig ab 1. Januar 2023).

Zuschuss Bund

Wohngeld in Landkreis Märkisch-Oderland

Wohngeld ist ein staatlicher Mietzuschuss für Haushalte mit niedrigem Einkommen — er muss nicht zurückgezahlt werden. Ende 2024 bezogen rund 1,2 Millionen Haushalte Wohngeld, etwa 3 Prozent aller Hauptwohnsitzhaushalte. Mieter erhalten Mietzuschuss, selbstnutzende Eigentümer Lastenzuschuss. Die Höhe richtet sich nach Haushaltsgröße, Gesamteinkommen und tatsächlicher Miete und liegt im Bundesdurchschnitt bei rund 287 € pro Monat. Bürgergeld- und Grundsicherungs-Empfänger sind ausgeschlossen, weil dort die Wohnkosten bereits enthalten sind.

Bewilligungsquote
78 %
aktuelle Periode
Bearbeitung
6 Wo.
bis Auszahlung
Zuständig
Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen
als Bewilligungsstelle

Auf einen Blick

Programm-Eckdaten in Kurzform
Förderart Zuschuss
Geltungsbereich Bundesweit
Fördergeber Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen
Zielgruppe Privatperson, Familie, Rentner, Arbeitnehmer

Worum geht es?

Mit der Wohngeld-Plus-Reform vom 01.01.2023 wurden die Beträge fast verdoppelt und eine Klima- sowie Heizkostenkomponente eingeführt. Bezogen haben es Ende 2024 vor allem Rentner, Familien und Geringverdiener; die Bundes- und Länderausgaben summierten sich 2024 auf 4,7 Milliarden Euro.

Die Höhe hängt von drei Faktoren ab: Anzahl der Haushaltsmitglieder, monatliches Gesamteinkommen und tatsächliche Miete (bzw. Belastung bei Eigentum). Bis zu welcher Höhe die Miete dabei überhaupt berücksichtigt wird, legt die Mietstufe des Wohnorts fest — deshalb fällt Wohngeld für dieselbe Miete je nach Gemeinde unterschiedlich aus.

Schnell-Check

Passt Wohngeld zu dir?

4 Pflicht-Fragen · keine Weitergabe deiner Angaben, alles bleibt im Browser.

Gesamtes Brutto-Haushaltseinkommen. Werbungskosten, Kinderbetreuungskosten und Unterhaltszahlungen werden pauschal abgezogen.

Je mehr Haushaltsmitglieder, desto höher die Einkommensgrenze und der Wohngeldanspruch. Kinder, Ehepartner, eingetragene Partnerschaften zählen mit.

Tatsächliche Miete inkl. kalter Betriebskosten (ohne Heizung, ohne Warmwasser). Die Höchstbeträge sind nach Mietstufen gestaffelt (I–VII).

Empfänger von Bürgergeld, Grundsicherung oder Asylbewerberleistungen erhalten ihre Unterkunftskosten direkt — Wohngeld ist dort ausgeschlossen.

Voraussetzungen

Welche Bedingungen gelten?

4 Pflicht-Kriterien

Brutto-Haushaltseinkommen pro Monat

Gesamtes Brutto-Haushaltseinkommen. Werbungskosten, Kinderbetreuungskosten und Unterhaltszahlungen werden pauschal abgezogen.

Anzahl der Personen im Haushalt

Je mehr Haushaltsmitglieder, desto höher die Einkommensgrenze und der Wohngeldanspruch. Kinder, Ehepartner, eingetragene Partnerschaften zählen mit.

Tatsächliche Miete (warm)

Tatsächliche Miete inkl. kalter Betriebskosten (ohne Heizung, ohne Warmwasser). Die Höchstbeträge sind nach Mietstufen gestaffelt (I–VII).

Kein Bezug von Bürgergeld oder Grundsicherung

Empfänger von Bürgergeld, Grundsicherung oder Asylbewerberleistungen erhalten ihre Unterkunftskosten direkt — Wohngeld ist dort ausgeschlossen.

Ablauf

Wie läuft ein Antrag typischerweise ab?

6 Schritte · im Schnitt 6 Wochen bis Bewilligung

  1. 01

    Zuständige Wohngeldstelle im Landkreis Märkisch-Oderland finden

    Welche Stelle zuständig ist, steht oben auf dieser Seite — mit Anschrift und Telefonnummer. Der Antrag geht direkt an diese Stelle; gezahlt wird rückwirkend ab dem Monat der Antragstellung.

  2. 02

    Anspruch grob prüfen

    Mit dem offiziellen Wohngeldrechner des BMWSB kannst du in 5 Minuten checken, ob sich der Antrag lohnt. Die Ergebnisse sind unverbindlich, aber erfahrungsgemäß ±10 % genau.

    Offizieller Wohngeldrechner
  3. 03

    Unterlagen sammeln

    Mietvertrag, letzte 3 Gehaltsabrechnungen, Kontoauszüge über Nebeneinkünfte, Nachweis über Kranken-/Pflegeversicherung, Kopie des Personalausweises.

  4. 04

    Antrag bei der Wohngeldstelle

    Viele Städte bieten Online-Antrag. Alternative: persönliche Abgabe oder Post. Wichtig: Antrag wirkt ab dem Monat der Einreichung, nicht rückwirkend.

    Wohngeldstelle per PLZ finden
  5. 05

    Bescheid prüfen

    Der Bescheid enthält den Bewilligungszeitraum (meist 12 Monate), die monatliche Höhe und die Nachweispflichten. Bei Fehlern: 1 Monat Widerspruchsfrist nutzen.

  6. 06

    Auszahlung + jährliche Neuberechnung

    Wohngeld wird monatlich auf dein Konto ausgezahlt. Nach 12 Monaten neu beantragen — bei Einkommensänderung sofort melden, sonst Rückzahlung.

Wo stellst du den Antrag im Landkreis Märkisch-Oderland?

Als lokale Anlaufstelle ist für Landkreis Märkisch-Oderland Landkreis Märkisch-Oderland hinterlegt (Bürgerservice). Ein Bürgerservice bündelt die Auskunft der Kommunalverwaltung und verweist von dort an die zuständige Fachabteilung weiter.

Verwaltungsrechtlich ist der Landkreis Märkisch-Oderland ein Landkreis in Brandenburg. Die Einwohnerzahl liegt bei 197.817. Der amtliche Gemeindeschlüssel lautet 12064.

3.150 Empfänger verzeichnet die Statistik 2024 für den Landkreis Märkisch-Oderland. Der durchschnittlich bewilligte Betrag lag bei 223 € im Monat — das bundesweite Mittel desselben Jahres liegt mit 287 € darüber. Auf 1.000 Einwohner gerechnet sind das rund 16 Empfänger.

Bis zu welcher Miete rechnet das Wohngeld im Landkreis Märkisch-Oderland?

Stufe I ist die unterste der sieben Mietstufen. Für den Landkreis Märkisch-Oderland rechnet das Wohngeld damit mit den niedrigsten Höchstbeträgen, die Anlage 1 zum Wohngeldgesetz kennt. Was an Kaltmiete darüber liegt, bleibt in der Formel unberücksichtigt.

Höchstbeträge der berücksichtigungsfähigen Miete in Mietstufe I (Landkreis Märkisch-Oderland) nach Haushaltsgröße
Haushaltsgröße Höchstbetrag Kaltmiete Abstand zu Mietstufe I
1 Person 361 € pro Monat Ausgangswert der Skala
2 Personen 437 € pro Monat Ausgangswert der Skala
3 Personen 521 € pro Monat Ausgangswert der Skala
4 Personen 608 € pro Monat Ausgangswert der Skala
5 Personen 694 € pro Monat Ausgangswert der Skala

Höchstbeträge nach Anlage 1 zum Wohngeldgesetz · Mietstufen-Zuordnung nach Anlage zur Wohngeldverordnung

Welche Mietstufe haben die Regionen im Umland?

Wohngeld-Mietstufen benachbarter Regionen im Vergleich zu Landkreis Märkisch-Oderland
Region Mietstufe Höchstbetrag 2 Personen
Landkreis Uckermark I 437 € pro Monat
Landkreis Oder-Spree III 551 € pro Monat
Landkreis Barnim II 493 € pro Monat
Landkreis Spree-Neiße I 437 € pro Monat
Cottbus II 493 € pro Monat

Welche Mietstufe gilt für meine Gemeinde?

Im Kreisgebiet gilt nicht überall dieselbe Mietstufe: Sie reicht von I bis V. Die meisten Gemeinden liegen in Stufe I; abweichend eingestuft sind Fredersdorf-Vogelsdorf, Hoppegarten, Neuenhagen bei Berlin, Petershagen/Eggersdorf, Rüdersdorf bei Berlin und Strausberg. Für einen Zwei-Personen-Haushalt bedeutet das einen Unterschied von rund 243 € im Monat bei der Miete, die überhaupt angerechnet werden darf. Maßgeblich ist immer die Gemeinde, in der die Wohnung liegt — nicht der Kreissitz.

Mietstufe und Höchstbetrag der berücksichtigungsfähigen Miete je Gemeinde in Landkreis Märkisch-Oderland
GemeindeMietstufe Höchstbetrag 2 Personen
AltlandsbergI437 € pro Monat
Alt TuchebandI437 € pro Monat
Bad Freienwalde (Oder)I437 € pro Monat
Beiersdorf-FreudenbergI437 € pro Monat
Bleyen-GenschmarI437 € pro Monat
BliesdorfI437 € pro Monat
Buckow (Märkische Schweiz)I437 € pro Monat
FalkenbergI437 € pro Monat
Falkenhagen (Mark)I437 € pro Monat
FichtenhöheI437 € pro Monat
Fredersdorf-VogelsdorfIV619 € pro Monat
Garzau-GarzinI437 € pro Monat
GolzowI437 € pro Monat
Gusow-PlatkowI437 € pro Monat
Heckelberg-BrunowI437 € pro Monat
HöhenlandI437 € pro Monat
HoppegartenV680 € pro Monat
Küstriner VorlandI437 € pro Monat
LebusI437 € pro Monat
LetschinI437 € pro Monat
LietzenI437 € pro Monat
LindendorfI437 € pro Monat
Märkische HöheI437 € pro Monat
MünchebergI437 € pro Monat
Neuenhagen bei BerlinIII551 € pro Monat
NeuhardenbergI437 € pro Monat
NeulewinI437 € pro Monat
NeutrebbinI437 € pro Monat
OberbarnimI437 € pro Monat
OderaueI437 € pro Monat
Petershagen/EggersdorfIII551 € pro Monat
PodelzigI437 € pro Monat
PrötzelI437 € pro Monat
RehfeldeI437 € pro Monat
Reichenow-MöglinI437 € pro Monat
ReitweinI437 € pro Monat
Rüdersdorf bei BerlinII493 € pro Monat
SeelowI437 € pro Monat
StrausbergII493 € pro Monat
TreplinI437 € pro Monat
VierlindenI437 € pro Monat
WaldsieversdorfI437 € pro Monat
WriezenI437 € pro Monat
ZechinI437 € pro Monat
ZeschdorfI437 € pro Monat

Grundlage ist die Anlage zur Wohngeldverordnung. Gemeinden, die dort nicht einzeln aufgeführt sind, übernehmen die Mietstufe des Kreises. Der Höchstbetrag gilt für einen Haushalt mit zwei Personen; bei anderer Haushaltsgröße verschiebt er sich.

Wer bekommt Wohngeld in Landkreis Märkisch-Oderland?

Daten aus 2024

Empfänger

3.150

Ø pro Monat

223 €

Häufige Fragen

Muss ich Wohngeld zurückzahlen?
Nein. Wohngeld ist ein Zuschuss und kein Darlehen. Du zahlst es nicht zurück — auch nicht, wenn sich dein Einkommen später erhöht. Allerdings musst du Änderungen während der Bewilligungsphase melden.
Wie lange dauert die Bearbeitung?
Aktuell zwischen 4 und 12 Wochen, in Großstädten teilweise länger. Der Anspruch entsteht aber rückwirkend ab dem Monat der Antragstellung — du verlierst also nichts durch die Wartezeit.
Kann ich Wohngeld auch als Eigentümer bekommen?
Ja, als Lastenzuschuss. Voraussetzung: du bewohnst die Immobilie selbst und deine monatliche Belastung (Zins, Tilgung, Bewirtschaftung) liegt im förderfähigen Rahmen.
Wird Wohngeld auf andere Sozialleistungen angerechnet?
Wohngeld ist mit Bürgergeld und Grundsicherung nicht kombinierbar — du musst dich entscheiden. Mit Kindergeld, Elterngeld und Bafög ist es jedoch kombinierbar.

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Wo findest du die Originalquellen?

Transparenz

Unsere Quellen

  1. [01]
    Wohngeld — Informationsseite BMWSB
    bmwsb.bund.dePrimärquelleBundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen
  2. [02]
    Wohngeldgesetz (WoGG) — konsolidierte Fassung
    gesetze-im-internet.deRechtsgrundlageBundesministerium der Justiz
  3. [03]
  4. [04]
    Wohngeld-Plus-Reform 2023 — Zusammenfassung
    bmwsb.bund.deFachartikelBMWSB
  5. [05]
    Mietstufen-Verordnung — Einstufung deiner Gemeinde
    gesetze-im-internet.deRechtsgrundlageBundesministerium der Justiz

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