BundesBonus
Zuschuss · bis 3.000 € Kommune

Klimaschutzförderprogramm der Landeshauptstadt Potsdam in Potsdam

Das Klimaschutzförderprogramm Potsdam ist ein kommunaler Zuschuss der Koordinierungsstelle Klimaschutz für private Klimaschutz- und Klimaanpassungsmaßnahmen im Stadtgebiet. Antragsberechtigt sind Privatpersonen mit Erstwohnsitz in Potsdam. Gefördert werden unter anderem Entsiegelung, Dach- und Fassadenbegrünung, Gartengestaltung, Baumpflanzungen, Sanierung, erneuerbare Energien und Lastenräder, höchstens 3.000 Euro pro Haushalt und Jahr. Derzeit können laut Stadt keine Fördermittelanträge gestellt werden.

Max. Förderung
3.000 €
je Haushalt
Zuständig
Landeshauptstadt Potsdam — Koordinierungsstelle Klimaschutz
als Bewilligungsstelle

Auf einen Blick

Programm-Eckdaten in Kurzform
Förderart Zuschuss
Geltungsbereich Kommunal
Fördergeber Landeshauptstadt Potsdam — Koordinierungsstelle Klimaschutz
Förderhöhe 150 € – 3.000 € je Haushalt
Zielgruppe Privatperson

Worum geht es?

Antragsberechtigt sind natürliche Personen mit Erstwohnsitz in Potsdam. Eingetragene und gemeinnützige Vereine mit Sitz in Potsdam sind nur im Rahmen der Sonderförderung nach der Richtlinie vorgesehen. Der Antrag ist vor Beginn der Maßnahme zu stellen; als Vorhabenbeginn gilt jede vertragliche Verpflichtung, etwa eine verbindliche Bestellung oder ein Kauf-, Werk-, Kredit- oder Mietvertrag. Nach Eingang des Antrags darf mit der Maßnahme begonnen werden (vorzeitiger Maßnahmebeginn). Anträge sind nur bis zum 31. Oktober eines Jahres möglich. Derzeit können laut Stadt Potsdam jedoch keine Förderanträge gestellt werden. Im Bereich Klimafolgenanpassung werden nur erstmalige Flächenentsiegelungen, Dach- und Fassadenbegrünungen sowie Gartengestaltungen gefördert, die nicht aufgrund rechtlicher Vorgaben hergestellt werden müssen und denen keine bauplanungsrechtlichen Vorschriften oder Eingriffsnormen des Bundesnaturschutzgesetzes entgegenstehen.

Maßnahmen der Klimafolgenanpassung sind dauerhaft, also mindestens zehn Jahre, zu erhalten; allgemein beträgt die Zweckbindung je nach Maßnahme fünf oder zehn Jahre ab Auszahlung. Bei Entsiegelungen darf die Fläche nicht mehr abflusswirksam sein — eine Versickerung muss durch Bodenlockerung oder Bepflanzung möglich sein. Entsiegelung und Dachbegrünung werden erst ab einer Fläche von mehr als 12 Quadratmetern gefördert; Dachbegrünungen brauchen mindestens einen extensiven Schichtaufbau mit 10 bis 15 Zentimetern Substratauflage. Gartengestaltung setzt eine zusammenhängende Fläche von mindestens 5 Quadratmetern und heimische, insektenfreundliche Pflanzen voraus, die Pflanzprämie gilt für mindestens drei Bäume aus der Baumartenliste der Potsdamer Baumschutzverordnung. Der Zuschuss wird erst nach Vorlage und Prüfung des Verwendungsnachweises in einer Summe ausgezahlt. Vorzulegen sind Fachbetriebs- oder Sachkostenrechnung, Kontoauszug als Zahlungsnachweis und Fotos der Maßnahme im Vorher-Nachher-Vergleich. Bei einigen Maßnahmen kann die Koordinierungsstelle zusätzlich einen Gastbeitrag für die städtische Klima-Seite anfordern.

Für Maßnahmen aus den Bereichen Sanieren und Bauen sowie Erneuerbare Energien ist vor Antrag oder Umsetzung eine Energieberatung nötig, mindestens durch die Verbraucherzentrale Brandenburg oder einen zertifizierten Energieberater. Der Verwendungsnachweis ist spätestens zwei Monate nach Durchführung der Maßnahme und Vorliegen aller Nachweise bei der Koordinierungsstelle Klimaschutz einzureichen.

Schnell-Check

Passt Klimaschutzförderprogramm der Landeshauptstadt Potsdam zu dir?

9 Pflicht-Fragen · keine Weitergabe deiner Angaben, alles bleibt im Browser.

Antragsberechtigt sind Privatpersonen mit Erstwohnsitz in Potsdam; gefördert wird nur im Stadtgebiet. Eingetragene und gemeinnützige Vereine mit Sitz in Potsdam sind nur über die Sonderförderung der Richtlinie vorgesehen.

Anträge müssen bis zum 31. Oktober eingehen (Ausschlussfrist), und vor Antragseingang darf nichts verbindlich bestellt werden, denn jede vertragliche Verpflichtung gilt als Vorhabenbeginn. Konsum, Heizungspumpentausch, Gartengestaltung und ökologische Fassadengestaltung werden erst nach der Maßnahme zusammen mit dem Antrag abgerechnet; ihr Beginn darf aber nicht vor der jährlichen Aktivierung der Richtlinie liegen.

Entsiegelung, Begrünung und Gartengestaltung werden nur gefördert, wenn sie erstmalig sind und nicht aufgrund rechtlicher Vorgaben hergestellt werden müssen. Wer etwa per Bebauungsplan zur Bepflanzung verpflichtet ist, erhält dafür keinen Zuschuss.

Die Zweckbindung beträgt je nach Maßnahme fünf oder zehn Jahre ab Auszahlung, Maßnahmen der Klimafolgenanpassung sind mindestens zehn Jahre zu erhalten. Verkauf oder Rückbau sind frühestens vier Jahre nach Auszahlung und nur mit vorheriger Zustimmung der Koordinierungsstelle möglich; der Zuschuss ist dann anteilig zu erstatten.

Jeder Baustein hat eigene Mindestwerte, etwa mehr als 12 Quadratmeter bei Entsiegelung und Dachbegrünung, 10 bis 15 Zentimeter Substrat bei Dachbegrünung, mindestens 5 Quadratmeter bei Gartengestaltung und mindestens drei Bäume bei der Pflanzprämie. Bei Luftwärmepumpe oder Stromspeicher ist Ökostrom Pflicht.

Die Stadt zahlt erst nach geprüftem Verwendungsnachweis, in einer Summe. Rechnungen müssen Verkäufer, Käufer, genaue Maßnahme, Menge und Preis ausweisen; liegen die Kosten unter dem Pauschalbetrag, wird nur der tatsächliche Betrag erstattet.

Für Maßnahmen aus den Bereichen Sanieren und Bauen sowie Erneuerbare Energien ist vorher eine Energieberatung nötig, mindestens durch die Verbraucherzentrale Brandenburg oder einen zertifizierten Energieberater. Nachweis ist der Leistungsschein oder das Beratungsprotokoll.

Geförderte Maßnahmen müssen für die Dauer der Zweckbindung privat genutzt werden; eine Nutzung zu gewerblichen Zwecken ist unzulässig.

Verwendet werden dürfen nur fabrikneue Materialien und Gegenstände; gebrauchte werden nicht gefördert.

Je Haushalt und Jahr wird nur eine gleiche Maßnahme gefördert, zum Beispiel ein Stromspeicher.

Voraussetzungen

Welche Bedingungen gelten?

9 Pflicht-Kriterien

Pflicht-Kriterien der Förderung
Kriterium Details
Erstwohnsitz in PotsdamAntragsberechtigt sind Privatpersonen mit Erstwohnsitz in Potsdam; gefördert wird nur im Stadtgebiet. Eingetragene und gemeinnützige Vereine mit Sitz in Potsdam sind nur über die Sonderförderung der Richtlinie vorgesehen.
Antrag bis 31. Oktober (Ausschlussfrist); vor Maßnahmebeginn, außer bei Konsum, Heizungspumpentausch, Gartengestaltung und ökologischer FassadengestaltungAnträge müssen bis zum 31. Oktober eingehen (Ausschlussfrist), und vor Antragseingang darf nichts verbindlich bestellt werden, denn jede vertragliche Verpflichtung gilt als Vorhabenbeginn. Konsum, Heizungspumpentausch, Gartengestaltung und ökologische Fassadengestaltung werden erst nach der Maßnahme zusammen mit dem Antrag abgerechnet; ihr Beginn darf aber nicht vor der jährlichen Aktivierung der Richtlinie liegen.
Nur freiwillige, erstmalige MaßnahmenEntsiegelung, Begrünung und Gartengestaltung werden nur gefördert, wenn sie erstmalig sind und nicht aufgrund rechtlicher Vorgaben hergestellt werden müssen. Wer etwa per Bebauungsplan zur Bepflanzung verpflichtet ist, erhält dafür keinen Zuschuss.
Erhaltungspflicht fünf oder zehn Jahre je nach MaßnahmeDie Zweckbindung beträgt je nach Maßnahme fünf oder zehn Jahre ab Auszahlung, Maßnahmen der Klimafolgenanpassung sind mindestens zehn Jahre zu erhalten. Verkauf oder Rückbau sind frühestens vier Jahre nach Auszahlung und nur mit vorheriger Zustimmung der Koordinierungsstelle möglich; der Zuschuss ist dann anteilig zu erstatten.
Technische Mindestanforderungen je BausteinJeder Baustein hat eigene Mindestwerte, etwa mehr als 12 Quadratmeter bei Entsiegelung und Dachbegrünung, 10 bis 15 Zentimeter Substrat bei Dachbegrünung, mindestens 5 Quadratmeter bei Gartengestaltung und mindestens drei Bäume bei der Pflanzprämie. Bei Luftwärmepumpe oder Stromspeicher ist Ökostrom Pflicht.
Erstattungsprinzip und NachweiseDie Stadt zahlt erst nach geprüftem Verwendungsnachweis, in einer Summe. Rechnungen müssen Verkäufer, Käufer, genaue Maßnahme, Menge und Preis ausweisen; liegen die Kosten unter dem Pauschalbetrag, wird nur der tatsächliche Betrag erstattet.
Private Nutzung für die Dauer der ZweckbindungGeförderte Maßnahmen müssen für die Dauer der Zweckbindung privat genutzt werden; eine Nutzung zu gewerblichen Zwecken ist unzulässig.
Nur fabrikneue Materialien und GegenständeVerwendet werden dürfen nur fabrikneue Materialien und Gegenstände; gebrauchte werden nicht gefördert.
Je Haushalt und Jahr nur eine gleiche MaßnahmeJe Haushalt und Jahr wird nur eine gleiche Maßnahme gefördert, zum Beispiel ein Stromspeicher.
Ablauf

Wie läuft ein Antrag typischerweise ab?

5 Schritte

  1. 01

    Antragsstopp beachten, Energieberatung einholen

    Derzeit können laut Stadt keine Fördermittelanträge gestellt werden; Informationen und Formulare stellt die Stadt auf der Programmseite bereit, sobald das wieder möglich ist. Für Maßnahmen aus Sanieren und Bauen oder Erneuerbaren Energien holen Sie vorher eine Energieberatung ein, mindestens bei der Verbraucherzentrale Brandenburg.

  2. 02

    Antrag vor Vorhabenbeginn einreichen (bis 31.10.)

    Das persönlich unterschriebene Antragsformular senden Sie per E-Mail an [email protected] oder per Post an die Koordinierungsstelle Klimaschutz, spätestens bis zum 31. Oktober. Schon eine verbindliche Bestellung gilt als Vorhabenbeginn. Konsum, Heizungspumpentausch, Gartengestaltung und ökologische Fassadengestaltung rechnen Sie erst nach der Maßnahme zusammen mit dem Antrag ab.

  3. 03

    Eingangsbestätigung abwarten, dann beauftragen

    Die Antragseingangsbestätigung nennt das Datum, ab dem Sie förderunschädlich beauftragen dürfen, den Durchführungszeitraum und die voraussichtliche Fördersumme. Vor diesem Datum beginnen Sie nicht mit der Maßnahme.

  4. 04

    Maßnahme im Durchführungszeitraum umsetzen

    Die Maßnahme wird im genannten Zeitraum umgesetzt, in der Regel durch das Fachhandwerk und nur mit fabrikneuen Materialien. Die Förderplakette bringen Sie für die Dauer der Zweckbindung gut sichtbar am geförderten Objekt an.

  5. 05

    Verwendungsnachweis einreichen, Zuschuss erhalten

    Spätestens zwei Monate nach Durchführung und Vorliegen aller Nachweise reichen Sie Verwendungsnachweis und Mittelanforderung mit Rechnungen, Kontoauszug und Vorher-Nachher-Fotos ein. Nach Prüfung und Bestandskraft des Zuwendungsbescheids wird der Zuschuss in einer Summe überwiesen.

Wo stellst du den Antrag in Potsdam?

Als lokale Anlaufstelle ist für Potsdam Potsdam hinterlegt (Bürgerservice). Ein Bürgerservice bündelt die Auskunft der Kommunalverwaltung und verweist von dort an die zuständige Fachabteilung weiter.

Potsdam wird in Brandenburg als Stadt geführt. Die Einwohnerzahl liegt bei 187.119. Der amtliche Gemeindeschlüssel lautet 12054.

Häufige Fragen

Wie viel Geld gibt es aus dem Potsdamer Klimaschutzförderprogramm?
Die Höhe hängt vom Baustein ab: Flächenentsiegelung 40 Prozent bis 2.000 Euro pro Grundstück, Dach- und Fassadenbegrünung 10 Euro je Quadratmeter bis 2.000 Euro und höchstens 50 Prozent der Kosten, naturnahe Gartengestaltung 30 Prozent bis 1.000 Euro je Projekt, Pflanzprämie 50 Euro je Baum bis 500 Euro und ökologische Fassadengestaltung 30 Prozent bis 150 Euro je Gebäude. Insgesamt werden pro Haushalt und Jahr maximal 3.000 Euro ausgezahlt.
Wer darf einen Antrag stellen?
Natürliche Personen mit Erstwohnsitz in Potsdam. Die Richtlinie sieht daneben eine Sonderförderung für eingetragene und gemeinnützige Vereine mit Sitz in Potsdam vor. Derzeit können laut Programmseite jedoch keine Fördermittelanträge gestellt werden.
Bis wann muss der Antrag eingehen?
Derzeit nimmt die Landeshauptstadt Potsdam keine Fördermittelanträge an; Informationen und Formulare stellt sie unter potsdam.de/klima wieder bereit, sobald eine Antragstellung wieder möglich ist. Grundsätzlich können Fördermittelanträge nur bis zum 31. Oktober eines jeden Jahres gestellt werden — das ist eine Ausschlussfrist. Der Antrag muss außerdem vor dem Vorhabenbeginn vorliegen. Nach Eingang des Antrags bei der Koordinierungsstelle Klimaschutz darf bereits mit der Maßnahme begonnen werden; die Antragseingangsbestätigung nennt das Datum, ab dem förderunschädlich beauftragt werden darf.
Welche Bereiche deckt das Programm ab?
Fünf Handlungsfelder: Mobilität (etwa Lastenrad bis 500 Euro, Cargobike bis 1.000 Euro), Konsum, Sanieren und Bauen (etwa Lüftungsanlagen bis 800 Euro), Erneuerbare Energien sowie Klimafolgenanpassung und Biodiversität mit Entsiegelung, Begrünung, Gartengestaltung und Baumpflanzungen.
Wann wird der Zuschuss ausgezahlt?
Nach dem Erstattungsprinzip: erst nach Vorlage und Prüfung des Verwendungsnachweises samt aller Belege und Bestätigungen sowie nach Bestandskraft des Zuwendungsbescheides, dann in einer Summe. Für die Bereiche Konsum, Heizungspumpentausch, Gartengestaltung und ökologische Fassadengestaltung erfolgt die Abrechnung abweichend bereits zusammen mit dem Fördermittelantrag.
Wird Eigenleistung gefördert?
Selbst geleistete Arbeit wie eigene Planung, Selbstbau oder Selbstmontage wird nicht bezuschusst. Wer selbst baut, bekommt nur die per Rechnung belegten Sach- und Materialkosten angerechnet.
Lassen sich die Handwerkerkosten zusätzlich von der Steuer absetzen?
Nein, nicht für die bezuschusste Maßnahme. Arbeitskosten für Investitionen, die mit diesem Programm gefördert werden, können nicht mehr nach Paragraf 35a Einkommensteuergesetz steuermindernd geltend gemacht werden.
Was passiert bei Verkauf oder Rückbau vor Ablauf der Bindungsfrist?
Verkauf und Rückbau sind nur ausnahmsweise möglich: frühestens vier Jahre nach der Auszahlung und nur, wenn die Koordinierungsstelle Klimaschutz vorher zustimmt. Der Förderbetrag ist dann für die ganzen Monate der Zweckverfehlung anteilig zu erstatten.
Lässt sich das Programm mit anderen Förderungen kombinieren?
Ja, soweit das andere Programm eine Kumulierung zulässt. Die Stadt prüft die Verträglichkeit mit anderen Programmen nicht und haftet nicht, wenn eine andere Stelle ihre Förderung deshalb kürzt oder streicht.

Mehr zu Klimaschutzförderprogramm der Landeshauptstadt Potsdam in Potsdam

Andere Programme in dieser Region, weitere Städte und passende Themen-Hubs.

Wo findest du die Originalquellen?

Transparenz

Unsere Quellen

  1. [01]
    Klimaschutzförderprogramm der Landeshauptstadt Potsdam — Offizielle Programmseite
    potsdam.dePrimärquelleLandeshauptstadt Potsdam — Koordinierungsstelle Klimaschutz
  2. [02]
    Potsdamer Klimaschutzförderrichtlinie PKSchuFRL (PDF)
    potsdam.deRechtsgrundlageLandeshauptstadt Potsdam — Koordinierungsstelle Klimaschutz
  3. [03]
    Landeshauptstadt Potsdam — Rubrik Klimaschutz
    potsdam.dePrimärquelleLandeshauptstadt Potsdam — Koordinierungsstelle Klimaschutz
  4. [04]
    Ablaufschema Antrag Klimaförderung (PDF)
    potsdam.dePrimärquelleLandeshauptstadt Potsdam
  5. [05]
    Vordruck Verwendungsnachweis und Mittelanforderung (PDF)
    potsdam.dePrimärquelleLandeshauptstadt Potsdam

Wie wir Quellen auswählen, gegeneinander abwägen und Angaben vor der Veröffentlichung gegen das Original prüfen, steht in unserer Methodik.

Diese Seite zeigt Klimaschutzförderprogramm der Landeshauptstadt Potsdam mit Fokus auf Potsdam. Die bundesweite Übersicht enthält alle Details.