Auf einen Blick
| Förderart | Zuschuss |
|---|---|
| Geltungsbereich | Kommunal |
| Fördergeber | Landeshauptstadt Potsdam — Koordinierungsstelle Klimaschutz |
| Förderhöhe | 150 € – 3.000 € je Haushalt |
| Zielgruppe | Privatperson |
Worum geht es?
Antragsberechtigt sind natürliche Personen mit Erstwohnsitz in Potsdam. Eingetragene und gemeinnützige Vereine mit Sitz in Potsdam sind nur im Rahmen der Sonderförderung nach der Richtlinie vorgesehen. Der Antrag ist vor Beginn der Maßnahme zu stellen; als Vorhabenbeginn gilt jede vertragliche Verpflichtung, etwa eine verbindliche Bestellung oder ein Kauf-, Werk-, Kredit- oder Mietvertrag. Nach Eingang des Antrags darf mit der Maßnahme begonnen werden (vorzeitiger Maßnahmebeginn). Anträge sind nur bis zum 31. Oktober eines Jahres möglich. Derzeit können laut Stadt Potsdam jedoch keine Förderanträge gestellt werden. Im Bereich Klimafolgenanpassung werden nur erstmalige Flächenentsiegelungen, Dach- und Fassadenbegrünungen sowie Gartengestaltungen gefördert, die nicht aufgrund rechtlicher Vorgaben hergestellt werden müssen und denen keine bauplanungsrechtlichen Vorschriften oder Eingriffsnormen des Bundesnaturschutzgesetzes entgegenstehen.
Maßnahmen der Klimafolgenanpassung sind dauerhaft, also mindestens zehn Jahre, zu erhalten; allgemein beträgt die Zweckbindung je nach Maßnahme fünf oder zehn Jahre ab Auszahlung. Bei Entsiegelungen darf die Fläche nicht mehr abflusswirksam sein — eine Versickerung muss durch Bodenlockerung oder Bepflanzung möglich sein. Entsiegelung und Dachbegrünung werden erst ab einer Fläche von mehr als 12 Quadratmetern gefördert; Dachbegrünungen brauchen mindestens einen extensiven Schichtaufbau mit 10 bis 15 Zentimetern Substratauflage. Gartengestaltung setzt eine zusammenhängende Fläche von mindestens 5 Quadratmetern und heimische, insektenfreundliche Pflanzen voraus, die Pflanzprämie gilt für mindestens drei Bäume aus der Baumartenliste der Potsdamer Baumschutzverordnung. Der Zuschuss wird erst nach Vorlage und Prüfung des Verwendungsnachweises in einer Summe ausgezahlt. Vorzulegen sind Fachbetriebs- oder Sachkostenrechnung, Kontoauszug als Zahlungsnachweis und Fotos der Maßnahme im Vorher-Nachher-Vergleich. Bei einigen Maßnahmen kann die Koordinierungsstelle zusätzlich einen Gastbeitrag für die städtische Klima-Seite anfordern.
Für Maßnahmen aus den Bereichen Sanieren und Bauen sowie Erneuerbare Energien ist vor Antrag oder Umsetzung eine Energieberatung nötig, mindestens durch die Verbraucherzentrale Brandenburg oder einen zertifizierten Energieberater. Der Verwendungsnachweis ist spätestens zwei Monate nach Durchführung der Maßnahme und Vorliegen aller Nachweise bei der Koordinierungsstelle Klimaschutz einzureichen.
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Welche Bedingungen gelten?
9 Pflicht-Kriterien
| Kriterium | Details |
|---|---|
| Erstwohnsitz in Potsdam | Antragsberechtigt sind Privatpersonen mit Erstwohnsitz in Potsdam; gefördert wird nur im Stadtgebiet. Eingetragene und gemeinnützige Vereine mit Sitz in Potsdam sind nur über die Sonderförderung der Richtlinie vorgesehen. |
| Antrag bis 31. Oktober (Ausschlussfrist); vor Maßnahmebeginn, außer bei Konsum, Heizungspumpentausch, Gartengestaltung und ökologischer Fassadengestaltung | Anträge müssen bis zum 31. Oktober eingehen (Ausschlussfrist), und vor Antragseingang darf nichts verbindlich bestellt werden, denn jede vertragliche Verpflichtung gilt als Vorhabenbeginn. Konsum, Heizungspumpentausch, Gartengestaltung und ökologische Fassadengestaltung werden erst nach der Maßnahme zusammen mit dem Antrag abgerechnet; ihr Beginn darf aber nicht vor der jährlichen Aktivierung der Richtlinie liegen. |
| Nur freiwillige, erstmalige Maßnahmen | Entsiegelung, Begrünung und Gartengestaltung werden nur gefördert, wenn sie erstmalig sind und nicht aufgrund rechtlicher Vorgaben hergestellt werden müssen. Wer etwa per Bebauungsplan zur Bepflanzung verpflichtet ist, erhält dafür keinen Zuschuss. |
| Erhaltungspflicht fünf oder zehn Jahre je nach Maßnahme | Die Zweckbindung beträgt je nach Maßnahme fünf oder zehn Jahre ab Auszahlung, Maßnahmen der Klimafolgenanpassung sind mindestens zehn Jahre zu erhalten. Verkauf oder Rückbau sind frühestens vier Jahre nach Auszahlung und nur mit vorheriger Zustimmung der Koordinierungsstelle möglich; der Zuschuss ist dann anteilig zu erstatten. |
| Technische Mindestanforderungen je Baustein | Jeder Baustein hat eigene Mindestwerte, etwa mehr als 12 Quadratmeter bei Entsiegelung und Dachbegrünung, 10 bis 15 Zentimeter Substrat bei Dachbegrünung, mindestens 5 Quadratmeter bei Gartengestaltung und mindestens drei Bäume bei der Pflanzprämie. Bei Luftwärmepumpe oder Stromspeicher ist Ökostrom Pflicht. |
| Erstattungsprinzip und Nachweise | Die Stadt zahlt erst nach geprüftem Verwendungsnachweis, in einer Summe. Rechnungen müssen Verkäufer, Käufer, genaue Maßnahme, Menge und Preis ausweisen; liegen die Kosten unter dem Pauschalbetrag, wird nur der tatsächliche Betrag erstattet. |
| Private Nutzung für die Dauer der Zweckbindung | Geförderte Maßnahmen müssen für die Dauer der Zweckbindung privat genutzt werden; eine Nutzung zu gewerblichen Zwecken ist unzulässig. |
| Nur fabrikneue Materialien und Gegenstände | Verwendet werden dürfen nur fabrikneue Materialien und Gegenstände; gebrauchte werden nicht gefördert. |
| Je Haushalt und Jahr nur eine gleiche Maßnahme | Je Haushalt und Jahr wird nur eine gleiche Maßnahme gefördert, zum Beispiel ein Stromspeicher. |
Wie läuft ein Antrag typischerweise ab?
5 Schritte
- 01
Antragsstopp beachten, Energieberatung einholen
Derzeit können laut Stadt keine Fördermittelanträge gestellt werden; Informationen und Formulare stellt die Stadt auf der Programmseite bereit, sobald das wieder möglich ist. Für Maßnahmen aus Sanieren und Bauen oder Erneuerbaren Energien holen Sie vorher eine Energieberatung ein, mindestens bei der Verbraucherzentrale Brandenburg.
- 02
Antrag vor Vorhabenbeginn einreichen (bis 31.10.)
Das persönlich unterschriebene Antragsformular senden Sie per E-Mail an [email protected] oder per Post an die Koordinierungsstelle Klimaschutz, spätestens bis zum 31. Oktober. Schon eine verbindliche Bestellung gilt als Vorhabenbeginn. Konsum, Heizungspumpentausch, Gartengestaltung und ökologische Fassadengestaltung rechnen Sie erst nach der Maßnahme zusammen mit dem Antrag ab.
- 03
Eingangsbestätigung abwarten, dann beauftragen
Die Antragseingangsbestätigung nennt das Datum, ab dem Sie förderunschädlich beauftragen dürfen, den Durchführungszeitraum und die voraussichtliche Fördersumme. Vor diesem Datum beginnen Sie nicht mit der Maßnahme.
- 04
Maßnahme im Durchführungszeitraum umsetzen
Die Maßnahme wird im genannten Zeitraum umgesetzt, in der Regel durch das Fachhandwerk und nur mit fabrikneuen Materialien. Die Förderplakette bringen Sie für die Dauer der Zweckbindung gut sichtbar am geförderten Objekt an.
- 05
Verwendungsnachweis einreichen, Zuschuss erhalten
Spätestens zwei Monate nach Durchführung und Vorliegen aller Nachweise reichen Sie Verwendungsnachweis und Mittelanforderung mit Rechnungen, Kontoauszug und Vorher-Nachher-Fotos ein. Nach Prüfung und Bestandskraft des Zuwendungsbescheids wird der Zuschuss in einer Summe überwiesen.
Wo stellst du den Antrag in Potsdam?
Als lokale Anlaufstelle ist für Potsdam Potsdam hinterlegt (Bürgerservice). Ein Bürgerservice bündelt die Auskunft der Kommunalverwaltung und verweist von dort an die zuständige Fachabteilung weiter.
Potsdam wird in Brandenburg als Stadt geführt. Die Einwohnerzahl liegt bei 187.119. Der amtliche Gemeindeschlüssel lautet 12054.
Häufige Fragen
Wie viel Geld gibt es aus dem Potsdamer Klimaschutzförderprogramm?
Wer darf einen Antrag stellen?
Bis wann muss der Antrag eingehen?
Welche Bereiche deckt das Programm ab?
Wann wird der Zuschuss ausgezahlt?
Wird Eigenleistung gefördert?
Lassen sich die Handwerkerkosten zusätzlich von der Steuer absetzen?
Was passiert bei Verkauf oder Rückbau vor Ablauf der Bindungsfrist?
Lässt sich das Programm mit anderen Förderungen kombinieren?
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Übersicht & Region
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Wo findest du die Originalquellen?
- Landeshauptstadt Potsdam — Klimaschutzförderprogramm, Antragsunterlagen und Bearbeitungshinweise
- Potsdamer Klimaschutzförderrichtlinie PKSchuFRL (PDF)
- Landeshauptstadt Potsdam — Rubrik Klimaschutz
- Ablaufschema Antrag Klimaförderung (PDF)
- Verwendungsnachweis und Mittelanforderung (PDF)
- Vordruck Bestätigung des Installateurs oder Fachbetriebs (PDF)
- Baumartenliste zur Potsdamer Baumschutzverordnung (PDF)
Unsere Quellen
- [01]Klimaschutzförderprogramm der Landeshauptstadt Potsdam — Offizielle Programmseitepotsdam.dePrimärquelleLandeshauptstadt Potsdam — Koordinierungsstelle Klimaschutz
- [02]Potsdamer Klimaschutzförderrichtlinie PKSchuFRL (PDF)potsdam.deRechtsgrundlageLandeshauptstadt Potsdam — Koordinierungsstelle Klimaschutz
- [03]Landeshauptstadt Potsdam — Rubrik Klimaschutzpotsdam.dePrimärquelleLandeshauptstadt Potsdam — Koordinierungsstelle Klimaschutz
- [04]Ablaufschema Antrag Klimaförderung (PDF)potsdam.dePrimärquelleLandeshauptstadt Potsdam
- [05]Vordruck Verwendungsnachweis und Mittelanforderung (PDF)potsdam.dePrimärquelleLandeshauptstadt Potsdam
Wie wir Quellen auswählen, gegeneinander abwägen und Angaben vor der Veröffentlichung gegen das Original prüfen, steht in unserer Methodik.
Diese Seite zeigt Klimaschutzförderprogramm der Landeshauptstadt Potsdam mit Fokus auf Potsdam. Die bundesweite Übersicht enthält alle Details.