BundesBonus

Landkreis· Daten 2024

Dein Blick auf Landkreis Waldeck-Frankenberg

Empfänger

2.660

Ø Anspruch

260 €

Landkreis Waldeck-Frankenberg ist laut Wohngeldverordnung der Mietenstufe I zugeordnet (niedrigste Stufe). Diese Einstufung bestimmt die Höhe der anrechenbaren Miete und damit den Wohngeldanspruch. 2024 haben 2.660 Haushalte im Kreis Wohngeld bezogen mit Ø 260 €/Monat, 2023 waren es 2.630.

I

Mietstufe

Landkreis Waldeck-Frankenberg

Was bedeutet das? Die Mietstufe legt die Höchstmiete fest, die beim Wohngeld berücksichtigt wird. Höhere Stufe = höhere anerkannte Miete = mehr Wohngeld. Stufen reichen von I (günstigste Regionen, etwa ländliches Mecklenburg-Vorpommern) bis VII (teuerste Regionen wie München). Diese Region liegt in einer der günstigeren Mietstufen.

Wohngeld für Landkreis Waldeck-Frankenberg berechnen → Höchstbeträge aller Mietstufen (Tabelle) →

Quelle: WoGV-Anlage (gültig ab 1. Januar 2023).

Zuschuss Bund

Wohngeld in Landkreis Waldeck-Frankenberg

Wohngeld ist ein staatlicher Mietzuschuss für Haushalte mit niedrigem Einkommen — er muss nicht zurückgezahlt werden. Ende 2024 bezogen rund 1,2 Millionen Haushalte Wohngeld, etwa 3 Prozent aller Hauptwohnsitzhaushalte. Mieter erhalten Mietzuschuss, selbstnutzende Eigentümer Lastenzuschuss. Die Höhe richtet sich nach Haushaltsgröße, Gesamteinkommen und tatsächlicher Miete und liegt im Bundesdurchschnitt bei rund 287 € pro Monat. Bürgergeld- und Grundsicherungs-Empfänger sind ausgeschlossen, weil dort die Wohnkosten bereits enthalten sind.

Zuständig
Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen
als Bewilligungsstelle

Auf einen Blick

Programm-Eckdaten in Kurzform
Förderart Zuschuss
Geltungsbereich Bundesweit
Fördergeber Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen
Zielgruppe Arbeitnehmer, Eigentümer, Familie, Privatperson, Rentner

Worum geht es?

Mit der Wohngeld-Plus-Reform vom 01.01.2023 wurden die Beträge fast verdoppelt und eine Klima- sowie Heizkostenkomponente eingeführt. Bezogen haben es Ende 2024 vor allem Rentner, Familien und Geringverdiener; die Bundes- und Länderausgaben summierten sich 2024 auf 4,7 Milliarden Euro.

Die Höhe hängt von drei Faktoren ab: Anzahl der Haushaltsmitglieder, monatliches Gesamteinkommen und tatsächliche Miete (bzw. Belastung bei Eigentum). Bis zu welcher Höhe die Miete dabei überhaupt berücksichtigt wird, legt die Mietstufe des Wohnorts fest — deshalb fällt Wohngeld für dieselbe Miete je nach Gemeinde unterschiedlich aus.

Schnell-Check

Passt Wohngeld zu dir?

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Voraussetzungen

Welche Bedingungen gelten?

4 Pflicht-Kriterien

Pflicht-Kriterien der Förderung
Kriterium
Brutto-Haushaltseinkommen pro Monat
Anzahl der Personen im Haushalt
Tatsächliche Miete (warm)
Kein Bezug von Bürgergeld oder Grundsicherung
Ablauf

Wie läuft ein Antrag typischerweise ab?

6 Schritte

  1. 01

    Zuständige Wohngeldstelle im Landkreis Waldeck-Frankenberg finden

    Welche Stelle zuständig ist, steht oben auf dieser Seite — mit Anschrift und Telefonnummer. Der Antrag geht direkt an diese Stelle; gezahlt wird rückwirkend ab dem Monat der Antragstellung.

  2. 02

    Anspruch grob prüfen

    Mit dem offiziellen Wohngeldrechner des BMWSB kannst du in 5 Minuten checken, ob sich der Antrag lohnt. Die Ergebnisse sind unverbindlich, aber erfahrungsgemäß ±10 % genau.

    Offizieller Wohngeldrechner
  3. 03

    Unterlagen sammeln

    Mietvertrag, letzte 3 Gehaltsabrechnungen, Kontoauszüge über Nebeneinkünfte, Nachweis über Kranken-/Pflegeversicherung, Kopie des Personalausweises.

  4. 04

    Antrag bei der Wohngeldstelle

    Viele Städte bieten Online-Antrag. Alternative: persönliche Abgabe oder Post. Wichtig: Antrag wirkt ab dem Monat der Einreichung, nicht rückwirkend.

    Wohngeldstelle per PLZ finden
  5. 05

    Bescheid prüfen

    Der Bescheid enthält den Bewilligungszeitraum (meist 12 Monate), die monatliche Höhe und die Nachweispflichten. Bei Fehlern: 1 Monat Widerspruchsfrist nutzen.

  6. 06

    Auszahlung + jährliche Neuberechnung

    Wohngeld wird monatlich auf dein Konto ausgezahlt. Nach 12 Monaten neu beantragen — bei Einkommensänderung sofort melden, sonst Rückzahlung.

Wo stellst du den Antrag im Landkreis Waldeck-Frankenberg?

Als lokale Anlaufstelle ist für Landkreis Waldeck-Frankenberg Landkreis Waldeck-Frankenberg hinterlegt (Bürgerservice). Ein Bürgerservice bündelt die Auskunft der Kommunalverwaltung und verweist von dort an die zuständige Fachabteilung weiter.

Verwaltungsrechtlich ist der Landkreis Waldeck-Frankenberg ein Landkreis in Hessen. Die Einwohnerzahl liegt bei 155.126. Der amtliche Gemeindeschlüssel lautet 06635.

2.660 Empfänger verzeichnet die Statistik 2024 für den Landkreis Waldeck-Frankenberg. Der durchschnittlich bewilligte Betrag lag bei 260 € im Monat — das bundesweite Mittel desselben Jahres liegt mit 287 € darüber. Auf 1.000 Einwohner gerechnet sind das rund 17 Empfänger. Das sind rund 9 Prozent unter dem Bundesmittel desselben Jahres. Über zwölf Monate gerechnet ergibt das rund 3.120 € im Jahr.

Bis zu welcher Miete rechnet das Wohngeld im Landkreis Waldeck-Frankenberg?

Stufe I ist die unterste der sieben Mietstufen. Für den Landkreis Waldeck-Frankenberg rechnet das Wohngeld damit mit den niedrigsten Höchstbeträgen, die Anlage 1 zum Wohngeldgesetz kennt. Was an Kaltmiete darüber liegt, bleibt in der Formel unberücksichtigt.

Höchstbeträge der berücksichtigungsfähigen Miete in Mietstufe I (Landkreis Waldeck-Frankenberg) nach Haushaltsgröße
Haushaltsgröße Höchstbetrag Kaltmiete Abstand zu Mietstufe I
1 Person 361 € pro Monat Ausgangswert der Skala
2 Personen 437 € pro Monat Ausgangswert der Skala
3 Personen 521 € pro Monat Ausgangswert der Skala
4 Personen 608 € pro Monat Ausgangswert der Skala
5 Personen 694 € pro Monat Ausgangswert der Skala

Höchstbeträge nach Anlage 1 zum Wohngeldgesetz · Mietstufen-Zuordnung nach Anlage zur Wohngeldverordnung

Welche Mietstufe haben die Regionen im Umland?

Wohngeld-Mietstufen benachbarter Regionen im Vergleich zu Landkreis Waldeck-Frankenberg
Region Mietstufe Höchstbetrag 2 Personen
Frankfurt am Main VI 745 € pro Monat
Landkreis Main-Kinzig-Kreis II 493 € pro Monat
Landkreis Offenbach III 551 € pro Monat
Kassel III 551 € pro Monat
Landkreis Marburg-Biedenkopf I 437 € pro Monat

Welche Mietstufe gilt für meine Gemeinde?

Für alle hier aufgeführten Gemeinden gilt dieselbe Mietstufe I. Der Höchstbetrag der berücksichtigungsfähigen Miete unterscheidet sich innerhalb des Kreisgebiets also nicht — für einen Zwei-Personen-Haushalt liegt er überall bei 437 € im Monat. Was du tatsächlich bekommst, hängt daneben von Einkommen und Miethöhe ab.

Mietstufe und Höchstbetrag der berücksichtigungsfähigen Miete je Gemeinde in Landkreis Waldeck-Frankenberg
GemeindeMietstufe Höchstbetrag 2 Personen
Allendorf (Eder)I437 € pro Monat
Bad ArolsenI437 € pro Monat
Bad WildungenI437 € pro Monat
Battenberg (Eder)I437 € pro Monat
BurgwaldI437 € pro Monat
DiemelseeI437 € pro Monat
DiemelstadtI437 € pro Monat
EdertalI437 € pro Monat
FrankenauI437 € pro Monat
Frankenberg (Eder)I437 € pro Monat
Gemünden (Wohra)I437 € pro Monat
Haina (Kloster)I437 € pro Monat
Hatzfeld (Eder)I437 € pro Monat
KorbachI437 € pro Monat
LichtenfelsI437 € pro Monat
RosenthalI437 € pro Monat
TwistetalI437 € pro Monat
VöhlI437 € pro Monat
VolkmarsenI437 € pro Monat
WaldeckI437 € pro Monat
Willingen (Upland)I437 € pro Monat

Grundlage ist die Anlage zur Wohngeldverordnung. Gemeinden, die dort nicht einzeln aufgeführt sind, übernehmen die Mietstufe des Kreises. Der Höchstbetrag gilt für einen Haushalt mit zwei Personen; bei anderer Haushaltsgröße verschiebt er sich.

Wer bekommt Wohngeld in Landkreis Waldeck-Frankenberg?

Daten aus 2024

Empfänger

2.660

Ø pro Monat

260 €

Häufige Fragen

Wo stelle ich den Wohngeldantrag im Landkreis Waldeck-Frankenberg?
Der Landkreis führt seine sozialen Leistungen an zwei Orten, und das hat historische Gründe: Er entstand 1974 aus zwei Altkreisen, und bis heute gibt es Dienstorte in Korbach im Nordkreis und in Frankenberg an der Eder im Südkreis. Besucht wird die Wohngeldstelle im Südring 3 in Korbach oder in der Bahnhofstraße 8-12 in Frankenberg. Ob sich die Fälle nach Wohnort auf die beiden Standorte verteilen, sagt der Kreis allerdings nicht — ruf vorher an, statt auf gut Glück zu fahren. Wohngeld liegt hier nicht in einer eigenen Behörde, sondern im breiten Fachdienst Soziale Angelegenheiten, zusammen mit Sozialhilfe, Pflege und Integration. Die Durchwahl 05631 954-1218 gilt entsprechend für den ganzen Fachdienst, nicht nur fürs Wohngeld. Für digitale Unterlagen gibt es dagegen eine eigene Adresse, nämlich wohngeldbehö[email protected] — die Adresse trägt wirklich einen Umlaut. Scheitert dein Mailprogramm daran, führt [email protected] zum selben Fachdienst. Eine Terminpflicht nennt der Kreis nicht; es gelten die allgemeinen Öffnungszeiten von Montag bis Donnerstag ganztägig und freitags bis mittags. Den Antrag stellst du über das hessische Serviceportal oder auf Papier. Als einziger der Region verlinkt der Kreis dabei die Rechtsgrundlagen ausdrücklich mit — das Wohngeldgesetz und die hessische Zuständigkeitsverordnung. Bei der Mietenstufe ist der Kreis vollständig einheitlich: Stufe I gilt überall, auch in Bad Wildungen, Frankenberg und Korbach, die zwar einzeln aufgeführt sind, aber denselben Wert tragen. Ein Umzug innerhalb des Kreises ändert an der anrechenbaren Höchstmiete also nichts.
Welche Mietstufe gilt für meine Gemeinde?
Für alle hier aufgeführten Gemeinden gilt dieselbe Mietstufe I. Der Höchstbetrag der berücksichtigungsfähigen Miete unterscheidet sich innerhalb des Kreisgebiets also nicht — für einen Zwei-Personen-Haushalt liegt er überall bei 437 € im Monat. Was du tatsächlich bekommst, hängt daneben von Einkommen und Miethöhe ab.
Bis zu welcher Miete rechnet das Wohngeld im Landkreis Waldeck-Frankenberg?
Stufe I ist die unterste der sieben Mietstufen. Für den Landkreis Waldeck-Frankenberg rechnet das Wohngeld damit mit den niedrigsten Höchstbeträgen, die Anlage 1 zum Wohngeldgesetz kennt. Was an Kaltmiete darüber liegt, bleibt in der Formel unberücksichtigt. Für einen Haushalt mit zwei Personen liegt der Höchstbetrag bei 437 € im Monat.

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Wo findest du die Originalquellen?

Transparenz

Unsere Quellen

  1. [01]
    Wohngeld — Informationsseite BMWSB
    bmwsb.bund.dePrimärquelleBundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen
  2. [02]
    Wohngeldgesetz (WoGG) — konsolidierte Fassung
    gesetze-im-internet.deRechtsgrundlageBundesministerium der Justiz
  3. [03]
  4. [04]
    Wohngeld-Plus-Reform 2023 — Zusammenfassung
    bmwsb.bund.deFachartikelBMWSB
  5. [05]
    Mietstufen-Verordnung — Einstufung deiner Gemeinde
    gesetze-im-internet.deRechtsgrundlageBundesministerium der Justiz

Wie wir Quellen auswählen, gegeneinander abwägen und Angaben vor der Veröffentlichung gegen das Original prüfen, steht in unserer Methodik.

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