Auf einen Blick
| Förderart | Darlehen |
|---|---|
| Geltungsbereich | Landesweit |
| Fördergeber | WIBank |
| Förderhöhe | 10 Mio. € – 25 Mio. € |
| Zielgruppe | Unternehmen |
Worum geht es?
Das HessenFonds Großdarlehen unterstützt Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit zukunftsweisenden Ideen für Technologien, Produkt- bzw. Geschäftsinnovationen sowie bei herausfordernden Transformationen (Dekarbonisierung, Ressourcen- und Energieeffizienz, Digitalisierung, strategische Resilienz, demografischer Wandel, Anpassung an den Strukturwandel). Die zu fördernde Betriebsstätte soll in Hessen liegen. Ausgeschlossen sind Unternehmen in Schwierigkeiten, bestimmte Branchen (Waffenhandel, Drogen, Alkohol, Pornografie) sowie das Klonen menschlicher Stammzellen.
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Welche Bedingungen gelten?
4 Pflicht-Kriterien
Sitz oder Betriebsstätte in Hessen
Das antragstellende Unternehmen muss seinen Sitz oder mindestens eine Betriebsstätte in Hessen haben. Das geförderte Vorhaben (Investition, Produktionsausbau, Forschungsanlage) muss in Hessen umgesetzt werden — das Land erwartet eine Bindung an den Standort.
Zukunftsweisendes oder transformatives Vorhaben
Das Vorhaben muss in mindestens einen der Schwerpunktbereiche fallen: Dekarbonisierung (CO2-Reduktion, Energieeffizienz, erneuerbare Energien), Digitalisierung (KI, Plattformen, Industrie 4.0) oder strategische Resilienz (Reshoring, Lieferketten, demografischer Wandel). Auch sonstige innovative Strukturwandel-Vorhaben sind möglich, der Bonus-Zinsbaustein ist jedoch an die drei Kernthemen gekoppelt.
Finanzierungsbedarf zwischen 10 und 25 Mio. Euro
Das HessenFonds Grossdarlehen deckt Finanzierungsbedarfe von 10 Millionen Euro bis 25 Millionen Euro pro Vorhaben. Kleinere Volumina werden über das HessenFonds Kleindarlehen, GuW oder den Innovationskredit abgedeckt; größere Volumina sind über Konsortialfinanzierungen möglich.
Unternehmen NICHT in wirtschaftlichen Schwierigkeiten
Antragsteller dürfen kein Unternehmen in Schwierigkeiten im Sinne der EU-Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO) sein. Geprüft werden u. a. Eigenkapitalquote, Verlustvorträge und laufende Insolvenz- oder Restrukturierungsverfahren.
Was bekommst du konkret?
Darlehen zwischen 10 Millionen und 25 Millionen Euro pro Vorhaben mit Laufzeit bis zu 10 Jahren. Festzinssatz für die gesamte Darlehenslaufzeit. Bis zu 2 % p.a. Zinsvergünstigung: 1 % Basis-Zinsvergünstigung plus 1 % Bonus-Zinsvergünstigung bei Erfüllung definierter Zukunftskriterien (Erhaltung des hessischen Standorts). Auch als Konsortialdarlehen mit anderen Banken möglich (öffentliche Hand max. 50 % Risikoanteil).
Wie läuft ein Antrag typischerweise ab?
5 Schritte
- 01
Vorhaben strukturieren und Erstkontakt zur WIBank
Vor der Antragstellung Beratungsgespräch mit der WIBank-Unternehmensförderung suchen (Hotline 0611 774-7333). Im Gespräch werden Vorhaben, Finanzierungsbedarf, Bonus-Kriterien und beihilferechtliche Optionen geklärt. Empfehlenswert ist ein vorbereitetes Kurz-Exposee mit Investitionsplan, Hessen-Bezug und transformativem Schwerpunkt.
- 02
Antragsunterlagen zusammenstellen
Erforderlich sind aktuelle Jahresabschlüsse, betriebswirtschaftliche Auswertungen, eine detaillierte Vorhabenbeschreibung mit Zukunftskriterien-Mapping (Dekarbonisierung, Digitalisierung, Resilienz), Finanzierungsplan, Wirtschaftlichkeitsrechnung sowie der AGVO-Selbstcheck. Bei Konsortialstrukturen werden zusätzlich Term Sheets der beteiligten Banken eingereicht.
- 03
Antrag direkt bei WIBank einreichen
Der Antrag wird auf den von der WIBank bereitgestellten Vordrucken direkt bei der WIBank gestellt — anders als beim HessenFonds GuW läuft hier KEIN Hausbankverfahren. Wichtig: Der Antrag muss VOR Vorhabensbeginn vorliegen, ein nachträglicher Antrag ist nicht möglich.
- 04
Prüfung und Konditionenfestlegung
Die WIBank prüft die fachlichen, wirtschaftlichen und beihilferechtlichen Voraussetzungen, ermittelt das individuelle Rating und legt die Höhe der Basis- und Bonus-Zinsvergünstigung fest. Bei grossen Volumina wird ggf. ein Konsortium mit Hausbank oder weiteren Banken strukturiert (öffentlicher Anteil am Ausfallrisiko maximal 50 %).
- 05
Darlehensvertrag, Auszahlung und Verwendungsnachweis
Nach positiver Prüfung wird der Darlehensvertrag mit individueller Tilgungsstruktur und Sicherheiten geschlossen. Die Auszahlung erfolgt nach Mittelabruf, in der Regel in Tranchen entsprechend dem Investitionsfortschritt. Während der Laufzeit pflicht: jährliche Verwendungsnachweise und Reporting zu den Zukunftskriterien für die Bonus-Zinsvergünstigung.
Häufige Fragen
Wer ist antragsberechtigt für das HessenFonds Grossdarlehen?
Welche Vorhaben gelten als 'zukunftsweisend' oder 'transformativ'?
Wie hoch ist der Darlehensbetrag — Minimum und Maximum?
Wie funktioniert die Zinsvergünstigung von bis zu 2 % p. a.?
Läuft der Antrag direkt bei der WIBank oder über die Hausbank?
Kann das Grossdarlehen mit Bundes- oder EU-Förderungen kombiniert werden?
Wie lang ist die Laufzeit und wie wird getilgt?
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Wo findest du die Originalquellen?
Unsere Quellen
- [01]WIBank — HessenFonds Grossdarlehen (Produktseite)wibank.dePrimärquelleWIBank — Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen
- [02]WIBank — HessenFonds Übersicht (alle fuenf Bausteine)wibank.dePrimärquelleWIBank — Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen
- [03]Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum — Wirtschaftsförderungwirtschaft.hessen.deRegionalHessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum
- [04]EU-Verordnung 651/2014 (Allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung, AGVO) — beihilferechtliche Grundlageeur-lex.europa.euRechtsgrundlageEuropäische Kommission
- [05]WIBank — Kontakt und Hotline Unternehmensförderungwibank.dePrimärquelleWIBank — Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen