BundesBonus

Landkreis· Daten 2024

Dein Blick auf Landkreis Saarlouis

Empfänger

2.440

Ø Anspruch

296 €

Landkreis Saarlouis ist laut Wohngeldverordnung der Mietenstufe I zugeordnet (niedrigste Stufe). Diese Einstufung bestimmt die Höhe der anrechenbaren Miete und damit den Wohngeldanspruch. 2024 haben 2.440 Haushalte im Kreis Wohngeld bezogen mit Ø 296 €/Monat, 2023 waren es 2.265.

I

Mietstufe

Landkreis Saarlouis

Was bedeutet das? Die Mietstufe legt die Höchstmiete fest, die beim Wohngeld berücksichtigt wird. Höhere Stufe = höhere anerkannte Miete = mehr Wohngeld. Stufen reichen von I (günstigste Regionen, etwa ländliches Mecklenburg-Vorpommern) bis VII (teuerste Regionen wie München). Diese Region liegt in einer der günstigeren Mietstufen.

Wohngeld für Landkreis Saarlouis berechnen → Höchstbeträge aller Mietstufen (Tabelle) →

Quelle: WoGV-Anlage (gültig ab 1. Januar 2023).

Zuschuss Bund

Wohngeld in Landkreis Saarlouis

Wohngeld ist ein staatlicher Mietzuschuss für Haushalte mit niedrigem Einkommen — er muss nicht zurückgezahlt werden. Ende 2024 bezogen rund 1,2 Millionen Haushalte Wohngeld, etwa 3 Prozent aller Hauptwohnsitzhaushalte. Mieter erhalten Mietzuschuss, selbstnutzende Eigentümer Lastenzuschuss. Die Höhe richtet sich nach Haushaltsgröße, Gesamteinkommen und tatsächlicher Miete und liegt im Bundesdurchschnitt bei rund 287 € pro Monat. Bürgergeld- und Grundsicherungs-Empfänger sind ausgeschlossen, weil dort die Wohnkosten bereits enthalten sind.

Bewilligungsquote
78 %
aktuelle Periode
Bearbeitung
6 Wo.
bis Auszahlung
Zuständig
Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen
als Bewilligungsstelle

Auf einen Blick

Programm-Eckdaten in Kurzform
Förderart Zuschuss
Geltungsbereich Bundesweit
Fördergeber Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen
Zielgruppe Privatperson, Familie, Rentner, Arbeitnehmer

Worum geht es?

Mit der Wohngeld-Plus-Reform vom 01.01.2023 wurden die Beträge fast verdoppelt und eine Klima- sowie Heizkostenkomponente eingeführt. Bezogen haben es Ende 2024 vor allem Rentner, Familien und Geringverdiener; die Bundes- und Länderausgaben summierten sich 2024 auf 4,7 Milliarden Euro.

Die Höhe hängt von drei Faktoren ab: Anzahl der Haushaltsmitglieder, monatliches Gesamteinkommen und tatsächliche Miete (bzw. Belastung bei Eigentum). Bis zu welcher Höhe die Miete dabei überhaupt berücksichtigt wird, legt die Mietstufe des Wohnorts fest — deshalb fällt Wohngeld für dieselbe Miete je nach Gemeinde unterschiedlich aus.

Schnell-Check

Passt Wohngeld zu dir?

4 Pflicht-Fragen · keine Weitergabe deiner Angaben, alles bleibt im Browser.

Voraussetzungen

Welche Bedingungen gelten?

4 Pflicht-Kriterien

Pflicht-Kriterien der Förderung
Kriterium Details
Brutto-Haushaltseinkommen pro Monat0 € – 6.000 €
Anzahl der Personen im Haushalt
Tatsächliche Miete (warm)0 € – 3.000 €
Kein Bezug von Bürgergeld oder Grundsicherung
Ablauf

Wie läuft ein Antrag typischerweise ab?

6 Schritte · im Schnitt 6 Wochen bis Bewilligung

  1. 01

    Zuständige Wohngeldstelle im Landkreis Saarlouis finden

    Welche Stelle zuständig ist, steht oben auf dieser Seite — mit Anschrift und Telefonnummer. Der Antrag geht direkt an diese Stelle; gezahlt wird rückwirkend ab dem Monat der Antragstellung.

  2. 02

    Anspruch grob prüfen

    Mit dem offiziellen Wohngeldrechner des BMWSB kannst du in 5 Minuten checken, ob sich der Antrag lohnt. Die Ergebnisse sind unverbindlich, aber erfahrungsgemäß ±10 % genau.

    Offizieller Wohngeldrechner
  3. 03

    Unterlagen sammeln

    Mietvertrag, letzte 3 Gehaltsabrechnungen, Kontoauszüge über Nebeneinkünfte, Nachweis über Kranken-/Pflegeversicherung, Kopie des Personalausweises.

  4. 04

    Antrag bei der Wohngeldstelle

    Viele Städte bieten Online-Antrag. Alternative: persönliche Abgabe oder Post. Wichtig: Antrag wirkt ab dem Monat der Einreichung, nicht rückwirkend.

    Wohngeldstelle per PLZ finden
  5. 05

    Bescheid prüfen

    Der Bescheid enthält den Bewilligungszeitraum (meist 12 Monate), die monatliche Höhe und die Nachweispflichten. Bei Fehlern: 1 Monat Widerspruchsfrist nutzen.

  6. 06

    Auszahlung + jährliche Neuberechnung

    Wohngeld wird monatlich auf dein Konto ausgezahlt. Nach 12 Monaten neu beantragen — bei Einkommensänderung sofort melden, sonst Rückzahlung.

Wo stellst du den Antrag im Landkreis Saarlouis?

Als lokale Anlaufstelle ist für Landkreis Saarlouis Landkreis Saarlouis hinterlegt (Bürgerservice). Ein Bürgerservice bündelt die Auskunft der Kommunalverwaltung und verweist von dort an die zuständige Fachabteilung weiter.

Verwaltungsrechtlich ist der Landkreis Saarlouis ein Landkreis in Saarland. In der Region leben 205.129 Einwohner. Der amtliche Gemeindeschlüssel lautet 10044.

2.440 Empfänger verzeichnet die Statistik 2024 für den Landkreis Saarlouis. Der durchschnittlich bewilligte Betrag lag bei 296 € im Monat und damit über dem bundesweiten Mittel von 287 € im selben Jahr. Auf 1.000 Einwohner gerechnet sind das rund 12 Empfänger. Das sind rund 3 Prozent über dem Bundesmittel desselben Jahres. Über zwölf Monate gerechnet ergibt das rund 3.552 € im Jahr.

Bis zu welcher Miete rechnet das Wohngeld im Landkreis Saarlouis?

Stufe I ist die unterste der sieben Mietstufen. Für den Landkreis Saarlouis rechnet das Wohngeld damit mit den niedrigsten Höchstbeträgen, die Anlage 1 zum Wohngeldgesetz kennt. Was an Kaltmiete darüber liegt, bleibt in der Formel unberücksichtigt.

Höchstbeträge der berücksichtigungsfähigen Miete in Mietstufe I (Landkreis Saarlouis) nach Haushaltsgröße
Haushaltsgröße Höchstbetrag Kaltmiete Abstand zu Mietstufe I
1 Person 361 € pro Monat Ausgangswert der Skala
2 Personen 437 € pro Monat Ausgangswert der Skala
3 Personen 521 € pro Monat Ausgangswert der Skala
4 Personen 608 € pro Monat Ausgangswert der Skala
5 Personen 694 € pro Monat Ausgangswert der Skala

Höchstbeträge nach Anlage 1 zum Wohngeldgesetz · Mietstufen-Zuordnung nach Anlage zur Wohngeldverordnung

Welche Mietstufe haben die Regionen im Umland?

Wohngeld-Mietstufen benachbarter Regionen im Vergleich zu Landkreis Saarlouis
Region Mietstufe Höchstbetrag 2 Personen
Landkreis St. Wendel I 437 € pro Monat
Köln VI 745 € pro Monat
Düsseldorf VI 745 € pro Monat
Dortmund III 551 € pro Monat

Welche Mietstufe gilt für meine Gemeinde?

Im Kreisgebiet gilt nicht überall dieselbe Mietstufe: Sie reicht von I bis II. Die meisten Gemeinden liegen in Stufe I; abweichend eingestuft sind Dillingen/ Saar, Rehlingen-Siersburg, Saarlouis, Schwalbach, Überherrn und Wadgassen. Für einen Zwei-Personen-Haushalt bedeutet das einen Unterschied von rund 56 € im Monat bei der Miete, die überhaupt angerechnet werden darf. Maßgeblich ist immer die Gemeinde, in der die Wohnung liegt — nicht der Kreissitz.

Mietstufe und Höchstbetrag der berücksichtigungsfähigen Miete je Gemeinde in Landkreis Saarlouis
GemeindeMietstufe Höchstbetrag 2 Personen
BousI437 € pro Monat
Dillingen/ SaarII493 € pro Monat
EnsdorfI437 € pro Monat
LebachI437 € pro Monat
NalbachI437 € pro Monat
Rehlingen-SiersburgII493 € pro Monat
SaarlouisII493 € pro Monat
SaarwellingenI437 € pro Monat
SchmelzI437 € pro Monat
SchwalbachII493 € pro Monat
ÜberherrnII493 € pro Monat
WadgassenII493 € pro Monat
WallerfangenI437 € pro Monat

Grundlage ist die Anlage zur Wohngeldverordnung. Gemeinden, die dort nicht einzeln aufgeführt sind, übernehmen die Mietstufe des Kreises. Der Höchstbetrag gilt für einen Haushalt mit zwei Personen; bei anderer Haushaltsgröße verschiebt er sich.

Wer bekommt Wohngeld in Landkreis Saarlouis?

Daten aus 2024

Empfänger

2.440

Ø pro Monat

296 €

Häufige Fragen

Wo stelle ich den Wohngeldantrag im Landkreis Saarlouis?
Der Landkreis Saarlouis bearbeitet Wohngeldanträge seit Jahren nicht mehr selbst. Sein Kreissozialamt schreibt es offen hin: „Anträge auf Wohngeld werden seit 01.08.2018 im Rahmen einer Interkommunalen Zusammenarbeit von der Wohngeldstelle des Regionalverbandes Saarbrücken in Völklingen bearbeitet.“ Die gemeinsame Stelle trägt deshalb einen Doppelnamen — sie heißt „Wohngeldstelle für den Regionalverband Saarbrücken und den Landkreis Saarlouis“ — und sitzt in Völklingen an der Rathausstraße. Anreisen musst du dafür nicht. Der Regionalverband hält ausdrücklich fest: „Antragsteller aus dem Landkreis Saarlouis können ihre Anträge weiterhin abgeben beim: Kreissozialamt, Ahornweg 1-3, 66740 Saarlouis.“ Daneben nimmt die Wohngeldstelle in Völklingen selbst Unterlagen an, ebenso das Sozialamt an der Europaallee in Saarbrücken, und der Weg per E-Mail steht offen. Eine persönliche Beratung bekommst du dagegen nur am Sitz der Behörde: „Persönliche Beratungen finden ausschließlich in den Diensträumen der Wohngeldbehörde statt.“ Für Fragen aus dem Kreisgebiet gibt es eine eigene Wohngeld-Hotline mit zwei Rufnummern, erreichbar von Montag bis Mittwoch vormittags und am frühen Nachmittag, donnerstags bis in den späten Nachmittag und freitags nur vormittags. Das Kreissozialamt am Ahornweg selbst öffnet montags, dienstags, donnerstags und freitags am Vormittag, mittwochs früher und zusätzlich nachmittags; von Montag bis Donnerstag sind Termine nach vorheriger Vereinbarung auch außerhalb dieser Zeiten möglich. Wer lieber gar nicht erst Papier bewegt: Erst-, Weiterleistungs- und Erhöhungsanträge sowie Änderungsmitteilungen stellt der Regionalverband für Miet- und Lastenzuschuss jeweils als Online-Formular bereit.
Welche Mietstufe gilt für meine Gemeinde?
Im Kreisgebiet gilt nicht überall dieselbe Mietstufe: Sie reicht von I bis II. Die meisten Gemeinden liegen in Stufe I; abweichend eingestuft sind Dillingen/ Saar, Rehlingen-Siersburg, Saarlouis, Schwalbach, Überherrn und Wadgassen. Für einen Zwei-Personen-Haushalt bedeutet das einen Unterschied von rund 56 € im Monat bei der Miete, die überhaupt angerechnet werden darf. Maßgeblich ist immer die Gemeinde, in der die Wohnung liegt — nicht der Kreissitz.
Bis zu welcher Miete rechnet das Wohngeld im Landkreis Saarlouis?
Stufe I ist die unterste der sieben Mietstufen. Für den Landkreis Saarlouis rechnet das Wohngeld damit mit den niedrigsten Höchstbeträgen, die Anlage 1 zum Wohngeldgesetz kennt. Was an Kaltmiete darüber liegt, bleibt in der Formel unberücksichtigt. Für einen Haushalt mit zwei Personen liegt der Höchstbetrag bei 437 € im Monat.

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Wo findest du die Originalquellen?

Transparenz

Unsere Quellen

  1. [01]
    Wohngeld — Informationsseite BMWSB
    bmwsb.bund.dePrimärquelleBundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen
  2. [02]
    Wohngeldgesetz (WoGG) — konsolidierte Fassung
    gesetze-im-internet.deRechtsgrundlageBundesministerium der Justiz
  3. [03]
  4. [04]
    Wohngeld-Plus-Reform 2023 — Zusammenfassung
    bmwsb.bund.deFachartikelBMWSB
  5. [05]
    Mietstufen-Verordnung — Einstufung deiner Gemeinde
    gesetze-im-internet.deRechtsgrundlageBundesministerium der Justiz

Wie wir Quellen auswählen, gegeneinander abwägen und Angaben vor der Veröffentlichung gegen das Original prüfen, steht in unserer Methodik.

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