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Förderkredit · bis 25 Mio. € Land

SIKB Erneuerbare Energien – Programmteil Standard (Saarland)

Mit dem Programmteil Standard der Erneuerbare-Energien-Förderung finanziert die Saarländische Investitionskreditbank (SIKB) Investitionen in die Erzeugung von Strom und Wärme aus erneuerbaren Quellen – etwa Solaranlagen, Wärmepumpen und Kraft-Wärme-Kopplung. Finanziert werden bis zu 100 Prozent der förderfähigen Nettoinvestitionskosten bis maximal 25 Millionen Euro pro Vorhaben über zinsgünstige, langfristige Kredite.

Max. Kreditrahmen
25 Mio. €
pro Vorhaben (Großprojekt-Cap)
Zuständig
SIKB – Saarländische Investitionskreditbank AG
als Bewilligungsstelle

Auf einen Blick

Programm-Eckdaten in Kurzform
Förderart Darlehen
Geltungsbereich Landesweit
Fördergeber SIKB – Saarländische Investitionskreditbank AG
Förderhöhe bis zu 25 Mio. €
Finanzierungsanteil bis 100 % der Kosten — rückzahlbar
Zielgruppe Privatperson, Unternehmen

Worum geht es?

Das Programm fördert Investitionen zur Erzeugung von Strom und Wärme in Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) sowie Anlagen zur Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien wie Sonne, Wasser, Wind, Biomasse und Erdwärme. Es richtet sich an Privatpersonen, Freiberufler, Landwirte, gemeinnützige Organisationen sowie privatwirtschaftliche Unternehmen jeder Größe und Unternehmen mit kommunaler, kirchlicher oder karitativer Beteiligung.

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Voraussetzungen

Welche Bedingungen gelten?

3 Pflicht-Kriterien

Privatperson, Freiberufler, Landwirt, gemeinnützige Organisation oder Unternehmen jeder Größe

Anlage zur Strom-/Wärmeerzeugung aus erneuerbaren Energien oder KWK

Kein Sanierungsfall, kein Unternehmen in Schwierigkeiten, keine gebrauchte Anlage

Ablauf

Wie läuft ein Antrag typischerweise ab?

3 Schritte

  1. 01

    Antrag bei der Hausbank stellen

    Den Antrag vor der Investition bei der Hausbank stellen.

  2. 02

    Vor Investitionsbeginn beantragen

    Der Antrag muss gestellt werden, bevor mit der Investition begonnen wird.

  3. 03

    Ausschlüsse prüfen

    Nicht gefördert werden Sanierungsfälle, Unternehmen in Schwierigkeiten oder Unternehmen in Sektoren mit Sonderbedingungen des EU-Beihilferechts sowie der Erwerb gebrauchter Anlagen, Umschuldungen und Nachfinanzierungen bereits begonnener Vorhaben.

Häufige Fragen

Was wird beim SIKB-Programmteil Standard gefördert?
Gefördert werden Investitionen zur Erzeugung von Strom und Wärme in Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) sowie Anlagen zur Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien wie Sonne, Wasser, Wind, Biomasse und Erdwärme.
Wie hoch ist die Finanzierung?
Finanziert werden bis zu 100 Prozent der förderfähigen Nettoinvestitionskosten ohne Mehrwertsteuer bis maximal 25 Millionen Euro pro Vorhaben über einen zinsgünstigen Kredit.
Wer kann das Programm nutzen?
Antragsberechtigt sind Privatpersonen, Freiberufler, Landwirte und gemeinnützige Organisationen sowie privatwirtschaftliche Unternehmen jeder Größe und Unternehmen mit kommunaler, kirchlicher oder karitativer Beteiligung.
Wie wird der Antrag gestellt?
Der Antrag wird vor der Investition über die Hausbank gestellt. Der Kredit läuft in der Regel 5 oder 10 Jahre (bei langlebigen Investitionen bis 20 Jahre), mit bis zu 3 tilgungsfreien Anlaufjahren.

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Wo findest du die Originalquellen?

Transparenz

Unsere Quellen

  1. [01]
    SIKB Erneuerbare Energien – Programmteil Standard (Saarland) — Offizielle Programmseite
    sikb.dePrimärquelleSIKB – Saarländische Investitionskreditbank AG
  2. [02]
    Saarländische Investitionskreditbank (SIKB)
    sikb.dePrimärquelleSIKB – Saarländische Investitionskreditbank AG
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