BundesBonus

Landkreis· Daten 2024

Dein Blick auf Landkreis Hohenlohekreis

Empfänger

790

Ø Anspruch

298 €

Landkreis Hohenlohekreis ist laut Wohngeldverordnung der Mietenstufe I zugeordnet (niedrigste Stufe). Diese Einstufung bestimmt die Höhe der anrechenbaren Miete und damit den Wohngeldanspruch. 2024 haben 790 Haushalte im Kreis Wohngeld bezogen mit Ø 298 €/Monat, 2023 waren es 775.

I

Mietstufe

Landkreis Hohenlohekreis

Was bedeutet das? Die Mietstufe legt die Höchstmiete fest, die beim Wohngeld berücksichtigt wird. Höhere Stufe = höhere anerkannte Miete = mehr Wohngeld. Stufen reichen von I (günstigste Regionen, etwa ländliches Mecklenburg-Vorpommern) bis VII (teuerste Regionen wie München). Diese Region liegt in einer der günstigeren Mietstufen.

Wohngeld für Landkreis Hohenlohekreis berechnen → Höchstbeträge aller Mietstufen (Tabelle) →

Quelle: WoGV-Anlage (gültig ab 1. Januar 2023).

Zuschuss Bund

Wohngeld in Landkreis Hohenlohekreis

Wohngeld ist ein staatlicher Mietzuschuss für Haushalte mit niedrigem Einkommen — er muss nicht zurückgezahlt werden. Ende 2024 bezogen rund 1,2 Millionen Haushalte Wohngeld, etwa 3 Prozent aller Hauptwohnsitzhaushalte. Mieter erhalten Mietzuschuss, selbstnutzende Eigentümer Lastenzuschuss. Die Höhe richtet sich nach Haushaltsgröße, Gesamteinkommen und tatsächlicher Miete und liegt im Bundesdurchschnitt bei rund 287 € pro Monat. Bürgergeld- und Grundsicherungs-Empfänger sind ausgeschlossen, weil dort die Wohnkosten bereits enthalten sind.

Zuständig
Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen
als Bewilligungsstelle

Auf einen Blick

Programm-Eckdaten in Kurzform
Förderart Zuschuss
Geltungsbereich Bundesweit
Fördergeber Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen
Zielgruppe Arbeitnehmer, Eigentümer, Familie, Privatperson, Rentner

Worum geht es?

Mit der Wohngeld-Plus-Reform vom 01.01.2023 wurden die Beträge fast verdoppelt und eine Klima- sowie Heizkostenkomponente eingeführt. Bezogen haben es Ende 2024 vor allem Rentner, Familien und Geringverdiener; die Bundes- und Länderausgaben summierten sich 2024 auf 4,7 Milliarden Euro.

Die Höhe hängt von drei Faktoren ab: Anzahl der Haushaltsmitglieder, monatliches Gesamteinkommen und tatsächliche Miete (bzw. Belastung bei Eigentum). Bis zu welcher Höhe die Miete dabei überhaupt berücksichtigt wird, legt die Mietstufe des Wohnorts fest — deshalb fällt Wohngeld für dieselbe Miete je nach Gemeinde unterschiedlich aus.

Schnell-Check

Passt Wohngeld zu dir?

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Voraussetzungen

Welche Bedingungen gelten?

4 Pflicht-Kriterien

Pflicht-Kriterien der Förderung
Kriterium
Brutto-Haushaltseinkommen pro Monat
Anzahl der Personen im Haushalt
Tatsächliche Miete (warm)
Kein Bezug von Bürgergeld oder Grundsicherung
Ablauf

Wie läuft ein Antrag typischerweise ab?

6 Schritte

  1. 01

    Zuständige Wohngeldstelle im Landkreis Hohenlohekreis finden

    Welche Stelle zuständig ist, steht oben auf dieser Seite — mit Anschrift und Telefonnummer. Der Antrag geht direkt an diese Stelle; gezahlt wird rückwirkend ab dem Monat der Antragstellung.

  2. 02

    Anspruch grob prüfen

    Mit dem offiziellen Wohngeldrechner des BMWSB kannst du in 5 Minuten checken, ob sich der Antrag lohnt. Die Ergebnisse sind unverbindlich, aber erfahrungsgemäß ±10 % genau.

    Offizieller Wohngeldrechner
  3. 03

    Unterlagen sammeln

    Mietvertrag, letzte 3 Gehaltsabrechnungen, Kontoauszüge über Nebeneinkünfte, Nachweis über Kranken-/Pflegeversicherung, Kopie des Personalausweises.

  4. 04

    Antrag bei der Wohngeldstelle

    Viele Städte bieten Online-Antrag. Alternative: persönliche Abgabe oder Post. Wichtig: Antrag wirkt ab dem Monat der Einreichung, nicht rückwirkend.

    Wohngeldstelle per PLZ finden
  5. 05

    Bescheid prüfen

    Der Bescheid enthält den Bewilligungszeitraum (meist 12 Monate), die monatliche Höhe und die Nachweispflichten. Bei Fehlern: 1 Monat Widerspruchsfrist nutzen.

  6. 06

    Auszahlung + jährliche Neuberechnung

    Wohngeld wird monatlich auf dein Konto ausgezahlt. Nach 12 Monaten neu beantragen — bei Einkommensänderung sofort melden, sonst Rückzahlung.

Wo stellst du den Antrag im Landkreis Hohenlohekreis?

Als lokale Anlaufstelle ist für Landkreis Hohenlohekreis Hohenlohekreis hinterlegt (Bürgerservice). Ein Bürgerservice bündelt die Auskunft der Kommunalverwaltung und verweist von dort an die zuständige Fachabteilung weiter.

Verwaltungsrechtlich ist der Landkreis Hohenlohekreis ein Landkreis in Baden-Württemberg. Die Einwohnerzahl liegt bei 115.644. Der amtliche Gemeindeschlüssel lautet 08126.

Die Statistik nennt für 2024 im Landkreis Hohenlohekreis 790 Empfänger. Der durchschnittlich bewilligte Betrag lag bei 298 € im Monat und damit über dem bundesweiten Mittel von 287 € im selben Jahr. Auf 1.000 Einwohner gerechnet sind das rund 6,8 Empfänger. Das sind rund 4 Prozent über dem Bundesmittel desselben Jahres. Über zwölf Monate gerechnet ergibt das rund 3.576 € im Jahr.

Bis zu welcher Miete rechnet das Wohngeld im Landkreis Hohenlohekreis?

Stufe I ist die unterste der sieben Mietstufen. Für den Landkreis Hohenlohekreis rechnet das Wohngeld damit mit den niedrigsten Höchstbeträgen, die Anlage 1 zum Wohngeldgesetz kennt. Was an Kaltmiete darüber liegt, bleibt in der Formel unberücksichtigt.

Höchstbeträge der berücksichtigungsfähigen Miete in Mietstufe I (Landkreis Hohenlohekreis) nach Haushaltsgröße
Haushaltsgröße Höchstbetrag Kaltmiete Abstand zu Mietstufe I
1 Person 361 € pro Monat Ausgangswert der Skala
2 Personen 437 € pro Monat Ausgangswert der Skala
3 Personen 521 € pro Monat Ausgangswert der Skala
4 Personen 608 € pro Monat Ausgangswert der Skala
5 Personen 694 € pro Monat Ausgangswert der Skala

Höchstbeträge nach Anlage 1 zum Wohngeldgesetz · Mietstufen-Zuordnung nach Anlage zur Wohngeldverordnung

Welche Mietstufe haben die Regionen im Umland?

Wohngeld-Mietstufen benachbarter Regionen im Vergleich zu Landkreis Hohenlohekreis
Region Mietstufe Höchstbetrag 2 Personen
Landkreis Rhein-Neckar-Kreis II 493 € pro Monat
Stuttgart VI 745 € pro Monat
Landkreis Ludwigsburg IV 619 € pro Monat
Landkreis Ortenaukreis II 493 € pro Monat
Landkreis Rems-Murr-Kreis III 551 € pro Monat

Welche Mietstufe gilt für meine Gemeinde?

Im Kreisgebiet gilt nicht überall dieselbe Mietstufe: Sie reicht von I bis IV. Die meisten Gemeinden liegen in Stufe I; abweichend eingestuft sind Bretzfeld, Künzelsau und Öhringen. Für einen Zwei-Personen-Haushalt bedeutet das einen Unterschied von rund 182 € im Monat bei der Miete, die überhaupt angerechnet werden darf. Maßgeblich ist immer die Gemeinde, in der die Wohnung liegt — nicht der Kreissitz.

Mietstufe und Höchstbetrag der berücksichtigungsfähigen Miete je Gemeinde in Landkreis Hohenlohekreis
GemeindeMietstufe Höchstbetrag 2 Personen
BretzfeldII493 € pro Monat
DörzbachI437 € pro Monat
ForchtenbergI437 € pro Monat
IngelfingenI437 € pro Monat
KrautheimI437 € pro Monat
KünzelsauIII551 € pro Monat
KupferzellI437 € pro Monat
MulfingenI437 € pro Monat
NeuensteinI437 € pro Monat
NiedernhallI437 € pro Monat
ÖhringenIV619 € pro Monat
PfedelbachI437 € pro Monat
SchöntalI437 € pro Monat
WaldenburgI437 € pro Monat
WeißbachI437 € pro Monat
ZweiflingenI437 € pro Monat

Grundlage ist die Anlage zur Wohngeldverordnung. Gemeinden, die dort nicht einzeln aufgeführt sind, übernehmen die Mietstufe des Kreises. Der Höchstbetrag gilt für einen Haushalt mit zwei Personen; bei anderer Haushaltsgröße verschiebt er sich.

Wer bekommt Wohngeld in Landkreis Hohenlohekreis?

Daten aus 2024

Empfänger

790

Ø pro Monat

298 €

Häufige Fragen

Wo stelle ich den Wohngeldantrag im Landkreis Hohenlohekreis?
Im Hohenlohekreis gibt es zwei Wohngeldbehörden, und der Kreis benennt die Ausnahme selbst: Für fünfzehn der sechzehn Städte und Gemeinden entscheidet das Landratsamt, für Öhringen samt Teilorten die Stadtverwaltung in eigener Zuständigkeit. Wohnst du in Öhringen, ist das Rathaus am Marktplatz 15 deine Adresse, sonst das Landratsamt in der Allee 17 in Künzelsau. Eine Regel gilt hier, die anderswo kaum vorkommt und Zeit kosten kann. Der Antrag ist grundsätzlich über die Stadt- oder Gemeindeverwaltung deiner Wohngemeinde zu stellen — auch dann, wenn das Landratsamt entscheidet. Wer den Umweg abkürzt und direkt beim Kreis einreicht, muss zusätzlich eine Meldebescheinigung seiner Wohnsitzgemeinde beilegen. Die Gemeinden ohne eigene Wohngeldzuständigkeit nehmen den Antrag entgegen und leiten ihn weiter; genau dafür ist der Weg gedacht. Beide Häuser bitten um vorherige Terminvereinbarung, auch für die bloße Abgabe. Die Sprechzeiten des Sozial- und Versorgungsamts haben dabei eine Eigenheit, die sich schlecht raten lässt: Montag bis Mittwoch und Freitag ist nur vormittags geöffnet, donnerstags dagegen ausschließlich nachmittags. Wer den Donnerstagvormittag einplant, steht vor verschlossener Tür. In Öhringen richtet sich die Sachbearbeitung nach dem Anfangsbuchstaben deines Nachnamens, und der Schnitt ist ungewöhnlich geführt: Ein Block umfasst A bis J zusammen mit S bis Z, der andere K bis R, wobei Sch eigens herausgelöst und dem zweiten Block zugeschlagen ist. Eine der Stellen ist derzeit unbesetzt. Öhringen bietet zusätzlich den Weg über das Landesserviceportal an; für das Landratsamt ist kein Online-Antrag verlinkt, dort läuft es über die Vordrucke der Formularverwaltung, darunter ein verkürzter Weiterleistungsantrag. Als Kontakt gibt die Verwaltung 07940 18-1289 an sowie [email protected] für schriftliche Anfragen.
Welche Mietstufe gilt für meine Gemeinde?
Im Kreisgebiet gilt nicht überall dieselbe Mietstufe: Sie reicht von I bis IV. Die meisten Gemeinden liegen in Stufe I; abweichend eingestuft sind Bretzfeld, Künzelsau und Öhringen. Für einen Zwei-Personen-Haushalt bedeutet das einen Unterschied von rund 182 € im Monat bei der Miete, die überhaupt angerechnet werden darf. Maßgeblich ist immer die Gemeinde, in der die Wohnung liegt — nicht der Kreissitz.
Bis zu welcher Miete rechnet das Wohngeld im Landkreis Hohenlohekreis?
Stufe I ist die unterste der sieben Mietstufen. Für den Landkreis Hohenlohekreis rechnet das Wohngeld damit mit den niedrigsten Höchstbeträgen, die Anlage 1 zum Wohngeldgesetz kennt. Was an Kaltmiete darüber liegt, bleibt in der Formel unberücksichtigt. Für einen Haushalt mit zwei Personen liegt der Höchstbetrag bei 437 € im Monat.

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Wo findest du die Originalquellen?

Transparenz

Unsere Quellen

  1. [01]
    Wohngeld — Informationsseite BMWSB
    bmwsb.bund.dePrimärquelleBundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen
  2. [02]
    Wohngeldgesetz (WoGG) — konsolidierte Fassung
    gesetze-im-internet.deRechtsgrundlageBundesministerium der Justiz
  3. [03]
  4. [04]
    Wohngeld-Plus-Reform 2023 — Zusammenfassung
    bmwsb.bund.deFachartikelBMWSB
  5. [05]
    Mietstufen-Verordnung — Einstufung deiner Gemeinde
    gesetze-im-internet.deRechtsgrundlageBundesministerium der Justiz

Wie wir Quellen auswählen, gegeneinander abwägen und Angaben vor der Veröffentlichung gegen das Original prüfen, steht in unserer Methodik.

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