BundesBonus

Landkreis· Daten 2024

Dein Blick auf Landkreis Erlangen-Höchstadt

Empfänger

875

Ø Anspruch

272 €

Landkreis Erlangen-Höchstadt ist laut Wohngeldverordnung der Mietenstufe III zugeordnet (mittlere Stufe). Diese Einstufung bestimmt die Höhe der anrechenbaren Miete und damit den Wohngeldanspruch. 2024 haben 875 Haushalte im Kreis Wohngeld bezogen mit Ø 272 €/Monat, 2023 waren es 830.

III

Mietstufe

Landkreis Erlangen-Höchstadt

Was bedeutet das? Die Mietstufe legt die Höchstmiete fest, die beim Wohngeld berücksichtigt wird. Höhere Stufe = höhere anerkannte Miete = mehr Wohngeld. Stufen reichen von I (günstigste Regionen, etwa ländliches Mecklenburg-Vorpommern) bis VII (teuerste Regionen wie München). Diese Region liegt in einer mittleren Mietstufe.

Wohngeld für Landkreis Erlangen-Höchstadt berechnen → Höchstbeträge aller Mietstufen (Tabelle) →

Quelle: WoGV-Anlage (gültig ab 1. Januar 2023).

Zuschuss Bund

Wohngeld in Landkreis Erlangen-Höchstadt

Wohngeld ist ein staatlicher Mietzuschuss für Haushalte mit niedrigem Einkommen — er muss nicht zurückgezahlt werden. Ende 2024 bezogen rund 1,2 Millionen Haushalte Wohngeld, etwa 3 Prozent aller Hauptwohnsitzhaushalte. Mieter erhalten Mietzuschuss, selbstnutzende Eigentümer Lastenzuschuss. Die Höhe richtet sich nach Haushaltsgröße, Gesamteinkommen und tatsächlicher Miete und liegt im Bundesdurchschnitt bei rund 287 € pro Monat. Bürgergeld- und Grundsicherungs-Empfänger sind ausgeschlossen, weil dort die Wohnkosten bereits enthalten sind.

Zuständig
Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen
als Bewilligungsstelle

Auf einen Blick

Programm-Eckdaten in Kurzform
Förderart Zuschuss
Geltungsbereich Bundesweit
Fördergeber Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen
Zielgruppe Arbeitnehmer, Eigentümer, Familie, Privatperson, Rentner

Worum geht es?

Mit der Wohngeld-Plus-Reform vom 01.01.2023 wurden die Beträge fast verdoppelt und eine Klima- sowie Heizkostenkomponente eingeführt. Bezogen haben es Ende 2024 vor allem Rentner, Familien und Geringverdiener; die Bundes- und Länderausgaben summierten sich 2024 auf 4,7 Milliarden Euro.

Die Höhe hängt von drei Faktoren ab: Anzahl der Haushaltsmitglieder, monatliches Gesamteinkommen und tatsächliche Miete (bzw. Belastung bei Eigentum). Bis zu welcher Höhe die Miete dabei überhaupt berücksichtigt wird, legt die Mietstufe des Wohnorts fest — deshalb fällt Wohngeld für dieselbe Miete je nach Gemeinde unterschiedlich aus.

Schnell-Check

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Voraussetzungen

Welche Bedingungen gelten?

4 Pflicht-Kriterien

Pflicht-Kriterien der Förderung
Kriterium
Brutto-Haushaltseinkommen pro Monat
Anzahl der Personen im Haushalt
Tatsächliche Miete (warm)
Kein Bezug von Bürgergeld oder Grundsicherung
Ablauf

Wie läuft ein Antrag typischerweise ab?

6 Schritte

  1. 01

    Zuständige Wohngeldstelle im Landkreis Erlangen-Höchstadt finden

    Welche Stelle zuständig ist, steht oben auf dieser Seite — mit Anschrift und Telefonnummer. Der Antrag geht direkt an diese Stelle; gezahlt wird rückwirkend ab dem Monat der Antragstellung.

  2. 02

    Anspruch grob prüfen

    Mit dem offiziellen Wohngeldrechner des BMWSB kannst du in 5 Minuten checken, ob sich der Antrag lohnt. Die Ergebnisse sind unverbindlich, aber erfahrungsgemäß ±10 % genau.

    Offizieller Wohngeldrechner
  3. 03

    Unterlagen sammeln

    Mietvertrag, letzte 3 Gehaltsabrechnungen, Kontoauszüge über Nebeneinkünfte, Nachweis über Kranken-/Pflegeversicherung, Kopie des Personalausweises.

  4. 04

    Antrag bei der Wohngeldstelle

    Viele Städte bieten Online-Antrag. Alternative: persönliche Abgabe oder Post. Wichtig: Antrag wirkt ab dem Monat der Einreichung, nicht rückwirkend.

    Wohngeldstelle per PLZ finden
  5. 05

    Bescheid prüfen

    Der Bescheid enthält den Bewilligungszeitraum (meist 12 Monate), die monatliche Höhe und die Nachweispflichten. Bei Fehlern: 1 Monat Widerspruchsfrist nutzen.

  6. 06

    Auszahlung + jährliche Neuberechnung

    Wohngeld wird monatlich auf dein Konto ausgezahlt. Nach 12 Monaten neu beantragen — bei Einkommensänderung sofort melden, sonst Rückzahlung.

Wo stellst du den Antrag im Landkreis Erlangen-Höchstadt?

Als lokale Anlaufstelle ist für Landkreis Erlangen-Höchstadt Landkreis Erlangen-Höchstadt hinterlegt (Bürgerservice). Ein Bürgerservice bündelt die Auskunft der Kommunalverwaltung und verweist von dort an die zuständige Fachabteilung weiter.

Verwaltungsrechtlich ist der Landkreis Erlangen-Höchstadt ein Landkreis in Bayern. Die Einwohnerzahl liegt bei 138.325. Der amtliche Gemeindeschlüssel lautet 09572.

Die Statistik nennt für 2024 im Landkreis Erlangen-Höchstadt 875 Empfänger. Der durchschnittlich bewilligte Betrag lag bei 272 € im Monat — das bundesweite Mittel desselben Jahres liegt mit 287 € darüber. Auf 1.000 Einwohner gerechnet sind das rund 6,3 Empfänger. Das sind rund 5 Prozent unter dem Bundesmittel desselben Jahres. Über zwölf Monate gerechnet ergibt das rund 3.264 € im Jahr.

Bis zu welcher Miete rechnet das Wohngeld im Landkreis Erlangen-Höchstadt?

Stufe III ordnet den Landkreis Erlangen-Höchstadt in das untere Mittelfeld ein. Die Tabelle zeigt, bis zu welcher Kaltmiete das Wohngeld in dieser Stufe rechnet — jeder Euro darüber zählt in der Formel nicht mit.

Höchstbeträge der berücksichtigungsfähigen Miete in Mietstufe III (Landkreis Erlangen-Höchstadt) nach Haushaltsgröße
Haushaltsgröße Höchstbetrag Kaltmiete Abstand zu Mietstufe I
1 Person 456 € pro Monat + 95 €
2 Personen 551 € pro Monat + 114 €
3 Personen 657 € pro Monat + 136 €
4 Personen 766 € pro Monat + 158 €
5 Personen 875 € pro Monat + 181 €

Höchstbeträge nach Anlage 1 zum Wohngeldgesetz · Mietstufen-Zuordnung nach Anlage zur Wohngeldverordnung

Welche Mietstufe haben die Regionen im Umland?

Wohngeld-Mietstufen benachbarter Regionen im Vergleich zu Landkreis Erlangen-Höchstadt
Region Mietstufe Höchstbetrag 2 Personen
Nürnberg V 680 € pro Monat
Augsburg V 680 € pro Monat
München VII 820 € pro Monat
Landkreis Augsburg II 493 € pro Monat
Landkreis Rosenheim IV 619 € pro Monat

Welche Mietstufe gilt für meine Gemeinde?

Im Kreisgebiet gilt nicht überall dieselbe Mietstufe: Sie reicht von III bis IV. Die meisten Gemeinden liegen in Stufe III; abweichend eingestuft sind Herzogenaurach. Für einen Zwei-Personen-Haushalt bedeutet das einen Unterschied von rund 68 € im Monat bei der Miete, die überhaupt angerechnet werden darf. Maßgeblich ist immer die Gemeinde, in der die Wohnung liegt — nicht der Kreissitz.

Mietstufe und Höchstbetrag der berücksichtigungsfähigen Miete je Gemeinde in Landkreis Erlangen-Höchstadt
GemeindeMietstufe Höchstbetrag 2 Personen
AdelsdorfIII551 € pro Monat
AurachtalIII551 € pro Monat
BaiersdorfIII551 € pro Monat
BirkachIII551 € pro Monat
BubenreuthIII551 € pro Monat
BuckenhofIII551 € pro Monat
Buckenhofer ForstIII551 € pro Monat
Dormitzer ForstIII551 € pro Monat
EckentalIII551 € pro Monat
Erlenstegener ForstIII551 € pro Monat
Forst TennenloheIII551 € pro Monat
GeschaidtIII551 € pro Monat
GremsdorfIII551 € pro Monat
GroßenseebachIII551 € pro Monat
HemhofenIII551 € pro Monat
HeroldsbergIII551 € pro Monat
HerzogenaurachIV619 € pro Monat
HeßdorfIII551 € pro Monat
Höchstadt a.d.AischIII551 € pro Monat
KalchreuthIII551 € pro Monat
Kalchreuther ForstIII551 € pro Monat
Kraftshofer ForstIII551 € pro Monat
LonnerstadtIII551 € pro Monat
MarkIII551 € pro Monat
MarloffsteinIII551 € pro Monat
MöhrendorfIII551 € pro Monat
MühlhausenIII551 € pro Monat
Neunhofer ForstIII551 € pro Monat
OberreichenbachIII551 € pro Monat
RöttenbachIII551 € pro Monat
SpardorfIII551 € pro Monat
UttenreuthIII551 € pro Monat
VestenbergsgreuthIII551 € pro Monat
WachenrothIII551 € pro Monat
WeisendorfIII551 € pro Monat

Grundlage ist die Anlage zur Wohngeldverordnung. Gemeinden, die dort nicht einzeln aufgeführt sind, übernehmen die Mietstufe des Kreises. Der Höchstbetrag gilt für einen Haushalt mit zwei Personen; bei anderer Haushaltsgröße verschiebt er sich.

Wer bekommt Wohngeld in Landkreis Erlangen-Höchstadt?

Daten aus 2024

Empfänger

875

Ø pro Monat

272 €

Häufige Fragen

Wo stelle ich den Wohngeldantrag im Landkreis Erlangen-Höchstadt?
Zwei Dinge sollten geklärt sein, bevor du losfährst. Erstens: Die Stadt Erlangen ist kreisfrei und hat eine eigene Wohngeldstelle — das Landratsamt Erlangen-Höchstadt ist nur für den Landkreis zuständig, obwohl sein Hauptsitz in Erlangen liegt. Zweitens: Der Kreis unterhält zwei Dienstgebäude in zwei verschiedenen Städten, eines in Erlangen in der Nägelsbachstraße 1 und eines in Höchstadt an der Aisch. Die Wohngeldstelle selbst sitzt in Erlangen. Die Aufteilung ist die einfachste, die man in Bayern findet: zwei Stellen, eine für Namen von A bis D, eine für E bis Z. Erreichbar sind sie unter 09193 20-1819 und 09193 20-1820, schriftlich über [email protected]. Achte darauf, dass die allgemeine Amtsnummer eine andere Vorwahl hat als die beiden Fachdurchwahlen — sie führt nicht zur Wohngeldstelle. Eine ausdrückliche Terminpflicht fürs Wohngeld nennt der Kreis nicht. Für alle Themen außer Zulassung, Führerschein, Bauantrag und Wohnsitzanmeldung gilt allerdings allgemein, dass vorher ein Termin vereinbart werden soll. Den Antrag kannst du online über das Landesportal stellen, Unterlagen dort auch nachreichen. Bei der Mietenstufe liegt der Kreis einschließlich Höchstadt an der Aisch bei Stufe III. Herzogenaurach ist als einzige Kommune höher eingestuft und liegt bei Stufe IV.
Welche Mietstufe gilt für meine Gemeinde?
Im Kreisgebiet gilt nicht überall dieselbe Mietstufe: Sie reicht von III bis IV. Die meisten Gemeinden liegen in Stufe III; abweichend eingestuft sind Herzogenaurach. Für einen Zwei-Personen-Haushalt bedeutet das einen Unterschied von rund 68 € im Monat bei der Miete, die überhaupt angerechnet werden darf. Maßgeblich ist immer die Gemeinde, in der die Wohnung liegt — nicht der Kreissitz.
Bis zu welcher Miete rechnet das Wohngeld im Landkreis Erlangen-Höchstadt?
Stufe III ordnet den Landkreis Erlangen-Höchstadt in das untere Mittelfeld ein. Die Tabelle zeigt, bis zu welcher Kaltmiete das Wohngeld in dieser Stufe rechnet — jeder Euro darüber zählt in der Formel nicht mit. Für einen Haushalt mit zwei Personen liegt der Höchstbetrag bei 551 € im Monat.

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Wo findest du die Originalquellen?

Transparenz

Unsere Quellen

  1. [01]
    Wohngeld — Informationsseite BMWSB
    bmwsb.bund.dePrimärquelleBundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen
  2. [02]
    Wohngeldgesetz (WoGG) — konsolidierte Fassung
    gesetze-im-internet.deRechtsgrundlageBundesministerium der Justiz
  3. [03]
  4. [04]
    Wohngeld-Plus-Reform 2023 — Zusammenfassung
    bmwsb.bund.deFachartikelBMWSB
  5. [05]
    Mietstufen-Verordnung — Einstufung deiner Gemeinde
    gesetze-im-internet.deRechtsgrundlageBundesministerium der Justiz

Wie wir Quellen auswählen, gegeneinander abwägen und Angaben vor der Veröffentlichung gegen das Original prüfen, steht in unserer Methodik.

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