BundesBonus

Landkreis· Daten 2024

Dein Blick auf Landkreis Darmstadt-Dieburg

Empfänger

3.050

Ø Anspruch

365 €

Landkreis Darmstadt-Dieburg ist laut Wohngeldverordnung der Mietenstufe IV zugeordnet (mittlere Stufe). Diese Einstufung bestimmt die Höhe der anrechenbaren Miete und damit den Wohngeldanspruch. 2024 haben 3.050 Haushalte im Kreis Wohngeld bezogen mit Ø 365 €/Monat, 2023 waren es 2.715.

IV

Mietstufe

Landkreis Darmstadt-Dieburg

Was bedeutet das? Die Mietstufe legt die Höchstmiete fest, die beim Wohngeld berücksichtigt wird. Höhere Stufe = höhere anerkannte Miete = mehr Wohngeld. Stufen reichen von I (günstigste Regionen, etwa ländliches Mecklenburg-Vorpommern) bis VII (teuerste Regionen wie München). Diese Region liegt in einer mittleren Mietstufe.

Wohngeld für Landkreis Darmstadt-Dieburg berechnen → Höchstbeträge aller Mietstufen (Tabelle) →

Quelle: WoGV-Anlage (gültig ab 1. Januar 2023).

Zuschuss Bund

Wohngeld in Landkreis Darmstadt-Dieburg

Wohngeld ist ein staatlicher Mietzuschuss für Haushalte mit niedrigem Einkommen — er muss nicht zurückgezahlt werden. Ende 2024 bezogen rund 1,2 Millionen Haushalte Wohngeld, etwa 3 Prozent aller Hauptwohnsitzhaushalte. Mieter erhalten Mietzuschuss, selbstnutzende Eigentümer Lastenzuschuss. Die Höhe richtet sich nach Haushaltsgröße, Gesamteinkommen und tatsächlicher Miete und liegt im Bundesdurchschnitt bei rund 287 € pro Monat. Bürgergeld- und Grundsicherungs-Empfänger sind ausgeschlossen, weil dort die Wohnkosten bereits enthalten sind.

Zuständig
Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen
als Bewilligungsstelle

Auf einen Blick

Programm-Eckdaten in Kurzform
Förderart Zuschuss
Geltungsbereich Bundesweit
Fördergeber Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen
Zielgruppe Arbeitnehmer, Eigentümer, Familie, Privatperson, Rentner

Worum geht es?

Mit der Wohngeld-Plus-Reform vom 01.01.2023 wurden die Beträge fast verdoppelt und eine Klima- sowie Heizkostenkomponente eingeführt. Bezogen haben es Ende 2024 vor allem Rentner, Familien und Geringverdiener; die Bundes- und Länderausgaben summierten sich 2024 auf 4,7 Milliarden Euro.

Die Höhe hängt von drei Faktoren ab: Anzahl der Haushaltsmitglieder, monatliches Gesamteinkommen und tatsächliche Miete (bzw. Belastung bei Eigentum). Bis zu welcher Höhe die Miete dabei überhaupt berücksichtigt wird, legt die Mietstufe des Wohnorts fest — deshalb fällt Wohngeld für dieselbe Miete je nach Gemeinde unterschiedlich aus.

Schnell-Check

Passt Wohngeld zu dir?

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Voraussetzungen

Welche Bedingungen gelten?

4 Pflicht-Kriterien

Pflicht-Kriterien der Förderung
Kriterium
Brutto-Haushaltseinkommen pro Monat
Anzahl der Personen im Haushalt
Tatsächliche Miete (warm)
Kein Bezug von Bürgergeld oder Grundsicherung
Ablauf

Wie läuft ein Antrag typischerweise ab?

6 Schritte

  1. 01

    Zuständige Wohngeldstelle im Landkreis Darmstadt-Dieburg finden

    Welche Stelle zuständig ist, steht oben auf dieser Seite — mit Anschrift und Telefonnummer. Der Antrag geht direkt an diese Stelle; gezahlt wird rückwirkend ab dem Monat der Antragstellung.

  2. 02

    Anspruch grob prüfen

    Mit dem offiziellen Wohngeldrechner des BMWSB kannst du in 5 Minuten checken, ob sich der Antrag lohnt. Die Ergebnisse sind unverbindlich, aber erfahrungsgemäß ±10 % genau.

    Offizieller Wohngeldrechner
  3. 03

    Unterlagen sammeln

    Mietvertrag, letzte 3 Gehaltsabrechnungen, Kontoauszüge über Nebeneinkünfte, Nachweis über Kranken-/Pflegeversicherung, Kopie des Personalausweises.

  4. 04

    Antrag bei der Wohngeldstelle

    Viele Städte bieten Online-Antrag. Alternative: persönliche Abgabe oder Post. Wichtig: Antrag wirkt ab dem Monat der Einreichung, nicht rückwirkend.

    Wohngeldstelle per PLZ finden
  5. 05

    Bescheid prüfen

    Der Bescheid enthält den Bewilligungszeitraum (meist 12 Monate), die monatliche Höhe und die Nachweispflichten. Bei Fehlern: 1 Monat Widerspruchsfrist nutzen.

  6. 06

    Auszahlung + jährliche Neuberechnung

    Wohngeld wird monatlich auf dein Konto ausgezahlt. Nach 12 Monaten neu beantragen — bei Einkommensänderung sofort melden, sonst Rückzahlung.

Wo stellst du den Antrag im Landkreis Darmstadt-Dieburg?

Als lokale Anlaufstelle ist für Landkreis Darmstadt-Dieburg Landkreis Darmstadt-Dieburg hinterlegt (Bürgerservice). Ein Bürgerservice bündelt die Auskunft der Kommunalverwaltung und verweist von dort an die zuständige Fachabteilung weiter.

Verwaltungsrechtlich ist der Landkreis Darmstadt-Dieburg ein Landkreis in Hessen. In der Region leben 302.021 Einwohner. Der amtliche Gemeindeschlüssel lautet 06432.

3.050 Empfänger verzeichnet die Statistik 2024 für den Landkreis Darmstadt-Dieburg. Der durchschnittlich bewilligte Betrag lag bei 365 € im Monat und damit über dem bundesweiten Mittel von 287 € im selben Jahr. Auf 1.000 Einwohner gerechnet sind das rund 10 Empfänger. Das sind rund 27 Prozent über dem Bundesmittel desselben Jahres. Über zwölf Monate gerechnet ergibt das rund 4.380 € im Jahr.

Bis zu welcher Miete rechnet das Wohngeld im Landkreis Darmstadt-Dieburg?

Stufe IV ist die mittlere der sieben Mietstufen. Die anrechenbaren Höchstbeträge für den Landkreis Darmstadt-Dieburg liegen damit zwischen den günstigsten und den teuersten Wohnungsmärkten, die das Wohngeldgesetz unterscheidet.

Höchstbeträge der berücksichtigungsfähigen Miete in Mietstufe IV (Landkreis Darmstadt-Dieburg) nach Haushaltsgröße
Haushaltsgröße Höchstbetrag Kaltmiete Abstand zu Mietstufe I
1 Person 511 € pro Monat + 150 €
2 Personen 619 € pro Monat + 182 €
3 Personen 737 € pro Monat + 216 €
4 Personen 858 € pro Monat + 250 €
5 Personen 982 € pro Monat + 288 €

Höchstbeträge nach Anlage 1 zum Wohngeldgesetz · Mietstufen-Zuordnung nach Anlage zur Wohngeldverordnung

Welche Mietstufe haben die Regionen im Umland?

Wohngeld-Mietstufen benachbarter Regionen im Vergleich zu Landkreis Darmstadt-Dieburg
Region Mietstufe Höchstbetrag 2 Personen
Frankfurt am Main VI 745 € pro Monat
Landkreis Main-Kinzig-Kreis II 493 € pro Monat
Landkreis Offenbach III 551 € pro Monat
Kassel III 551 € pro Monat
Landkreis Marburg-Biedenkopf I 437 € pro Monat

Welche Mietstufe gilt für meine Gemeinde?

Im Kreisgebiet gilt nicht überall dieselbe Mietstufe: Sie reicht von III bis VI. Für einen Zwei-Personen-Haushalt bedeutet das einen Unterschied von rund 194 € im Monat bei der Miete, die überhaupt angerechnet werden darf. Maßgeblich ist immer die Gemeinde, in der die Wohnung liegt — nicht der Kreissitz.

Mietstufe und Höchstbetrag der berücksichtigungsfähigen Miete je Gemeinde in Landkreis Darmstadt-Dieburg
GemeindeMietstufe Höchstbetrag 2 Personen
Alsbach-HähnleinIV619 € pro Monat
BabenhausenIII551 € pro Monat
BickenbachIV619 € pro Monat
DieburgV680 € pro Monat
EppertshausenIV619 € pro Monat
ErzhausenIV619 € pro Monat
FischbachtalIV619 € pro Monat
GriesheimV680 € pro Monat
Groß-BieberauIV619 € pro Monat
Groß-UmstadtIII551 € pro Monat
Groß-ZimmernIV619 € pro Monat
MesselIV619 € pro Monat
ModautalIV619 € pro Monat
MühltalVI745 € pro Monat
Münster (Hessen)IV619 € pro Monat
Ober-RamstadtV680 € pro Monat
OtzbergIV619 € pro Monat
PfungstadtIV619 € pro Monat
ReinheimIV619 € pro Monat
RoßdorfIV619 € pro Monat
SchaafheimIV619 € pro Monat
Seeheim-JugenheimIV619 € pro Monat
WeiterstadtV680 € pro Monat

Grundlage ist die Anlage zur Wohngeldverordnung. Gemeinden, die dort nicht einzeln aufgeführt sind, übernehmen die Mietstufe des Kreises. Der Höchstbetrag gilt für einen Haushalt mit zwei Personen; bei anderer Haushaltsgröße verschiebt er sich.

Wer bekommt Wohngeld in Landkreis Darmstadt-Dieburg?

Daten aus 2024

Empfänger

3.050

Ø pro Monat

365 €

Häufige Fragen

Wo stelle ich den Wohngeldantrag im Landkreis Darmstadt-Dieburg?
Eine Warnung stellt der Kreis seiner eigenen Wohngeldseite voran, und sie ist berechtigt: Wer in der Stadt Darmstadt wohnt, ist hier falsch. Darmstadt ist kreisfrei und hat eine eigene Wohngeldbehörde, obwohl die Kreisverwaltung ihren Sitz dort hat. Innerhalb des Kreises ist die Zuständigkeit zweistufig geregelt. Zunächst teilt sich die Behörde in einen Ost- und einen West-Bereich, dann entscheidet der Wohnort — und in einigen Gemeinden zusätzlich der Anfangsbuchstabe des Nachnamens. Am feinsten ist Pfungstadt aufgeteilt, wo sich fünf Stellen die Fälle teilen, gefolgt von Griesheim mit vier. In Mühltal, Weiterstadt, Groß-Umstadt und Schaafheim gibt es je zwei oder drei Zuständigkeiten, in den übrigen siebzehn Gemeinden nur eine. Schriftlich erreichst du die Stelle über [email protected]. Eine eigene Durchwahl fürs Wohngeld veröffentlicht der Kreis nicht — auf der Wohngeldseite stehen nur die Behördenrufnummer 115 und die Zentrale unter 06151 881-0, und die Liste der Ansprechpersonen lädt die Seite erst im Browser nach. Besucht wird die Kreisverwaltung in der Jägertorstraße 207 in Darmstadt. Achte beim Briefumschlag auf die Postleitzahl: Für Post an die Wohngeldbehörde gilt eine andere als für die Besuchsadresse. Der Kreis bittet ausdrücklich darum, nicht nach dem Bearbeitungsstand zu fragen, um Verzögerungen zu vermeiden. Den Antrag stellst du online über das hessische Serviceportal; Papierformulare müssen handschriftlich unterschrieben sein. Für Unterlagen gibt es ein eigenes Upload-Portal. Das Bildungs- und Teilhabepaket läuft nicht über die Wohngeldbehörde, sondern über die Kreisagentur für Beschäftigung. Bei den Mietenstufen fällt eine Gemeinde heraus: Mühltal liegt bei Stufe VI und damit zwei Stufen über dem Kreiswert von IV. Dieburg, Griesheim, Ober-Ramstadt, Roßdorf und Weiterstadt liegen bei Stufe V, Babenhausen und Groß-Umstadt bei Stufe III.
Welche Mietstufe gilt für meine Gemeinde?
Im Kreisgebiet gilt nicht überall dieselbe Mietstufe: Sie reicht von III bis VI. Für einen Zwei-Personen-Haushalt bedeutet das einen Unterschied von rund 194 € im Monat bei der Miete, die überhaupt angerechnet werden darf. Maßgeblich ist immer die Gemeinde, in der die Wohnung liegt — nicht der Kreissitz.
Bis zu welcher Miete rechnet das Wohngeld im Landkreis Darmstadt-Dieburg?
Stufe IV ist die mittlere der sieben Mietstufen. Die anrechenbaren Höchstbeträge für den Landkreis Darmstadt-Dieburg liegen damit zwischen den günstigsten und den teuersten Wohnungsmärkten, die das Wohngeldgesetz unterscheidet. Für einen Haushalt mit zwei Personen liegt der Höchstbetrag bei 619 € im Monat.

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Wo findest du die Originalquellen?

Transparenz

Unsere Quellen

  1. [01]
    Wohngeld — Informationsseite BMWSB
    bmwsb.bund.dePrimärquelleBundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen
  2. [02]
    Wohngeldgesetz (WoGG) — konsolidierte Fassung
    gesetze-im-internet.deRechtsgrundlageBundesministerium der Justiz
  3. [03]
  4. [04]
    Wohngeld-Plus-Reform 2023 — Zusammenfassung
    bmwsb.bund.deFachartikelBMWSB
  5. [05]
    Mietstufen-Verordnung — Einstufung deiner Gemeinde
    gesetze-im-internet.deRechtsgrundlageBundesministerium der Justiz

Wie wir Quellen auswählen, gegeneinander abwägen und Angaben vor der Veröffentlichung gegen das Original prüfen, steht in unserer Methodik.

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