BundesBonus

Landkreis· Daten 2024

Dein Blick auf Landkreis Groß-Gerau

Empfänger

3.430

Ø Anspruch

407 €

Landkreis Groß-Gerau ist laut Wohngeldverordnung der Mietenstufe IV zugeordnet (mittlere Stufe). Diese Einstufung bestimmt die Höhe der anrechenbaren Miete und damit den Wohngeldanspruch. 2024 haben 3.430 Haushalte im Kreis Wohngeld bezogen mit Ø 407 €/Monat, 2023 waren es 3.155.

IV

Mietstufe

Landkreis Groß-Gerau

Was bedeutet das? Die Mietstufe legt die Höchstmiete fest, die beim Wohngeld berücksichtigt wird. Höhere Stufe = höhere anerkannte Miete = mehr Wohngeld. Stufen reichen von I (günstigste Regionen, etwa ländliches Mecklenburg-Vorpommern) bis VII (teuerste Regionen wie München). Diese Region liegt in einer mittleren Mietstufe.

Wohngeld für Landkreis Groß-Gerau berechnen → Höchstbeträge aller Mietstufen (Tabelle) →

Quelle: WoGV-Anlage (gültig ab 1. Januar 2023).

Zuschuss Bund

Wohngeld in Landkreis Groß-Gerau

Wohngeld ist ein staatlicher Mietzuschuss für Haushalte mit niedrigem Einkommen — er muss nicht zurückgezahlt werden. Ende 2024 bezogen rund 1,2 Millionen Haushalte Wohngeld, etwa 3 Prozent aller Hauptwohnsitzhaushalte. Mieter erhalten Mietzuschuss, selbstnutzende Eigentümer Lastenzuschuss. Die Höhe richtet sich nach Haushaltsgröße, Gesamteinkommen und tatsächlicher Miete und liegt im Bundesdurchschnitt bei rund 287 € pro Monat. Bürgergeld- und Grundsicherungs-Empfänger sind ausgeschlossen, weil dort die Wohnkosten bereits enthalten sind.

Bewilligungsquote
78 %
aktuelle Periode
Bearbeitung
6 Wo.
bis Auszahlung
Zuständig
Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen
als Bewilligungsstelle

Auf einen Blick

Programm-Eckdaten in Kurzform
Förderart Zuschuss
Geltungsbereich Bundesweit
Fördergeber Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen
Zielgruppe Privatperson, Familie, Rentner, Arbeitnehmer

Worum geht es?

Mit der Wohngeld-Plus-Reform vom 01.01.2023 wurden die Beträge fast verdoppelt und eine Klima- sowie Heizkostenkomponente eingeführt. Bezogen haben es Ende 2024 vor allem Rentner, Familien und Geringverdiener; die Bundes- und Länderausgaben summierten sich 2024 auf 4,7 Milliarden Euro.

Die Höhe hängt von drei Faktoren ab: Anzahl der Haushaltsmitglieder, monatliches Gesamteinkommen und tatsächliche Miete (bzw. Belastung bei Eigentum). Bis zu welcher Höhe die Miete dabei überhaupt berücksichtigt wird, legt die Mietstufe des Wohnorts fest — deshalb fällt Wohngeld für dieselbe Miete je nach Gemeinde unterschiedlich aus.

Schnell-Check

Passt Wohngeld zu dir?

4 Pflicht-Fragen · keine Weitergabe deiner Angaben, alles bleibt im Browser.

Voraussetzungen

Welche Bedingungen gelten?

4 Pflicht-Kriterien

Pflicht-Kriterien der Förderung
Kriterium Details
Brutto-Haushaltseinkommen pro Monat0 € – 6.000 €
Anzahl der Personen im Haushalt
Tatsächliche Miete (warm)0 € – 3.000 €
Kein Bezug von Bürgergeld oder Grundsicherung
Ablauf

Wie läuft ein Antrag typischerweise ab?

6 Schritte · im Schnitt 6 Wochen bis Bewilligung

  1. 01

    Zuständige Wohngeldstelle im Landkreis Groß-Gerau finden

    Welche Stelle zuständig ist, steht oben auf dieser Seite — mit Anschrift und Telefonnummer. Der Antrag geht direkt an diese Stelle; gezahlt wird rückwirkend ab dem Monat der Antragstellung.

  2. 02

    Anspruch grob prüfen

    Mit dem offiziellen Wohngeldrechner des BMWSB kannst du in 5 Minuten checken, ob sich der Antrag lohnt. Die Ergebnisse sind unverbindlich, aber erfahrungsgemäß ±10 % genau.

    Offizieller Wohngeldrechner
  3. 03

    Unterlagen sammeln

    Mietvertrag, letzte 3 Gehaltsabrechnungen, Kontoauszüge über Nebeneinkünfte, Nachweis über Kranken-/Pflegeversicherung, Kopie des Personalausweises.

  4. 04

    Antrag bei der Wohngeldstelle

    Viele Städte bieten Online-Antrag. Alternative: persönliche Abgabe oder Post. Wichtig: Antrag wirkt ab dem Monat der Einreichung, nicht rückwirkend.

    Wohngeldstelle per PLZ finden
  5. 05

    Bescheid prüfen

    Der Bescheid enthält den Bewilligungszeitraum (meist 12 Monate), die monatliche Höhe und die Nachweispflichten. Bei Fehlern: 1 Monat Widerspruchsfrist nutzen.

  6. 06

    Auszahlung + jährliche Neuberechnung

    Wohngeld wird monatlich auf dein Konto ausgezahlt. Nach 12 Monaten neu beantragen — bei Einkommensänderung sofort melden, sonst Rückzahlung.

Wo stellst du den Antrag im Landkreis Groß-Gerau?

Als lokale Anlaufstelle ist für Landkreis Groß-Gerau Landkreis Groß-Gerau hinterlegt (Bürgerservice). Ein Bürgerservice bündelt die Auskunft der Kommunalverwaltung und verweist von dort an die zuständige Fachabteilung weiter.

Verwaltungsrechtlich ist der Landkreis Groß-Gerau ein Landkreis in Hessen. In der Region leben 268.310 Einwohner. Der amtliche Gemeindeschlüssel lautet 06433.

3.430 Empfänger verzeichnet die Statistik 2024 für den Landkreis Groß-Gerau. Der durchschnittlich bewilligte Betrag lag bei 407 € im Monat und damit über dem bundesweiten Mittel von 287 € im selben Jahr. Auf 1.000 Einwohner gerechnet sind das rund 13 Empfänger. Das sind rund 42 Prozent über dem Bundesmittel desselben Jahres. Über zwölf Monate gerechnet ergibt das rund 4.884 € im Jahr.

Bis zu welcher Miete rechnet das Wohngeld im Landkreis Groß-Gerau?

Stufe IV ist die mittlere der sieben Mietstufen. Die anrechenbaren Höchstbeträge für den Landkreis Groß-Gerau liegen damit zwischen den günstigsten und den teuersten Wohnungsmärkten, die das Wohngeldgesetz unterscheidet.

Höchstbeträge der berücksichtigungsfähigen Miete in Mietstufe IV (Landkreis Groß-Gerau) nach Haushaltsgröße
Haushaltsgröße Höchstbetrag Kaltmiete Abstand zu Mietstufe I
1 Person 511 € pro Monat + 150 €
2 Personen 619 € pro Monat + 182 €
3 Personen 737 € pro Monat + 216 €
4 Personen 858 € pro Monat + 250 €
5 Personen 982 € pro Monat + 288 €

Höchstbeträge nach Anlage 1 zum Wohngeldgesetz · Mietstufen-Zuordnung nach Anlage zur Wohngeldverordnung

Welche Mietstufe haben die Regionen im Umland?

Wohngeld-Mietstufen benachbarter Regionen im Vergleich zu Landkreis Groß-Gerau
Region Mietstufe Höchstbetrag 2 Personen
Frankfurt am Main VI 745 € pro Monat
Landkreis Main-Kinzig-Kreis II 493 € pro Monat
Landkreis Offenbach III 551 € pro Monat
Kassel III 551 € pro Monat
Landkreis Marburg-Biedenkopf I 437 € pro Monat

Welche Mietstufe gilt für meine Gemeinde?

Im Kreisgebiet gilt nicht überall dieselbe Mietstufe: Sie reicht von III bis VII. Die meisten Gemeinden liegen in Stufe IV; abweichend eingestuft sind Gernsheim, Groß-Gerau, Mörfelden-Walldorf, Raunheim und Trebur. Für einen Zwei-Personen-Haushalt bedeutet das einen Unterschied von rund 269 € im Monat bei der Miete, die überhaupt angerechnet werden darf. Maßgeblich ist immer die Gemeinde, in der die Wohnung liegt — nicht der Kreissitz.

Mietstufe und Höchstbetrag der berücksichtigungsfähigen Miete je Gemeinde in Landkreis Groß-Gerau
GemeindeMietstufe Höchstbetrag 2 Personen
Biebesheim am RheinIV619 € pro Monat
BischofsheimIV619 € pro Monat
BüttelbornIV619 € pro Monat
GernsheimIII551 € pro Monat
Ginsheim-GustavsburgIV619 € pro Monat
Groß-GerauV680 € pro Monat
KelsterbachIV619 € pro Monat
Mörfelden-WalldorfV680 € pro Monat
NauheimIV619 € pro Monat
RaunheimVII820 € pro Monat
RiedstadtIV619 € pro Monat
Rüsselsheim am MainIV619 € pro Monat
Stockstadt am RheinIV619 € pro Monat
TreburV680 € pro Monat

Grundlage ist die Anlage zur Wohngeldverordnung. Gemeinden, die dort nicht einzeln aufgeführt sind, übernehmen die Mietstufe des Kreises. Der Höchstbetrag gilt für einen Haushalt mit zwei Personen; bei anderer Haushaltsgröße verschiebt er sich.

Wer bekommt Wohngeld in Landkreis Groß-Gerau?

Daten aus 2024

Empfänger

3.430

Ø pro Monat

407 €

Häufige Fragen

Wo stelle ich den Wohngeldantrag im Landkreis Groß-Gerau?
Wohngeldanträge bearbeitet die Wohngeldbehörde des Kreises Groß-Gerau, Wilhelm-Seipp-Straße 4 in 64521 Groß-Gerau. Eine Rufnummer für Wohngeld gibt der Kreis nicht an; schriftliche Anfragen gehen an [email protected]. Die Stelle ist für den Publikumsverkehr bis auf Weiteres geschlossen, die Anschrift ist eine reine Postanschrift. Wer in Rüsselsheim am Main wohnt, wendet sich dagegen an die Verwaltung vor Ort — sie führt eine eigene Wohngeldbehörde. Anträge nimmt der Kreis per Post, per E-Mail oder online entgegen, Unterlagen bevorzugt im PDF-Format. Einen Weiterleistungsantrag empfiehlt die Behörde ein bis zwei Monate vor Ablauf des Bewilligungszeitraums; ausgezahlt wird das Wohngeld im Voraus, am Ende des Vormonats. Beim Ausfüllen unterstützt die Wohngeldbehörde nicht selbst, sondern verweist auf die Sozialberatungsstellen.
Welche Mietstufe gilt für meine Gemeinde?
Im Kreisgebiet gilt nicht überall dieselbe Mietstufe: Sie reicht von III bis VII. Die meisten Gemeinden liegen in Stufe IV; abweichend eingestuft sind Gernsheim, Groß-Gerau, Mörfelden-Walldorf, Raunheim und Trebur. Für einen Zwei-Personen-Haushalt bedeutet das einen Unterschied von rund 269 € im Monat bei der Miete, die überhaupt angerechnet werden darf. Maßgeblich ist immer die Gemeinde, in der die Wohnung liegt — nicht der Kreissitz.
Bis zu welcher Miete rechnet das Wohngeld im Landkreis Groß-Gerau?
Stufe IV ist die mittlere der sieben Mietstufen. Die anrechenbaren Höchstbeträge für den Landkreis Groß-Gerau liegen damit zwischen den günstigsten und den teuersten Wohnungsmärkten, die das Wohngeldgesetz unterscheidet. Für einen Haushalt mit zwei Personen liegt der Höchstbetrag bei 619 € im Monat.

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Wo findest du die Originalquellen?

Transparenz

Unsere Quellen

  1. [01]
    Wohngeld — Informationsseite BMWSB
    bmwsb.bund.dePrimärquelleBundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen
  2. [02]
    Wohngeldgesetz (WoGG) — konsolidierte Fassung
    gesetze-im-internet.deRechtsgrundlageBundesministerium der Justiz
  3. [03]
  4. [04]
    Wohngeld-Plus-Reform 2023 — Zusammenfassung
    bmwsb.bund.deFachartikelBMWSB
  5. [05]
    Mietstufen-Verordnung — Einstufung deiner Gemeinde
    gesetze-im-internet.deRechtsgrundlageBundesministerium der Justiz

Wie wir Quellen auswählen, gegeneinander abwägen und Angaben vor der Veröffentlichung gegen das Original prüfen, steht in unserer Methodik.

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