Auf einen Blick
| Förderart | Zuschuss |
|---|---|
| Geltungsbereich | Landesweit |
| Fördergeber | Investitionsbank des Landes Brandenburg |
| Förderquote | bis 60 % |
| Zielgruppe | Unternehmen |
Worum geht es?
Im Rahmen des Programms fördert das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Klimaschutz (MWAEK) über die ILB drei Fördertatbestände: (FTB 1) Erzeugung oder Verwendung von erneuerbarem Wasserstoff, (FTB 2) Transport-, Verteilungs- und Speicherinfrastruktur für erneuerbaren Wasserstoff, (FTB 3) Anlagen zur Umwandlung und/oder Speicherung von erneuerbarem Strom als chemische, mechanische oder thermische Energie. Wichtig: Für den Fördertatbestand 3 (Speicher) ist die Antragstellung aktuell vorübergehend ausgesetzt, da das Förderbudget mit den vorliegenden Anträgen erreicht ist; FTB 1 und 2 sind weiter möglich.
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Welche Bedingungen gelten?
5 Pflicht-Kriterien
| Kriterium |
|---|
| Unternehmen oder Stadtwerk mit Vorhaben in Brandenburg |
| Für FTB 2 und FTB 3: KMU der gewerblichen Wirtschaft oder Stadtwerk bzw. Versorger gemäß Energiewirtschaftsgesetz (große Unternehmen nur bei FTB 1) |
| Vorhaben zum Zeitpunkt der Antragstellung noch nicht begonnen |
| Mindestens 50.000 Euro zuwendungsfähige Ausgaben |
| Verzicht auf EEG-Vergütung für gespeicherte Energie |
Was bekommst du konkret?
Projektförderung als Zuschuss. Förderung nach AGVO (Artikel 36, 36a, 38 oder 41) oder nach De-minimis-Verordnung: maximal 60 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben bzw. höchstens 300.000 Euro. Mindestausgaben pro Vorhaben 50.000 Euro. Antragsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sowie Stadtwerke und EVU; in den FTB 2 und 3 nur KMU.
Wie läuft ein Antrag typischerweise ab?
3 Schritte
- 01
Antrag über das ILB-Kundenportal
Förderanträge können online über das ILB-Kundenportal gestellt werden.
- 02
Unterlagen beifügen
Erforderlich sind u. a. die Bestätigung über erneuerbaren Wasserstoff, energierelevante Indikatoren, beihilferechtliche Angaben, KMU-Bewertung sowie Eigentumsnachweis oder Mietvertrag.
- 03
Klimaverträglichkeitsprüfung bei Infrastruktur
Bei Infrastrukturvorhaben ist eine Klimaverträglichkeitsprüfung erforderlich.
Häufige Fragen
Welche Vorhaben werden gefördert?
Wie hoch ist die Förderung?
Ist die Antragstellung im Fördertatbestand 3 (Speicher) noch möglich?
Wie lange ist die Förderrichtlinie gültig?
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Wo findest du die Originalquellen?
Unsere Quellen
- [01]Erneuerbarer Wasserstoff und Erneuerbare Energien-Speicher Brandenburg 2025 — Offizielle Programmseiteilb.dePrimärquelleInvestitionsbank des Landes Brandenburg (ILB)
- [02]Richtlinie Erneuerbarer Wasserstoff und Erneuerbare-Energien-Speicher Brandenburg 2025bravors.brandenburg.deRechtsgrundlageMinisterium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Klimaschutz Brandenburg
Wie wir Quellen auswählen, gegeneinander abwägen und Angaben vor der Veröffentlichung gegen das Original prüfen, steht in unserer Methodik.