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Zuschuss · bis 60 % Land

Erneuerbarer Wasserstoff und Erneuerbare Energien-Speicher Brandenburg 2025

Zuschuss der ILB für Unternehmen sowie Stadtwerke in Brandenburg: Erzeugung, Verwendung und Verteilung von erneuerbarem Wasserstoff sowie Speicherung von erneuerbarem Strom als chemische, mechanische oder thermische Energie. Mindestausgaben 50.000 Euro pro Vorhaben.

Max. Förderung
300.000 €
pro Antrag
Zuständig
Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB)
als Bewilligungsstelle

Auf einen Blick

Programm-Eckdaten in Kurzform
Förderart Zuschuss
Geltungsbereich Landesweit
Fördergeber Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB)
Förderhöhe 50.000 € – 300.000 €
Förderquote 60 %
Zielgruppe Unternehmen

Worum geht es?

Im Rahmen des Programms fördert das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Klimaschutz (MWAEK) über die ILB drei Fördertatbestände: (FTB 1) Erzeugung oder Verwendung von erneuerbarem Wasserstoff, (FTB 2) Transport-, Verteilungs- und Speicherinfrastruktur für erneuerbaren Wasserstoff, (FTB 3) Anlagen zur Umwandlung und/oder Speicherung von erneuerbarem Strom als chemische, mechanische oder thermische Energie. Wichtig: Für den Fördertatbestand 3 (Speicher) ist die Antragstellung aktuell vorübergehend ausgesetzt, da das Förderbudget mit den vorliegenden Anträgen erreicht ist; FTB 1 und 2 sind weiter möglich.

Schnell-Check

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Voraussetzungen

Welche Bedingungen gelten?

5 Pflicht-Kriterien

Unternehmen oder Stadtwerk mit Vorhaben in Brandenburg

KMU-Status für FTB 2 (Infrastruktur) und FTB 3 (Speicher)

Vorhaben zum Zeitpunkt der Antragstellung noch nicht begonnen

Mindestens 50.000 Euro zuwendungsfähige Ausgaben

Verzicht auf EEG-Vergütung für gespeicherte Energie

Leistungen

Wie setzt sich der Förderbetrag zusammen?

Stand 13.5.2026

  • Grundförderung
    für jeden förderfähigen Antrag
    60 %
    300.000 €
Rechner

Wie hoch fällt deine Förderung aus?

Förderrechner für Erneuerbarer Wasserstoff und Erneuerbare Energien-Speicher Brandenburg 2025
500.000 €

Förderfähig sind max. 500.000 €

Rechnerische Schätzung
300.000 €

pro Antrag

Förderquote60%
  • Gesamtkosten500.000 €
  • Förderfähige Basis500.000 €
  • Zuschuss– 300.000 €
  • Dein Eigenanteil200.000 €

Unverbindliche Orientierung — keine verbindliche Förderzusage. Endgültige Berechnung erfolgt durch die Behörde.

Wie stellst du den Antrag?

Förderanträge können online über das ILB-Kundenportal gestellt werden. Erforderliche Unterlagen unter anderem: Bestätigung erneuerbarer Wasserstoff (FTB 1+2), energierelevante Indikatoren (FTB 1+3), beihilferechtliche Angaben, Klimaverträglichkeitsprüfung bei Infrastrukturvorhaben, KMU-Bewertung, Eigentumsnachweis oder Mietvertrag.

Häufige Fragen

Welche Vorhaben werden gefördert?
Erzeugung und Verwendung von erneuerbarem Wasserstoff (FTB 1), Transport-, Verteilungs- und Speicherinfrastruktur (FTB 2) sowie Anlagen zur Umwandlung und Speicherung von erneuerbarem Strom als chemische, mechanische oder thermische Energie (FTB 3).
Wie hoch ist die Förderung?
Bei Förderung nach De-minimis maximal 60 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben bzw. höchstens 300.000 Euro unabhängig von der Unternehmensgröße. Förderung nach AGVO orientiert sich an den einschlägigen Artikeln 36, 36a, 38 oder 41.
Ist die Antragstellung im Fördertatbestand 3 (Speicher) noch möglich?
Nein, die Antragstellung für FTB 3 (Speicher) ist vorübergehend ausgesetzt, da das Förderbudget mit den vorliegenden Anträgen erreicht ist. Die Fördertatbestände 1 (Erzeugung/Verwendung Wasserstoff) und 2 (Infrastruktur) sind weiter möglich.
Wie lange ist die Förderrichtlinie gültig?
Die Richtlinie trat am 25. Dezember 2025 in Kraft und tritt mit Ablauf des 30. Juni 2027 außer Kraft.

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