BundesBonus
Zuschuss Bund

Nationales Innovationsprogramm Wasserstoff- und Brennstoffzellentechnologie - Marktaktivierung

Bundes-Zuschuss für innovative Produkte im Bereich Wasserstoff- und Brennstoffzellentechnologie. Gefördert werden u.a. emissionsfreie Fahrzeuge, brennstoffzellenbasierte KWK-Anlagen, Wasserstofftankstellen sowie Elektrolyseanlagen. Eine einheitliche Förderquote gibt es nicht: Sie wird je Fördergegenstand im jeweiligen Aufruf zur Antragseinreichung festgelegt, und bei Fahrzeugen zählen nur die Mehrausgaben gegenüber konventioneller Technik.

Zuständig
Bundesministerium für Verkehr
als Bewilligungsstelle

Auf einen Blick

Programm-Eckdaten in Kurzform
Förderart Zuschuss
Geltungsbereich Bundesweit
Fördergeber Bundesministerium für Verkehr
Zielgruppe Unternehmen

Worum geht es?

Das Nationale Innovationsprogramm Wasserstoff- und Brennstoffzellentechnologie (NIP) Phase II - Marktaktivierung des Bundesministeriums für Verkehr fördert Investitionen in Produkte der Wasserstoff- und Brennstoffzellentechnologie. Antragsberechtigt sind juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts sowie wirtschaftlich tätige natürliche Personen mit Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland. Mitfinanziert werden die Beschaffung oder Umrüstung von Fahrzeugen für Straße, Schiene und Wasser sowie Sonderfahrzeugen, hocheffiziente brennstoffzellenbasierte KWK-Anlagen zur Bordenergieversorgung, der Bau, die Installation, Modernisierung oder Erweiterung stationärer und mobiler Wasserstofftankstellen, Elektrolyseanlagen zur Erzeugung von Wasserstoff für den Mobilitätssektor sowie Umweltstudien.

Schnell-Check

Passt Nationales Innovationsprogramm Wasserstoff- und Brennstoffzellentechnologie zu dir?

5 Pflicht-Fragen · keine Weitergabe deiner Angaben, alles bleibt im Browser.

Voraussetzungen

Welche Bedingungen gelten?

5 Pflicht-Kriterien

Pflicht-Kriterien der Förderung
Kriterium
Antrag vor Erlass des Zuwendungsbescheids gestellt
Geförderte Fahrzeuge sind als sauber bzw. emissionsfrei eingestuft
KWK-Anlagen erbringen Primärenergieeinsparungen
Bei Elektrolyse: Wasserstoff aus erneuerbaren Energien für Mobilität
Keine Kumulierung mit anderen öffentlichen Mitteln

Was bekommst du konkret?

Zuschuss als Anteilsfinanzierung. Eine einheitliche Förderquote nennt die Förderrichtlinie nicht: Die Förderquoten für die einzelnen geförderten Gegenstände werden in den jeweiligen Aufrufen zur Antragseinreichung festgelegt. Bei Fahrzeugen, hocheffizienten KWK-Anlagen, Wasserstofftankinfrastruktur und Elektrolyseuren können die Investitionsmehrausgaben nur im wettbewerblichen Verfahren mit bis zu 100 Prozent bezuschusst werden; andernfalls gelten niedrigere Höchstförderquoten. Bemessungsgrundlage sind bei Fahrzeugen die Mehrausgaben gegenüber konventioneller Technologie, nicht die Gesamtinvestition. Umweltstudien werden mit bis zu 60 Prozent bezuschusst. Kleinen und mittleren Unternehmen gemäß KMU-Definition der EU können im Einzelfall höhere Beihilfeintensitäten gewährt werden. Eine Kombination mit anderen öffentlichen Mitteln ist in der Regel nicht zulässig.

Ablauf

Wie läuft ein Antrag typischerweise ab?

3 Schritte

  1. 01

    Aufruf abwarten

    Die Förderung erfolgt im Rahmen gesonderter Aufrufe. Der Aufruf zu Wasserstofftankstellen im Straßenverkehr in Verbindung mit Nutzfahrzeugen (01/2026) ist beendet — die Einreichungsfrist lief am 30.06.2026 ab. Neue Aufrufe veröffentlicht der Projektträger Jülich.

  2. 02

    Antrag beim Projektträger Jülich

    Anträge werden beim Projektträger Jülich, Geschäftsbereich Energie, Verkehr, Infrastruktur (EVI) gestellt.

  3. 03

    Nicht vorzeitig beginnen

    Mit dem Vorhaben darf nicht vor Erlass des Zuwendungsbescheids begonnen werden.

Häufige Fragen

Wer kann das NIP-II-Programm beantragen?
Antragsberechtigt sind juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts sowie wirtschaftlich tätige natürliche Personen mit Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland.
Welche Vorhaben werden gefördert?
Mitfinanziert werden Beschaffung und Umrüstung von Fahrzeugen, brennstoffzellenbasierte KWK-Anlagen zur Bordenergieversorgung, Bau und Erweiterung stationärer oder mobiler Wasserstofftankstellen, Elektrolyseanlagen zur Wasserstoff-Erzeugung für die Mobilität sowie Umweltstudien.
Wie hoch ist die Förderung?
Die Förderrichtlinie nennt keine einheitliche Quote — sie wird je Fördergegenstand im jeweiligen Aufruf zur Antragseinreichung festgelegt. Bei Fahrzeugen, KWK-Anlagen, Tankinfrastruktur und Elektrolyseuren können die Investitionsmehrausgaben nur im wettbewerblichen Verfahren mit bis zu 100 Prozent bezuschusst werden, andernfalls gelten niedrigere Höchstförderquoten. Umweltstudien werden mit bis zu 60 Prozent bezuschusst. KMU können im Einzelfall höhere Beihilfeintensitäten erhalten.
Wer ist nicht antragsberechtigt?
Nicht förderfähig sind Unternehmen oder Personen in wirtschaftlichen Schwierigkeiten sowie Antragsteller, die zur Abgabe einer Vermögensauskunft verpflichtet sind.

Mehr zu Nationales Innovationsprogramm Wasserstoff- und Brennstoffzellentechnologie und verwandten Programmen

Verwandte Förderungen, regionale Detail-Seiten mit echten Daten und passende Themen-Hubs.

Wo findest du die Originalquellen?

Transparenz

Unsere Quellen

  1. [01]
  2. [02]
    BMV-Aufruf Wasserstofftankstellen 2026
    ptj.dePrimärquelleBundesministerium für Verkehr (BMV)
  3. [03]
    NRW.BANK Programmübersicht
    nrwbank.dePrimärquelleBundesministerium für Verkehr (BMV)
  4. [04]
    Förderrichtlinie Marktaktivierung BAnz AT 05.12.2025 B7
    ptj.deRechtsgrundlageBundesministerium für Verkehr (BMV)

Wie wir Quellen auswählen, gegeneinander abwägen und Angaben vor der Veröffentlichung gegen das Original prüfen, steht in unserer Methodik.

Teilen
Merken