BundesBonus
Zuschuss · bis 100 % Bund

Nationales Innovationsprogramm Wasserstoff- und Brennstoffzellentechnologie - Marktaktivierung

Bundes-Zuschuss für innovative Produkte im Bereich Wasserstoff- und Brennstoffzellentechnologie. Gefördert werden u.a. emissionsfreie Fahrzeuge, brennstoffzellenbasierte KWK-Anlagen, Wasserstofftankstellen sowie Elektrolyseanlagen. Förderquote bis zu 100 % der förderfähigen Ausgaben.

Zuständig
Bundesministerium für Verkehr (BMV)
als Bewilligungsstelle

Auf einen Blick

Programm-Eckdaten in Kurzform
Förderart Zuschuss
Geltungsbereich Bundesweit
Fördergeber Bundesministerium für Verkehr (BMV)
Förderhöhe
Förderquote 100 %
Zielgruppe Unternehmen

Worum geht es?

Das Nationale Innovationsprogramm Wasserstoff- und Brennstoffzellentechnologie (NIP) Phase II - Marktaktivierung des Bundesministeriums für Verkehr fördert Investitionen in Produkte der Wasserstoff- und Brennstoffzellentechnologie. Antragsberechtigt sind juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts sowie wirtschaftlich tätige natürliche Personen mit Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland. Mitfinanziert werden die Beschaffung oder Umrüstung von Fahrzeugen für Straße, Schiene und Wasser sowie Sonderfahrzeugen, hocheffiziente brennstoffzellenbasierte KWK-Anlagen zur Bordenergieversorgung, der Bau, die Installation, Modernisierung oder Erweiterung stationärer und mobiler Wasserstofftankstellen, Elektrolyseanlagen zur Erzeugung von Wasserstoff für den Mobilitätssektor sowie Umweltstudien.

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Voraussetzungen

Welche Bedingungen gelten?

5 Pflicht-Kriterien

Antrag vor Erlass des Zuwendungsbescheids gestellt

Geförderte Fahrzeuge sind als sauber bzw. emissionsfrei eingestuft

KWK-Anlagen erbringen Primärenergieeinsparungen

Bei Elektrolyse: Wasserstoff aus erneuerbaren Energien für Mobilität

Keine Kumulierung mit anderen öffentlichen Mitteln

Ablauf

Wie läuft ein Antrag typischerweise ab?

2 Schritte

  1. 01

    Förderaufruf abwarten

    Die Förderung erfolgt im Rahmen gesonderter Aufrufe. Verfolgen Sie aktuelle Bekanntmachungen.

  2. 02

    Antrag beim Projektträger Jülich stellen

    Sie stellen den Antrag beim Projektträger Jülich, Geschäftsbereich Energie, Verkehr, Infrastruktur (EVI).

Häufige Fragen

Wer kann das NIP-II-Programm beantragen?
Antragsberechtigt sind juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts sowie wirtschaftlich tätige natürliche Personen mit Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland.
Welche Vorhaben werden gefördert?
Mitfinanziert werden Beschaffung und Umrüstung von Fahrzeugen, brennstoffzellenbasierte KWK-Anlagen zur Bordenergieversorgung, Bau und Erweiterung stationärer oder mobiler Wasserstofftankstellen, Elektrolyseanlagen zur Wasserstoff-Erzeugung für die Mobilität sowie Umweltstudien.
Wie hoch ist die Förderung?
Der Zuschuss beträgt bis zu 100 Prozent der förderfähigen Ausgaben, bei Umweltstudien bis zu 50 Prozent. KMU können im Einzelfall höhere Beihilfeintensitäten erhalten.
Wer ist nicht antragsberechtigt?
Nicht förderfähig sind Unternehmen oder Personen in wirtschaftlichen Schwierigkeiten sowie Antragsteller, die zur Abgabe einer Vermögensauskunft verpflichtet sind.

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Wo findest du die Originalquellen?

Transparenz

Unsere Quellen

  1. [01]
  2. [02]
    BMV-Aufruf Wasserstofftankstellen 2026
    ptj.dePrimärquelleBundesministerium für Verkehr (BMV)