BundesBonus
Zuschuss · bis 27,5 % Land

Energieeffizienz Brandenburg (2026)

Zuschuss der ILB für kleine und mittlere Unternehmen sowie Stadtwerke in Brandenburg zur energetischen Optimierung industrieller und gewerblicher Anlagen und Prozesse. Bis zu 27,5 Prozent Fördersatz, Mindestausgaben 20.000 Euro. Vorab durchgeführtes Energieaudit nach DIN EN 16247 erforderlich.

Zuständig
Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB)
als Bewilligungsstelle

Auf einen Blick

Programm-Eckdaten in Kurzform
Förderart Zuschuss
Geltungsbereich Landesweit
Fördergeber Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB)
Förderhöhe ab 20.000 €
Förderquote 27,5 %
Zielgruppe Unternehmen

Worum geht es?

Das Programm fördert über die ILB die aus einem Energieaudit gemäß DIN EN 16247 ermittelte und empfohlene energetische Optimierung von industriellen und gewerblichen Anlagen und Prozessen. Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen (KMU) der gewerblichen Wirtschaft sowie Stadtwerke und Energieversorgungsunternehmen der Elektrizitäts- und Gasversorgung. Gefördert werden Energieeffizienzvorhaben, die den jährlichen Energieverbrauch der Anlage oder des Prozesses um mindestens 15 Prozent senken. Mittelherkunft: Europäischer Fonds für regionale Entwicklung (EFRE).

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Voraussetzungen

Welche Bedingungen gelten?

6 Pflicht-Kriterien

KMU der gewerblichen Wirtschaft oder Stadtwerk/EVU

Standort/Betriebsstätte in Brandenburg

Energieaudit nach DIN EN 16247 oder zertifiziertes Energiemanagementsystem

Senkung des jährlichen Endenergieverbrauchs um mindestens 15 Prozent

Mindestens 20.000 Euro zuwendungsfähige Ausgaben

Amortisationszeit mindestens 3 Jahre

Wie stellst du den Antrag?

Förderanträge können online über das ILB-Kundenportal gestellt werden. Erforderliche Unterlagen: Bericht des Energieaudits gemäß DIN EN 16247 (nicht älter als 12 Monate) oder Dokumentation eines zertifizierten Energie-/Umweltmanagementsystems (DIN EN ISO 50001 oder EMAS), Berechnung der Indikatoren, ggf. öffentlich-rechtliche Genehmigungen, Eigentumsnachweis oder Mietvertrag zum Vorhaben, KMU-Bewertung und Beteiligungsorganigramm.

Häufige Fragen

Welche Energieeinsparung muss mein Vorhaben mindestens erreichen?
Das Vorhaben muss den jährlichen Energieverbrauch der Anlage oder des Prozesses um mindestens 15 Prozent senken. Zudem ist eine Amortisationszeit von mindestens 3 Jahren Voraussetzung.
Wie hoch ist der Fördersatz?
Für kleine Unternehmen maximal 27,5 Prozent, für mittlere Unternehmen maximal 22,5 Prozent, für Stadtwerke und Energieversorgungsunternehmen ohne KMU-Status bis 15 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben.
Brauche ich ein Energieaudit?
Ja. Der Bericht eines vorab durchgeführten Energieaudits nach DIN EN 16247 (nicht älter als 12 Monate) ist Antragsvoraussetzung. Alternativ wird ein zertifiziertes Energiemanagement nach DIN EN ISO 50001 oder ein Umweltmanagement nach EMAS anerkannt.
Lässt sich die Förderung mit BAFA-Programmen kombinieren?
Nein. Die Zuwendung aus diesem Programm kann nicht mit anderen öffentlichen Mitteln (z. B. BAFA-Förderung) kombiniert werden.
Wie lange ist die Zweckbindung?
Die geförderten Wirtschaftsgüter müssen mindestens fünf Jahre nach der Abschlusszahlung im Land Brandenburg verbleiben, es sei denn, sie werden durch gleich- oder höherwertige Güter ersetzt.

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Wo findest du die Originalquellen?

Transparenz

Unsere Quellen

  1. [01]
    Energieeffizienz Brandenburg (2026) — Offizielle Programmseite
    ilb.dePrimärquelleInvestitionsbank des Landes Brandenburg (ILB)