BundesBonus
Zuschuss · bis 27,5 % Land Aktuell bis 30.06.2027

Energieeffizienz Brandenburg (2026)

Zuschuss der ILB für kleine und mittlere Unternehmen sowie Stadtwerke in Brandenburg zur energetischen Optimierung industrieller und gewerblicher Anlagen und Prozesse. Bis zu 27,5 Prozent Fördersatz, Mindestausgaben 20.000 Euro. Vorab durchgeführtes Energieaudit nach DIN EN 16247 erforderlich.

Zuständig
Investitionsbank des Landes Brandenburg
als Bewilligungsstelle

Auf einen Blick

Programm-Eckdaten in Kurzform
Förderart Zuschuss
Geltungsbereich Landesweit
Fördergeber Investitionsbank des Landes Brandenburg
Förderquote bis 27,5 %
Zielgruppe Unternehmen

Worum geht es?

Das Programm fördert über die ILB die aus einem Energieaudit gemäß DIN EN 16247 ermittelte und empfohlene energetische Optimierung von industriellen und gewerblichen Anlagen und Prozessen. Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen (KMU) der gewerblichen Wirtschaft sowie Stadtwerke und Energieversorgungsunternehmen der Elektrizitäts- und Gasversorgung. Gefördert werden Energieeffizienzvorhaben, die den jährlichen Energieverbrauch der Anlage oder des Prozesses um mindestens 15 Prozent senken. Mittelherkunft: Europäischer Fonds für regionale Entwicklung (EFRE).

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Voraussetzungen

Welche Bedingungen gelten?

6 Pflicht-Kriterien

Pflicht-Kriterien der Förderung
Kriterium
KMU der gewerblichen Wirtschaft oder Stadtwerk/EVU
Standort/Betriebsstätte in Brandenburg
Energieaudit nach DIN EN 16247 oder zertifiziertes Energie- (DIN EN ISO 50001) oder Umweltmanagementsystem (EMAS) eingerichtet oder mit der Einrichtung begonnen
Senkung des jährlichen Endenergieverbrauchs um mindestens 15 Prozent
Mindestens 20.000 Euro zuwendungsfähige Ausgaben
Amortisationszeit mindestens drei Jahre und nicht länger als die maximale steuerrechtliche Nutzungsdauer

Was bekommst du konkret?

Projektförderung als Zuschuss. Fördersatz für kleine Unternehmen maximal 27,5 Prozent, für mittlere Unternehmen maximal 22,5 Prozent, für Stadtwerke/EVU ohne KMU-Status bis 15 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben. Mindestausgaben pro Vorhaben: 20.000 Euro. Pro Anlage oder Prozess ein Antrag.

Ablauf

Wie läuft ein Antrag typischerweise ab?

3 Schritte

  1. 01

    Energieaudit oder Managementsystem bereithalten

    Erforderlich ist der Bericht eines Energieaudits gemäß DIN EN 16247 (nicht älter als 12 Monate) oder die Dokumentation eines zertifizierten Energie-/Umweltmanagementsystems (DIN EN ISO 50001 oder EMAS).

  2. 02

    Antrag online stellen

    Förderanträge können online über das ILB-Kundenportal gestellt werden.

  3. 03

    Unterlagen einreichen

    Beizufügen sind die Berechnung der Indikatoren, ggf. öffentlich-rechtliche Genehmigungen, Eigentumsnachweis oder Mietvertrag zum Vorhaben, KMU-Bewertung und Beteiligungsorganigramm.

Häufige Fragen

Welche Energieeinsparung muss mein Vorhaben mindestens erreichen?
Das Vorhaben muss den jährlichen Energieverbrauch der Anlage oder des Prozesses um mindestens 15 Prozent senken. Zudem muss die Amortisationszeit mindestens 3 Jahre betragen und darf die steuerrechtliche Nutzungsdauer nicht überschreiten.
Wie hoch ist der Fördersatz?
Für kleine Unternehmen maximal 27,5 Prozent, für mittlere Unternehmen maximal 22,5 Prozent, für Stadtwerke und Energieversorgungsunternehmen ohne KMU-Status bis 15 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben.
Brauche ich ein Energieaudit?
Ja. Der Bericht eines vorab durchgeführten Energieaudits nach DIN EN 16247 (nicht älter als 12 Monate) ist Antragsvoraussetzung. Alternativ wird ein zertifiziertes Energiemanagement nach DIN EN ISO 50001 oder ein Umweltmanagement nach EMAS anerkannt.
Lässt sich die Förderung mit BAFA-Programmen kombinieren?
Teilweise. Ausgeschlossen ist die Förderung nach Nummer 6.3 der Richtlinie nur, wenn für dasselbe Vorhaben und denselben Zuwendungszweck bereits eine weitere Projektförderung aus EU-Strukturfonds, aus anderen Förderprogrammen der Europäischen Union oder aus anderen öffentlichen Mitteln beantragt oder bewilligt wurde. Für andere Vorhaben bleibt die Förderung offen, und Nummer 6.5 lässt eine Kumulierung ausdrücklich zu — begrenzt allein durch die nach EU-Beihilferecht maximal zulässige Beihilfenintensität.
Wie lange ist die Zweckbindung?
Die geförderten Wirtschaftsgüter müssen mindestens fünf Jahre nach der Abschlusszahlung im Land Brandenburg verbleiben, es sei denn, sie werden durch gleich- oder höherwertige Güter ersetzt.

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Wo findest du die Originalquellen?

Transparenz

Unsere Quellen

  1. [01]
    Energieeffizienz Brandenburg (2026) — Offizielle Programmseite
    ilb.dePrimärquelleInvestitionsbank des Landes Brandenburg (ILB)
  2. [02]
    Richtlinie des MWAEK „Energieeffizienz Brandenburg“ vom 19. Januar 2026 (ABl. Bbg. Nr. 7 vom 25.02.2026, S. 226)
    ilb.deRechtsgrundlageMinisterium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Klimaschutz des Landes Brandenburg

Wie wir Quellen auswählen, gegeneinander abwägen und Angaben vor der Veröffentlichung gegen das Original prüfen, steht in unserer Methodik.

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