Auf einen Blick
| Förderart | Zuschuss |
|---|---|
| Geltungsbereich | Landesweit |
| Fördergeber | Freistaat Thüringen, Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft |
| Förderhöhe | 5.000 € – 100.000 € |
| Förderquote | 75 % |
| Zielgruppe | Unternehmen |
Worum geht es?
Mit der Richtlinie zur Förderung von betrieblichen Investitionen im öffentlichen Personennahverkehr (RL ÖPNV-Unternehmensförderung) gewährt das Land Thüringen Zuwendungen für Investitionsvorhaben zur Aufrechterhaltung und Qualifizierung eines attraktiven ÖPNV-Angebots im Rahmen der Daseinsvorsorge. Gefördert werden Vorhaben des Schienenpersonennahverkehrs (SPNV) und des Straßenpersonennahverkehrs (StPNV), die von Unternehmen realisiert werden — zum Aufbau, zur Modernisierung und zum Erhalt der ÖPNV-Infrastruktur, zur Bereitstellung moderner Fahrzeuge sowie zur Etablierung emissionsarmer Antriebstechnologien. Ziele sind die Erhöhung der Barrierefreiheit, die Verbesserung der Fahrgastinformation, ein besserer Netzzustand im schienengebundenen ÖPNV und ein höherer Anteil sauberer und emissionsfreier Linienbusse. Zuwendungsempfänger sind Verkehrs- und Infrastrukturunternehmen des ÖPNV sowie deren Zusammenschlüsse.
Passt ÖPNV-Unternehmensförderung Thüringen — Betriebliche Investitionen im Personennahverkehr zu dir?
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Welche Bedingungen gelten?
4 Pflicht-Kriterien
Verkehrs- oder Infrastrukturunternehmen des ÖPNV oder deren Zusammenschluss
Zuwendungsfähige Ausgaben mehr als 5.000 Euro (netto)
Vorhaben im Investitionsplan des zuständigen Aufgabenträgers berücksichtigt
Mit dem Vorhaben wurde noch nicht begonnen
Wie setzt sich der Förderbetrag zusammen?
| Komponente | Förderquote | Max. Betrag |
|---|---|---|
| Grundförderungfür jeden förderfähigen Antrag | 75 % | 100.000 € |
Was bekommst du konkret?
Die Zuwendung wird als nicht rückzahlbarer Zuschuss im Wege der Anteilsfinanzierung gewährt. Für Straßenbahn- und Schieneninfrastruktur, Zugangsstellen, Telematikvorhaben und Kreuzungsmaßnahmen beträgt die Zuwendung bis zu 75 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben; für technische Anlagen in Betriebshöfen, barrierefreie Straßenbahnfahrzeuge, Modernisierung von Straßenbahnfahrzeugen und Bahnhofsumfeld bis zu 50 Prozent. Für barrierefreie Linienbusse gelten Festbeträge, etwa 10.000 Euro für einen Kleinbus, 70.000 Euro für einen Standardbus und 100.000 Euro für einen Gelenk- oder Doppelstockbus, höchstens jedoch 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben.
Wie hoch fällt deine Förderung aus?
Förderfähig sind max. 133.333 €
pro Antrag
- Gesamtkosten133.333 €
- Förderfähige Basis133.333 €
- Zuschuss– 100.000 €
- Dein Eigenanteil33.333 €
Unverbindliche Orientierung — keine verbindliche Förderzusage. Endgültige Berechnung erfolgt durch die Behörde.
Wie stellst du den Antrag?
Der Antrag wird bei der zuständigen Bewilligungsbehörde gestellt; ein Rechtsanspruch besteht nicht. Das Vorhaben darf noch nicht begonnen sein und muss im Investitionsplan des zuständigen Aufgabenträgers berücksichtigt sein. Zuwendungen an Verkehrsunternehmen setzen in der Regel einen öffentlichen Dienstleistungsauftrag (ÖDA) und eine Genehmigung nach dem Personenbeförderungsgesetz voraus.
Häufige Fragen
Wer kann die ÖPNV-Unternehmensförderung in Thüringen beantragen?
Wie hoch ist der Zuschuss?
Welche Investitionen sind förderfähig?
Ab welchem Betrag werden Vorhaben gefördert?
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Wo findest du die Originalquellen?
Unsere Quellen
- [01]Programmübersicht in der Förderdatenbank des Bundesfoerderdatenbank.dePrimärquelleFreistaat Thüringen, Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft
- [02]Thüringer Gesetz über den öffentlichen Personennahverkehr (ThürÖPNVG) — Rechtsgrundlagelandesrecht.thueringen.deRechtsgrundlageFreistaat Thüringen, Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft