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Zuschuss · bis 75 % Land

ÖPNV-Unternehmensförderung Thüringen — Betriebliche Investitionen im Personennahverkehr

Thüringen fördert betriebliche Investitionen von Verkehrs- und Infrastrukturunternehmen des öffentlichen Personennahverkehrs, etwa in Schienen- und Straßenbahninfrastruktur, Telematik, barrierefreie sowie saubere und emissionsfreie Linienbusse.

Max. Förderung
100.000 €
pro Antrag
Zuständig
Freistaat Thüringen, Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft
als Bewilligungsstelle

Auf einen Blick

Programm-Eckdaten in Kurzform
Förderart Zuschuss
Geltungsbereich Landesweit
Fördergeber Freistaat Thüringen, Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft
Förderhöhe 5.000 € – 100.000 €
Förderquote 75 %
Zielgruppe Unternehmen

Worum geht es?

Mit der Richtlinie zur Förderung von betrieblichen Investitionen im öffentlichen Personennahverkehr (RL ÖPNV-Unternehmensförderung) gewährt das Land Thüringen Zuwendungen für Investitionsvorhaben zur Aufrechterhaltung und Qualifizierung eines attraktiven ÖPNV-Angebots im Rahmen der Daseinsvorsorge. Gefördert werden Vorhaben des Schienenpersonennahverkehrs (SPNV) und des Straßenpersonennahverkehrs (StPNV), die von Unternehmen realisiert werden — zum Aufbau, zur Modernisierung und zum Erhalt der ÖPNV-Infrastruktur, zur Bereitstellung moderner Fahrzeuge sowie zur Etablierung emissionsarmer Antriebstechnologien. Ziele sind die Erhöhung der Barrierefreiheit, die Verbesserung der Fahrgastinformation, ein besserer Netzzustand im schienengebundenen ÖPNV und ein höherer Anteil sauberer und emissionsfreier Linienbusse. Zuwendungsempfänger sind Verkehrs- und Infrastrukturunternehmen des ÖPNV sowie deren Zusammenschlüsse.

Schnell-Check

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Voraussetzungen

Welche Bedingungen gelten?

4 Pflicht-Kriterien

Verkehrs- oder Infrastrukturunternehmen des ÖPNV oder deren Zusammenschluss

Zuwendungsfähige Ausgaben mehr als 5.000 Euro (netto)

Vorhaben im Investitionsplan des zuständigen Aufgabenträgers berücksichtigt

Mit dem Vorhaben wurde noch nicht begonnen

Leistungen

Wie setzt sich der Förderbetrag zusammen?

Zusammensetzung des Förderbetrags nach Komponente, Förderquote und Höchstbetrag
KomponenteFörderquoteMax. Betrag
Grundförderungfür jeden förderfähigen Antrag75 %100.000 €

Was bekommst du konkret?

Die Zuwendung wird als nicht rückzahlbarer Zuschuss im Wege der Anteilsfinanzierung gewährt. Für Straßenbahn- und Schieneninfrastruktur, Zugangsstellen, Telematikvorhaben und Kreuzungsmaßnahmen beträgt die Zuwendung bis zu 75 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben; für technische Anlagen in Betriebshöfen, barrierefreie Straßenbahnfahrzeuge, Modernisierung von Straßenbahnfahrzeugen und Bahnhofsumfeld bis zu 50 Prozent. Für barrierefreie Linienbusse gelten Festbeträge, etwa 10.000 Euro für einen Kleinbus, 70.000 Euro für einen Standardbus und 100.000 Euro für einen Gelenk- oder Doppelstockbus, höchstens jedoch 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben.

Rechner

Wie hoch fällt deine Förderung aus?

Förderrechner für ÖPNV-Unternehmensförderung Thüringen — Betriebliche Investitionen im Personennahverkehr
133.333 €

Förderfähig sind max. 133.333 €

Rechnerische Schätzung
100.000 €

pro Antrag

Förderquote75%
  • Gesamtkosten133.333 €
  • Förderfähige Basis133.333 €
  • Zuschuss– 100.000 €
  • Dein Eigenanteil33.333 €

Unverbindliche Orientierung — keine verbindliche Förderzusage. Endgültige Berechnung erfolgt durch die Behörde.

Wie stellst du den Antrag?

Der Antrag wird bei der zuständigen Bewilligungsbehörde gestellt; ein Rechtsanspruch besteht nicht. Das Vorhaben darf noch nicht begonnen sein und muss im Investitionsplan des zuständigen Aufgabenträgers berücksichtigt sein. Zuwendungen an Verkehrsunternehmen setzen in der Regel einen öffentlichen Dienstleistungsauftrag (ÖDA) und eine Genehmigung nach dem Personenbeförderungsgesetz voraus.

Häufige Fragen

Wer kann die ÖPNV-Unternehmensförderung in Thüringen beantragen?
Zuwendungsempfänger sind Verkehrs- und Infrastrukturunternehmen des öffentlichen Personennahverkehrs sowie deren jeweilige Zusammenschlüsse.
Wie hoch ist der Zuschuss?
Für Infrastruktur- und Telematikvorhaben beträgt die Zuwendung bis zu 75 Prozent, für Betriebshof-Anlagen, barrierefreie Straßenbahnfahrzeuge und Bahnhofsumfeld bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben. Für barrierefreie Linienbusse gelten Festbeträge von 10.000 bis 100.000 Euro.
Welche Investitionen sind förderfähig?
Förderfähig sind unter anderem Neubau und Erneuerung von Straßenbahn- und Schieneninfrastruktur, Zugangsstellen, Telematikvorhaben, technische Anlagen in Betriebshöfen sowie der Kauf barrierefreier und sauberer oder emissionsfreier Linienbusse.
Ab welchem Betrag werden Vorhaben gefördert?
Vorhaben können gefördert werden, wenn die zuwendungsfähigen Ausgaben mehr als 5.000 Euro (netto) betragen. Für EFRE-Telematikvorhaben gilt eine Bagatellgrenze von 200.000 Euro.

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Wo findest du die Originalquellen?

Transparenz

Unsere Quellen

  1. [01]
    Programmübersicht in der Förderdatenbank des Bundes
    foerderdatenbank.dePrimärquelleFreistaat Thüringen, Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft
  2. [02]
    Thüringer Gesetz über den öffentlichen Personennahverkehr (ThürÖPNVG) — Rechtsgrundlage
    landesrecht.thueringen.deRechtsgrundlageFreistaat Thüringen, Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft
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