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Bürgschaft Land

Sanierungs-Bürgschaftsrichtlinie Mecklenburg-Vorpommern

Mit der Sanierungs-Bürgschaftsrichtlinie übernimmt das Land Mecklenburg-Vorpommern Ausfallbürgschaften zugunsten gewerblicher Unternehmen in Schwierigkeiten. Die Bürgschaften sichern Sanierungs-, Rettungs- und Umstrukturierungskredite ab und sollen wettbewerbsfähige Strukturen sowie Arbeitsplätze in der Region erhalten.

Zuständig
Finanzministerium Mecklenburg-Vorpommern
als Bewilligungsstelle

Auf einen Blick

Programm-Eckdaten in Kurzform
Förderart Bürgschaft
Geltungsbereich Landesweit
Fördergeber Finanzministerium Mecklenburg-Vorpommern
Förderhöhe
Zielgruppe Unternehmen

Worum geht es?

Die Sanierungs-Bürgschaftsrichtlinie (SanBürgRL M-V) ist eine Verwaltungsvorschrift des Finanzministeriums Mecklenburg-Vorpommern. Auf ihrer Grundlage kann das Land zur Förderung seiner gewerblichen Wirtschaft Bürgschaften zugunsten von Unternehmen in Schwierigkeiten übernehmen, sofern keine speziellere Vorschrift einschlägig ist. Ein Rechtsanspruch besteht nicht. Vorgesehen sind Umstrukturierungsbürgschaften, Rettungsbürgschaften sowie vorübergehende Umstrukturierungsbürgschaften auf Basis eines schlüssigen Sanierungskonzeptes.

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Voraussetzungen

Welche Bedingungen gelten?

4 Pflicht-Kriterien

Betriebsstätte in Mecklenburg-Vorpommern

Unternehmen in Schwierigkeiten nach EU-Leitlinien

Schlüssiges Sanierungskonzept vorhanden

Anteiliges Eigenrisiko des Kreditgebers mindestens 20 Prozent

Was bekommst du konkret?

Übernahme von Ausfallbürgschaften für Investitions- und Umlaufmittelkredite (Darlehen, Kontokorrent- und Avalkredite) von Unternehmen in Schwierigkeiten. Der Kreditgeber trägt ein anteiliges Eigenrisiko von mindestens 20 Prozent. Kreditvertragliche Zinsen werden bis höchstens 10 Prozent des anteiligen Landesobligos mitverbürgt. Rettungsbürgschaften werden für höchstens sechs Monate gewährt, vorübergehende Umstrukturierungsbürgschaften für Kredite zur Weiterführung des Unternehmens über 18 Monate.

Wie stellst du den Antrag?

Ein Rechtsanspruch auf Übernahme einer Bürgschaft besteht nicht; das Land entscheidet nach pflichtgemäßem Ermessen. Der Bürgschaftsantrag muss grundsätzlich vor Beginn der Maßnahme gestellt werden und setzt bei Umstrukturierungsbürgschaften ein schlüssiges Sanierungskonzept voraus, das vom antragstellenden Kreditgeber geprüft und bewertet wird.

Häufige Fragen

Wer kann eine Sanierungsbürgschaft erhalten?
Bürgschaften können im Interesse gewerblicher Unternehmen übernommen werden, die eine Betriebsstätte in Mecklenburg-Vorpommern unterhalten und nach den EU-Leitlinien als Unternehmen in Schwierigkeiten einzustufen sind. Neu gegründete Unternehmen in den ersten drei Jahren nach Aufnahme der Geschäftstätigkeit fallen nicht in den Anwendungsbereich.
Wie hoch ist das Eigenrisiko des Kreditgebers?
Bürgschaften werden als Ausfallbürgschaften mit einem anteiligen Risiko des Kreditgebers von mindestens 20 Prozent übernommen. Eine gesonderte Absicherung dieses Risikos ist nicht zulässig.
Welche Laufzeit haben die Bürgschaften?
Die Bürgschaftslaufzeit entspricht grundsätzlich der Kreditlaufzeit. Für Investitionskredite beträgt sie höchstens 15 Jahre, bei unbeweglichem Anlagevermögen bis zu 20 Jahre und für Umlaufmittelfinanzierungen höchstens acht Jahre.
Welcher Eigenbeitrag zur Sanierung ist nötig?
Der beihilfefreie Sanierungsbeitrag des Unternehmens soll bei kleinen Unternehmen mindestens 25 Prozent, bei mittleren Unternehmen mindestens 40 Prozent und bei Großunternehmen mindestens 50 Prozent der Kosten der Sanierung betragen.

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Wo findest du die Originalquellen?

Transparenz

Unsere Quellen

  1. [01]
    Förderdatenbank des Bundes: Programmübersicht
    foerderdatenbank.dePrimärquelleFinanzministerium Mecklenburg-Vorpommern
  2. [02]
    Landesregierung Mecklenburg-Vorpommern (Finanzministerium)
    regierung-mv.dePrimärquelleFinanzministerium Mecklenburg-Vorpommern
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