Auf einen Blick
| Förderart | Bürgschaft |
|---|---|
| Geltungsbereich | Landesweit |
| Fördergeber | Finanzministerium Mecklenburg-Vorpommern |
| Förderhöhe | — |
| Zielgruppe | Unternehmen |
Worum geht es?
Die Sanierungs-Bürgschaftsrichtlinie (SanBürgRL M-V) ist eine Verwaltungsvorschrift des Finanzministeriums Mecklenburg-Vorpommern. Auf ihrer Grundlage kann das Land zur Förderung seiner gewerblichen Wirtschaft Bürgschaften zugunsten von Unternehmen in Schwierigkeiten übernehmen, sofern keine speziellere Vorschrift einschlägig ist. Ein Rechtsanspruch besteht nicht. Vorgesehen sind Umstrukturierungsbürgschaften, Rettungsbürgschaften sowie vorübergehende Umstrukturierungsbürgschaften auf Basis eines schlüssigen Sanierungskonzeptes.
Passt Sanierungs-Bürgschaftsrichtlinie Mecklenburg-Vorpommern zu dir?
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Welche Bedingungen gelten?
4 Pflicht-Kriterien
Betriebsstätte in Mecklenburg-Vorpommern
Unternehmen in Schwierigkeiten nach EU-Leitlinien
Schlüssiges Sanierungskonzept vorhanden
Anteiliges Eigenrisiko des Kreditgebers mindestens 20 Prozent
Was bekommst du konkret?
Übernahme von Ausfallbürgschaften für Investitions- und Umlaufmittelkredite (Darlehen, Kontokorrent- und Avalkredite) von Unternehmen in Schwierigkeiten. Der Kreditgeber trägt ein anteiliges Eigenrisiko von mindestens 20 Prozent. Kreditvertragliche Zinsen werden bis höchstens 10 Prozent des anteiligen Landesobligos mitverbürgt. Rettungsbürgschaften werden für höchstens sechs Monate gewährt, vorübergehende Umstrukturierungsbürgschaften für Kredite zur Weiterführung des Unternehmens über 18 Monate.
Wie stellst du den Antrag?
Ein Rechtsanspruch auf Übernahme einer Bürgschaft besteht nicht; das Land entscheidet nach pflichtgemäßem Ermessen. Der Bürgschaftsantrag muss grundsätzlich vor Beginn der Maßnahme gestellt werden und setzt bei Umstrukturierungsbürgschaften ein schlüssiges Sanierungskonzept voraus, das vom antragstellenden Kreditgeber geprüft und bewertet wird.
Häufige Fragen
Wer kann eine Sanierungsbürgschaft erhalten?
Wie hoch ist das Eigenrisiko des Kreditgebers?
Welche Laufzeit haben die Bürgschaften?
Welcher Eigenbeitrag zur Sanierung ist nötig?
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Unsere Quellen
- [01]Förderdatenbank des Bundes: Programmübersichtfoerderdatenbank.dePrimärquelleFinanzministerium Mecklenburg-Vorpommern
- [02]Landesregierung Mecklenburg-Vorpommern (Finanzministerium)regierung-mv.dePrimärquelleFinanzministerium Mecklenburg-Vorpommern