BundesBonus
Zuschuss · bis 65 % Land

Niedersachsen Invest GRW

Niedersachsen Invest GRW ist die einzelbetriebliche Investitionsförderung der NBank aus der Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur (GRW). Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft erhalten einen nicht rückzahlbaren Zuschuss von maximal 65 Prozent für Errichtungs- und Erweiterungsinvestitionen. Gefördert werden Vorhaben ab einer Mindestfördersumme von 20.000 Euro.

Zuständig
NBank – Investitions- und Förderbank Niedersachsen
als Bewilligungsstelle

Auf einen Blick

Programm-Eckdaten in Kurzform
Förderart Zuschuss
Geltungsbereich Landesweit
Fördergeber NBank – Investitions- und Förderbank Niedersachsen
Förderhöhe ab 20.000 €
Förderquote 65 %
Zielgruppe Unternehmen

Worum geht es?

Mit Niedersachsen Invest GRW fördert die NBank betriebliche Investitionen von Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, die einen Betrieb im niedersächsischen GRW-Fördergebiet errichten, erweitern oder umstellen. Grundlage ist die bundesweite Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur (GRW), die strukturschwache Regionen wirtschaftlich stärkt. Antragsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft im Haupterwerb, die wirtschaftlich und dauerhaft am Markt tätig sind — kleine und mittlere Unternehmen (KMU), Großunternehmen sowie das Beherbergungsgewerbe. Der Zuschuss ist nicht rückzahlbar; seine Höhe richtet sich nach Unternehmensgröße, Maßnahmeart und beihilferechtlicher Grundlage. Die Förderquote steigt bei Vorhaben mit Klima- und Umweltbezug: Für Energieeffizienz-, Umweltschutz- und CO2-reduzierende Zusatzinvestitionen sowie Investitionen in erneuerbare Energien gelten höhere Sätze bis zum Höchstsatz von 65 Prozent. Der Antrag muss vor Beginn des Projekts über das NBank-Kundenportal gestellt werden. Die maßgebliche Richtlinie ist zum 15.11.2024 in Kraft getreten (konsolidierte Fassung 30.01.2025).

Schnell-Check

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Voraussetzungen

Welche Bedingungen gelten?

5 Pflicht-Kriterien

Unternehmensgröße (KMU oder Großunternehmen)

Kleines Unternehmen (KMU) · Mittleres Unternehmen (KMU) · Großunternehmen

Betrieb der gewerblichen Wirtschaft im Haupterwerb

Betriebsstätte liegt im niedersächsischen GRW-Fördergebiet

Geplante Fördersumme mindestens 20.000 Euro

Projekt ist noch nicht begonnen (Antrag vor Maßnahmebeginn)

Was bekommst du konkret?

Die NBank gewährt einen nicht rückzahlbaren Zuschuss von maximal 65 Prozent der förderfähigen Investitionskosten. Der konkrete Fördersatz hängt von Unternehmensgröße, Maßnahmeart und beihilferechtlicher Grundlage ab: Basisinvestitionen kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU) werden mit rund 20 Prozent gefördert, Errichtungsinvestitionen von Großunternehmen mit rund 10 Prozent. Höhere Sätze gelten für Vorhaben mit Klima- und Umweltbezug — Energieeffizienzmaßnahmen bis 50 Prozent, Umweltschutzmaßnahmen bis 60 Prozent und Investitionen in erneuerbare Energien bis 65 Prozent. Gefördert werden Errichtungs-, Erweiterungs- und Diversifizierungsinvestitionen, CO2-reduzierende Zusatzinvestitionen sowie der Erwerb von Vermögenswerten geschlossener Betriebsstätten. Vorhaben mit einer Fördersumme unter 20.000 Euro werden nicht gefördert.

Wie stellst du den Antrag?

Der Antrag wird vor Beginn des Projekts über das NBank-Kundenportal gestellt. Ein vorzeitiger Maßnahmebeginn vor Antragstellung schließt die Förderung aus. Das Kundenportal führt Antragsteller Schritt für Schritt durch die Eingabe der Vorhabendaten, der geplanten Investitionskosten und der erforderlichen Nachweise. Nach Prüfung und Bewilligung durch die NBank erfolgt die Auszahlung des Zuschusses auf Nachweis der getätigten Investitionen.

Häufige Fragen

Wie hoch ist der Zuschuss bei Niedersachsen Invest GRW?
Die NBank gewährt einen nicht rückzahlbaren Zuschuss von maximal 65 Prozent der förderfähigen Investitionskosten. Der konkrete Satz hängt von Unternehmensgröße, Maßnahmeart und beihilferechtlicher Grundlage ab: Basisinvestitionen von KMU werden mit rund 20 Prozent, Errichtungsinvestitionen von Großunternehmen mit rund 10 Prozent gefördert. Für Energieeffizienz gelten bis 50 Prozent, für Umweltschutz bis 60 Prozent und für erneuerbare Energien bis 65 Prozent.
Wer ist bei Niedersachsen Invest GRW antragsberechtigt?
Antragsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft im Haupterwerb, die wirtschaftlich und dauerhaft am Markt tätig sind. Dazu zählen kleine und mittlere Unternehmen (KMU), Großunternehmen sowie das Beherbergungsgewerbe. Die geförderte Betriebsstätte muss im niedersächsischen GRW-Fördergebiet liegen.
Gibt es eine Mindestgröße für das Vorhaben?
Ja. Vorhaben mit einer Fördersumme unter 20.000 Euro werden nicht gefördert. Die 20.000 Euro beziehen sich auf die Höhe des beantragten Zuschusses, nicht auf die gesamte Investitionssumme. Kleinere Projekte unterhalb dieser Schwelle sind über Niedersachsen Invest GRW nicht förderfähig.
Wann muss der Antrag gestellt werden?
Der Antrag muss vor Beginn des Projekts über das NBank-Kundenportal gestellt werden. Ein vorzeitiger Maßnahmebeginn vor Antragstellung schließt die Förderung aus. Erst nach Prüfung und Bewilligung durch die NBank darf mit dem geförderten Vorhaben begonnen werden.
Was wird bei Niedersachsen Invest GRW gefördert?
Gefördert werden Errichtungs-, Erweiterungs- und Diversifizierungsinvestitionen sowie Änderungen des Produktionsprozesses. Ebenfalls förderfähig sind CO2-reduzierende Zusatzinvestitionen und der Erwerb von Vermögenswerten einer geschlossenen Betriebsstätte. Investitionen mit Klima- und Umweltbezug erhalten dabei höhere Fördersätze.

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Wo findest du die Originalquellen?

Transparenz

Unsere Quellen

  1. [01]
    Niedersachsen Invest GRW — Offizielle Programmseite
    nbank.dePrimärquelleNBank – Investitions- und Förderbank Niedersachsen
  2. [02]
    NBank-Kundenportal — Antragstellung
    nbank.dePrimärquelleNBank – Investitions- und Förderbank Niedersachsen
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