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Landesprogramm Wirtschaft 2021–2027 – Einzelbetriebliche Investitionsförderung (EFRE) Schleswig-Holstein

Das Land Schleswig-Holstein fördert im Landesprogramm Wirtschaft 2021–2027 einzelbetriebliche Investitionen kleiner und mittlerer Unternehmen aus Mitteln des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE). Bezuschusst werden Investitionen in Errichtung und Erweiterung von Betriebsstätten mit Schwerpunkt auf Innovation, Digitalisierung, Klimaschutz und Energiewende. 50% der EFRE-Mittel sind für klimaschutz- und energiewenderelevante Vorhaben vorgesehen.

Zuständig
Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus des Landes Schleswig-Holstein
als Bewilligungsstelle

Auf einen Blick

Programm-Eckdaten in Kurzform
Förderart Zuschuss
Geltungsbereich Landesweit
Fördergeber Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus des Landes Schleswig-Holstein
Förderhöhe
Zielgruppe Unternehmen

Worum geht es?

Mit der Richtlinie zur einzelbetrieblichen Investitionsförderung setzt Schleswig-Holstein im Rahmen des Landesprogramms Wirtschaft 2021–2027 auf Investitionen in Innovation, Digitalisierung und Dekarbonisierung. Gefördert werden Investitionen von Gewerbebetrieben, die nach EFRE-Vorgaben und in analoger Anwendung des Koordinierungsrahmens der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) förderfähig sind. Begünstigte sind kleine und mittlere Unternehmen ohne öffentliche Beteiligung, deren zu fördernde Betriebsstätte in Schleswig-Holstein liegt. Mit der Förderung verbunden ist die Schaffung oder Sicherung sozialversicherungspflichtiger Arbeitsplätze. Ein Anspruch auf Gewährung besteht nicht.

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Voraussetzungen

Welche Bedingungen gelten?

5 Pflicht-Kriterien

Kleines oder mittleres Unternehmen mit Betriebsstätte in Schleswig-Holstein

Förderfähige Investitionskosten mindestens 250.000 EUR

Angemessene Eigenmittel von mindestens 10% der Gesamtinvestitionskosten

Antrag vor Beginn der Arbeiten gestellt

Schaffung oder Sicherung sozialversicherungspflichtiger Arbeitsplätze

Wie stellst du den Antrag?

Der Antrag ist vor Beginn der Arbeiten schriftlich bei der Bewilligungsbehörde zu stellen; nur dann liegt ein Anreizeffekt vor. Über die Förderung entscheidet die Bewilligungsbehörde nach pflichtgemäßem Ermessen anhand von Auswahlkriterien wie Unternehmensgröße, Fördergebietskulisse, Arbeitsplatzeffekt und Beitrag zum Klimaschutzziel im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.

Häufige Fragen

Wer wird gefördert?
Begünstigt sind kleine und mittlere Unternehmen (KMU) ohne öffentliche Beteiligung, deren zu fördernde Betriebsstätte in Schleswig-Holstein liegt. Als kleine Unternehmen gelten Unternehmen mit weniger als 50 Beschäftigten und höchstens 10 Mio. EUR Jahresumsatz oder Bilanzsumme.
Welche Investitionen werden gefördert?
Gefördert werden Investitionen in die Errichtung oder Erweiterung einer Betriebsstätte, insbesondere Vorhaben mit Bezug zu Innovation, Digitalisierung und Klimaschutz. 50% der EFRE-Mittel sind für klimaschutz- und energiewenderelevante Vorhaben vorgesehen.
Wie hoch müssen die Investitionskosten sein?
Die mit dem Antrag kalkulierten förderfähigen Investitionskosten müssen mindestens 250.000 EUR betragen. Wird diese Mindestsumme unterschritten, entfällt die Förderung. Gefordert werden zudem Eigenmittel von mindestens 10% der Gesamtinvestitionskosten.
In welcher Form wird gefördert?
Die Förderung erfolgt als Anteilfinanzierung in Form eines zweckgebundenen, nicht rückzahlbaren sachkapitalbezogenen Zuschusses. Lohnkostenbezogene Zuschüsse werden nicht gewährt.

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