Auf einen Blick
| Förderart | Zuschuss |
|---|---|
| Geltungsbereich | Landesweit |
| Fördergeber | Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus des Landes Schleswig-Holstein |
| Förderhöhe | — |
| Zielgruppe | Unternehmen |
Worum geht es?
Mit der Richtlinie zur einzelbetrieblichen Investitionsförderung setzt Schleswig-Holstein im Rahmen des Landesprogramms Wirtschaft 2021–2027 auf Investitionen in Innovation, Digitalisierung und Dekarbonisierung. Gefördert werden Investitionen von Gewerbebetrieben, die nach EFRE-Vorgaben und in analoger Anwendung des Koordinierungsrahmens der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) förderfähig sind. Begünstigte sind kleine und mittlere Unternehmen ohne öffentliche Beteiligung, deren zu fördernde Betriebsstätte in Schleswig-Holstein liegt. Mit der Förderung verbunden ist die Schaffung oder Sicherung sozialversicherungspflichtiger Arbeitsplätze. Ein Anspruch auf Gewährung besteht nicht.
Passt Landesprogramm Wirtschaft 2021–2027 – Einzelbetriebliche Investitionsförderung (EFRE) Schleswig-Holstein zu dir?
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Welche Bedingungen gelten?
5 Pflicht-Kriterien
Kleines oder mittleres Unternehmen mit Betriebsstätte in Schleswig-Holstein
Förderfähige Investitionskosten mindestens 250.000 EUR
Angemessene Eigenmittel von mindestens 10% der Gesamtinvestitionskosten
Antrag vor Beginn der Arbeiten gestellt
Schaffung oder Sicherung sozialversicherungspflichtiger Arbeitsplätze
Wie stellst du den Antrag?
Der Antrag ist vor Beginn der Arbeiten schriftlich bei der Bewilligungsbehörde zu stellen; nur dann liegt ein Anreizeffekt vor. Über die Förderung entscheidet die Bewilligungsbehörde nach pflichtgemäßem Ermessen anhand von Auswahlkriterien wie Unternehmensgröße, Fördergebietskulisse, Arbeitsplatzeffekt und Beitrag zum Klimaschutzziel im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.
Häufige Fragen
Wer wird gefördert?
Welche Investitionen werden gefördert?
Wie hoch müssen die Investitionskosten sein?
In welcher Form wird gefördert?
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