BundesBonus
Zuschuss · bis 30 % Land

Nichtstaatliche Theater - Kulturförderung Bayern

Institutionelle Förderung von professionellen Theatern und Einrichtungen der darstellenden Kunst in nichtstaatlicher Trägerschaft in Bayern. Betriebszuschüsse zwischen 30-50% des Betriebsdefizits je nach Theatertyp.

Zuständig
Bayerisches Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst
als Bewilligungsstelle

Auf einen Blick

Programm-Eckdaten in Kurzform
Förderart Zuschuss
Geltungsbereich Landesweit
Fördergeber Bayerisches Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst
Förderhöhe
Förderquote 30 %
Zielgruppe Unternehmen

Worum geht es?

Die Förderung unterstützt die vielfältige bayerische Theaterlandschaft durch Betriebszuschüsse für professionelle Theater in kommunaler und privater Trägerschaft. Sie sichert eine Versorgung mit Theaterangeboten in allen Landesteilen, unterstützt experimentellere Theaterformen, spezialisierte Angebote für Kinder und Jugendliche sowie die kulturelle Bildung. Nachhaltigkeitsziele im Theaterbetrieb werden ebenfalls unterstützt.

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Voraussetzungen

Welche Bedingungen gelten?

4 Pflicht-Kriterien

Professionelle Theater mit angestellten Künstlern

Eigenproduzierender Spielbetrieb

Kommunale oder private Trägerschaft

Dramatische, musikalische oder choreographische Bühnenwerke

Ablauf

Wie läuft ein Antrag typischerweise ab?

3 Schritte

  1. 01

    April beim Staatsministerium ein. Träger von sonstigen Einrichtungen reichen Antrag bis

  2. 02

    Januar bei der zuständigen Bezirksregierung ein

    Die Regierungen prüfen und legen Fördervorschlag bis

  3. 03

    April vor. Das Staatsministerium entscheidet über Verteilung.

Häufige Fragen

Welche Theater können eine Förderung erhalten?
Gefördert werden professionelle Theater und Einrichtungen der darstellenden Kunst in kommunaler und privater Trägerschaft, die mit angestellten Künstlern dramatische, musikalische oder choreographische Werke aufführen. Auch künstlerische Figuren- und Puppentheater sowie Theater ohne eigene Spielstätte können gefördert werden.
Wie hoch ist der Betriebszuschuss?
Die Höhe hängt vom Theatertyp ab: Einspartenhäuser bis 30%, Mehrspartenhäuser/Festspiele/Kinder-Jugendtheater bis 40%, Wanderbühnen bis 50%, Landesbühnen mit mehreren Spielstätten bis zu 10% Zusatzschlag. Besondere Leistungen können die Förderung erhöhen.
Welche Ausgaben werden gefördert?
Alle Ausgaben des laufenden Theaterbetriebs sind förderfähig. Ausgenommen sind Abschreibungen, Bau- und Investitionskosten über 5.000 EUR sowie Gastspiele fremder Bühnen.

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Wo findest du die Originalquellen?

Transparenz

Unsere Quellen

  1. [01]
    Nichtstaatliche Theater - Kulturförderung Bayern — Offizielle Programmseite
    bayernportal.dePrimärquelleBayerisches Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst
  2. [02]
    Bayerisches Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst
    stmwk.bayern.dePrimärquelleBayerisches Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst
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