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Bayernbund - Institutionelle Förderung für Heimat- und Kulturpflege

Der Freistaat Bayern gewährt institutionelle Förderung an den Bayernbund e.V. zur Wahrung der Heimat- und Kulturpflege Bayerns. Förderung auf Antrag mit Wirtschafts- und Stellenplan. Antrag vor Förderzeitraum bei Bayerischer Staatskanzlei einzureichen.

Zuständig
Freistaat Bayern
als Bewilligungsstelle

Auf einen Blick

Programm-Eckdaten in Kurzform
Förderart Zuschuss
Geltungsbereich Landesweit
Fördergeber Freistaat Bayern
Förderhöhe
Zielgruppe Unternehmen

Worum geht es?

Der Bayernbund ist eine Einrichtung der Heimat- und Kulturpflege in Bayern. Er fördert die heimische Sprache, Literatur, Geschichte, Volkskultur und Brauchtum in Altbayern, Franken und Schwaben. Die institutionelle Förderung unterstützt die satzungsgemäßen Aufgaben der Einrichtung.

Schnell-Check

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Voraussetzungen

Welche Bedingungen gelten?

3 Pflicht-Kriterien

Rechtsform: Eingetragener Verein (e.V.)

Gemeinnütziger Zweck gemäß Satzung

Vollständige Antragsunterlagen vor Förderzeitraum eingereicht

Was bekommst du konkret?

Institutionelle Förderung zur Finanzierung der satzungsgemäßen Aufgaben des Bayernbundes, insbesondere Kultur-, Brauchtums- und Heimatpflege sowie Förderung der Einigung Europas auf föderaler Grundlage.

Ablauf

Wie läuft ein Antrag typischerweise ab?

3 Schritte

  1. 01

    Antrag bei der Staatskanzlei

    Den Antrag schriftlich oder elektronisch bei der Bayerischen Staatskanzlei einreichen; der vollständige Antrag muss vor Beginn des Förderzeitraums eingegangen sein.

  2. 02

    Unterlagen beifügen

    Erforderlich sind Haushalts- und Wirtschaftsplan, Stellenplan, Organisationsbeschreibung sowie eine Erklärung zum Vorsteuerabzug (USt).

  3. 03

    Bearbeitungsdauer

    Die Bearbeitungsdauer beträgt etwa vier Wochen.

Häufige Fragen

Wer kann Förderung erhalten?
Der Bayernbund e.V. als Einrichtung der Heimat- und Kulturpflege in Bayern kann auf Antrag institutionelle Förderung erhalten.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Antragstellung mit Haushalts- und Wirtschaftsplan, Stellenplan, Organisationsbeschreibung und Erklärung über den Vorsteuerabzug. Bei Erstanträgen ist ggf. zusätzlich eine Überleitungsrechnung erforderlich.
Wie lange dauert die Bearbeitung?
Die Bearbeitungsdauer beträgt etwa 4 Wochen. Der vollständige Antrag muss vor dem Beginn des Förderzeitraums bei der Bayerischen Staatskanzlei eingegangen sein.

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Wo findest du die Originalquellen?

Transparenz

Unsere Quellen

  1. [01]
  2. [02]
    Bayerische Staatskanzlei - Antragstelle
    stk.bayern.dePrimärquelleFreistaat Bayern
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