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Zuschuss Land

Bund der Bayerischen Gebirgsschützen - Institutionelle Förderung

Institutionelle Förderung des Bundes der Bayerischen Gebirgsschützen durch Bayern. Unterstützung für Brauchtums- und Heimatpflege, Volksmusik, kirchliche Belange und Denkmalpflege. Antrag vor Förderzeitraum bei Bayerischer Staatskanzlei einreichen.

Zuständig
Freistaat Bayern
als Bewilligungsstelle

Auf einen Blick

Programm-Eckdaten in Kurzform
Förderart Zuschuss
Geltungsbereich Landesweit
Fördergeber Freistaat Bayern
Förderhöhe
Zielgruppe Unternehmen

Worum geht es?

Der Bund der Bayerischen Gebirgsschützen engagiert sich für Brauchtums- und Heimatpflege. Der Verband ist tätig in Kultur- und Brauchtumspflege, Ehrendiensten für das Erzbischöfliche Ordinariat, Förderung der Volksmusik (u.a. Kiem-Pauli-Stiftung), kirchlichen Angelegenheiten und Denkmalpflege.

Schnell-Check

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Voraussetzungen

Welche Bedingungen gelten?

3 Pflicht-Kriterien

Rechtsform: Eingetragener Verein (e.V.)

Erfüllung satzungsgemäßer Aufgaben in Brauchtums- und Heimatpflege

Vollständige Antragsunterlagen vor Förderzeitraumbeginn eingereicht

Was bekommst du konkret?

Institutionelle Förderung zur Finanzierung der satzungsgemäßen Aufgaben, insbesondere Kultur-, Brauchtums- und Heimatpflege sowie Repräsentationsdienste für bayerische Kulturbelange.

Ablauf

Wie läuft ein Antrag typischerweise ab?

3 Schritte

  1. 01

    Antrag bei der Staatskanzlei

    Den Antrag schriftlich oder elektronisch bei der Bayerischen Staatskanzlei stellen; der vollständige Antrag muss vor Beginn des Förderzeitraums eingegangen sein.

  2. 02

    Unterlagen beifügen

    Erforderlich sind Haushalts- und Wirtschaftsplan, Stellenplan, Organisationsbeschreibung sowie eine Erklärung zum Vorsteuerabzug (USt).

  3. 03

    Bearbeitungsdauer

    Die Bearbeitungsdauer beträgt etwa vier Wochen.

Häufige Fragen

Wer kann diese Förderung erhalten?
Der Bund der Bayerischen Gebirgsschützen-Kompanien kann auf Antrag institutionelle Förderung zur Wahrnehmung seiner satzungsgemäßen Aufgaben erhalten.
Welche Aufgaben werden unterstützt?
Die Förderung unterstützt Brauchtums- und Heimatpflege, Ehrendienste für das Erzbischöfliche Ordinariat und Staatskanzlei, Förderung der Volksmusik, kirchliche Belange und Denkmalpflege.
Welche Unterlagen sind erforderlich?
Antrag mit Haushalts- und Wirtschaftsplan, Stellenplan, Organisationsbeschreibung und Erklärung zum Vorsteuerabzug. Bei Erstanträgen ist ggf. eine Überleitungsrechnung erforderlich.

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Wo findest du die Originalquellen?

Transparenz

Unsere Quellen

  1. [01]
  2. [02]
    Bayerische Staatskanzlei - Antragstelle
    stk.bayern.dePrimärquelleFreistaat Bayern
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