BundesBonus
Zuschuss · bis 80.000 € Land

Ausstellungen - Bildende Kunst

Förderung von Sammelausstellungen im Bereich der Bildenden Kunst in Bayern. Festbetragsfinanzierung zwischen 5.000 und 80.000 Euro fuer Ausstellungen mit mindestens fünf professionellen Künstlern.

Max. Förderung
80.000 €
pro Antrag
Zuständig
Bayerisches Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst
als Bewilligungsstelle

Auf einen Blick

Programm-Eckdaten in Kurzform
Förderart Zuschuss
Geltungsbereich Landesweit
Fördergeber Bayerisches Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst
Förderhöhe 5.000 € – 80.000 €
Zielgruppe Unternehmen

Worum geht es?

Zur Erhöhung der Zahl an Präsentationsmöglichkeiten in Bayern für in Bayern wirkende Künstler wird eine Förderung von Sammelausstellungen im Bereich der Bildenden Kunst angeboten. Eine Förderung kommt für Sammelausstellungen in Betracht, an denen mindestens fünf professionelle lebende Künstler beteiligt sind und der überwiegende Teil der beteiligten Künstler in Bayern wirkt.

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Voraussetzungen

Welche Bedingungen gelten?

5 Pflicht-Kriterien

Sammelausstellung mit mindestens 5 professionellen Künstlern

Überwiegender Teil der Künstler wirkt in Bayern

Träger ist juristische Person des privaten oder öffentlichen Rechts mit Sitz in Bayern

Träger hat mindestens 3 Jahre Ausstellungstätigkeit durchgeführt

Künstler haben abgeschlossene künstlerische Ausbildung oder mindestens 3 Jahre Ausstellungstätigkeit

Was bekommst du konkret?

Förderung von Sammelausstellungen mit zuwendungsfähigen Ausgaben wie Personal- und Sachausgaben für die Durchführung, Vernissage und Finissage, Rahmenprogramm (Kunstvermittlung), Leihgebühren für Kunstwerke, Aufwandsentschädigungen für Künstler. Material für Kunstwerke selbst und Ankauf/Erstellung von Kunstwerken sind nicht förderfähig.

Wie stellst du den Antrag?

Die Förderung wird als Zuschuss in Form einer Projektförderung mit Festbetragsfinanzierung gewährt. Sammelausstellungen müssen mindestens 5 professionelle lebende Künstler mit nachgewiesener Ausbildung oder mindestens dreijähriger Ausstellungstätigkeit beteiligen. Träger müssen juristische Personen des privaten oder öffentlichen Rechts mit Sitz in Bayern sein und mindestens 3 Jahre Ausstellungstätigkeit nachweisen.

Häufige Fragen

Wer kann bei der Ausstellungsförderung Bildende Kunst einen Antrag stellen?
Die Förderung kann beantragt werden durch juristische Personen des privaten oder öffentlichen Rechts mit Sitz in Bayern (zum Beispiel Vereine, Stiftungen oder öffentliche Einrichtungen), die nicht gewinnorientiert am Markt tätig sind und die eine mindestens dreijährige Ausstellungstätigkeit durchführen.
Welche Anforderungen gelten für die Künstler?
Eine Förderung kommt für Sammelausstellungen in Betracht, an denen mindestens fünf professionelle lebende Künstler beteiligt sind. Der überwiegende Teil der beteiligten Künstler muss in Bayern wirken. Die Professionalität ist gegeben, wenn eine abgeschlossene künstlerische Ausbildung oder eine mindestens dreijährige Ausstellungstätigkeit nachgewiesen werden kann.
Welche Ausgaben sind zuwendungsfähig?
Als zuwendungsfähig gelten Personal- und Sachausgaben in unmittelbarem Zusammenhang mit dem Projekt wie Aufbau, Transport, Reisekosten und Übernachtung der Künstler, Leihgebühren für Kunstwerke, Aufwandsentschädigungen für Künstler, Vernissage/Finissage und Rahmenprogramm. Material für Kunstwerke selbst und Ankauf von Kunstwerken sind nicht förderfähig.

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Wo findest du die Originalquellen?

Transparenz

Unsere Quellen

  1. [01]
    Ausstellungen - Bildende Kunst — Offizielle Programmseite
    bayernportal.dePrimärquelleBayerisches Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst
  2. [02]
    Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst - Bildende Kunst
    stmwk.bayern.dePrimärquelleBayerisches Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst
  3. [03]
    Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst - Bildende Kunst
    stmwk.bayern.dePrimärquelleBayerisches Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst
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