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Mietwohnungsbauförderung Brandenburg (MietwohnungsbauförderR)

Das Land Brandenburg fördert mit Darlehen und Zuschüssen die generationsgerechte und barrierefreie Anpassung von Mietwohngebäuden durch Modernisierung und Instandsetzung, den Ein- und Anbau von Aufzügen sowie den Neubau von Mietwohnungen zu sozial verträglichen Mieten.

Zuständig
Land Brandenburg (Investitionsbank des Landes Brandenburg – ILB)
als Bewilligungsstelle

Auf einen Blick

Programm-Eckdaten in Kurzform
Förderart Darlehen
Geltungsbereich Landesweit
Fördergeber Land Brandenburg (Investitionsbank des Landes Brandenburg – ILB)
Förderhöhe
Zielgruppe Unternehmen

Worum geht es?

Auf Grundlage des Brandenburgischen Wohnraumförderungsgesetzes (BbgWoFG) gewährt das Land Brandenburg Darlehen und Zuschüsse für die Schaffung generationsgerechter Mietwohngebäude. Gefördert werden die generationsgerechte Anpassung von Mietwohnungen durch Modernisierung und Instandsetzung, die Wiederherstellung, Erweiterung und Nutzungsänderung von Gebäuden, der Mietwohnungsneubau zu sozial verträglichen Mieten, der Ein- und Anbau von Aufzügen zur Herstellung barrierefreier Zugänge sowie die Schaffung von Wohnheimplätzen für Studierende und Auszubildende. Zielgruppen sind insbesondere Haushalte mit Kindern, Menschen mit Behinderungen, Seniorinnen und Senioren, Studierende, Auszubildende sowie Personen in sozialen Notlagen. Die Förderung ist an festgelegte innerstädtische Gebietskulissen gebunden und mit Belegungsbindungen über mindestens 25 Jahre verknüpft.

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Voraussetzungen

Welche Bedingungen gelten?

3 Pflicht-Kriterien

Modernisierung, Aufzugseinbau oder Neubau von Mietwohnraum

Vorhaben innerhalb der festgelegten innerstädtischen Gebietskulisse

Belegungsbindung über mindestens 25 Jahre

Was bekommst du konkret?

Darlehen und Zuschüsse für Modernisierung und Instandsetzung, Wiederherstellung, Erweiterung, Nutzungsänderung sowie Mietwohnungsneubau und den Ein- oder Anbau von Aufzügen. Anerkennungsfähig sind die anrechenbaren Kosten nach DIN 276.

Wie stellst du den Antrag?

Förderempfänger sind Eigentümer, Erbbauberechtigte oder sonstige Verfügungsberechtigte, die die persönliche und wirtschaftliche Zuverlässigkeit und Leistungsfähigkeit nach dem BbgWoFG erfüllen; Eigentümergemeinschaften werden nicht berücksichtigt. Die Förderung ist innerhalb festgelegter innerstädtischer Gebietskulissen möglich. Bewilligungsstelle ist die Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB).

Häufige Fragen

Was wird mit der Mietwohnungsbauförderung Brandenburg gefördert?
Gefördert werden die generationsgerechte Anpassung von Mietwohnungen durch Modernisierung und Instandsetzung, die Wiederherstellung, Erweiterung und Nutzungsänderung von Gebäuden, der Mietwohnungsneubau zu sozial verträglichen Mieten, der Ein- oder Anbau von Aufzügen sowie die Schaffung von Wohnheimplätzen für Studierende und Auszubildende.
Wer kann die Förderung beantragen?
Förderempfänger sind natürliche und juristische Personen als Eigentümer, Erbbauberechtigte oder sonstige Verfügungsberechtigte. Sie müssen die persönliche und wirtschaftliche Zuverlässigkeit und Leistungsfähigkeit nach dem Brandenburgischen Wohnraumförderungsgesetz erfüllen. Eigentümergemeinschaften werden nicht berücksichtigt.
Welche Bindungen sind mit der Förderung verbunden?
Im Fördervertrag werden Belegungsbindungen über einen Zweckbindungszeitraum von mindestens 25 Jahren begründet. Mindestens 45 Prozent der geförderten Wohnungen sind Berechtigten mit Wohnberechtigungsschein zu überlassen, weitere 30 Prozent Berechtigten mit bis zu 40 Prozent überschrittener Einkommensgrenze.

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Wo findest du die Originalquellen?

Transparenz

Unsere Quellen

  1. [01]
    Programmbeschreibung Förderdatenbank
    foerderdatenbank.dePrimärquelleLand Brandenburg, Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB)
  2. [02]
    Mietwohnungsbau-Modernisierung – ILB Brandenburg
    ilb.dePrimärquelleLand Brandenburg, Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB)
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