Auf einen Blick
| Förderart | Darlehen |
|---|---|
| Geltungsbereich | Landesweit |
| Fördergeber | Sächsisches Staatsministerium des Innern / Sächsische Aufbaubank (SAB) |
| Förderhöhe | ab 80.000 € |
| Finanzierungsanteil | bis 100 % der Kosten — rückzahlbar |
| Zielgruppe | Unternehmen |
Worum geht es?
Nach der Richtlinie RL Aufzugsanlagen Mietwohngebäude (RL AMW) fördert der Freistaat Sachsen die Errichtung beziehungsweise Erneuerung von Personenaufzügen in oder an bestehenden Mietwohngebäuden mit mehr als drei Geschossen und mehr als sechs Mietwohnungen. Gefördert werden auch einzelne Aufgänge sowie Maßnahmen zum Abbau von Barrieren im Zugangsbereich und investive Begleitmaßnahmen. Die Erneuerung bestehender Aufzugsanlagen ist nur förderfähig, wenn damit eine gravierende qualitative Verbesserung der vertikalen Erreichbarkeit erreicht wird; der reine Ersatz wird nicht gefördert. Zweck der Förderung ist die Verbesserung des Wohnungsangebots und die Vermeidung von Wohnungsleerstand.
Passt Aufzugsanlagen in Mietwohngebäuden Sachsen (RL AMW) zu dir?
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Welche Bedingungen gelten?
3 Pflicht-Kriterien
Mietwohngebäude mit mehr als 3 Geschossen und mehr als 6 Mietwohnungen
Gebäude spätestens am 31.12.1990 bezugsfertig
Leerstandsquote der Gemeinde über 5 Prozent
Was bekommst du konkret?
Zinsverbilligtes Förderdarlehen der Sächsischen Aufbaubank in Höhe von bis zu 100 Prozent der förderfähigen Ausgaben, mindestens jedoch 80.000 Euro. Das Darlehen wird für die Dauer der ersten Zinsbindung, höchstens für 20 Jahre, im Zins verbilligt und zu 100 Prozent des zugesagten Betrags ausgezahlt. Die Tilgung beträgt mindestens 3 Prozent p.a.; die tilgungsfreie Zeit beträgt bis zu zwei Jahre ab Bewilligung.
Wie stellst du den Antrag?
Empfänger ist der Eigentümer eines Grundstücks oder einer Wohnung oder der Erbbauberechtigte mit einem bestehenden Mietwohngebäude, das spätestens am 31. Dezember 1990 bezugsfertig war. Der Antrag wird auf dem SAB-Vordruck 69013 nebst Gemeindebestätigung, Konzept zur Leerstandsreduzierung und De-minimis-Erklärung bei der Sächsischen Aufbaubank gestellt und kann auch elektronisch eingereicht werden. Die SAB prüft die Förderfähigkeit und zahlt das Darlehen nach Abschluss der Maßnahme oder nach Baufortschritt aus.
Häufige Fragen
Wie hoch ist das Förderdarlehen?
Welche Gebäude sind förderfähig?
Wie lange wird der Zins verbilligt?
Welche Voraussetzung gilt zum Leerstand?
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Wo findest du die Originalquellen?
Unsere Quellen
- [01]Programmbeschreibung Förderdatenbank des Bundesfoerderdatenbank.dePrimärquelleSächsisches Staatsministerium des Innern / Sächsische Aufbaubank (SAB)
- [02]Sächsische Aufbaubank (SAB)sab.sachsen.dePrimärquelleSächsisches Staatsministerium des Innern / Sächsische Aufbaubank (SAB)