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Aufzugsanlagen in Mietwohngebäuden Sachsen (RL AMW)

Der Freistaat Sachsen fördert über die Sächsische Aufbaubank die Errichtung und Erneuerung von Personenaufzügen in bestehenden Mietwohngebäuden mit einem zinsverbilligten Förderdarlehen. Ziel ist die vertikale Erschließung von Mietwohnraum zur Bewältigung des demografischen Wandels und zur Vermeidung von Leerstand.

Zuständig
Sächsisches Staatsministerium des Innern / Sächsische Aufbaubank (SAB)
als Bewilligungsstelle

Auf einen Blick

Programm-Eckdaten in Kurzform
Förderart Darlehen
Geltungsbereich Landesweit
Fördergeber Sächsisches Staatsministerium des Innern / Sächsische Aufbaubank (SAB)
Förderhöhe ab 80.000 €
Finanzierungsanteil bis 100 % der Kosten — rückzahlbar
Zielgruppe Unternehmen

Worum geht es?

Nach der Richtlinie RL Aufzugsanlagen Mietwohngebäude (RL AMW) fördert der Freistaat Sachsen die Errichtung beziehungsweise Erneuerung von Personenaufzügen in oder an bestehenden Mietwohngebäuden mit mehr als drei Geschossen und mehr als sechs Mietwohnungen. Gefördert werden auch einzelne Aufgänge sowie Maßnahmen zum Abbau von Barrieren im Zugangsbereich und investive Begleitmaßnahmen. Die Erneuerung bestehender Aufzugsanlagen ist nur förderfähig, wenn damit eine gravierende qualitative Verbesserung der vertikalen Erreichbarkeit erreicht wird; der reine Ersatz wird nicht gefördert. Zweck der Förderung ist die Verbesserung des Wohnungsangebots und die Vermeidung von Wohnungsleerstand.

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Voraussetzungen

Welche Bedingungen gelten?

3 Pflicht-Kriterien

Mietwohngebäude mit mehr als 3 Geschossen und mehr als 6 Mietwohnungen

Gebäude spätestens am 31.12.1990 bezugsfertig

Leerstandsquote der Gemeinde über 5 Prozent

Was bekommst du konkret?

Zinsverbilligtes Förderdarlehen der Sächsischen Aufbaubank in Höhe von bis zu 100 Prozent der förderfähigen Ausgaben, mindestens jedoch 80.000 Euro. Das Darlehen wird für die Dauer der ersten Zinsbindung, höchstens für 20 Jahre, im Zins verbilligt und zu 100 Prozent des zugesagten Betrags ausgezahlt. Die Tilgung beträgt mindestens 3 Prozent p.a.; die tilgungsfreie Zeit beträgt bis zu zwei Jahre ab Bewilligung.

Wie stellst du den Antrag?

Empfänger ist der Eigentümer eines Grundstücks oder einer Wohnung oder der Erbbauberechtigte mit einem bestehenden Mietwohngebäude, das spätestens am 31. Dezember 1990 bezugsfertig war. Der Antrag wird auf dem SAB-Vordruck 69013 nebst Gemeindebestätigung, Konzept zur Leerstandsreduzierung und De-minimis-Erklärung bei der Sächsischen Aufbaubank gestellt und kann auch elektronisch eingereicht werden. Die SAB prüft die Förderfähigkeit und zahlt das Darlehen nach Abschluss der Maßnahme oder nach Baufortschritt aus.

Häufige Fragen

Wie hoch ist das Förderdarlehen?
Das Förderdarlehen beträgt bis zu 100 Prozent der förderfähigen Ausgaben, mindestens jedoch 80.000 Euro. Es wird zu 100 Prozent des zugesagten Betrags ausgezahlt.
Welche Gebäude sind förderfähig?
Gefördert werden Personenaufzüge in bestehenden Mietwohngebäuden mit mehr als drei Geschossen und mehr als sechs Mietwohnungen, die spätestens am 31. Dezember 1990 bezugsfertig waren. Der reine Ersatz einer Aufzugsanlage wird nicht gefördert.
Wie lange wird der Zins verbilligt?
Das Förderdarlehen wird für die Dauer der ersten Zinsbindung, höchstens jedoch für 20 Jahre, im Zins verbilligt. Maßgeblich ist der zum Zeitpunkt der Antragstellung geltende Zinssatz.
Welche Voraussetzung gilt zum Leerstand?
Die Förderung erfolgt nur in Gemeinden mit entsprechendem Leerstand. Dies gilt als gegeben, wenn die Leerstandsquote der Gemeinde über 5 Prozent liegt; im Einzelfall kann das Staatsministerium des Innern auch anhand anderer wohnungswirtschaftlicher Daten zustimmen.

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Wo findest du die Originalquellen?

Transparenz

Unsere Quellen

  1. [01]
    Programmbeschreibung Förderdatenbank des Bundes
    foerderdatenbank.dePrimärquelleSächsisches Staatsministerium des Innern / Sächsische Aufbaubank (SAB)
  2. [02]
    Sächsische Aufbaubank (SAB)
    sab.sachsen.dePrimärquelleSächsisches Staatsministerium des Innern / Sächsische Aufbaubank (SAB)
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