Auf einen Blick
| Förderart | Bürgschaft |
|---|---|
| Geltungsbereich | Landesweit |
| Fördergeber | Finanzministerium Mecklenburg-Vorpommern |
| Förderhöhe | — |
| Zielgruppe | Unternehmen |
Worum geht es?
Das Land Mecklenburg-Vorpommern übernimmt zur Förderung seiner gewerblichen Wirtschaft Ausfallbürgschaften, um Kredite abzusichern, für die andere Sicherheiten nicht ausreichen. Verbürgt werden rückzahlbare Forderungen aus der Investitions- und Umlaufmittelfinanzierung (Darlehen, Kontokorrent- und Avalkredite) sowie aus der Finanzierung von Nachfolgeregelungen. Das begünstigte Unternehmen muss in Mecklenburg-Vorpommern eine Betriebsstätte unterhalten. Ein Rechtsanspruch auf Übernahme einer Bürgschaft besteht nicht; das Land entscheidet nach pflichtgemäßem Ermessen.
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Welche Bedingungen gelten?
5 Pflicht-Kriterien
Betriebsstätte in Mecklenburg-Vorpommern
Gewerbliches Unternehmen der Wirtschaft
Andere Sicherheiten stehen nicht ausreichend zur Verfügung
Antrag vor Finanzierungsbeginn
Positive Rückzahlungsprognose bei normalem Verlauf
Was bekommst du konkret?
Die Bürgschaften werden als Ausfallbürgschaften übernommen, wobei der Kreditgeber ein anteiliges Eigenrisiko von mindestens 10 Prozent des Kreditausfalls trägt. Die höchste Laufzeit beträgt bei Investitionskrediten grundsätzlich 15 Jahre, bei unbeweglichem Anlagevermögen oder Binnenschiffen bis zu 20 Jahre und bei Umlaufmittelfinanzierungen 8 Jahre. Für die Bürgschaft fallen ein Bearbeitungsentgelt sowie ein laufendes Entgelt von jährlich einem Prozent des Bürgschaftsobligos an.
Wie stellst du den Antrag?
Antragsberechtigt sind Kreditinstitute und andere institutionelle Kapitalsammelstellen mit Sitz im Europäischen Wirtschaftsraum. Anträge auf Übernahme einer Landesbürgschaft sind beim Mandatar des Landes, der PricewaterhouseCoopers AG in Schwerin, einzureichen. Der Antrag muss grundsätzlich vor Finanzierungsbeginn gestellt werden. Über die Übernahme entscheidet der Bürgschaftsausschuss des Landes.
Häufige Fragen
Wer kann von einer Landesbürgschaft profitieren?
Wie hoch ist das Eigenrisiko des Kreditgebers?
Wie lange läuft eine Landesbürgschaft?
Wo wird der Antrag gestellt?
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Unsere Quellen
- [01]Förderdatenbank des Bundes: Bürgschaften des Landes Mecklenburg-Vorpommernfoerderdatenbank.dePrimärquelleFinanzministerium Mecklenburg-Vorpommern
- [02]Finanzministerium Mecklenburg-Vorpommernregierung-mv.dePrimärquelleFinanzministerium Mecklenburg-Vorpommern