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Bürgschaft Land

Bürgschaften des Landes Mecklenburg-Vorpommern

Das Land Mecklenburg-Vorpommern übernimmt Ausfallbürgschaften zur Förderung der gewerblichen Wirtschaft. Verbürgt werden rückzahlbare Kredite der Investitions- und Umlaufmittelfinanzierung sowie die Finanzierung von Nachfolgeregelungen, wenn andere Sicherheiten zur Kreditabsicherung nicht ausreichen. Der Kreditgeber trägt ein Eigenrisiko von mindestens 10 Prozent des Kreditausfalls.

Zuständig
Finanzministerium Mecklenburg-Vorpommern
als Bewilligungsstelle

Auf einen Blick

Programm-Eckdaten in Kurzform
Förderart Bürgschaft
Geltungsbereich Landesweit
Fördergeber Finanzministerium Mecklenburg-Vorpommern
Förderhöhe
Zielgruppe Unternehmen

Worum geht es?

Das Land Mecklenburg-Vorpommern übernimmt zur Förderung seiner gewerblichen Wirtschaft Ausfallbürgschaften, um Kredite abzusichern, für die andere Sicherheiten nicht ausreichen. Verbürgt werden rückzahlbare Forderungen aus der Investitions- und Umlaufmittelfinanzierung (Darlehen, Kontokorrent- und Avalkredite) sowie aus der Finanzierung von Nachfolgeregelungen. Das begünstigte Unternehmen muss in Mecklenburg-Vorpommern eine Betriebsstätte unterhalten. Ein Rechtsanspruch auf Übernahme einer Bürgschaft besteht nicht; das Land entscheidet nach pflichtgemäßem Ermessen.

Schnell-Check

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Voraussetzungen

Welche Bedingungen gelten?

5 Pflicht-Kriterien

Betriebsstätte in Mecklenburg-Vorpommern

Gewerbliches Unternehmen der Wirtschaft

Andere Sicherheiten stehen nicht ausreichend zur Verfügung

Antrag vor Finanzierungsbeginn

Positive Rückzahlungsprognose bei normalem Verlauf

Was bekommst du konkret?

Die Bürgschaften werden als Ausfallbürgschaften übernommen, wobei der Kreditgeber ein anteiliges Eigenrisiko von mindestens 10 Prozent des Kreditausfalls trägt. Die höchste Laufzeit beträgt bei Investitionskrediten grundsätzlich 15 Jahre, bei unbeweglichem Anlagevermögen oder Binnenschiffen bis zu 20 Jahre und bei Umlaufmittelfinanzierungen 8 Jahre. Für die Bürgschaft fallen ein Bearbeitungsentgelt sowie ein laufendes Entgelt von jährlich einem Prozent des Bürgschaftsobligos an.

Wie stellst du den Antrag?

Antragsberechtigt sind Kreditinstitute und andere institutionelle Kapitalsammelstellen mit Sitz im Europäischen Wirtschaftsraum. Anträge auf Übernahme einer Landesbürgschaft sind beim Mandatar des Landes, der PricewaterhouseCoopers AG in Schwerin, einzureichen. Der Antrag muss grundsätzlich vor Finanzierungsbeginn gestellt werden. Über die Übernahme entscheidet der Bürgschaftsausschuss des Landes.

Häufige Fragen

Wer kann von einer Landesbürgschaft profitieren?
Bürgschaften können im Interesse gewerblicher Unternehmen und sonstiger gewerblicher Einrichtungen übernommen werden, die in Mecklenburg-Vorpommern eine Betriebsstätte unterhalten und deren Finanzierungsbedarf sich auf diese Betriebsstätte bezieht.
Wie hoch ist das Eigenrisiko des Kreditgebers?
Die Bürgschaften werden als Ausfallbürgschaften mit einem anteiligen Eigenrisiko des Kreditgebers von mindestens 10 Prozent des Kreditausfalls übernommen.
Wie lange läuft eine Landesbürgschaft?
Die Bürgschaftslaufzeit entspricht grundsätzlich der Kreditlaufzeit. Bei Investitionskrediten beträgt sie höchstens 15 Jahre, bei unbeweglichem Anlagevermögen bis zu 20 Jahre und bei Umlaufmittelfinanzierungen höchstens 8 Jahre.
Wo wird der Antrag gestellt?
Anträge sind beim Mandatar des Landes, der PricewaterhouseCoopers AG in Schwerin, einzureichen. Antragsberechtigt sind Kreditinstitute mit Sitz im Europäischen Wirtschaftsraum.

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Wo findest du die Originalquellen?

Transparenz

Unsere Quellen

  1. [01]
    Förderdatenbank des Bundes: Bürgschaften des Landes Mecklenburg-Vorpommern
    foerderdatenbank.dePrimärquelleFinanzministerium Mecklenburg-Vorpommern
  2. [02]
    Finanzministerium Mecklenburg-Vorpommern
    regierung-mv.dePrimärquelleFinanzministerium Mecklenburg-Vorpommern
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