BundesBonus
Zuschuss · bis 60 % Land Aktuell bis 31.12.2029

Innovationsnetzwerke Niedersachsen

Die NBank fördert das Management leistungsfähiger Innovationsnetzwerke in Niedersachsen mit einem Zuschuss von bis zu 150.000 Euro pro Jahr. Ziel ist die Stärkung der Innovationskraft und Wettbewerbsfähigkeit von kleinen und mittleren Unternehmen.

Förderung höchstens
150.000 €
je Jahr
Fördergeber
Investitions- und Förderbank Niedersachsen

Auf einen Blick

Programm-Eckdaten in Kurzform
Förderart Zuschuss
Förderebene Landesprogramm
Fördergeber Investitions- und Förderbank Niedersachsen
Förderung bis zu 150.000 € pro Jahr
Förderquote bis 60 %
Zielgruppe Unternehmen

Worum geht es?

Leistungsfähige Innovationsnetzwerke können die Innovationskraft und Wettbewerbsfähigkeit insbesondere kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU) verbessern. Durch die Qualifizierung der Netzwerke sollen Wissensbildung, Wissens- und Technologietransfer gestärkt sowie die Zusammenarbeit der Wirtschaft untereinander und mit der Wissenschaft ausgebaut werden. Das Vorhaben muss innerhalb der Stärkefelder der niedersächsischen Regionalen Innovationsstrategie für die intelligente Spezialisierung (RIS3) liegen – dazu zählen Mobilität, Lebenswissenschaften, Energietechnologien und -systeme, Land- und Ernährungswirtschaft, Neue Materialien, Produktionstechnik, Maritime Wirtschaft sowie das Querschnittsfeld Digitale Wirtschaft.

Schnell-Check

Passt Innovationsnetzwerke Niedersachsen zu dir?

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Voraussetzungen

Welche Bedingungen gelten?

4 Pflicht-Kriterien

Pflicht-Kriterien der Förderung
Kriterium
Juristische Person als Träger des Innovationsnetzwerks oder Konsortium
Vorhaben in RIS3-Stärkefeldern Niedersachsens
Mindestförderfähige Ausgaben (30.000 oder 50.000 Euro pro Jahr)
Antrag vor Projektbeginn
Leistungen

Wie setzt sich der Förderbetrag zusammen?

Zusammensetzung des Förderbetrags nach Komponente, Förderquote und Höchstbetrag
KomponenteFörderquoteMax. Betrag
Grundförderungfür jeden förderfähigen Antrag, Höchstbetrag je Jahr60 %150.000 €

Was bekommst du konkret?

Nicht rückzahlbarer Zuschuss für Personal- und Sachausgaben des Netzwerkmanagements. SER-Gebiet: bis zu 40 Prozent der förderfähigen Ausgaben, maximal 150.000 Euro pro Jahr, Mindestausgaben 50.000 Euro pro Förderjahr, Netzwerk aus mindestens 15 Partnern, davon mindestens zehn private Unternehmen, mit Betriebsstätte oder Sitz in Niedersachsen. ÜR-Gebiet nach AGVO: bis zu 50 Prozent, maximal 150.000 Euro pro Jahr, Mindestausgaben 30.000 Euro pro Förderjahr, Netzwerk aus mindestens vier Partnern aus Niedersachsen. ÜR-Gebiet nach De-minimis bei Initiierung neuer Netzwerke: bis zu 60 Prozent, maximal 150.000 Euro pro Jahr, Mindestausgaben 30.000 Euro pro Förderjahr, mindestens vier Innovationsintermediäre aus der Übergangsregion. Laufzeit zwischen einem und drei Jahren. Erneute Antragstellung möglich. Bei AGVO-Förderung können Betriebsbeihilfen für Innovationscluster bis zu 10 Jahre gewährt werden.

Rechner

Wie hoch fällt deine Förderung aus?

Förderrechner für Innovationsnetzwerke Niedersachsen
250.000 €

Förderfähig sind max. 250.000 €

Rechnerische Schätzung
150.000 €

je Jahr

Förderquote60%
  • Gesamtkosten250.000 €
  • Förderfähige Basis250.000 €
  • Zuschuss– 150.000 €
  • Dein Eigenanteil100.000 €

Unverbindliche Orientierung — keine verbindliche Förderzusage. Endgültige Berechnung erfolgt durch die Behörde.

Ablauf

Wie läuft ein Antrag typischerweise ab?

3 Schritte

  1. 01

    Antrag vor Projektbeginn stellen

    Antragsteller stellen den Antrag vor Projektbeginn online über das NBank-Kundenportal.

  2. 02

    Digitalen Assistenten nutzen

    Der digitale Assistent führt Schritt für Schritt durch die Antragstellung.

  3. 03

    Beginn-Regel nach Ausgabenhöhe

    Für Anträge, die nach dem 01.01.2026 gestellt wurden, gilt: Bei Privaten und Unternehmen ist ein Projektstart ab Antragseingang möglich, wenn die Projektausgaben unter 100.000 € liegen, bei Kommunen, wenn sie unter 1 Mio. € liegen; andernfalls erst nach Förderzusage oder schriftlicher Genehmigung des vorzeitigen Beginns.

Häufige Fragen

Wer kann den Zuschuss beantragen?
Juristische Personen als Träger des Innovationsnetzwerks sowie Konsortien. Antragsberechtigt sind die Netzwerk-Betreiber, nicht die einzelnen Netzwerkpartner – deren Ausgaben sind nicht förderfähig.
Wie hoch ist die Förderung?
Im stärker entwickelten Regionsgebiet (SER) bis zu 40 Prozent, maximal 150.000 Euro pro Jahr. In der Übergangsregion (ÜR) bis zu 50 Prozent nach AGVO oder bis zu 60 Prozent nach De-minimis-Verordnung – jeweils maximal 150.000 Euro pro Jahr.
Welche Stärkefelder werden gefördert?
Das Vorhaben muss in einem RIS3-Stärkefeld liegen: Mobilität, Lebenswissenschaften, Energietechnologien und -systeme, Land- und Ernährungswirtschaft, Neue Materialien, Produktionstechnik, Maritime Wirtschaft sowie das Querschnittsfeld Digitale Wirtschaft.
Wie lange läuft die Förderung?
Die Laufzeit beträgt zwischen einem und bis zu drei Jahren. Eine erneute Antragstellung nach Ablauf der Förderung ist möglich. Bei Förderung nach AGVO können Betriebsbeihilfen für Innovationscluster bis zu 10 Jahre gewährt werden.
Was wird konkret gefördert?
Personal- und Sachausgaben des Netzwerkbetreibenden für Betreuung des Innovationsnetzwerks, Werbung neuer Mitglieder, Verwaltung der Einrichtungen, Organisation von Aus- und Weiterbildung, Workshops, Konferenzen sowie transnationale Zusammenarbeit.

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Wo findest du die Originalquellen?

Transparenz

Unsere Quellen

  1. [01]
    Innovationsnetzwerke Niedersachsen — Offizielle Programmseite
    nbank.dePrimärquelleNBank – Investitions- und Förderbank Niedersachsen
  2. [02]
    Produktinformation Innovationsnetzwerke FP 2021-2027 (PDF)
    nbank.dePrimärquelleNBank – Investitions- und Förderbank Niedersachsen

Wie wir Quellen auswählen, gegeneinander abwägen und Angaben vor der Veröffentlichung gegen das Original prüfen, steht in unserer Methodik.

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