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Zuschuss · bis 60 % Land

NBank Beratung KMU zu Wissens- und Technologietransfer

Das Land Niedersachsen fördert über die NBank kommunale Beratungsangebote für kleine und mittlere Unternehmen zum Wissens- und Technologietransfer. Zuschuss bis zu 40 Prozent im SER-Gebiet, bis zu 60 Prozent im ÜR-Gebiet der förderfähigen Ausgaben.

Zuständig
NBank – Investitions- und Förderbank Niedersachsen
als Bewilligungsstelle

Auf einen Blick

Programm-Eckdaten in Kurzform
Förderart Zuschuss
Geltungsbereich Landesweit
Fördergeber NBank – Investitions- und Förderbank Niedersachsen
Förderhöhe
Förderquote 60 %
Zielgruppe Unternehmen

Worum geht es?

Das Land Niedersachsen fördert kommunale Beratungsangebote für kleine und mittlere Unternehmen. Damit werden Unternehmen verstärkt in das Innovationsgeschehen einbezogen und insbesondere der Informationsaustausch und die Zusammenarbeit mit regionalen wissenschaftlichen Einrichtungen angeregt. Gefördert werden Gebietskörperschaften, Konsortien aus Gebietskörperschaften sowie niedersächsische Einrichtungen, die mit Aufgaben der Wirtschaftsförderung betraut sind.

Schnell-Check

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Voraussetzungen

Welche Bedingungen gelten?

4 Pflicht-Kriterien

Gebietskörperschaft, Konsortium oder beauftragte Wirtschaftsförderungseinrichtung in Niedersachsen

KMU-Status der beratenen Unternehmen durch Steuerberatung oder Wirtschaftsprüfung testiert

Mindestens 30 Prozent der förderfähigen Ausgaben für qualifizierte Beratungen

Antrag vor Projektbeginn über NBank-Kundenportal

Ablauf

Wie läuft ein Antrag typischerweise ab?

4 Schritte

  1. 01

    Beratungsbedarf klären

    Kontakt zur NBank Niedersachsen aufnehmen und Beratungsbedarf zum Thema Wissens- und Technologietransfer mit einer wissenschaftlichen Einrichtung besprechen.

  2. 02

    Antrag vor Vorhabenbeginn stellen

    Antrag bei der NBank Niedersachsen vor Beginn des geplanten Beratungsvorhabens einreichen. Projektbeginn erst nach Antragstellung und Genehmigung zulässig.

  3. 03

    Prüfung und Bewilligung durch NBank

    Die NBank prüft die Förderfähigkeit des Beratungsvorhabens und erteilt nach positiver Entscheidung einen Bewilligungsbescheid.

  4. 04

    Vorhaben durchführen und Nachweis erbringen

    Beratungsvorhaben mit der wissenschaftlichen Einrichtung durchführen und anschließend Verwendungsnachweis bei der NBank einreichen.

Häufige Fragen

Wer kann Antragsteller sein?
Antragsberechtigt sind einzelne Gebietskörperschaften, Konsortien aus Gebietskörperschaften sowie niedersächsische Einrichtungen, die von den Gebietskörperschaften mit Aufgaben der Wirtschaftsförderung betraut sind. Kleine und mittlere Unternehmen sind die Beratungsempfänger, nicht die Antragsteller.
Wie hoch ist der Zuschuss?
Der nicht rückzahlbare Zuschuss beträgt bis zu 40 Prozent im stärker entwickelten Gebiet (SER) und bis zu 60 Prozent im Übergangsgebiet (ÜR) der förderfähigen Ausgaben.
Was wird konkret gefördert?
Förderfähig sind qualifizierte Beratungen für KMU zu Technologien, Prozess- und Organisationsinnovationen, zur Entwicklung von Produkten und Dienstleistungen sowie zur Antragstellung in Innovationsförderprogrammen. Auch Aufschlussgespräche, Veranstaltungen und Öffentlichkeitsarbeit sind förderfähig.
Wie wird der Antrag gestellt?
Die Antragstellung erfolgt vor Projektbeginn über das NBank-Kundenportal (portal.nbank.de). Die Plattform führt durch die Eingabe der erforderlichen Unterlagen.

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Wo findest du die Originalquellen?

Transparenz

Unsere Quellen

  1. [01]
    NBank Beratung KMU zu Wissens- und Technologietransfer — Offizielle Programmseite
    nbank.dePrimärquelleNBank – Investitions- und Förderbank Niedersachsen
  2. [02]
    NBank Produktinformation Beratung KMU Technologietransfer (PDF)
    nbank.dePrimärquelleNBank – Investitions- und Förderbank Niedersachsen