Auf einen Blick
| Förderart | Zuschuss |
|---|---|
| Förderebene | Landesprogramm |
| Fördergeber | L-Bank Baden-Württemberg |
| Förderhöhe | bis zu 20.000 € |
| Förderquote | bis 50 % |
| Zielgruppe | Unternehmen, Existenzgründer |
Worum geht es?
Die L-Bank vergibt im Auftrag des Landes Baden-Württemberg vier Varianten von Innovationsgutscheinen für KMU und Freiberufler mit Hauptsitz in Baden-Württemberg (beim Innovationsgutschein 'Mittelstand trifft Start-ups' genügt eine Niederlassung oder Betriebsstätte in Baden-Württemberg): Innovationsgutschein BW (max. 7.500 Euro Zuschuss), Innovationsgutschein Start-up BW (max. 20.000 Euro, für Unternehmen bis maximal fünf Jahre nach Gründung), Innovationsgutschein Hightech BW (max. 20.000 Euro, für Unternehmen, die älter als fünf Jahre sind) und Innovationsgutschein 'Mittelstand trifft Start-ups' (max. 20.000 Euro, KMU bis 250 Mitarbeiter). Förderfähig sind wissenschaftliche Tätigkeiten im Vorfeld der Entwicklung neuer Produkte, Produktionsverfahren und Dienstleistungen (zum Beispiel Recherchen, Machbarkeitsstudien, Werkstoff- und Designstudien) sowie umsetzungsorientierte Forschungs- und Entwicklungstätigkeiten wie Konstruktion, Service Engineering, Prototypenbau und Produkttests, jeweils nur als Rechnung einer externen Forschungs- und Entwicklungseinrichtung. Der Innovationsgutschein Start-up BW richtet sich an Vorhaben aus den Wachstumsfeldern Digitalisierung, Green Economy, Life Science, Social Innovation und GovTech. Bei Hightech BW und Start-up BW zusätzlich Materialkosten. Förderung erfolgt als De-minimis-Beihilfe.
Passt L-Bank Innovationsgutscheine BW zu dir?
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Welche Bedingungen gelten?
6 Pflicht-Kriterien
| Kriterium |
|---|
| KMU oder Freiberufler mit Hauptsitz in Baden-Württemberg (oder Existenzgründung in BW); bei „Mittelstand trifft Start-ups“ genügt eine Niederlassung oder Betriebsstätte in BW |
| Max. 100 Mitarbeiter (250 bei ‚Mittelstand trifft Start-ups‘) |
| Vorjahresumsatz oder -bilanzsumme höchstens 20 Mio. € (bei „Mittelstand trifft Start-ups“: Umsatz bis 50 Mio. € oder Bilanzsumme bis 43 Mio. €) |
| Keine öffentliche Stelle kontrolliert 25 % oder mehr (Ausnahmen u. a.: Universitäten, Forschungszentren ohne Gewinnzweck, autonome Gebietskörperschaften mit weniger als 10 Mio. EUR Jahreshaushalt und weniger als 5000 Einwohnern) |
| Antragsteller steht in keiner Verbindung zu der beauftragten FuE-Einrichtung oder dem Start-up |
| Mit dem Vorhaben wird erst nach Zugang des Zuwendungsbescheids begonnen (jeder Liefer- oder Leistungsvertrag zählt als Beginn) |
Wie setzt sich der Förderbetrag zusammen?
| Komponente | Förderquote | Max. Betrag |
|---|---|---|
| Grundförderungfür jeden förderfähigen Antrag | 50 % | 20.000 € |
Was bekommst du konkret?
Zuschuss bis 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben. Maximaler Zuschuss: 7.500 Euro für Innovationsgutschein BW; 20.000 Euro für Innovationsgutschein Hightech BW, Start-up BW oder 'Mittelstand trifft Start-ups'. Pro Unternehmen einmal pro Kalenderjahr ein Gutschein, insgesamt maximal zwei Gutscheine Hightech BW oder Start-up BW und maximal ein 'Mittelstand trifft Start-ups'. De-minimis-Beihilfe.
Wie hoch fällt deine Förderung aus?
Förderfähig sind max. 40.000 €
pro Antrag
- Gesamtkosten40.000 €
- Förderfähige Basis40.000 €
- Zuschuss– 20.000 €
- Dein Eigenanteil20.000 €
Unverbindliche Orientierung — keine verbindliche Förderzusage. Endgültige Berechnung erfolgt durch die Behörde.
Wie läuft ein Antrag typischerweise ab?
4 Schritte
- 01
Online-Antrag im L-Bank Förderportal stellen
Antrag vollständig online im L-Bank Förderportal einreichen; die beauftragte Forschungs- und Entwicklungseinrichtung muss bereits im Antrag genannt werden. Verbindliche Verträge und Aufträge dürfen erst nach Zugang des Zuwendungsbescheids abgeschlossen beziehungsweise erteilt werden.
- 02
Inhaltliche Prüfung durch den Innovationsausschuss
Ein Innovationsausschuss prüft den Antrag inhaltlich und entscheidet über die Förderwürdigkeit des geplanten Vorhabens.
- 03
Zuwendungsbescheid abwarten und Vorhaben durchführen
Mit dem Vorhaben erst nach Erhalt des Zuwendungsbescheids beginnen. Das Vorhaben anschließend innerhalb des Bewilligungszeitraums umsetzen; er beträgt zehn Monate, eine Verlängerung um zwei Monate ist auf Antrag möglich.
- 04
Verwendungsnachweis einreichen und Auszahlung erhalten
Nach Abschluss des Vorhabens den Verwendungsnachweis mit dem Formular der L-Bank (auf der Internetseite der L-Bank bereitgestellt) vor Ablauf des Bewilligungszeitraums einreichen; beizufügen sind die Rechnungen, die Zahlungsnachweise und ein Sachbericht. Die Auszahlung erfolgt nach Prüfung des Verwendungsnachweises.
Häufige Fragen
Welche Innovationsgutscheine gibt es?
Was kann ich nicht finanzieren?
Kann ich die Innovationsgutscheine mit anderen Förderungen kombinieren?
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Wo findest du die Originalquellen?
Unsere Quellen
- [01]L-Bank Innovationsgutscheine BW — Offizielle Programmseitel-bank.dePrimärquelleL-Bank Baden-Württemberg
- [02]EU-Verordnung 2023/2831 (De-minimis)eur-lex.europa.euRechtsgrundlageL-Bank Baden-Württemberg
Wie wir Quellen auswählen, gegeneinander abwägen und Angaben vor der Veröffentlichung gegen das Original prüfen, steht in unserer Methodik.