BundesBonus
Zuschuss · bis 50 % Land

L-Bank Innovationsgutscheine BW

Mit den Innovationsgutscheinen BW unterstützt das Land Baden-Württemberg kleine und mittlere Unternehmen sowie Existenzgründer mit Zuschüssen für Forschungs- und Entwicklungsprojekte — bis zu 50 Prozent der Kosten, maximal 20.000 Euro.

Max. Förderung
20.000 €
pro Antrag
Fördergeber
L-Bank Baden-Württemberg

Auf einen Blick

Programm-Eckdaten in Kurzform
Förderart Zuschuss
Förderebene Landesprogramm
Fördergeber L-Bank Baden-Württemberg
Förderhöhe bis zu 20.000 €
Förderquote bis 50 %
Zielgruppe Unternehmen, Existenzgründer

Worum geht es?

Die L-Bank vergibt im Auftrag des Landes Baden-Württemberg vier Varianten von Innovationsgutscheinen für KMU und Freiberufler mit Hauptsitz in Baden-Württemberg (beim Innovationsgutschein 'Mittelstand trifft Start-ups' genügt eine Niederlassung oder Betriebsstätte in Baden-Württemberg): Innovationsgutschein BW (max. 7.500 Euro Zuschuss), Innovationsgutschein Start-up BW (max. 20.000 Euro, für Unternehmen bis maximal fünf Jahre nach Gründung), Innovationsgutschein Hightech BW (max. 20.000 Euro, für Unternehmen, die älter als fünf Jahre sind) und Innovationsgutschein 'Mittelstand trifft Start-ups' (max. 20.000 Euro, KMU bis 250 Mitarbeiter). Förderfähig sind wissenschaftliche Tätigkeiten im Vorfeld der Entwicklung neuer Produkte, Produktionsverfahren und Dienstleistungen (zum Beispiel Recherchen, Machbarkeitsstudien, Werkstoff- und Designstudien) sowie umsetzungsorientierte Forschungs- und Entwicklungstätigkeiten wie Konstruktion, Service Engineering, Prototypenbau und Produkttests, jeweils nur als Rechnung einer externen Forschungs- und Entwicklungseinrichtung. Der Innovationsgutschein Start-up BW richtet sich an Vorhaben aus den Wachstumsfeldern Digitalisierung, Green Economy, Life Science, Social Innovation und GovTech. Bei Hightech BW und Start-up BW zusätzlich Materialkosten. Förderung erfolgt als De-minimis-Beihilfe.

Schnell-Check

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Voraussetzungen

Welche Bedingungen gelten?

6 Pflicht-Kriterien

Pflicht-Kriterien der Förderung
Kriterium
KMU oder Freiberufler mit Hauptsitz in Baden-Württemberg (oder Existenzgründung in BW); bei „Mittelstand trifft Start-ups“ genügt eine Niederlassung oder Betriebsstätte in BW
Max. 100 Mitarbeiter (250 bei ‚Mittelstand trifft Start-ups‘)
Vorjahresumsatz oder -bilanzsumme höchstens 20 Mio. € (bei „Mittelstand trifft Start-ups“: Umsatz bis 50 Mio. € oder Bilanzsumme bis 43 Mio. €)
Keine öffentliche Stelle kontrolliert 25 % oder mehr (Ausnahmen u. a.: Universitäten, Forschungszentren ohne Gewinnzweck, autonome Gebietskörperschaften mit weniger als 10 Mio. EUR Jahreshaushalt und weniger als 5000 Einwohnern)
Antragsteller steht in keiner Verbindung zu der beauftragten FuE-Einrichtung oder dem Start-up
Mit dem Vorhaben wird erst nach Zugang des Zuwendungsbescheids begonnen (jeder Liefer- oder Leistungsvertrag zählt als Beginn)
Leistungen

Wie setzt sich der Förderbetrag zusammen?

Zusammensetzung des Förderbetrags nach Komponente, Förderquote und Höchstbetrag
KomponenteFörderquoteMax. Betrag
Grundförderungfür jeden förderfähigen Antrag50 %20.000 €

Was bekommst du konkret?

Zuschuss bis 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben. Maximaler Zuschuss: 7.500 Euro für Innovationsgutschein BW; 20.000 Euro für Innovationsgutschein Hightech BW, Start-up BW oder 'Mittelstand trifft Start-ups'. Pro Unternehmen einmal pro Kalenderjahr ein Gutschein, insgesamt maximal zwei Gutscheine Hightech BW oder Start-up BW und maximal ein 'Mittelstand trifft Start-ups'. De-minimis-Beihilfe.

Rechner

Wie hoch fällt deine Förderung aus?

Förderrechner für L-Bank Innovationsgutscheine BW
40.000 €

Förderfähig sind max. 40.000 €

Rechnerische Schätzung
20.000 €

pro Antrag

Förderquote50%
  • Gesamtkosten40.000 €
  • Förderfähige Basis40.000 €
  • Zuschuss– 20.000 €
  • Dein Eigenanteil20.000 €

Unverbindliche Orientierung — keine verbindliche Förderzusage. Endgültige Berechnung erfolgt durch die Behörde.

Ablauf

Wie läuft ein Antrag typischerweise ab?

4 Schritte

  1. 01

    Online-Antrag im L-Bank Förderportal stellen

    Antrag vollständig online im L-Bank Förderportal einreichen; die beauftragte Forschungs- und Entwicklungseinrichtung muss bereits im Antrag genannt werden. Verbindliche Verträge und Aufträge dürfen erst nach Zugang des Zuwendungsbescheids abgeschlossen beziehungsweise erteilt werden.

  2. 02

    Inhaltliche Prüfung durch den Innovationsausschuss

    Ein Innovationsausschuss prüft den Antrag inhaltlich und entscheidet über die Förderwürdigkeit des geplanten Vorhabens.

  3. 03

    Zuwendungsbescheid abwarten und Vorhaben durchführen

    Mit dem Vorhaben erst nach Erhalt des Zuwendungsbescheids beginnen. Das Vorhaben anschließend innerhalb des Bewilligungszeitraums umsetzen; er beträgt zehn Monate, eine Verlängerung um zwei Monate ist auf Antrag möglich.

  4. 04

    Verwendungsnachweis einreichen und Auszahlung erhalten

    Nach Abschluss des Vorhabens den Verwendungsnachweis mit dem Formular der L-Bank (auf der Internetseite der L-Bank bereitgestellt) vor Ablauf des Bewilligungszeitraums einreichen; beizufügen sind die Rechnungen, die Zahlungsnachweise und ein Sachbericht. Die Auszahlung erfolgt nach Prüfung des Verwendungsnachweises.

Häufige Fragen

Welche Innovationsgutscheine gibt es?
Vier Varianten: Innovationsgutschein BW (max. 7.500 Euro), Innovationsgutschein Start-up BW (max. 20.000 Euro, für Unternehmen bis maximal fünf Jahre nach Gründung), Innovationsgutschein Hightech BW (max. 20.000 Euro, für Unternehmen, die älter als fünf Jahre sind) und 'Mittelstand trifft Start-ups' (max. 20.000 Euro, KMU bis 250 Mitarbeiter kooperieren mit Start-ups, die jünger als zehn Jahre sind).
Was kann ich nicht finanzieren?
Auftragsentwicklungen, klassische Unternehmensberatungen, Outsourcing von FuE, branchenübliche Konstruktions- und Programmierdienstleistungen, Bachelor-/Master-/Promotions-Studien, Kauf von Maschinen oder Software, betriebsinternen Aufwand (außer Materialkosten bei Hightech BW und Start-up BW), Schutzrechtsgebühren, Vertrieb und Marketing.
Kann ich die Innovationsgutscheine mit anderen Förderungen kombinieren?
Nein. Für die im Antrag angeführten FuE-Dienstleistungen und gegebenenfalls Materialkomponenten darf neben dem Innovationsgutschein keine weitere Förderung der öffentlichen Hand in Anspruch genommen werden.

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Wo findest du die Originalquellen?

Transparenz

Unsere Quellen

  1. [01]
    L-Bank Innovationsgutscheine BW — Offizielle Programmseite
    l-bank.dePrimärquelleL-Bank Baden-Württemberg
  2. [02]
    EU-Verordnung 2023/2831 (De-minimis)
    eur-lex.europa.euRechtsgrundlageL-Bank Baden-Württemberg

Wie wir Quellen auswählen, gegeneinander abwägen und Angaben vor der Veröffentlichung gegen das Original prüfen, steht in unserer Methodik.

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