BundesBonus
Zuschuss · bis 50 % Bund Aktuell bis 30.06.2027

KMU-innovativ: Ressourcen und Kreislaufwirtschaft

Zuschuss für kleine und mittlere Unternehmen für risikoreiche Forschungs- und Entwicklungsvorhaben in Rohstoffeffizienz, Kreislaufwirtschaft und nachhaltigem Wassermanagement. Bis zu 500.000 € pro Vorhaben mit zweistufigem Antragsverfahren.

Max. Förderung
500.000 €
pro Antrag
Fördergeber
Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt

Auf einen Blick

Programm-Eckdaten in Kurzform
Förderart Zuschuss
Förderebene Bundesprogramm
Fördergeber Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt
Förderhöhe bis zu 500.000 €
Förderquote bis 50 %
Zielgruppe Unternehmen

Worum geht es?

KMU-innovativ richtet sich an kleine und mittlere Unternehmen, die zum Zeitpunkt der Auszahlung eine Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland haben, sowie im Rahmen von Verbundprojekten an Hochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen, Gebietskörperschaften, andere Institutionen und Unternehmen, die nicht die KMU-Kriterien erfüllen. Das Programm finanziert anwendungsnahe Forschungsprojekte in den Bereichen Rohstoffeffizienz und Kreislaufwirtschaft (Recycling, Urban Mining, Sekundärrohstoffe) sowie nachhaltiges Wassermanagement (Wasserwiederverwendung, innovative Aufbereitung, Sanierung von Gewässern).

Schnell-Check

Passt KMU-innovativ zu dir?

5 Pflicht-Fragen · keine Weitergabe deiner Angaben, alles bleibt im Browser.

Voraussetzungen

Welche Bedingungen gelten?

5 Pflicht-Kriterien

Pflicht-Kriterien der Förderung
Kriterium
KMU gemäß EU-Definition
Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland
Hohes wissenschaftlich-technisches Risiko und Anwendungsnähe
Wirtschaftliche Verwertungsperspektive nachweisbar
Ergebnisnutzung in Deutschland, EWR oder Schweiz
Leistungen

Wie setzt sich der Förderbetrag zusammen?

Zusammensetzung des Förderbetrags nach Komponente, Förderquote und Höchstbetrag
KomponenteFörderquoteMax. Betrag
Grundförderungfür jeden förderfähigen Antrag50 %500.000 €

Was bekommst du konkret?

Nicht rückzahlbarer Zuschuss für Einzelprojekte oder Verbundprojekte mit einer Gesamtfördersumme von bis zu 500.000 €. Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft werden anteilig an den zuwendungsfähigen Kosten gefördert: Die AGVO setzt Höchstsätze von 50 % der beihilfefähigen Kosten für industrielle Forschung und 25 % für experimentelle Entwicklung, die unter den Voraussetzungen des Artikels 25 Absatz 6 AGVO (unter anderem Aufschläge für mittlere und kleine Unternehmen) auf bis zu 80 % angehoben werden können. Hochschulen und Forschungseinrichtungen können im nichtwirtschaftlichen Bereich individuell bis zu 100 % der zuwendungsfähigen Ausgaben erhalten; bei nichtwirtschaftlichen Forschungsvorhaben an Hochschulen und Universitätskliniken kommt eine Projektpauschale von 20 % hinzu. Die Laufzeit der Projekte beträgt in der Regel zwei Jahre.

Rechner

Wie hoch fällt deine Förderung aus?

Förderrechner für KMU-innovativ
1.000.000 €

Förderfähig sind max. 1.000.000 €

Rechnerische Schätzung
500.000 €

pro Antrag

Förderquote50%
  • Gesamtkosten1.000.000 €
  • Förderfähige Basis1.000.000 €
  • Zuschuss– 500.000 €
  • Dein Eigenanteil500.000 €

Unverbindliche Orientierung — keine verbindliche Förderzusage. Endgültige Berechnung erfolgt durch die Behörde.

Ablauf

Wie läuft ein Antrag typischerweise ab?

3 Schritte

  1. 01

    Erstberatung bei der Förderberatung 'Forschung und Innovation' holen

    Interessierten Unternehmen wird eine Erstberatung bei der Förderberatung 'Forschung und Innovation' des Bundes empfohlen (Beratungstelefon 0800 2623008, kostenfrei).

  2. 02

    Projektskizze einreichen (Bewertungsstichtage 15.04. und 15.10.)

    Projektskizze jederzeit über das Online-Skizzentool einreichen: Rohstoffeffizienz/Kreislaufwirtschaft → Projektträger Jülich (PtJ); Wassermanagement → Projektträger Karlsruhe (PTKA/KIT). Bewertungsstichtage: jeweils 15.04. und 15.10.; die Vorlagefrist gilt nicht als Ausschlussfrist.

  3. 03

    Vollantrag nach Aufforderung einreichen

    Nach positiver Skizzen-Bewertung wird zur Einreichung des vollständigen Antrags beim zuständigen Projektträger aufgefordert.

Häufige Fragen

Welche Themenfelder werden gefördert?
Rohstoffeffizienz und Kreislaufwirtschaft (zum Beispiel innovative Recyclingverfahren, ressourceneffizientes Produktdesign, Urban Mining) sowie nachhaltiges Wassermanagement (Wasserwiederverwendung, Trinkwasseraufbereitung, Abwasserbehandlung).
Wie hoch ist die Förderquote?
Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft werden anteilig gefördert; die AGVO setzt Höchstsätze von 50 % der beihilfefähigen Kosten für industrielle Forschung und 25 % für experimentelle Entwicklung, die unter den Voraussetzungen des Artikels 25 Absatz 6 AGVO auf bis zu 80 % angehoben werden können. Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen können im nichtwirtschaftlichen Bereich individuell bis zu 100 % der projektbezogenen Ausgaben erhalten.
Wann sind die Einreichungstermine?
Projektskizzen können in der ersten Stufe jederzeit beim zuständigen Projektträger eingereicht werden; Bewertungsstichtage sind jeweils der 15. April und der 15. Oktober eines Jahres. Die Vorlagefrist gilt nicht als Ausschlussfrist.
Wer ist der zuständige Projektträger?
Für Rohstoffeffizienz und Kreislaufwirtschaft der Projektträger Jülich (PtJ), für nachhaltiges Wassermanagement der Projektträger Karlsruhe (PTKA) am Karlsruher Institut für Technologie.

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Wo findest du die Originalquellen?

Transparenz

Unsere Quellen

  1. [01]
    BMFTR-Programmseite Nachhaltiges Wassermanagement
    fona.dePrimärquelleBundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR)
  2. [02]
    Projektträger Jülich Programmseite
    ptj.dePrimärquelleBundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR)
  3. [03]
    Förderberatung Forschung und Innovation
    foerderinfo.bund.dePrimärquelleBundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR)
  4. [04]
    Richtlinie zur Förderung von Projekten zum Thema KMU-innovativ: Ressourcen und Kreislaufwirtschaft (Bekanntmachung vom 28.03.2024)
    bmftr.bund.deRechtsgrundlageBundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt

Wie wir Quellen auswählen, gegeneinander abwägen und Angaben vor der Veröffentlichung gegen das Original prüfen, steht in unserer Methodik.

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