Auf einen Blick
| Förderart | Zuschuss |
|---|---|
| Geltungsbereich | Landesweit |
| Fördergeber | Investitionsbank Berlin (IBB) |
| Förderquote | 30 % |
| Zielgruppe | Unternehmen, Existenzgründer |
Worum geht es?
Gefördert werden Investitionsvorhaben von Existenzgründungen und bestehenden Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, die bedeutende regionalwirtschaftliche Effekte erzielen – etwa durch die Schaffung oder Sicherung von Dauerarbeitsplätzen. Voraussetzung ist unter anderem eine Erhöhung der Dauerarbeitsplätze um mindestens 10 Prozent (für KMU bis 31.12.2028: mindestens 5 Prozent) oder ein entsprechend hoher Investitionsbetrag gegenüber den durchschnittlichen Abschreibungen der letzten drei Jahre. Freiberuflich Tätige sowie bestimmte, in einer Negativliste aufgeführte Branchen sind von der Förderung ausgeschlossen.
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Welche Bedingungen gelten?
5 Pflicht-Kriterien
Unternehmensgröße (KMU oder Großunternehmen)
Betriebsstätte im Berliner Fördergebiet
Mindestinvestitionsvolumen von 10.000 Euro
Erhöhung der Dauerarbeitsplätze um mindestens 10 Prozent (KMU bis 31.12.2028: 5 Prozent) oder entsprechende Investitionshöhe
Geschäftszweck nicht auf der Ausschluss-Negativliste
Was bekommst du konkret?
Investitionszuschuss ab einem Mindestinvestitionsvolumen von 10.000 Euro (Investitionszeitraum max. 36 Monate): im C-Fördergebiet bis zu 30 Prozent für kleine, 20 Prozent für mittlere und 10 Prozent für große Unternehmen; im D-Fördergebiet bis zu 20 Prozent für kleine und 10 Prozent für mittlere Unternehmen. Alternativ ist ein lohnkostenbezogener Zuschuss für neu geschaffene, hochwertige Arbeitsplätze mit einem Jahresbruttogehalt über 35.000 Euro möglich, sofern mindestens 5 Dauerarbeitsplätze entstehen.
Wie stellst du den Antrag?
Der Antrag muss vor Beginn des Investitionsvorhabens bei der Investitionsbank Berlin gestellt werden, bevorzugt digital über das IBB Kundenportal. Nach Prüfung der Förderfähigkeit werden weitere Unterlagen angefordert, eine Beschlussvorlage erstellt und in der Regel im Förderausschuss entschieden. Nach positivem Bescheid erfolgt die Auszahlung, sobald die Investitionen getätigt und die Auszahlungsvoraussetzungen erfüllt sind.
Häufige Fragen
Wer wird durch die GRW-Förderung unterstützt?
Wie hoch ist der Investitionszuschuss?
Wann muss der Antrag gestellt werden?
Wer wird von der GRW-Förderung ausgeschlossen?
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Wo findest du die Originalquellen?
Unsere Quellen
- [01]GRW-Investitionszuschuss – Investitionsbank Berlinibb.dePrimärquelleInvestitionsbank Berlin (IBB)
- [02]GRW-Koordinierungsrahmen (2026)ibb.deRechtsgrundlageInvestitionsbank Berlin (IBB)