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Zuschuss · bis 30 % Land

GRW-Förderung – Investitionszuschuss (Berlin)

Die Investitionsbank Berlin vergibt im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" (GRW) Investitionszuschüsse an Existenzgründungen und bestehende Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit Sitz im Berliner Fördergebiet. Je nach Unternehmensgröße und Fördergebiet sind bis zu 30 Prozent der förderfähigen Investitionskosten als Zuschuss möglich.

Zuständig
Investitionsbank Berlin
als Bewilligungsstelle

Auf einen Blick

Programm-Eckdaten in Kurzform
Förderart Zuschuss
Geltungsbereich Landesweit
Fördergeber Investitionsbank Berlin
Förderquote bis 30 %
Zielgruppe Unternehmen, Existenzgründer

Worum geht es?

Gefördert werden Investitionsvorhaben von Existenzgründungen und bestehenden Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, die bedeutende regionalwirtschaftliche Effekte erzielen – etwa durch die Schaffung oder Sicherung von Dauerarbeitsplätzen. Voraussetzung ist unter anderem eine Erhöhung der Dauerarbeitsplätze um mindestens 10 Prozent (für KMU bis 31.12.2028: mindestens 5 Prozent) oder ein entsprechend hoher Investitionsbetrag gegenüber den durchschnittlichen Abschreibungen der letzten drei Jahre. Freiberuflich Tätige sowie bestimmte, in einer Negativliste aufgeführte Branchen sind von der Förderung ausgeschlossen.

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Voraussetzungen

Welche Bedingungen gelten?

4 Pflicht-Kriterien

Pflicht-Kriterien der Förderung
Kriterium
Unternehmensgröße (KMU oder Großunternehmen)
Betriebsstätte im Berliner Fördergebiet
Mindestinvestitionsvolumen von 10.000 Euro
Geschäftszweck nicht auf der Ausschluss-Negativliste

Was bekommst du konkret?

Investitionszuschuss ab einem Mindestinvestitionsvolumen von 10.000 Euro (Investitionszeitraum max. 36 Monate): im C-Fördergebiet bis zu 30 Prozent für kleine, 20 Prozent für mittlere und 10 Prozent für große Unternehmen; im D-Fördergebiet bis zu 20 Prozent für kleine und 10 Prozent für mittlere Unternehmen. Alternativ ist ein lohnkostenbezogener Zuschuss für neu geschaffene, hochwertige Arbeitsplätze mit einem Jahresbruttogehalt über 35.000 Euro möglich, sofern mindestens 5 Dauerarbeitsplätze entstehen.

Wie stellst du den Antrag?

Der Antrag muss vor Beginn des Investitionsvorhabens bei der Investitionsbank Berlin gestellt werden, bevorzugt digital über das IBB Kundenportal. Nach Prüfung der Förderfähigkeit werden weitere Unterlagen angefordert, eine Beschlussvorlage erstellt und in der Regel im Förderausschuss entschieden. Nach positivem Bescheid erfolgt die Auszahlung, sobald die Investitionen getätigt und die Auszahlungsvoraussetzungen erfüllt sind.

Häufige Fragen

Wer wird durch die GRW-Förderung unterstützt?
Gefördert werden Existenzgründungen und bestehende Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, die bedeutende regionalwirtschaftliche Effekte hervorbringen und ihre Betriebsstätte im Berliner Fördergebiet haben.
Wie hoch ist der Investitionszuschuss?
Im C-Fördergebiet sind bis zu 30 Prozent für kleine, 20 Prozent für mittlere und 10 Prozent für große Unternehmen möglich. Im D-Fördergebiet sind es bis zu 20 Prozent für kleine und 10 Prozent für mittlere Unternehmen.
Wann muss der Antrag gestellt werden?
Der Antrag muss vor Beginn des Investitionsvorhabens bei der Investitionsbank Berlin gestellt werden, bevorzugt digital über das IBB Kundenportal.
Wer wird von der GRW-Förderung ausgeschlossen?
Neben freiberuflich Tätigen sind laut Negativliste weitere Branchen von der Förderung ausgeschlossen.

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Wo findest du die Originalquellen?

Transparenz

Unsere Quellen

  1. [01]
    GRW-Investitionszuschuss – Investitionsbank Berlin
    ibb.dePrimärquelleInvestitionsbank Berlin (IBB)
  2. [02]
    GRW-Koordinierungsrahmen (2026)
    ibb.deRechtsgrundlageInvestitionsbank Berlin (IBB)

Wie wir Quellen auswählen, gegeneinander abwägen und Angaben vor der Veröffentlichung gegen das Original prüfen, steht in unserer Methodik.

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