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Bürgschaft Direkt (Bürgschaft ohne Bank) Rheinland-Pfalz

Mit der Bürgschaft Direkt (Bürgschaft ohne Bank) übernimmt die Bürgschaftsbank Rheinland-Pfalz Ausfallbürgschaften für Unternehmen und Existenzgründer, denen für ein Vorhaben ausreichende Kreditsicherheiten fehlen. Die Bürgschaft ersetzt oder ergänzt bankübliche Sicherheiten und wird anteilig von Bund und Land rückverbürgt.

Zuständig
Bürgschaftsbank Rheinland-Pfalz
als Bewilligungsstelle

Auf einen Blick

Programm-Eckdaten in Kurzform
Förderart Bürgschaft
Geltungsbereich Landesweit
Fördergeber Bürgschaftsbank Rheinland-Pfalz
Förderhöhe
Zielgruppe Unternehmen, Existenzgründer

Worum geht es?

Die Bürgschaftsbank Rheinland-Pfalz ist eine Selbsthilfeeinrichtung der Wirtschaft zur Mittelstandsförderung. Mit einer zeitlich begrenzten Ausfall- und Höchstbetragsbürgschaft ersetzt oder ergänzt sie fehlende oder nicht ausreichende Kreditsicherheiten von Unternehmen und Existenzgründern. Die Variante Bürgschaft Direkt (Bürgschaft ohne Bank) richtet sich an Antragsteller, die zunächst eine Bürgschaftszusage der Bürgschaftsbank einholen. Die Bürgschaften sind anteilig von der Bundesrepublik Deutschland und dem Land Rheinland-Pfalz rückverbürgt.

Schnell-Check

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Voraussetzungen

Welche Bedingungen gelten?

4 Pflicht-Kriterien

Für Unternehmen und Existenzgründer

Investitionsort oder Betriebssitz in Rheinland-Pfalz

Fehlende oder nicht ausreichende Kreditsicherheiten

Kein Kredit zur Sanierung der Finanzverhältnisse

Was bekommst du konkret?

Ausfall- und Höchstbetragsbürgschaft für einen Kredit. Die Bürgschaft erstreckt sich auf das Kapital, die Kosten der zweckentsprechenden Rechtsverfolgung und notwendige bare Auslagen bei der Verwertung von Sicherheiten, soweit die ursprüngliche Bürgschaftshöhe nicht überschritten wird. Straf-, Stundungs-, Provisions- und Überziehungszinsen, Vorfälligkeitsentschädigungen sowie Bearbeitungsgebühren und Bürgschaftsprovisionen sind nicht verbürgt.

Wie stellst du den Antrag?

Der Bürgschaftsantrag wird bei der Bürgschaftsbank Rheinland-Pfalz gestellt. Die Bürgschaftsbank prüft die Vereinbarkeit des Vorhabens mit den Zielen der Wirtschaftsförderung. Für Kredite, zu deren Gewährung sich die Hausbank bereits vor Eingang des Antrags verpflichtet hat, wird keine Bürgschaft übernommen. Bearbeitungsentgelt und Bürgschaftsprovision richten sich nach dem gültigen Preis- und Konditionenverzeichnis.

Häufige Fragen

Was ist die Bürgschaft Direkt (Bürgschaft ohne Bank)?
Es handelt sich um eine Ausfall- und Höchstbetragsbürgschaft der Bürgschaftsbank Rheinland-Pfalz, mit der Unternehmen und Existenzgründer fehlende oder nicht ausreichende Kreditsicherheiten für ein Vorhaben ersetzen oder ergänzen können.
Welche Kosten sind von der Bürgschaft nicht erfasst?
Straf-, Stundungs-, Provisions-, Überziehungs- und Zinseszinsen, Vorfälligkeitsentschädigungen sowie Bearbeitungsgebühren, Bürgschaftsprovisionen, Prüfungskosten und Kosten für Rechtsanwälte oder Inkassounternehmen sind von der Bürgschaft nicht erfasst.
Wird eine Bürgschaft für bereits zugesagte Kredite übernommen?
Nein. Für Kredite, zu deren Gewährung sich die Hausbank bereits vor Eingang des Bürgschaftsantrags bei der Bürgschaftsbank wirksam verpflichtet hat, werden keine Bürgschaften übernommen.
Wird die Bürgschaft von Bund und Land unterstützt?
Ja. Die Ausfallbürgschaften der Bürgschaftsbank Rheinland-Pfalz werden anteilig von der Bundesrepublik Deutschland und dem Land Rheinland-Pfalz rückverbürgt.

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Wo findest du die Originalquellen?

Transparenz

Unsere Quellen

  1. [01]
    Förderdatenbank des Bundes
    foerderdatenbank.dePrimärquelleBürgschaftsbank Rheinland-Pfalz
  2. [02]
    Bürgschaftsbank Rheinland-Pfalz
    rlp.ermoeglicher.dePrimärquelleBürgschaftsbank Rheinland-Pfalz
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