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IPCEI-CIC: Förderung von Cloud- und Edge-Datenverarbeitungsinfrastruktur

IPCEI-CIC ist ein geplantes europäisches Vorhaben für eine verteilte Cloud- und Edge-Datenverarbeitungsinfrastruktur. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie suchte dafür in einem Interessenbekundungsverfahren Investitionsvorhaben von Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit Niederlassung oder Betriebsstätte in Deutschland. Förderfähig sind vor allem Medium-Edge- und Metro-Edge-Infrastrukturen. Die Frist für Vorhabenskizzen endete am 16. Oktober 2026; weitere Stichtage kann das Ministerium festlegen. Eine Skizze begründet keinen Förderanspruch.

Fördergeber
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie

Auf einen Blick

Programm-Eckdaten in Kurzform
Förderart Zuschuss
Förderebene Bundesprogramm
Fördergeber Bundesministerium für Wirtschaft und Energie
Zielgruppe Unternehmen

Worum geht es?

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) plant, sich vorbehaltlich verfügbarer Haushaltsmittel und der beihilferechtlichen Genehmigung durch die Europäische Kommission am wichtigen Projekt von gemeinsamem europäischem Interesse „Verteiltes Rechen-Kontinuum für Edge-Computing der nächsten Generation“ (IPCEI Compute Infrastructure Continuum, kurz IPCEI-CIC) zu beteiligen. Sechs EU-Mitgliedstaaten bereiten das Vorhaben vor. Ziel ist eine souveräne und verteilte Datenverarbeitungsinfrastruktur in Europa, die zentrale Cloud- und dezentrale Edge-Kapazitäten grenzüberschreitend als Kontinuum verknüpft, auf einer Multi-Provider-Architektur aufsetzt und Unternehmen einen diskriminierungsfreien Zugang zu leistungsstarker Cloud- und KI-Datenverarbeitung ermöglicht.

Vorhaben sollen insbesondere zwei Schwerpunkte adressieren: die Bereitstellung von Infrastruktur für KI-Training und KI-Inferenz (moderne, sichere und energieeffiziente Hard- und Software, skalierbare Infrastructure-as-a-Service für Cloud und Edge, diskriminierungsfreier Zugang, Einbindung in ein interoperables EU-weites Netzwerk) sowie die grenzüberschreitende Vernetzung der Datenverarbeitungsinfrastrukturen in einem föderierten Ökosystem, das auf der im IPCEI-CIS entwickelten Referenzarchitektur aufbaut. Förderfähig sind Investitionen in den Ausbau von Medium-Edge- und Metro-Edge-Infrastrukturen, in besonderen Fällen der Ausbau bestehender Cloud-Infrastrukturen, sowie Vorhaben zur Konnektivität und Interoperabilität. Infrastrukturen, die nur einem Unternehmen zur Verfügung stehen („on-premise“), sind nicht förderfähig.

Die Bekanntmachung vom 28. August 2026 eröffnet zunächst ein nationales Interessenbekundungsverfahren. Das Einreichen einer Vorhabenskizze begründet weder einen Anspruch auf eine Förderung noch ist es Voraussetzung dafür. Rechtsgrundlage sind die §§ 23 und 44 der Bundeshaushaltsordnung; die beihilferechtliche Genehmigungsfähigkeit richtet sich nach der IPCEI-Mitteilung der Europäischen Kommission.

Schnell-Check

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Voraussetzungen

Welche Bedingungen gelten?

6 Pflicht-Kriterien

Pflicht-Kriterien der Förderung
Kriterium
Ist Ihr Unternehmen ein Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit Niederlassung oder Betriebsstätte in Deutschland (zum Zeitpunkt der Auszahlung)?
Ist Ihr Unternehmen kein Unternehmen in Schwierigkeiten im Sinne der EU-Rettungs- und Umstrukturierungsleitlinien?
Ist Ihr Unternehmen jeder Rückforderungsanordnung der Europäischen Kommission zu einer unzulässigen Beihilfe nachgekommen?
Haben Sie mit den Arbeiten am Vorhaben noch nicht begonnen und noch keine zurechenbaren Lieferungs- oder Leistungsverträge abgeschlossen?
Steht die geplante Infrastruktur nicht nur einem einzigen Unternehmen zur Verfügung (kein reines On-Premise-Vorhaben)?
Können Sie die Gesamtfinanzierung sichern und einen erheblichen Eigenanteil aufbringen?

Was bekommst du konkret?

Die Zuwendung wird als Projektförderung im Wege der Anteilfinanzierung gewährt. Die zulässige Beihilfehöhe richtet sich nach der festgestellten Finanzierungslücke, also der abgezinsten Differenz zwischen positiven und negativen Cashflows über die Lebensdauer der Investition; rechtfertigt die Analyse es, kann die Beihilfe alle beihilfefähigen Kosten abdecken. Zuwendungsfähig sind nach dem Anhang der IPCEI-Mitteilung zum Beispiel Anlagen, Ausrüstungen, Grundstücke, Material und Bedarfsmittel sowie bestimmte Personalkosten. Gegebenenfalls wird ein Rückforderungsmechanismus eingerichtet (bedingt rückzahlbarer Zuschuss). Eine Kofinanzierung durch die Länder, in denen die Projekte durchgeführt werden, ist beabsichtigt. Feste Höchstbeträge oder Förderquoten nennt die Bekanntmachung nicht.

Ablauf

Wie läuft ein Antrag typischerweise ab?

5 Schritte

  1. 01

    Kurze, vollständige Vorhabenskizze als PDF auf Deutsch erstellen

    Die Vorhabenskizze soll in deutscher Sprache im PDF-Format eingereicht werden und in der Regel höchstens 20 DIN-A4-Seiten inklusive Deckblatt umfassen. Sie muss ein fachlich beurteilbares Vorhabenkonzept und den Entwurf einer Finanzplanung enthalten, die eine Beurteilung von bestehenden Finanzierungslücken sowie der Wirtschaftlichkeit erlaubt.

  2. 02

    Skizze per E-Mail an das BMWE senden (Stichtag 16. Oktober 2026 abgelaufen)

    Die Einreichungsfrist endete am 16. Oktober 2026. Interessenten konnten bis zum Stichtag 16. Oktober 2026 kurze vollständige Vorhabenskizzen elektronisch unter 8ra@bmwe.bund.de einreichen; das Einreichen begründet weder einen Anspruch auf noch ist es Voraussetzung für eine Förderung im geplanten IPCEI-CIC. Weitere Stichtage kann das BMWE vorbehaltlich verfügbarer Haushaltsmittel festlegen. Nachfragen gehen bis zur Beauftragung eines Projektträgers per E-Mail an dieselbe Adresse.

  3. 03

    Bewertung der Skizzen und Matchmaking auf europäischer Ebene abwarten

    Die eingegangenen Vorhabenskizzen stehen untereinander im Wettbewerb. Das BMWE will anhand der Skizzen Vorhaben auswählen, die am voraussichtlich im Herbst 2026 stattfindenden Matchmaking-Prozess auf europäischer Ebene teilnehmen; danach erhalten alle Einreicher detaillierte Informationen zum Auswahlergebnis und zum weiteren Vorgehen.

  4. 04

    Bei positiver Bewertung die förmlichen Antragsunterlagen einreichen

    Wird eine Skizze als förderfähig bewertet, erfolgt unter der Voraussetzung ausreichender Haushaltsmittel eine Empfehlung zur Antragstellung durch das BMWE oder den Projektträger; mit Eingang vollständiger Antragsunterlagen setzt sich das Antragsverfahren fort. Hinweise zu zuwendungsfähigen Kosten enthalten die Richtlinien AZA und AZK sowie das Merkblatt AZK 4, die im Formularschrank des BMWE im Förderportal des Bundes zu finden sind.

    Zum Formularschrank des BMWE
  5. 05

    Beihilferechtliche Genehmigung abwarten und Entscheidung erhalten

    Zum Förderverfahren gehört nach der Einreichung der Antragsunterlagen ein beihilferechtliches Genehmigungsverfahren bei der Europäischen Kommission (Notifizierung). Das Antragsverfahren endet in der Regel mit einer Bewilligung oder Ablehnung der förmlichen Anträge durch den Projektträger.

Häufige Fragen

Wer kann sich am Interessenbekundungsverfahren zum IPCEI-CIC beteiligen?
Zuwendungsempfänger können Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit einer Niederlassung oder Betriebsstätte in Deutschland zum Zeitpunkt der Auszahlung sein. Unternehmen in Schwierigkeiten und Unternehmen, die einer Rückforderungsanordnung der Europäischen Kommission nicht nachgekommen sind, sind ausgeschlossen.
Welche Vorhaben sind im IPCEI-CIC förderfähig?
Förderfähig sind Investitionen zum zielgerichteten Ausbau von Medium-Edge- und Metro-Edge-Infrastrukturen, in besonderen Fällen der Ausbau bestehender Cloud-Infrastrukturen, sowie Vorhaben zur Konnektivität und Interoperabilität mit bestehenden Cloud- und neuen Edge-Infrastrukturen. Infrastrukturen, die nur einem Unternehmen zur Verfügung stehen, sind nicht förderfähig.
Bis wann muss die Vorhabenskizze eingereicht werden?
Vorhabenskizzen konnten bis zum Stichtag 16. Oktober 2026 elektronisch per E-Mail an 8ra@bmwe.bund.de eingereicht werden; diese Frist ist abgelaufen. Weitere Stichtage kann das BMWE laut Bekanntmachung vorbehaltlich verfügbarer Haushaltsmittel festlegen; sie werden gegebenenfalls vom noch zu benennenden Projektträger gesondert bekanntgegeben.
Wie hoch fällt die Förderung im IPCEI-CIC aus?
Die Zuwendung wird als Anteilfinanzierung gewährt. Ihre Höhe richtet sich nach der festgestellten Finanzierungslücke in Bezug auf die beihilfefähigen Kosten; rechtfertigt die Analyse es, kann die Beihilfe alle beihilfefähigen Kosten abdecken. Der Zuwendungsempfänger muss einen erheblichen Eigenanteil leisten.
Habe ich mit der Vorhabenskizze einen Anspruch auf Förderung?
Nein. Das Einreichen einer Vorhabenskizze begründet weder einen Anspruch auf eine Förderung noch ist es Voraussetzung dafür. Die Förderung steht zudem unter dem Vorbehalt verfügbarer Haushaltsmittel und der beihilferechtlichen Genehmigung durch die Europäische Kommission.

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Wo findest du die Originalquellen?

Transparenz

Unsere Quellen

  1. [01]
    IPCEI-CIC: Förderung von Cloud- und Edge-Datenverarbeitungsinfrastruktur — Offizielle Programmseite
    bundesanzeiger.dePrimärquelleBundesministerium für Wirtschaft und Energie
  2. [02]
    Europäisch abgestimmte Projektbeschreibung IPCEI-CIC (PDF, Englisch)
    trusted-cloud.dePrimärquelleBundesministerium für Wirtschaft und Energie
  3. [03]
    Formularschrank des BMWE im Förderportal des Bundes (AZA, AZK, Nebenbestimmungen)
    foerderportal.bund.dePrimärquelleBundesministerium für Wirtschaft und Energie

Wie wir Quellen auswählen, gegeneinander abwägen und Angaben vor der Veröffentlichung gegen das Original prüfen, steht in unserer Methodik.

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