BundesBonus
Zuschuss · bis 60 % Bund

6G-Feldtests: Brücke zur Kommerzialisierung

Unternehmen und Forschungseinrichtungen erhalten einen nicht rückzahlbaren Zuschuss, wenn sie Technologien für den kommenden 6G-Mobilfunkstandard bis zum Funktionsprototypen weiterentwickeln und in großangelegten Feldtests unter realen Bedingungen erproben. Gefördert werden ausschließlich industriegeführte Verbundprojekte aus Wirtschaft und Wissenschaft, in der Regel für bis zu drei Jahre.

Zuständig
Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt
als Bewilligungsstelle

Auf einen Blick

Programm-Eckdaten in Kurzform
Förderart Zuschuss
Geltungsbereich Bundesweit
Fördergeber Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt
Förderquote 60 %
Zielgruppe Unternehmen

Worum geht es?

Das Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt fördert mit dieser Richtlinie die Weiterentwicklung hochrelevanter 6G-Schlüsseltechnologien einschließlich Endgeräten bis zum Funktionsprototypen sowie deren Erprobung in großangelegten Feldtests. Im Mittelpunkt der Projektarbeit steht der praktische Nachweis, welchen Mehrwert 6G-exklusive Eigenschaften gegenüber bestehenden und alternativen Lösungen bringen.

Gefördert werden industriegeführte Verbundprojekte. An den Vorhaben müssen Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sowie Hochschulen oder außeruniversitäre Forschungseinrichtungen beteiligt sein. Die Vorhaben adressieren relevante Anwendungsfelder, etwa die vernetzte Robotik, die Telemedizin, die Industrie 4.0 oder den Mobilitätssektor.

Die Maßnahme ist Teil der nationalen 6G-Forschungsinitiative des BMFTR. Geförderte Partner wirken in dieser Initiative mit, insbesondere in der 6G-Plattform, und nutzen die Projektergebnisse ausschließlich in Deutschland, im Europäischen Wirtschaftsraum oder in der Schweiz.

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Voraussetzungen

Welche Bedingungen gelten?

5 Pflicht-Kriterien

Industriegeführtes Verbundprojekt aus Wirtschaft und Wissenschaft

Betriebsstätte, Niederlassung oder Einrichtung in Deutschland

Organisationsform des Antragstellers (bestimmt die Förderquote)

Kleines Unternehmen · Mittleres Unternehmen · Großes Unternehmen · Hochschule oder Forschungseinrichtung

Schriftliche Kooperationsvereinbarung vor Beginn der Arbeiten

Nutzung der Ergebnisse in Deutschland, im EWR oder in der Schweiz

Was bekommst du konkret?

Die Zuwendung wird als nicht rückzahlbarer Zuschuss im Wege der Projektförderung gewährt, in der Regel für bis zu drei Jahre. Wie hoch der Fördersatz ausfällt, hängt vom Zuwendungsempfänger ab: Für Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft ist die maximale Förderquote auf 40 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten begrenzt. Mittlere Unternehmen können maximal 50 Prozent, kleine Unternehmen maximal 60 Prozent erhalten. Hochschulen, Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen können im nichtwirtschaftlichen Bereich individuell bis zu 100 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben gefördert werden; bei nichtwirtschaftlichen Forschungsvorhaben an Hochschulen und Universitätskliniken kommt eine Projektpauschale in Höhe von 20 Prozent hinzu.

Wie stellst du den Antrag?

Das Antragsverfahren ist zweistufig angelegt. In der ersten Stufe sind dem Projektträger Projektskizzen beziehungsweise Kurzskizzen bis 15. Oktober 2026 vorzugsweise in elektronischer Form über das Antragssystem easy-Online vorzulegen; bei Verbundprojekten stimmt der vorgesehene Verbundkoordinator die Skizze ab. Die Skizze darf zwölf DIN-A4-Seiten inklusive Deckblatt nicht überschreiten. Die Vorlagefrist gilt nicht als Ausschlussfrist, später eingehende Skizzen können aber möglicherweise nicht mehr berücksichtigt werden. Positiv bewertete Interessenten werden in der zweiten Stufe zur Vorlage förmlicher Förderanträge aufgefordert.

Häufige Fragen

Wer kann die Förderung für 6G-Feldtests beantragen?
Antragsberechtigt sind Verbünde aus Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und Hochschulen oder außeruniversitären Forschungseinrichtungen. Das Vorhaben muss industriegeführt sein, und alle Partner brauchen zum Zeitpunkt der Auszahlung eine Betriebsstätte, Niederlassung oder Einrichtung in Deutschland.
Wie hoch ist der Fördersatz für Unternehmen?
Für Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft ist die maximale Förderquote auf 40 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten begrenzt. Mittlere Unternehmen können bis zu 50 Prozent erhalten, kleine Unternehmen bis zu 60 Prozent. Hochschulen und Forschungseinrichtungen werden im nichtwirtschaftlichen Bereich individuell bis zu 100 Prozent gefördert.
Bis wann müssen Projektskizzen eingereicht werden?
Projektskizzen beziehungsweise Kurzskizzen sind dem Projektträger bis 15. Oktober 2026 vorzulegen, vorzugsweise elektronisch über easy-Online. Die Vorlagefrist ist keine Ausschlussfrist; später eingehende Skizzen können aber möglicherweise nicht mehr berücksichtigt werden.
Werden auch Einzelvorhaben ohne Partner gefördert?
Nein. Die Richtlinie fördert industriegeführte Verbundprojekte, an denen Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sowie Hochschulen oder außeruniversitäre Forschungseinrichtungen beteiligt sind. Die Zusammenarbeit ist vor Beginn der Arbeiten in einer schriftlichen Kooperationsvereinbarung zu regeln.
Wie lange läuft ein gefördertes Vorhaben?
Die Förderung wird in der Regel für bis zu drei Jahre gewährt. Sie wird als nicht rückzahlbarer Zuschuss im Wege der Projektförderung ausgezahlt und ist an die Mitarbeit in der nationalen 6G-Forschungsinitiative des BMFTR gebunden, insbesondere an die 6G-Plattform.

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Wo findest du die Originalquellen?

Transparenz

Unsere Quellen

  1. [01]
    6G-Feldtests: Brücke zur Kommerzialisierung — Offizielle Programmseite
    forschung-it-sicherheit-kommunikationssysteme.dePrimärquelleBundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt
  2. [02]
    BMFTR: Förderrichtlinie im Wortlaut (BAnz AT 21.08.2026 B1)
    bmftr.bund.deRechtsgrundlageBundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt

Wie wir Quellen auswählen, gegeneinander abwägen und Angaben vor der Veröffentlichung gegen das Original prüfen, steht in unserer Methodik.

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