Auf einen Blick
| Förderart | Zuschuss |
|---|---|
| Geltungsbereich | Bundesweit |
| Fördergeber | Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt |
| Förderquote | 60 % |
| Zielgruppe | Unternehmen |
Worum geht es?
Das Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt fördert mit dieser Richtlinie die Weiterentwicklung hochrelevanter 6G-Schlüsseltechnologien einschließlich Endgeräten bis zum Funktionsprototypen sowie deren Erprobung in großangelegten Feldtests. Im Mittelpunkt der Projektarbeit steht der praktische Nachweis, welchen Mehrwert 6G-exklusive Eigenschaften gegenüber bestehenden und alternativen Lösungen bringen.
Gefördert werden industriegeführte Verbundprojekte. An den Vorhaben müssen Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sowie Hochschulen oder außeruniversitäre Forschungseinrichtungen beteiligt sein. Die Vorhaben adressieren relevante Anwendungsfelder, etwa die vernetzte Robotik, die Telemedizin, die Industrie 4.0 oder den Mobilitätssektor.
Die Maßnahme ist Teil der nationalen 6G-Forschungsinitiative des BMFTR. Geförderte Partner wirken in dieser Initiative mit, insbesondere in der 6G-Plattform, und nutzen die Projektergebnisse ausschließlich in Deutschland, im Europäischen Wirtschaftsraum oder in der Schweiz.
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Welche Bedingungen gelten?
5 Pflicht-Kriterien
Industriegeführtes Verbundprojekt aus Wirtschaft und Wissenschaft
Betriebsstätte, Niederlassung oder Einrichtung in Deutschland
Organisationsform des Antragstellers (bestimmt die Förderquote)
Kleines Unternehmen · Mittleres Unternehmen · Großes Unternehmen · Hochschule oder Forschungseinrichtung
Schriftliche Kooperationsvereinbarung vor Beginn der Arbeiten
Nutzung der Ergebnisse in Deutschland, im EWR oder in der Schweiz
Was bekommst du konkret?
Die Zuwendung wird als nicht rückzahlbarer Zuschuss im Wege der Projektförderung gewährt, in der Regel für bis zu drei Jahre. Wie hoch der Fördersatz ausfällt, hängt vom Zuwendungsempfänger ab: Für Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft ist die maximale Förderquote auf 40 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten begrenzt. Mittlere Unternehmen können maximal 50 Prozent, kleine Unternehmen maximal 60 Prozent erhalten. Hochschulen, Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen können im nichtwirtschaftlichen Bereich individuell bis zu 100 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben gefördert werden; bei nichtwirtschaftlichen Forschungsvorhaben an Hochschulen und Universitätskliniken kommt eine Projektpauschale in Höhe von 20 Prozent hinzu.
Wie stellst du den Antrag?
Das Antragsverfahren ist zweistufig angelegt. In der ersten Stufe sind dem Projektträger Projektskizzen beziehungsweise Kurzskizzen bis 15. Oktober 2026 vorzugsweise in elektronischer Form über das Antragssystem easy-Online vorzulegen; bei Verbundprojekten stimmt der vorgesehene Verbundkoordinator die Skizze ab. Die Skizze darf zwölf DIN-A4-Seiten inklusive Deckblatt nicht überschreiten. Die Vorlagefrist gilt nicht als Ausschlussfrist, später eingehende Skizzen können aber möglicherweise nicht mehr berücksichtigt werden. Positiv bewertete Interessenten werden in der zweiten Stufe zur Vorlage förmlicher Förderanträge aufgefordert.
Häufige Fragen
Wer kann die Förderung für 6G-Feldtests beantragen?
Wie hoch ist der Fördersatz für Unternehmen?
Bis wann müssen Projektskizzen eingereicht werden?
Werden auch Einzelvorhaben ohne Partner gefördert?
Wie lange läuft ein gefördertes Vorhaben?
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Wo findest du die Originalquellen?
Unsere Quellen
- [01]6G-Feldtests: Brücke zur Kommerzialisierung — Offizielle Programmseiteforschung-it-sicherheit-kommunikationssysteme.dePrimärquelleBundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt
- [02]BMFTR: Förderrichtlinie im Wortlaut (BAnz AT 21.08.2026 B1)bmftr.bund.deRechtsgrundlageBundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt
Wie wir Quellen auswählen, gegeneinander abwägen und Angaben vor der Veröffentlichung gegen das Original prüfen, steht in unserer Methodik.