Auf einen Blick
| Förderart | Zuschuss |
|---|---|
| Geltungsbereich | Bundesweit |
| Fördergeber | Bundesministerium für Gesundheit (BMG) |
| Förderhöhe | — |
| Zielgruppe | Unternehmen |
Worum geht es?
Mit dem Entwicklungsprojekt soll die Bildung eines nationalen Netzwerks zum Aufbau einer bundesweit vernetzten Gesundheitsdateninfrastruktur in Form eines Verbundvorhabens gefördert werden. Ziel ist die Entwicklung von Prozessen, Verfahren und IT-Infrastrukturkomponenten, die eine einheitliche Durchführung der EHDS-Verordnung unter Beteiligung verschiedener Stellen mit unterschiedlichen Expertisen ermöglichen. Die Datenzugangs- und Koordinierungsstelle am Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte spielt dabei eine zentrale Rolle: Sie fungiert als Schnittstelle zwischen nationalen und EU-weiten Akteuren, um den sicheren und transparenten Zugang zu Gesundheitsdaten für die Sekundärnutzung zu ermöglichen.
Passt Gesundheitsdateninfrastruktur im Europäischen Gesundheitsdatenraum (EHDS) zu dir?
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Welche Bedingungen gelten?
5 Pflicht-Kriterien
Hochschule, Forschungseinrichtung, gemeinnützige Körperschaft, Gebietskörperschaft oder Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft
Antrag als Verbundvorhaben mehrerer Partner
Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland zum Auszahlungszeitpunkt
Förderdauer bis zu 36 Monate
KMU-Einstufung nach EU-Definition im schriftlichen Antrag zu erklären
Was bekommst du konkret?
Gefördert wird ein Verbundvorhaben, das relevante Akteure synergistisch miteinander und mit der Datenzugangs- und Koordinierungsstelle vernetzt. Ziel ist es, kritische Elemente in der Entwicklung von IT-Infrastrukturkomponenten für die EHDS-Durchführung zu identifizieren, an die Bedarfe der beteiligten Infrastrukturen anzupassen, für eine bundesweite Nutzung zugänglich zu machen und einer Validierung zu unterziehen. Hinzu kommt die Konzeptionierung, Erprobung, Umsetzung und Evaluation von Prozessen zur Datenbereitstellung. Das Verbundvorhaben kann für die Dauer von bis zu 36 Monaten gefördert werden. Die Zuwendungen werden im Wege der Projektförderung als nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt.
Wie stellst du den Antrag?
Das Antragsverfahren ist zweistufig angelegt. In der ersten Verfahrensstufe können über Easy-Online zum Stichtag 14. September 2026 Projektskizzen in deutscher Sprache eingereicht werden. In der zweiten Verfahrensstufe werden die Verfasser der positiv bewerteten Projektskizzen aufgefordert, einen förmlichen Förderantrag beim Bundesverwaltungsamt vorzulegen. Zum Zeitpunkt der Auszahlung wird eine Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland verlangt.
Häufige Fragen
Wer ist antragsberechtigt?
Bis wann muss die Projektskizze eingereicht werden?
Wie läuft das Antragsverfahren ab?
Muss die Förderung zurückgezahlt werden?
Wie lange kann das Vorhaben gefördert werden?
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Wo findest du die Originalquellen?
Unsere Quellen
- [01]Gesundheitsdateninfrastruktur im Europäischen Gesundheitsdatenraum (EHDS) — Offizielle Programmseiteptj.dePrimärquelleBundesministerium für Gesundheit (BMG)
- [02]Bundesministerium für Gesundheitbmg.bund.dePrimärquelleBundesministerium für Gesundheit (BMG)