BundesBonus
Zuschuss Bund

Gesundheitsdateninfrastruktur im Europäischen Gesundheitsdatenraum (EHDS)

Das BMG fördert ein Verbundvorhaben zum Aufbau eines nationalen Netzwerks für eine föderierte Gesundheitsdateninfrastruktur im Europäischen Gesundheitsdatenraum. Gefördert wird als nicht rückzahlbarer Zuschuss über bis zu 36 Monate. Projektskizzen können bis zum 14. September 2026 über Easy-Online eingereicht werden.

Zuständig
Bundesministerium für Gesundheit (BMG)
als Bewilligungsstelle

Auf einen Blick

Programm-Eckdaten in Kurzform
Förderart Zuschuss
Geltungsbereich Bundesweit
Fördergeber Bundesministerium für Gesundheit (BMG)
Förderhöhe
Zielgruppe Unternehmen

Worum geht es?

Mit dem Entwicklungsprojekt soll die Bildung eines nationalen Netzwerks zum Aufbau einer bundesweit vernetzten Gesundheitsdateninfrastruktur in Form eines Verbundvorhabens gefördert werden. Ziel ist die Entwicklung von Prozessen, Verfahren und IT-Infrastrukturkomponenten, die eine einheitliche Durchführung der EHDS-Verordnung unter Beteiligung verschiedener Stellen mit unterschiedlichen Expertisen ermöglichen. Die Datenzugangs- und Koordinierungsstelle am Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte spielt dabei eine zentrale Rolle: Sie fungiert als Schnittstelle zwischen nationalen und EU-weiten Akteuren, um den sicheren und transparenten Zugang zu Gesundheitsdaten für die Sekundärnutzung zu ermöglichen.

Schnell-Check

Passt Gesundheitsdateninfrastruktur im Europäischen Gesundheitsdatenraum (EHDS) zu dir?

5 Pflicht-Fragen · keine Weitergabe deiner Angaben, alles bleibt im Browser.

Voraussetzungen

Welche Bedingungen gelten?

5 Pflicht-Kriterien

Hochschule, Forschungseinrichtung, gemeinnützige Körperschaft, Gebietskörperschaft oder Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft

Antrag als Verbundvorhaben mehrerer Partner

Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland zum Auszahlungszeitpunkt

Förderdauer bis zu 36 Monate

KMU-Einstufung nach EU-Definition im schriftlichen Antrag zu erklären

Was bekommst du konkret?

Gefördert wird ein Verbundvorhaben, das relevante Akteure synergistisch miteinander und mit der Datenzugangs- und Koordinierungsstelle vernetzt. Ziel ist es, kritische Elemente in der Entwicklung von IT-Infrastrukturkomponenten für die EHDS-Durchführung zu identifizieren, an die Bedarfe der beteiligten Infrastrukturen anzupassen, für eine bundesweite Nutzung zugänglich zu machen und einer Validierung zu unterziehen. Hinzu kommt die Konzeptionierung, Erprobung, Umsetzung und Evaluation von Prozessen zur Datenbereitstellung. Das Verbundvorhaben kann für die Dauer von bis zu 36 Monaten gefördert werden. Die Zuwendungen werden im Wege der Projektförderung als nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt.

Wie stellst du den Antrag?

Das Antragsverfahren ist zweistufig angelegt. In der ersten Verfahrensstufe können über Easy-Online zum Stichtag 14. September 2026 Projektskizzen in deutscher Sprache eingereicht werden. In der zweiten Verfahrensstufe werden die Verfasser der positiv bewerteten Projektskizzen aufgefordert, einen förmlichen Förderantrag beim Bundesverwaltungsamt vorzulegen. Zum Zeitpunkt der Auszahlung wird eine Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland verlangt.

Häufige Fragen

Wer ist antragsberechtigt?
Antragsberechtigt sind Einrichtungen und Träger, staatliche und staatlich anerkannte Hochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen, gemeinnützige Körperschaften wie eingetragene Vereine, Stiftungen und gemeinnützige GmbHs, Gebietskörperschaften sowie Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft.
Bis wann muss die Projektskizze eingereicht werden?
In der ersten Verfahrensstufe können Projektskizzen in deutscher Sprache über Easy-Online zum Stichtag 14. September 2026 eingereicht werden.
Wie läuft das Antragsverfahren ab?
Das Verfahren ist zweistufig. Nach der Einreichung der Projektskizze werden die Verfasser positiv bewerteter Skizzen aufgefordert, einen förmlichen Förderantrag beim Bundesverwaltungsamt vorzulegen.
Muss die Förderung zurückgezahlt werden?
Nein. Die Zuwendungen werden im Wege der Projektförderung als nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt. Die Gewährung erfolgt nach den §§ 23 und 44 Bundeshaushaltsordnung und den dazu erlassenen Verwaltungsvorschriften.
Wie lange kann das Vorhaben gefördert werden?
Das Verbundvorhaben kann entsprechend den Bestimmungen für die Dauer von bis zu 36 Monaten gefördert werden.

Mehr zu Gesundheitsdateninfrastruktur im Europäischen Gesundheitsdatenraum (EHDS) und verwandten Programmen

Verwandte Förderungen, regionale Detail-Seiten mit echten Daten und passende Themen-Hubs.

Wo findest du die Originalquellen?

Transparenz

Unsere Quellen

  1. [01]
  2. [02]
    Bundesministerium für Gesundheit
    bmg.bund.dePrimärquelleBundesministerium für Gesundheit (BMG)
Teilen
Merken