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Ausfallbürgschaft der Bürgschaftsbank Baden-Württemberg

Die Bürgschaftsbank Baden-Württemberg übernimmt Ausfallbürgschaften für Unternehmen und Existenzgründer, wenn für einen Bankkredit die banküblichen Sicherheiten fehlen oder nicht ausreichen. Die Bürgschaft ersetzt oder ergänzt fehlende Kreditsicherheiten und wird anteilig von Bund und Land rückverbürgt.

Zuständig
Bürgschaftsbank Baden-Württemberg
als Bewilligungsstelle

Auf einen Blick

Programm-Eckdaten in Kurzform
Förderart Bürgschaft
Geltungsbereich Landesweit
Fördergeber Bürgschaftsbank Baden-Württemberg
Förderhöhe
Zielgruppe Unternehmen, Existenzgründer

Worum geht es?

Die Bürgschaftsbank Baden-Württemberg ist eine Selbsthilfeeinrichtung der Wirtschaft zur Mittelstandsförderung. Mit einer zeitlich begrenzten Ausfall- und Höchstbetragsbürgschaft ersetzt oder ergänzt sie fehlende oder nicht ausreichende Kreditsicherheiten von Unternehmen und Existenzgründern. Die Bürgschaften sind anteilig von der Bundesrepublik Deutschland und dem Land Baden-Württemberg rückverbürgt und werden unter Beachtung der beihilferechtlichen Vorgaben der Europäischen Kommission übernommen.

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Voraussetzungen

Welche Bedingungen gelten?

4 Pflicht-Kriterien

Für Unternehmen und Existenzgründer

Investitionsort oder Betriebssitz in Baden-Württemberg

Fehlende oder nicht ausreichende Kreditsicherheiten

Kein Kredit zur Sanierung der Finanzverhältnisse

Was bekommst du konkret?

Ausfall- und Höchstbetragsbürgschaft für einen von der Hausbank gewährten Kredit. Die Bürgschaft erstreckt sich auf die jeweils valutierende Kapitalforderung zuzüglich der Kosten der Kündigung und Rechtsverfolgung sowie der notwendigen Auslagen bei der Verwertung der Sicherheiten im Rahmen des Bürgschaftshöchstbetrags. Zinsen, Provisionen, Bearbeitungsgebühren und Bürgschaftsprovisionen sind nicht verbürgt.

Wie stellst du den Antrag?

Der Bürgschaftsantrag wird über die Hausbank bei der Bürgschaftsbank Baden-Württemberg gestellt. Die Bürgschaftsbank prüft auf Grundlage der von der Hausbank geprüften Kreditwürdigkeit die Vereinbarkeit des Vorhabens mit den Zielen der Wirtschaftsförderung. Für Kredite, zu deren Gewährung sich die Hausbank bereits vor Eingang des Antrags verpflichtet hat, wird keine Bürgschaft übernommen.

Häufige Fragen

Wer kann eine Ausfallbürgschaft der Bürgschaftsbank Baden-Württemberg erhalten?
Unternehmen und Existenzgründer, denen für einen Bankkredit die banküblichen Sicherheiten fehlen oder nicht ausreichen. Die Bürgschaftsbank ist eine Selbsthilfeeinrichtung der Wirtschaft zum Zweck der Mittelstandsförderung.
Welche Kosten sind von der Bürgschaft nicht erfasst?
Zinsen und Provisionen, sonstige Verzugsschäden, Stundungs-, Straf- und Überziehungszinsen, Bearbeitungsgebühren, Bürgschaftsprovisionen und Prüfungskosten sind von der Ausfallbürgschaft nicht erfasst und dürfen nicht in die Ausfallberechnung einbezogen werden.
Wie wird der Antrag gestellt?
Der Bürgschaftsantrag wird über die Hausbank bei der Bürgschaftsbank eingereicht. Für Kredite, zu deren Gewährung sich die Hausbank bereits vor Eingang des Antrags verpflichtet hat, wird keine Bürgschaft übernommen.
Wird die Bürgschaft von Bund und Land unterstützt?
Ja. Die Ausfallbürgschaften der Bürgschaftsbank Baden-Württemberg werden anteilig von der Bundesrepublik Deutschland und dem Land Baden-Württemberg rückverbürgt.

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Wo findest du die Originalquellen?

Transparenz

Unsere Quellen

  1. [01]
    Förderdatenbank des Bundes
    foerderdatenbank.dePrimärquelleBürgschaftsbank Baden-Württemberg
  2. [02]
    Bürgschaftsbank Baden-Württemberg
    bw.ermoeglicher.dePrimärquelleBürgschaftsbank Baden-Württemberg
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