BundesBonus
KfW 458 · Bonus 2 von 4

Klima-Geschwindigkeit — +20 % bis Ende 2028.

Selbstnutzer, die ihre alte fossile Heizung gegen eine Wärmepumpe tauschen, bekommen +20 % oben drauf — der zweite und betragmäßig stärkste der vier KfW-458-Boni nach dem Einkommensbonus. Volle Höhe gilt bis Ende 2028, dann sinkt sie alle zwei Jahre um drei Prozentpunkte.

Wer bekommt den Klima-Geschwindigkeitsbonus?

Nur Selbstnutzer, die eine funktionstüchtige fossile Heizung gegen eine Wärmepumpe tauschen — Vermieter sind ausgeschlossen. Auslöser sind Öl-, Kohle-, Gas-Etagen- oder Nachtspeicherheizungen unabhängig vom Alter, plus Gas- und Biomasseheizungen mit mindestens 20 Jahren Betriebszeit. Die alte Anlage muss zum Antragszeitpunkt noch funktionieren — eine bereits defekte Heizung qualifiziert NICHT, weil sie keinen freiwilligen Tauschanreiz darstellt.

Wieviel bringt der Klima-Geschwindigkeitsbonus konkret?

Bei voller Ausschöpfung der förderfähigen Kosten (30.000 €) sind die +20 % gleichbedeutend mit 6.000 € zusätzlichem Direktzuschuss. Damit ist der Klima-Geschwindigkeitsbonus nach dem Einkommensbonus der zweitgrößte Einzel-Hebel im KfW-458-Stack — und der einzige, der bis 2037 schrittweise abschmilzt. Wer 2026–2028 antragt, sichert sich den vollen Satz; ab 2029 sinkt er alle zwei Jahre um 3 Prozentpunkte.

Zeitplan

Wie sinkt der Bonus über die Jahre?

Antragsstellung Bonus
2026 — 2028+20 %
2029 — 2030+17 %
2031 — 2032+14 %
2033 — 2034+11 %
2035 — 2036+8 %
ab 2037entfällt
Welche Heizungen lösen den Bonus aus?

Förderfähige Alt-Heizungen

  • Öl- und Kohleheizungen — jedes Alter, sofern funktionstüchtig
  • Gas-Etagenheizungen — jedes Alter
  • Nachtspeicherheizungen — jedes Alter
  • Gas-Brennwert/Niedertemperatur — wenn mindestens 20 Jahre alt
  • Pellet-/Biomasseheizung — wenn mindestens 20 Jahre alt

Wichtig: die alte Heizung muss zum Antragszeitpunkt funktionsfähig sein. Eine bereits defekte Heizung ist kein „Tausch" mehr — der Bonus entfällt.

Häufige Fragen

Bis wann gibt es die +20 % Klima-Geschwindigkeit?
Die vollen +20 % gelten bis Ende 2028. Danach sinkt der Bonus alle zwei Jahre um 3 Prozentpunkte: ab 2029 nur noch +17 %, ab 2031 +14 %, etc. Ab 2037 gibt es keinen Klima-Geschwindigkeitsbonus mehr. Wer den vollen Satz mitnehmen will, sollte spätestens 2028 antragen.
Welche alten Heizungen lösen den Bonus aus?
Funktionstüchtige Öl-, Kohle-, Gas-Etagen- und Nachtspeicherheizungen — unabhängig vom Alter. Plus Gas- oder Biomasseheizungen (Pellet, Holz), die mindestens 20 Jahre in Betrieb sind. Wichtig: die alte Heizung muss zum Antragszeitpunkt funktionieren — eine kaputte Heizung zählt NICHT als Klima-Geschwindigkeitsfall.
Bekommen Vermieter den Klima-Geschwindigkeitsbonus?
Nein, dieser Bonus gilt explizit nur für selbstnutzende Eigentümer. Vermieter erhalten beim Heizungstausch nur die Grundförderung +30 % und ggf. den Effizienzbonus +5 % (max. 35 % insgesamt). Bei WEGs wird der Bonus pro selbstgenutzter Wohneinheit individuell berechnet.
Transparenz

Unsere Quellen

  1. [01]
    KfW 458 — Heizungsförderung Wohngebäude
    kfw.dePrimärquelleKfW Bankengruppe
  2. [02]
    Merkblatt 458 — Bonus-Stack im Detail
    kfw.dePrimärquelleKfW Bankengruppe

Die anderen 3 Boni: Grundförderung (+30 %), Einkommen (+30 %), Effizienz (+5 %).