BundesBonus
KfW 458 · Klima-Geschwindigkeitsbonus

Klima-Geschwindigkeit — +16 % mit Absenkungspfad.

Selbstnutzer, die ihre alte fossile Heizung gegen eine Wärmepumpe tauschen, bekommen seit dem 21.07.2026 +16 % oben drauf — nach dem Einkommensbonus der zweitstärkste Baustein im KfW-458-Stack. Die volle Höhe gilt für Anträge bis zum 31.01.2027, danach sinkt der Bonus halbjährlich um 4 Prozentpunkte und entfällt für Anträge ab dem 01.08.2028.

Wer bekommt den Klima-Geschwindigkeitsbonus?

Nur Selbstnutzer, die eine funktionstüchtige fossile Heizung gegen eine Wärmepumpe tauschen — Vermieter sind ausgeschlossen. Auslöser sind Öl-, Kohle-, Gas-Etagen- oder Nachtstromspeicherheizungen unabhängig vom Alter, plus Gas- und Biomasseheizungen, deren Inbetriebnahme mindestens 20 Jahre zurückliegt. Die alte Anlage muss zum Antragszeitpunkt noch funktionieren — eine bereits defekte Heizung qualifiziert NICHT, weil sie keinen freiwilligen Tauschanreiz darstellt.

Wieviel bringt der Klima-Geschwindigkeitsbonus konkret?

Bei voller Ausschöpfung des Förderhöchstbetrags (28.000 € für die erste Wohneinheit) sind die +16 % gleichbedeutend mit 4.480 € zusätzlichem Direktzuschuss. Damit ist der Klima-Geschwindigkeitsbonus nach dem Einkommensbonus der zweitgrößte Einzel-Hebel im KfW-458-Stack — und der einzige mit hartem Ablaufdatum: Er schmilzt halbjährlich ab und endet für Anträge ab dem 01.08.2028 komplett. Wer den vollen Satz mitnehmen will, stellt den Antrag bis zum 31.01.2027.

Zeitplan

Wie sinkt der Bonus über die Zeit?

Antragstellung Bonus
21.07.2026 — 31.01.2027+16 %
01.02.2027 — 31.07.2027+12 %
01.08.2027 — 31.01.2028+8 %
01.02.2028 — 31.07.2028+4 %
ab 01.08.2028entfällt

Maßgeblich ist der Zeitpunkt der Antragstellung, nicht der Einbau-Termin.

Welche Heizungen lösen den Bonus aus?

Förderfähige Alt-Heizungen

  • Öl- und Kohleheizungen — jedes Alter, sofern funktionstüchtig
  • Gas-Etagenheizungen — jedes Alter
  • Nachtstromspeicherheizungen — jedes Alter
  • Gasheizungen (zentral) — wenn die Inbetriebnahme mindestens 20 Jahre zurückliegt
  • Pellet-/Biomasseheizung — wenn die Inbetriebnahme mindestens 20 Jahre zurückliegt

Wichtig: die alte Heizung muss zum Antragszeitpunkt funktionsfähig sein. Eine bereits defekte Heizung ist kein „Tausch" mehr — der Bonus entfällt.

Häufige Fragen

Bis wann gibt es die +16 % Klima-Geschwindigkeit?
Die vollen +16 % gelten für Anträge bis zum 31.01.2027. Danach sinkt der Bonus halbjährlich zum 01.02. und 01.08. um 4 Prozentpunkte: ab Februar 2027 noch +12 %, ab August 2027 +8 %, ab Februar 2028 +4 %. Für Anträge ab dem 01.08.2028 wird kein Klima-Geschwindigkeitsbonus mehr gewährt. Maßgeblich ist der Zeitpunkt der Antragstellung.
Welche alten Heizungen lösen den Bonus aus?
Funktionstüchtige Öl-, Kohle-, Gas-Etagen- und Nachtstromspeicherheizungen — unabhängig vom Alter. Plus Gas- oder Biomasseheizungen (Pellet, Holz), deren Inbetriebnahme zum Zeitpunkt der Antragstellung mindestens 20 Jahre zurückliegt. Wichtig: die alte Heizung muss zum Antragszeitpunkt funktionieren — eine kaputte Heizung zählt NICHT als Klima-Geschwindigkeitsfall.
Bekommen Vermieter den Klima-Geschwindigkeitsbonus?
Nein, dieser Bonus gilt explizit nur für selbstnutzende Eigentümer. Vermieter erhalten beim Heizungstausch seit dem 21.07.2026 nur die Grundförderung von 30 % — der frühere Effizienzbonus von 5 % ist entfallen. Bei WEGs wird der Bonus pro selbstgenutzter Wohneinheit per Zusatzantrag individuell berechnet.
Transparenz

Unsere Quellen

  1. [01]
    KfW 458 — Heizungsförderung Wohngebäude
    kfw.dePrimärquelleKfW Bankengruppe
  2. [02]
    Merkblatt 458 — Bonus-Stack im Detail (Stand 07/2026)
    kfw.dePrimärquelleKfW Bankengruppe

Die anderen Bausteine: Grundförderung (+30 %), Einkommen (bis +40 %), Effizienzbonus (entfallen).