Einkommens-Bonus — +30 % bis 40.000 €.
Selbstnutzer mit zu versteuerndem Haushaltseinkommen bis 40.000 €/Jahr bekommen +30 % obendrauf — der größte Einzel-Boost im KfW-458-Stack. Maßgeblich ist das Einkommen aller Haushaltsmitglieder zusammen, gemittelt über die letzten zwei Steuerbescheide.
Wer bekommt den Einkommensbonus?
Nur Selbstnutzer mit einem zu versteuernden Haushaltseinkommen bis 40.000 €/Jahr. Vermieter sind explizit ausgeschlossen — der Einkommensbonus zielt auf entlastete Selbstnutzung in eigenem Wohngebäude. Maßgeblich ist das Einkommen aller Haushaltsmitglieder zusammen, gemittelt aus den letzten zwei Steuerbescheiden. Werbungskosten, Sonderausgaben und außergewöhnliche Belastungen werden vorher abgezogen — das tatsächliche Brutto kann deutlich höher liegen, ohne den Bonus zu gefährden.
Wieviel bringt der Einkommensbonus konkret?
Bei einer voll förderfähigen Investition von 30.000 € sind die +30 % gleichbedeutend mit 9.000 € zusätzlichem Direktzuschuss. Damit ist der Einkommensbonus der größte Einzel-Hebel im KfW-458-Stack — er entscheidet häufig darüber, ob die Maximal-Förderung von 70 % (= 21.000 €) erreicht wird oder ob bei 50 % (= 15.000 €) Schluss ist. Wer knapp über der 40.000-€-Schwelle liegt, sollte vor dem Antrag die letzten beiden Steuerbescheide genau prüfen und ggf. mit einem Steuerberater Optimierungspotenzial besprechen.
Wie weise ich das Einkommen für den Bonus nach?
Mit den Steuerbescheiden der letzten zwei abgeschlossenen Steuerjahre für alle Haushaltsmitglieder mit Steuerpflicht. Hochgeladen wird das im KfW-Zuschussportal als PDF. Bei aktuellem Einkommensrückgang (Renten-Eintritt, Elternzeit, Teilzeit nach Familiengründung) kann eine ergänzende Bescheinigung mitgeliefert werden — KfW prüft dann im Einzelfall, ob der Bonus trotz höherer Vorjahre-Einkommen gewährt wird. Studierende mit Hauptwohnsitz im Elternhaus zählen mit, sofern sie eigene Steuerbescheide haben; Minderjährige zählen nicht.
Wer den Bonus bekommt
- ✓ Selbstnutzer: Vermieter sind explizit ausgeschlossen.
- ✓ HH-Einkommen ≤ 40.000 €/Jahr: zu versteuerndes Einkommen aller Haushaltsmitglieder, gemittelt aus den letzten 2 Steuerbescheiden.
- ✓ Nachweis durch Steuerbescheide: alle Mitglieder mit Steuererklärung.
- ✗ Nicht kombinierbar: mit dem Klima-Geschwindigkeitsbonus (+20 %) bei MFH-WEGs nur pro selbstgenutzte WE.
Maximalfall: 30k € Investition × 70 % = 21k € Zuschuss
| Förderfähige Kosten (Cap) | 30.000 € |
| + Grundförderung (30 %) | 9.000 € |
| + Klima-Geschwindigkeit (20 %) | 6.000 € |
| + Einkommens-Bonus (30 %) | 9.000 € |
| + Effizienz-Bonus (5 %, falls Sole/Wasser) | 1.500 € |
| Gedeckelt auf 70 % = max. Auszahlung | 21.000 € |
Der Einkommensbonus ist dabei der größte Einzelhebel — er macht den Unterschied zwischen 50 % und 70 % Förderquote im Maximalfall.
Häufige Fragen
Wie wird das Haushaltseinkommen für den Bonus berechnet?
Wer zählt als „Haushaltsmitglied"?
Wie weise ich das Einkommen für den Antrag nach?
Unsere Quellen
- [01]KfW 458 — Heizungsförderung Wohngebäudekfw.dePrimärquelleKfW Bankengruppe
Die anderen 3 Boni: Grundförderung (+30 %), Klima-Geschwindigkeit (+20 %), Effizienz (+5 %).