BundesBonus
KfW 458 · Entfallener Bonus

Effizienzbonus — zum 21.07.2026 entfallen.

Der Effizienzbonus war ein Aufschlag von 5 Prozent auf die KfW-458-Heizungsförderung für Wärmepumpen, die Wasser, Erdreich oder Abwasser als Wärmequelle nutzen oder mit einem natürlichen Kältemittel arbeiten. Mit der Anpassung der Bundesförderung für effiziente Gebäude ist er ersatzlos gestrichen worden. Diese Seite erklärt, wen die Änderung betrifft — und warum die Bauart-Entscheidung trotzdem Geld wert bleibt.

Was ist mit dem Effizienzbonus passiert?

Die KfW hat die Förderbedingungen ihrer BEG-Produkte zum 21.07.2026 angepasst. Der Effizienzbonus entfällt dabei vollständig, ebenso der pauschale Emissionsminderungszuschlag für besonders staubarme Biomasseheizungen. Grundförderung, Klimageschwindigkeitsbonus und Einkommensbonus bestehen weiter, wurden in ihren Sätzen aber ebenfalls verändert. Für Anträge, die ab dem 21.07.2026 gestellt werden, gibt es die 5 Prozentpunkte also nicht mehr — unabhängig davon, welche Wärmequelle oder welches Kältemittel die Wärmepumpe nutzt.

Galt der Bonus für meinen Antrag noch?

Entscheidend ist der Zeitpunkt der Antragstellung, nicht der Einbau und nicht die Rechnung. Wer mit einer bereits vorliegenden Bestätigung zum Antrag noch bis zum 20.07.2026 um 20:00 Uhr beantragt hat, fällt unter die bisherigen Konditionen und behält den Effizienzbonus in seiner Zusage. Bestehende Zusagen bleiben gültig und werden nach den Bedingungen abgewickelt, die bei Antragstellung galten. Wer erst danach beantragt hat oder noch beantragt, rechnet ohne diesen Bonus.

Lohnt sich Erdwärme oder Propan jetzt noch?

Der Förderaufschlag fällt weg, die technischen Gründe bleiben — und die waren ohnehin der größere Hebel. Der Bonus entsprach bei voller Ausschöpfung des damaligen Förderhöchstbetrags von 30.000 Euro einmalig 1.500 Euro. Die höhere Jahresarbeitszahl einer Sole-Wasser- oder Wasser-Wasser-Wärmepumpe wirkt dagegen über die gesamte Betriebsdauer auf die Stromrechnung. Bei Propan-Geräten kommt hinzu, dass R290 als natürliches Kältemittel ein sehr niedriges Treibhauspotenzial hat und damit nicht von den Beschränkungen der F-Gase-Verordnung für synthetische Kältemittel betroffen ist. Die Bauart-Entscheidung sollte deshalb weiterhin an Grundstück, Heizlast und Vorlauftemperatur hängen, nicht am Förderrecht.

Rückblick

Welche Bauart bekam den Effizienzbonus?

Die Übersicht zeigt, wie der Bonus bis zum 20.07.2026 vergeben wurde. Sie bleibt als Einordnung für laufende Zusagen relevant — und weil dieselben Bauart-Unterschiede weiter über die Effizienz im Betrieb entscheiden.

Effizienzbonus der KfW 458 nach Bauart und Kältemittel, gültig für Anträge bis 20.07.2026
Bauart Kältemittel Bonus bis 20.07.2026
Sole-Wasser (Erdwärme)egal5 %, automatisch
Wasser-Wasser (Grundwasser)egal5 %, automatisch
Luft-WasserPropan R2905 %
Luft-WasserCO2 R7445 %
Luft-WasserR32, R454B etc.kein Bonus
Luft-LuftBauart nicht förderfähig

Für Anträge ab dem 21.07.2026 spielt diese Unterscheidung im Förderrecht keine Rolle mehr — alle förderfähigen Wärmepumpen werden beim Bonus gleich behandelt.

Beispiele Hersteller mit Propan-WPs

Welche Geräte nutzen natürliches Kältemittel?

  • Vaillant aroTHERM plus — alle Größen mit R290
  • Daikin Altherma 4 R290 — komplette Baureihe
  • Wolf CHA-08 Plus — R290
  • Bosch Compress 7400i AW R290 — neue Generation
  • Mitsubishi Ecodan PUZ-WZR — R290
  • Buderus Logatherm WLW186i AR S+ — R290

Liste nicht abschließend — vor Bestellung mit dem Heizungsbauer das exakte Modell + Kältemittel klären. Für die Förderhöhe ist das Kältemittel seit dem 21.07.2026 nicht mehr maßgeblich; für Betriebskosten und Zukunftssicherheit bleibt es ein Auswahlkriterium.

Häufige Fragen

Gibt es den Effizienzbonus noch?
Nein. Die KfW hat den Effizienzbonus im Rahmen der Anpassung der Bundesförderung für effiziente Gebäude zum 21.07.2026 gestrichen. Für Anträge, die ab diesem Datum gestellt werden, gibt es die 5 Prozentpunkte nicht mehr. Zusammen mit dem Effizienzbonus ist auch der pauschale Emissionsminderungszuschlag für Biomasseheizungen entfallen.
Galt der Bonus für meinen Antrag noch?
Maßgeblich ist das Datum der Antragstellung, nicht der Einbau. Wer mit einer bereits vorliegenden Bestätigung zum Antrag (BzA) bis zum 20.07.2026 um 20:00 Uhr beantragt hat, fällt noch unter die bisherigen Konditionen inklusive Effizienzbonus. Eine bestehende Zusage bleibt gültig und wird nach den Bedingungen abgewickelt, die bei Antragstellung galten.
Wie hoch war der Effizienzbonus?
Er betrug 5 Prozent der förderfähigen Gesamtkosten und wurde gewährt, wenn als Wärmequelle Wasser, Erdreich oder Abwasser erschlossen oder ein natürliches Kältemittel eingesetzt wurde. Bei voller Ausschöpfung des damaligen Förderhöchstbetrags von 30.000 Euro für die erste Wohneinheit entsprach das 1.500 Euro zusätzlichem Zuschuss.
Lohnt sich eine Erdwärme- oder Propan-Wärmepumpe jetzt noch?
Der Förderaufschlag fällt weg, die technischen Vorteile bleiben. Sole-Wasser- und Wasser-Wasser-Wärmepumpen erreichen durch ihre konstant temperierte Wärmequelle höhere Jahresarbeitszahlen als Luft-Wasser-Geräte, was sich dauerhaft in den Stromkosten niederschlägt. Propan (R290) ist zudem ein natürliches Kältemittel mit sehr niedrigem Treibhauspotenzial und damit unabhängig von den Beschränkungen der F-Gase-Verordnung für synthetische Kältemittel.
Welche Boni gibt es bei der KfW 458 noch?
Die Grundförderung, der Klimageschwindigkeitsbonus für den Austausch alter Heizungen und der Einkommensbonus für selbstnutzende Eigentümer bestehen weiter. Ihre Sätze und der Förderhöchstbetrag wurden zum 21.07.2026 angepasst. Die aktuellen Werte stehen im Antrags-Guide zur KfW 458.
Transparenz

Unsere Quellen

  1. [01]
    KfW 458 — Heizungsförderung Wohngebäude
    kfw.dePrimärquelleKfW Bankengruppe
  2. [02]
  3. [03]

Die Boni, die es weiterhin gibt: Grundförderung, Klima-Geschwindigkeitsbonus und Einkommensbonus. Die aktuellen Sätze und den Antragsweg Schritt für Schritt beschreibt der Antrags-Guide zur KfW 458.