Grundförderung — 30 % für jeden Heizungstausch.
Die 30 % Grundförderung ist die Basis-Stufe von KfW 458. Sie greift für jeden förderfähigen Heizungstausch — Selbstnutzer wie Vermieter, EFH wie WEG. Andere Boni stapeln sich oben drauf, aber diese Stufe bekommt jeder, der die Grundvoraussetzungen erfüllt.
Auf einen Blick
| Aspekt | Wert / Hinweis |
|---|---|
| Förderquote | 30 % |
| Maximaler Zuschuss | 9.000 € (auf 30.000 € förderfähige Kosten) |
| Persona | Selbstnutzer, Vermieter, WEG |
| Kombinierbar mit | Klima-, Einkommens-, Effizienzbonus |
| Bauantrag-Mindestalter | 5 Jahre |
| Antragsstelle | KfW (vor Vertragsabschluss) |
Wer bekommt die KfW-458-Grundförderung?
Die 30 % Grundförderung bekommt jeder Eigentümer eines Wohngebäudes in Deutschland, dessen Bauantrag mindestens 5 Jahre alt ist. Selbstnutzer, Vermieter, WEG-Eigentümer-Gemeinschaften — die Persona spielt für die Grundstufe keine Rolle. Entscheidend ist nur, dass die Wärmequelle förderfähig ist (Sole-, Wasser-Wasser-, Luft-Wasser-Wärmepumpe; Luft-Luft-Geräte fallen meist heraus, weil sie kein wassergeführtes Heizsystem bedienen). Der Antrag muss zwingend VOR Vertragsabschluss mit dem Heizungsbauer gestellt werden.
Wie hoch ist der maximale Zuschuss aus der Grundförderung?
Förderfähig sind Investitionen bis 30.000 € pro Wohneinheit. Bei vollem Ausschöpfen bringt die Grundstufe also 9.000 € Direktzuschuss. Wer höhere Investitionen plant (z. B. Sole-Wärmepumpe mit Bohrung für 35.000 €), bekommt die 30 % nur auf den geförderten Anteil — der Rest finanziert sich aus eigenen Mitteln, zinsgünstigem Ergänzungskredit (KfW 358/359) oder anderen Bausteinen wie der Effizienzbonus-Aufstockung.
Welche Kosten sind förderfähig?
Anrechenbar sind Anschaffung der Wärmepumpe, Installation, hydraulischer Abgleich, Steuerung, Pufferspeicher, Erdarbeiten (bei Sole/Wasser-WP) sowie anteilige Energieberater-Honorare. Nicht förderfähig sind Eigenleistungen, reine Wartungs- oder Reparaturkosten und Sanitär-Arbeiten ohne direkten Bezug zur Heizungsanlage. Die KfW prüft den Verwendungsnachweis in vielen Fällen erst Monate nach Auszahlung — eine ordentliche Rechnungs-Aufstellung des Heizungsbauers schützt vor späterer Förder-Rückzahlung.
Voraussetzungen
- ✓ Wohngebäude in Deutschland
- ✓ Bauantrag mindestens 5 Jahre alt
- ✓ Antragsteller ist Eigentümer
- ✓ Wassergeführtes Heizsystem (Vorlauf)
- ✓ TPB durch Energie-Effizienz-Experten
- ✓ Antrag VOR Vertragsabschluss
Ausschlüsse
- × Neubau (Bauantrag < 5 Jahre)
- × Luft-Luft-Wärmepumpe (kein Wasser-Heizkreis)
- × Heizung wird ohne Tausch ergänzt
- × Vertrag bereits unterschrieben
Häufige Fragen
Bekommt jeder die 30 % Grundförderung?
Was zählt als „förderfähige Kosten" für die 30 %?
Warum ist der Bauantrag-Zeitraum (mind. 5 Jahre) wichtig?
Unsere Quellen
- [01]KfW 458 — Heizungsförderung Wohngebäudekfw.dePrimärquelleKfW Bankengruppe
- [02]BEG-EM Richtlinie — Bundesförderung effiziente Gebäudebundeswirtschaftsministerium.deRechtsgrundlageBMWK
Die anderen 3 Boni: Klima-Geschwindigkeit (+20 %), Einkommen (+30 %), Effizienz (+5 %). Zurück zur Hub-Seite.