Grundförderung — 30 % für jeden Heizungstausch.
Die 30 % Grundförderung ist die Basis-Stufe von KfW 458. Sie greift für jeden förderfähigen Heizungstausch — Selbstnutzer wie Vermieter, EFH wie WEG. Andere Boni stapeln sich oben drauf, aber diese Stufe bekommt jeder, der die Grundvoraussetzungen erfüllt.
Auf einen Blick
| Aspekt | Wert / Hinweis |
|---|---|
| Förderquote | 30 % |
| Maximaler Zuschuss | 8.400 € (auf 28.000 € förderfähige Kosten, 1. Wohneinheit) |
| Persona | Selbstnutzer, Vermieter, WEG |
| Kombinierbar mit | Klima-Geschwindigkeits- und Einkommensbonus (nur Selbstnutzer) |
| Bauantrag-Mindestalter | 5 Jahre |
| Antragsstelle | KfW (vor Vorhabenbeginn, Vertrag mit Förder-Bedingung) |
Wer bekommt die KfW-458-Grundförderung?
Die 30 % Grundförderung bekommt jeder Eigentümer eines Wohngebäudes in Deutschland, dessen Bauantrag mindestens 5 Jahre alt ist. Selbstnutzer, Vermieter, WEG-Eigentümer-Gemeinschaften — die Persona spielt für die Grundstufe keine Rolle. Entscheidend ist nur, dass die Wärmequelle förderfähig ist (Sole-, Wasser-Wasser-, Luft-Wasser-Wärmepumpe; Luft-Luft-Geräte fallen meist heraus, weil sie kein wassergeführtes Heizsystem bedienen). Für den Antrag muss zwingend ein Vertrag mit dem Heizungsbauer vorliegen, der eine aufschiebende oder auflösende Bedingung der KfW-Zusage enthält; ohne diese Bedingung gilt der Vertrag als Vorhabenbeginn.
Wie hoch ist der maximale Zuschuss aus der Grundförderung?
Förderfähig sind Investitionen bis 28.000 € für die erste Wohneinheit (seit 21.07.2026; der Höchstbetrag sinkt ab dem 01.02.2027 halbjährlich um 750 €). Bei vollem Ausschöpfen bringt die Grundstufe also 8.400 € Direktzuschuss. Wer höhere Investitionen plant (z. B. Sole-Wärmepumpe mit Bohrung für 35.000 €), bekommt die 30 % nur auf den geförderten Anteil — der Rest finanziert sich aus eigenen Mitteln oder einem zinsgünstigen Ergänzungskredit (KfW 358/359).
Welche Kosten sind förderfähig?
Anrechenbar sind Anschaffung der Wärmepumpe, Installation, hydraulischer Abgleich, Steuerung, Pufferspeicher, Erdarbeiten (bei Sole/Wasser-WP) sowie anteilige Energieberater-Honorare. Nicht förderfähig sind Eigenleistungen, reine Wartungs- oder Reparaturkosten und Sanitär-Arbeiten ohne direkten Bezug zur Heizungsanlage. Die KfW prüft den Verwendungsnachweis in vielen Fällen erst Monate nach Auszahlung — eine ordentliche Rechnungs-Aufstellung des Heizungsbauers schützt vor späterer Förder-Rückzahlung.
Voraussetzungen
- ✓ Wohngebäude in Deutschland
- ✓ Bauantrag mindestens 5 Jahre alt
- ✓ Antragsteller ist Eigentümer
- ✓ Wassergeführtes Heizsystem (Vorlauf)
- ✓ TPB durch Energie-Effizienz-Experten
- ✓ Vertrag mit Förder-Bedingung, Antrag vor Vorhabenbeginn
Ausschlüsse
- × Neubau (Bauantrag < 5 Jahre)
- × Gewöhnliche Kühl-Klimaanlage (keine BAFA-gelistete Vollheizung)
- × Heizung wird ohne Tausch ergänzt
- × Vertrag bereits unterschrieben
Häufige Fragen
Bekommt jeder die 30 % Grundförderung?
Was zählt als „förderfähige Kosten" für die 30 %?
Warum ist der Bauantrag-Zeitraum (mind. 5 Jahre) wichtig?
Unsere Quellen
- [01]KfW 458 — Heizungsförderung Wohngebäudekfw.dePrimärquelleKfW Bankengruppe
- [02]Förderrichtlinie BEG Einzelmaßnahmen (BEG EM) vom 17. Juli 2026energiewechsel.deRechtsgrundlageBundesministerium für Wirtschaft und Energie
Wie wir Quellen auswählen, gegeneinander abwägen und Angaben vor der Veröffentlichung gegen das Original prüfen, steht in unserer Methodik.
Die anderen Bausteine: Klima-Geschwindigkeit (+16 %), Einkommen (bis +40 %), Effizienzbonus (entfallen). Zurück zur Hub-Seite.