BundesBonus

Landkreis· Daten 2024

Dein Blick auf Landkreis Wesermarsch

Empfänger

1.790

Ø Anspruch

266 €

Landkreis Wesermarsch ist laut Wohngeldverordnung der Mietenstufe I zugeordnet (niedrigste Stufe). Diese Einstufung bestimmt die Höhe der anrechenbaren Miete und damit den Wohngeldanspruch. 2024 haben 1.790 Haushalte im Kreis Wohngeld bezogen mit Ø 266 €/Monat, 2023 waren es 1.745.

I

Mietstufe

Landkreis Wesermarsch

Was bedeutet das? Die Mietstufe legt die Höchstmiete fest, die beim Wohngeld berücksichtigt wird. Höhere Stufe = höhere anerkannte Miete = mehr Wohngeld. Stufen reichen von I (günstigste Regionen, etwa ländliches Mecklenburg-Vorpommern) bis VII (teuerste Regionen wie München). Diese Region liegt in einer der günstigeren Mietstufen.

Wohngeld für Landkreis Wesermarsch berechnen → Höchstbeträge aller Mietstufen (Tabelle) →

Quelle: WoGV-Anlage (gültig ab 1. Januar 2023).

Zuschuss Bund

Wohngeld in Landkreis Wesermarsch

Wohngeld ist ein staatlicher Mietzuschuss für Haushalte mit niedrigem Einkommen — er muss nicht zurückgezahlt werden. Ende 2024 bezogen rund 1,2 Millionen Haushalte Wohngeld, etwa 3 Prozent aller Hauptwohnsitzhaushalte. Mieter erhalten Mietzuschuss, selbstnutzende Eigentümer Lastenzuschuss. Die Höhe richtet sich nach Haushaltsgröße, Gesamteinkommen und tatsächlicher Miete und liegt im Bundesdurchschnitt bei rund 287 € pro Monat. Bürgergeld- und Grundsicherungs-Empfänger sind ausgeschlossen, weil dort die Wohnkosten bereits enthalten sind.

Bewilligungsquote
78 %
aktuelle Periode
Bearbeitung
6 Wo.
bis Auszahlung
Zuständig
Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen
als Bewilligungsstelle

Auf einen Blick

Programm-Eckdaten in Kurzform
Förderart Zuschuss
Geltungsbereich Bundesweit
Fördergeber Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen
Zielgruppe Privatperson, Familie, Rentner, Arbeitnehmer

Worum geht es?

Mit der Wohngeld-Plus-Reform vom 01.01.2023 wurden die Beträge fast verdoppelt und eine Klima- sowie Heizkostenkomponente eingeführt. Bezogen haben es Ende 2024 vor allem Rentner, Familien und Geringverdiener; die Bundes- und Länderausgaben summierten sich 2024 auf 4,7 Milliarden Euro.

Die Höhe hängt von drei Faktoren ab: Anzahl der Haushaltsmitglieder, monatliches Gesamteinkommen und tatsächliche Miete (bzw. Belastung bei Eigentum). Bis zu welcher Höhe die Miete dabei überhaupt berücksichtigt wird, legt die Mietstufe des Wohnorts fest — deshalb fällt Wohngeld für dieselbe Miete je nach Gemeinde unterschiedlich aus.

Schnell-Check

Passt Wohngeld zu dir?

4 Pflicht-Fragen · keine Weitergabe deiner Angaben, alles bleibt im Browser.

Voraussetzungen

Welche Bedingungen gelten?

4 Pflicht-Kriterien

Pflicht-Kriterien der Förderung
Kriterium Details
Brutto-Haushaltseinkommen pro Monat0 € – 6.000 €
Anzahl der Personen im Haushalt
Tatsächliche Miete (warm)0 € – 3.000 €
Kein Bezug von Bürgergeld oder Grundsicherung
Ablauf

Wie läuft ein Antrag typischerweise ab?

6 Schritte · im Schnitt 6 Wochen bis Bewilligung

  1. 01

    Zuständige Wohngeldstelle im Landkreis Wesermarsch finden

    Welche Verwaltung zuständig ist, steht oben auf dieser Seite. Der Antrag geht direkt an diese Stelle; gezahlt wird rückwirkend ab dem Monat der Antragstellung.

  2. 02

    Anspruch grob prüfen

    Mit dem offiziellen Wohngeldrechner des BMWSB kannst du in 5 Minuten checken, ob sich der Antrag lohnt. Die Ergebnisse sind unverbindlich, aber erfahrungsgemäß ±10 % genau.

    Offizieller Wohngeldrechner
  3. 03

    Unterlagen sammeln

    Mietvertrag, letzte 3 Gehaltsabrechnungen, Kontoauszüge über Nebeneinkünfte, Nachweis über Kranken-/Pflegeversicherung, Kopie des Personalausweises.

  4. 04

    Antrag bei der Wohngeldstelle

    Viele Städte bieten Online-Antrag. Alternative: persönliche Abgabe oder Post. Wichtig: Antrag wirkt ab dem Monat der Einreichung, nicht rückwirkend.

    Wohngeldstelle per PLZ finden
  5. 05

    Bescheid prüfen

    Der Bescheid enthält den Bewilligungszeitraum (meist 12 Monate), die monatliche Höhe und die Nachweispflichten. Bei Fehlern: 1 Monat Widerspruchsfrist nutzen.

  6. 06

    Auszahlung + jährliche Neuberechnung

    Wohngeld wird monatlich auf dein Konto ausgezahlt. Nach 12 Monaten neu beantragen — bei Einkommensänderung sofort melden, sonst Rückzahlung.

Wo stellst du den Antrag im Landkreis Wesermarsch?

Als lokale Anlaufstelle ist für Landkreis Wesermarsch Landkreis Wesermarsch hinterlegt (Bürgerservice). Ein Bürgerservice bündelt die Auskunft der Kommunalverwaltung und verweist von dort an die zuständige Fachabteilung weiter.

Verwaltungsrechtlich ist der Landkreis Wesermarsch ein Landkreis in Niedersachsen. Die Einwohnerzahl liegt bei 88.936. Der amtliche Gemeindeschlüssel lautet 03461.

1.790 Empfänger verzeichnet die Statistik 2024 für den Landkreis Wesermarsch. Der durchschnittlich bewilligte Betrag lag bei 266 € im Monat — das bundesweite Mittel desselben Jahres liegt mit 287 € darüber. Auf 1.000 Einwohner gerechnet sind das rund 20 Empfänger. Das sind rund 7 Prozent unter dem Bundesmittel desselben Jahres. Über zwölf Monate gerechnet ergibt das rund 3.192 € im Jahr.

Bis zu welcher Miete rechnet das Wohngeld im Landkreis Wesermarsch?

Stufe I ist die unterste der sieben Mietstufen. Für den Landkreis Wesermarsch rechnet das Wohngeld damit mit den niedrigsten Höchstbeträgen, die Anlage 1 zum Wohngeldgesetz kennt. Was an Kaltmiete darüber liegt, bleibt in der Formel unberücksichtigt.

Höchstbeträge der berücksichtigungsfähigen Miete in Mietstufe I (Landkreis Wesermarsch) nach Haushaltsgröße
Haushaltsgröße Höchstbetrag Kaltmiete Abstand zu Mietstufe I
1 Person 361 € pro Monat Ausgangswert der Skala
2 Personen 437 € pro Monat Ausgangswert der Skala
3 Personen 521 € pro Monat Ausgangswert der Skala
4 Personen 608 € pro Monat Ausgangswert der Skala
5 Personen 694 € pro Monat Ausgangswert der Skala

Höchstbeträge nach Anlage 1 zum Wohngeldgesetz · Mietstufen-Zuordnung nach Anlage zur Wohngeldverordnung

Welche Mietstufe haben die Regionen im Umland?

Wohngeld-Mietstufen benachbarter Regionen im Vergleich zu Landkreis Wesermarsch
Region Mietstufe Höchstbetrag 2 Personen
Landkreis Osnabrück I 437 € pro Monat
Landkreis Göttingen I 437 € pro Monat
Landkreis Emsland I 437 € pro Monat
Oldenburg IV 619 € pro Monat
Osnabrück IV 619 € pro Monat

Welche Mietstufe gilt für meine Gemeinde?

Im Kreisgebiet gilt nicht überall dieselbe Mietstufe: Sie reicht von I bis II. Die meisten Gemeinden liegen in Stufe I; abweichend eingestuft sind Brake (Unterweser) und Nordenham. Für einen Zwei-Personen-Haushalt bedeutet das einen Unterschied von rund 56 € im Monat bei der Miete, die überhaupt angerechnet werden darf. Maßgeblich ist immer die Gemeinde, in der die Wohnung liegt — nicht der Kreissitz.

Mietstufe und Höchstbetrag der berücksichtigungsfähigen Miete je Gemeinde in Landkreis Wesermarsch
GemeindeMietstufe Höchstbetrag 2 Personen
BerneI437 € pro Monat
Brake (Unterweser)II493 € pro Monat
ButjadingenI437 € pro Monat
ElsflethI437 € pro Monat
JadeI437 € pro Monat
LemwerderI437 € pro Monat
NordenhamII493 € pro Monat
OvelgönneI437 € pro Monat
StadlandI437 € pro Monat

Grundlage ist die Anlage zur Wohngeldverordnung. Gemeinden, die dort nicht einzeln aufgeführt sind, übernehmen die Mietstufe des Kreises. Der Höchstbetrag gilt für einen Haushalt mit zwei Personen; bei anderer Haushaltsgröße verschiebt er sich.

Wer bekommt Wohngeld in Landkreis Wesermarsch?

Daten aus 2024

Empfänger

1.790

Ø pro Monat

266 €

Häufige Fragen

Wo stelle ich den Wohngeldantrag im Landkreis Wesermarsch?
Die Wesermarsch ist unter den niedersächsischen Landkreisen ein Sonderfall: Ein großer Teil der Wohngeldarbeit liegt gar nicht beim Kreis, sondern bei den Gemeinden selbst. Der Landkreis formuliert das auf seinem Serviceportal betont neutral — „Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis, bei der Gemeinde, der Samtgemeinde oder der Stadt, in dem/der die Antrag stellende Person ihren Wohnsitz hat.“ Wer nachschaut, findet gleich mehrere eigenständige Wohngeldstellen. Die Stadt Brake führt eine eigene Wohngeldstelle im Rathaus am Schrabberdeich, die zuständigen Zimmer liegen im Erdgeschoss. Die Gemeinde Ovelgönne schreibt es am deutlichsten hin: „Die Wohngeldstelle der Gemeinde Ovelgönne ist für Sie zuständig, wenn Sie Ihren Wohnsitz in der Gemeinde Ovelgönne haben.“ Post geht dort an die Rathausstraße, geöffnet ist montags, mittwochs und donnerstags vormittags — Unterlagen nimmt das Rathaus aber ausdrücklich auch außerhalb dieser Zeiten entgegen. In Nordenham führt das Amt für Ordnung und Soziales eine eigene Wohngeldstelle, dort ist die Bearbeitung nach den Buchstabenbereichen A bis F, G bis M und N bis Z geschnitten. Auch Butjadingen mit seinen Sozialangelegenheiten an der Butjadinger Straße und Jade mit der Stelle „Sozialamt / Wohngeld / Asylbewerber“ an der Jader Straße arbeiten in eigener Verantwortung. Bleibt der Kreis selbst: Zuständig ist dort der Fachdienst 50 – Soziales in der Poggenburger Straße in Brake. Schriftliches richtest du an [email protected], telefonisch führt der Weg über die Zentrale des Kreises. Die Servicezeiten laufen von Montag bis Donnerstag bis in den Nachmittag und freitags bis mittags, Termine sind zusätzlich nach Vereinbarung möglich. Ein Anruf vorab lohnt sich hier mehr als anderswo, denn die erste Frage ist immer, welche Verwaltung deine Adresse überhaupt bearbeitet.
Welche Mietstufe gilt für meine Gemeinde?
Im Kreisgebiet gilt nicht überall dieselbe Mietstufe: Sie reicht von I bis II. Die meisten Gemeinden liegen in Stufe I; abweichend eingestuft sind Brake (Unterweser) und Nordenham. Für einen Zwei-Personen-Haushalt bedeutet das einen Unterschied von rund 56 € im Monat bei der Miete, die überhaupt angerechnet werden darf. Maßgeblich ist immer die Gemeinde, in der die Wohnung liegt — nicht der Kreissitz.
Bis zu welcher Miete rechnet das Wohngeld im Landkreis Wesermarsch?
Stufe I ist die unterste der sieben Mietstufen. Für den Landkreis Wesermarsch rechnet das Wohngeld damit mit den niedrigsten Höchstbeträgen, die Anlage 1 zum Wohngeldgesetz kennt. Was an Kaltmiete darüber liegt, bleibt in der Formel unberücksichtigt. Für einen Haushalt mit zwei Personen liegt der Höchstbetrag bei 437 € im Monat.

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Wo findest du die Originalquellen?

Transparenz

Unsere Quellen

  1. [01]
    Wohngeld — Informationsseite BMWSB
    bmwsb.bund.dePrimärquelleBundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen
  2. [02]
    Wohngeldgesetz (WoGG) — konsolidierte Fassung
    gesetze-im-internet.deRechtsgrundlageBundesministerium der Justiz
  3. [03]
  4. [04]
    Wohngeld-Plus-Reform 2023 — Zusammenfassung
    bmwsb.bund.deFachartikelBMWSB
  5. [05]
    Mietstufen-Verordnung — Einstufung deiner Gemeinde
    gesetze-im-internet.deRechtsgrundlageBundesministerium der Justiz

Wie wir Quellen auswählen, gegeneinander abwägen und Angaben vor der Veröffentlichung gegen das Original prüfen, steht in unserer Methodik.

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